Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

1.318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Terror, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 10:04
So asozial muss man erstmal sein, wirklich unglaublich. Und dass er allen Ernstes noch in den Rettungswagen reinschauen will 🤮🤮

Da muss es doch eine richtige Strafe geben. Ist das denn keine Straftat?

Edit: Es ist theoretisch möglich, dass die Frau nur wegen dem Typen gestorben ist. Das muss man sich mal vorstellen.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 10:20
Ich hab mal kurz nach der generellen Strafe gesucht...

"Kommt es zu einer Behinderung eines Einsatzfahrzeugs, bei der auch noch Dritte gefährdet wurden, muss der Fahrer 280 Euro Bußgeld bezahlen und zusätzlich einen Monat den Führerschein abgeben. Wird ein Sachschaden verursacht, droht als Strafe 320 Euro Bußgeld plus ein Monat Fahrverbot."

Quelle: https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/was-darf-man-um-dem-rettungswagen-platz-zu-machen#:~:text=Kommt%20es%20zu%20einer%20Behinderung,Bu%C3%9Fgeld%20plus%20ein%20Monat%20Fahrverbot.

Falls das so stimmt ist das ja eine winzige Strafe, ich hoffe der Typ bekommt da aber mehr aufgebrummt.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 10:35
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:In Ostdeutschland konnte bis 1990 nicht offen ausgesprochen werden, was die Bevölkerung von der VoPo hielt.
Erst nach der Wende durfte diese Abneigung gegen die Polizei offen zur Schau getragen werden.
1. Du hast keine Ahnung, was ich zu DDR-Zeiten so alles ausgesprochen habe. :D

2. Ich denke, das ist in Bezug auf Pauschalisierung kaum noch zu toppen.

So etwas wie "die Bevölkerung" gibt es eigentlich nicht, daher sollte man vorsichtig sein, ihr als Gesamtheit Dinge zu unterstellen, die nicht haltbar sind. Nicht wenige waren der VoPo gegenüber positiv eingestellt, andere wiederum hassten sie, aus den unterschiedlichsten Gründen, anderen war sie wiederum pupsegal. Das Gleiche trifft auch auf "die VoPo" zu. Natürlich war das auch ein Sammelbecken für gestörte Existenzen, weil man auf diese Weise eine Art Macht verliehen bekam, allerdings zum Preis der bedingungslosen Unterordnung.

Ich bin Baujahr 1967, hab also einen Großteil meines Lebens in der DDR verbracht. Bis auf einige wenige Verkehrskontrollen hatte ich keinerlei Kontakt zur VoPo, und selbst die liefen nicht anders ab, als heutige Verkehrskontrollen. Und was ihre Rolle bei der Stützung des Regimes angeht, sollte man bei der Beurteilung nicht unbedingt die heute üblichen Maßstäbe anlegen. Wir reden hier über ein totalitäres System, in dem die Menschen vieler ihrer heute selbstverständlichen Freiheiten beraubt waren, und in Zwangslagen tut man nun mal Dinge, die man ansonsten nie tun würde.

Was da teilweise geschehen ist, ist sicher nicht schön, und es waren auch jede Menge Arschlöcher unter den Beamten, genau wie heute. Aber es gab auch andere Seiten, z.B. kooperierte man in der Wendezeit sogar teilweise mit den Demonstranten, und viele Beamte waren angesichts der anfänglichen Gewalt ebenso entsetzt wie die Demonstranten selbst.

Es ist leicht sich heute mit erhobenen Zeigefinger hinzustellen, und Pauschalurteile auszusprechen, insbesondere wenn man selbst nie in so einer Situation war. Ich kann dir aber versprechen, wenn du in der DDR aufgewachsen wärst, wärst du ebenfalls ein Jungpionier geworden, und später in die FDJ, DSF und GST eingetreten. Man wurde nämlich gar nicht erst gefragt, die Sache lief gänzlich ohne Einfluss eines "eigenen Willens" ab, das war einfach so. Und ganz ehrlich, es ging mir damals wie heute komplett am Arsch vorbei, dass ich FDJ-Mitglied war, es hatte und hat für mich keinerlei Bedeutung, und dennoch wurde ich genau deswegen in der Nachwendezeit von einigen angefeindet, die nie einer solchen Zwangslage ausgesetzt waren.

Und um nochmal auf die VoPo zurückzukommen, auch wenn man sie häufig als "Grashüpfer" verspottet hat, so war der Respekt ihnen gegenüber doch ungleich größer als heute. Manchmal wünsche ich mir, ich könnte diese nichtsnutzigen Primaten, die heutzutage grölend deutsche Innenstädte ungestraft zerstören, einfach mal 40 Jahre in der Zeit zurückschicken, nur um zu sehen, wie sie sich in die Hosen scheißen, während sie vor einem Volkspolizisten stramm stehen.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 11:04
Zitat von MiloszMilosz schrieb:Falls das so stimmt ist das ja eine winzige Strafe, ich hoffe der Typ bekommt da aber mehr aufgebrummt.
Davon können wir ausgehen, zumindest hoffen. Denn immerhin müsste er sich zweimal der Nötigung (240 StGB) schuldig gemacht haben, wobei seine zweite Handlung (am RTW selbst) nur als Versuch gewertet werden könnte, weil ja der Erfolg ausblieb. Nur eine Vermutung.

Nötigung ist eine Straftat. Da ist nix mehr mit Bußgeldern. Da reden wir dann von Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Zumindest auf dem Papier. Der Einzelfall entscheidet darüber ob nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, auch wie hoch, oder auch Freiheitsstrafe auf Bewährung in Betracht kommen, egal was der Strafrahmen maximal hergeben würde.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 11:15
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:2. Ich denke, das ist in Bezug auf Pauschalisierung kaum noch zu toppen.
Ich wollte mit Sicherheit nicht pauschalisieren, für mich ist es ein Versuch so ein Verhalten zu erklären, bzw. zu verstehen.

Ich kenne genügend Leute, die regelmäßig Probleme mit den "Scheiss-Bullen" haben, doch die sind stets hausgemacht. Was solchen Leuten fehlt ist meist Anstand und Respekt; und genau da sind wir wieder bei den 68ern: Anstand und vor allem Respekt wurde der Obrigkeit gezielt verweigert. Dieses Verhalten wurde der Nachfolgenden Generation logischerweise weitergegeben.
Ähnliche Verhaltensweisen vermute ich halt auch in der DDR. Klar ist es nicht "die Bevölkerung", Westdeutschland bestand ja auch nicht ausschliesslich aus 68ern, aber ein gewisser Grundstein dürfte auch im Osten gelegt worden sein.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 11:45
@rhapsody3004

Das klingt ja zumindest schon gut. Für mich wäre alles unterhalb einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung ein Witz. Immerhin hat er den Tod der Frau billigend in Kauf genommen, wenn nicht gar sogar verursacht.

Meldungen zu dem Thema lassen mein Menschenbild jedesmal ein Stück weiter sinken.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 12:06
Zitat von MiloszMilosz schrieb:Das klingt ja zumindest schon gut. Für mich wäre alles unterhalb einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung ein Witz. Immerhin hat er den Tod der Frau billigend in Kauf genommen, wenn nicht gar sogar verursacht.
Unter diesem Gesichtspunkt könnte man zumindest die Nötigung als besonders verwerflich ansehen, denn seine Begründung (zu glauben, dass kein Patient an Bord gewesen ist) wird man ihm hoffentlich nicht glauben.

Und ist eine Nötigung besonders verwerflich gewesen, könnte ich mir vorstellen, dass sich das auch aufs verhängte Strafmaß auswirkt und zwar nicht zu Gunsten des späteren Angeklagten.

Ob die Frau allerdings durch sein Tun und der dadurch verursachten Verspätung oder auch so, ohne die verursachte Verspätung verstorben wäre, ist damit nicht geklärt.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 12:35
@Milosz

Nur mal hypothetisch,

Sollte man ihm seine Begründung nicht glauben und sollte sich auch herausstellen, dass die durch den Fahrradfahrer verursachte Verspätung den Tod der Frau verursacht hat bzw. deshalb, durch die Verspätung, ihr Leben nicht mehr gerettet werden konnte, dann sehe auch ich persönlich den Totschlag durch den bedingten Vorsatz erfüllt. Ohne Gewähr natürlich. Ist nur eine Laienmeinung.


Ps.
Blaulicht und Sirene und zusätzlich zum RTW sogar ein Notarzteinsatzfahrzeug anwesend, sollten eigentlich genügend Rückschlüsse, auch für den Dümmsten, zulassen, dass es sich hierbei um einen Notfall handelt, bei dem jede Minute zählt. Wenn man das dann aber dreist ignoriert, tja..

Wäre hier nur ein RTW ohne Blaulicht und Sirene unterwegs gewesen, sehe die Sache wahrscheinlich anders aus. Da wäre es glaube ich wesentlich schwieriger einen bedingten Vorsatz hinsichtlich des Todes der Patientin zu begründen.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 12:53
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Ähnliche Verhaltensweisen vermute ich halt auch in der DDR.
Als "Ossi" habe ich von der 68er Bewegung im Grunde nicht viel mitbekommen (kein Wunder, ich konnte ja gerademal aufrecht stehen :)), wenn ich heute darüber etwas lese, komme ich eher zu dem Schluss, dass sie total überbewertet wird. Es fing alles mit dem Protest einiger (ein paar tausend) Studenten an, der sich gegen den Vietnamkrieg, Bildungsnotstand, Nazi-Aufarbeitung ... oder kurz gesagt gegen das Establishment richtete, also im Grunde ein ganz normaler Vorgang.

Darüber hinaus war die 68er-Bewegung ein Teil jener Generation, die nach den Kriegen in den Genuss nie dagewesener Freiheiten kam, und vermutlich fiel dieses jugendliche Aufbegehren deshalb auch etwas intensiver aus, aber wie gesagt, es war nur ein verschwindend kleiner Teil der Bevölkerung, die "große Masse" dachte da sicher viel konservativer. Wieso sollte also diese Bewegung nach über 50 Jahren immer noch als eine Ursache dafür herhalten, dass primitive Dumpfbacken sich nicht an einfachste soziale Normen halten können?

In der DDR wurde natürlich alles sehr genau wahrgenommen, was im anderen Deutschland so ablief, insbesonder wenn es um Dinge ging, die es hierzulande nicht gab, also auch Freiheiten wie das Recht, für seine Vorstellungen offen einzustehen. Der Protest gegen den Vietnamkrieg war hier aber schon staatlich organisiert, damit konnte man keinen Jugendlichen hinterm Ofen vorlocken :D

An den Bildungsmöglichkeiten gab es auch nicht viel zu bemängeln, hier spielte weniger das Geld der Eltern eine Rolle, vielmehr die Parteizugehörigkeit. Nazis waren auch nicht wirklich ein Thema, bleibt also noch die sexuelle Freizügigkeit, die sicher nicht zu unterschätzen ist, aber nicht Grund genug war, sich mit der Staatsmacht anzulegen.

Nein, ich denke die Situation in der DDR war eine andere. Organisierter Protest war nicht so einfach auf die Beine zu stellen, es mangelte einfach an den entscheidenden Möglichkeiten. Im Umfeld der Kirchen boten sich zwar Gelegenheiten, aber auch die hatte man bis kurz vor Schluss unter Kontrolle.

Meine Sozialisierung verlief jedenfalls sehr konservativ, mir stand nie der Sinn nach Rebellion, und schon gar nicht auf Kosten von anderen. Dinge wie Anstand und Respekt werden zudem nicht von staatlicher Seite vermittelt, sondern von den Eltern, und ich bin sehr dankbar dafür, dass ich diesbezüglich viel Glück hatte.

Wenn ich heute so ein randalierendes Stück Scheiße sehe, das mit Bierflaschen auf Polizeibeamte wirft, dann habe ich auch schon eine ganz konkrete Vorstellung von seinen Eltern. Da brauche ich nicht erst fadenscheinige Gründe an den Haaren herbeizuziehen, ... da gewinnt die vielzitierte "Schwere Kindheit" gleich unheimlich an Bedeutung :)

Was ich in unserem Land vermisse, sind Einrichtungen wie "Bautzen II", wo einem schon bei der bloßen Erwähnung des Namens die Knie schlottern. Ich denke, 3 Tage Aufenthalt sollten reichen, um aus jedem Wohlstands-Assi einen Vorzeigebürger zu machen, anders bekommt man das wohl nicht mehr in den Griff.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 12:59
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Davon können wir ausgehen, zumindest hoffen. Denn immerhin müsste er sich zweimal der Nötigung (240 StGB) schuldig gemacht haben, wobei seine zweite Handlung (am RTW selbst) nur als Versuch gewertet werden könnte, weil ja der Erfolg ausblieb. Nur eine Vermutung
Ich könnte mir auch vorstellen, dass ihm möglicherweise die Fahrerlaubnis entzogen wird -sofern er eine besitzt-
Sein Verhalten-ob da noch irgendwelche Rauschmittel im Spiel waren, wissen wir ja nicht- deutet darauf hin, dass er möglicherweise ungeeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Zumindest müsste das überprüft werden.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 13:18
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen, dass ihm möglicherweise die Fahrerlaubnis entzogen wird -sofern er eine besitzt-
Sein Verhalten-ob da noch irgendwelche Rauschmittel im Spiel waren, wissen wir ja nicht- deutet darauf hin, dass er möglicherweise ungeeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Zumindest müsste das überprüft werden.
Gerne dürfte der für den Rest seines Lebens zu Fuß gehen. (nur mein persönlicher Wunsch).

Ist es nicht ohnehin so, dass Fehlverhalten auf Fahrrad oder auch zu Fuß auch den Entzug des Führerscheins bedeuten kann?


Tja, und ob Rauschmittel oder nicht. Für mich klingt der Fall jedenfalls danach, dass er vollkommen Herr seiner Sinne gewesen ist. Der ist ja höchst akribisch im negativen Sinne vorgegangen.
Vielleicht war er durch Rauschmittel höchstens enthemmt, vielleicht auch nicht, aber dadurch wirklich beeinträchtigt , sein Handeln nicht mehr richtig einschätzen zu können, sicherlich nicht.


2x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

04.03.2021 um 18:47
@Peter0167

Kurz anbei

Auch wenn ich oft nicht deinen Ton teilen mag oder ihn teils im Sinne einer Debatte leicht kritisieren würde: Danke für deine Eindrücke zur DDR. Mir ist es mit 90er Baujahr (und selbst wenn eher, vermutlich halt im Westen groß geworden) schlicht nicht möglich gewesen auch nur irgendwas davon mitzuerleben. Die "andere Perspektive" aus Sicht von Leuten die das getan haben hilft, Dinge greifbar(er) zu machen, wo man sonst den halbwegs realistischen Spielfilm oder die Doku oder Zeitzeugen-Berichte bemühen müsste.

Ich denke zumindest auch, dass es heute viel leichter gesagt als getan ist; viele wären vermutlich in jener Zeit auch eher Mitläufer gewesen und hätten die Füße still gehalten. Aber die Zeiten sind nun vorbei und hoffen wir, dass sie nicht in der Form wiederkommen.

Zugleich denke ich, dass ein wenig mehr "Härte" in diesen Zeiten nicht schlimm sondern (auf manche Individuen bezogen) zweckdienlich wäre. Eben da, wo Strafen auch aus Sicht der Täter als zu lasch empfunden werden und mehr eben ein Umdenken erst erzeugen kann.

Wer oft/milde mit etwas davonkommt, stellt die Schwelle niedrig ein und wird dadurch ggf. sogar noch unbewusst oder bewusst angespornt. Zugleich entsteht ggf. Signalwirkung nach außen. Potentielle Täter werden angespornt und wir schreiben uns hier wütend oder entsetzt die Finger wund.

Eigentlich eine Art Teufelskreis der alle mit nach unten reißt und manche ggf auch radikalisiert, ob in die eine oder andere Richtung. Daher könnte man abstrakt argumentieren: Härtere Strafen in gewissen Bereichen helfen allen.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 04:30
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ist es nicht ohnehin so, dass Fehlverhalten auf Fahrrad oder auch zu Fuß auch den Entzug des Führerscheins bedeuten kann?
Wie schon gesagt wurde, ist der Idiot wegen Nötigung angezeigt worden, und das ist auch richtig so. Eine Verurteilung wegen Nötigung im Strassenverkehr kann zu einem Fahrverbot führen selbst wenn die Tat als Radfahrer oder anders verübt wurde. Und bei der Schilderung dieser Sache darf man schon anzweifeln, ob er die "charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs" besitzt, das kann also sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis und zu einem Besuch der MPU führen. Man muss allerdings abwarten, was das Gericht feststellt, was wirklich passiert ist. Die Presse übertreibt ja manchmal auch gerne.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 07:24
Die Frage ist ja, wie man die Gewalt gegen Rettungskräfte, wie in solchen Fällen, verringert.

Offenbar haben nicht wenige MEnschen GEdanken wie "die benutzen das Horn nur für Sonderrechte" verinnerlicht.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 08:32
Zitat von shionoroshionoro schrieb:die benutzen das Horn nur für Sonderrechte
Richtig! Die Benutzung des Martinhorns ist nur in Verbindung mit Blaulicht zulässig, damit hat der Fahrer des Fahrzeuges Sonderrechte.

StVO, §38 besagt:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Der letzte Satz betrifft ALLE anderen Verkehrsteilnehmer.

Daraus ergibt sich im §35 der StzVO:
1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Dieser § besagt, dass die Fahrzeuge der o.g. Organisationen die StVO missachten dürfen,

ABER
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Was faktisch bedeutet, dass der RTW-Fahrer z.B. bei Rot über eine Ampel fahren darf, er aber trotzdem verantwortlich gemacht wird, wenn dabei etwas passiert.
Sollte es zu einem Unfall kommen, wird der Staatsanwalt erst mal prüfen, ob die Benutzung der Sonderrechte geboten war und ob der Fahrer mit der nötigen Sorgfalt unterwegs war. Auch wird überprüft, ob der Fahrer entsprechend unterwiesen wurde und wie viel Fahrpraxis er mit Sonderrechten hatte.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 08:36
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man muss allerdings abwarten, was das Gericht feststellt, was wirklich passiert ist. Die Presse übertreibt ja manchmal auch gerne.
Danke für deinen Beitrag. Bist ja auch vom Fach.

Das sowieso. Und das ist auch gut so. Möchte ich ausdrücklich betonen. Das Ermittlungsverfahren läuft, Polizei und StA arbeiten und die spätere Rechtsprechung überlassen wir dem Gericht. Egal was man sich persönlich für so manche ganz besonders (mutmaßliche) rücksichtslose Idioten wünscht, bin ich grundsätzlich froh darüber, dass nicht wir, das Volk, Recht sprechen, sondern Richter.
Und ja, insbesondere einige Käseblätter übertreiben natürlich gerne und Inhalt von Nachrichten können dann auch schon mal vom tatsächlichen ermittelten Sachverhalt abweichen.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 08:57
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Sollte es zu einem Unfall kommen, wird der Staatsanwalt erst mal prüfen, ob die Benutzung der Sonderrechte geboten war und ob der Fahrer mit der nötigen Sorgfalt unterwegs war. Auch wird überprüft, ob der Fahrer entsprechend unterwiesen wurde und wie viel Fahrpraxis er mit Sonderrechten hatte.
Er wird aber auch überprüfen, ob der Unfall, in diesem Fall das Auffahren des Radfahrers, vorher vom anderen Verkehrsteilnehmer, dem Radfahrer provoziert worden ist und nach aktuellem Kenntnisstand können wir davon definitiv ausgehen. Hätte der Fahrradfahrer nicht absichtlich den Überholvorgang behindert, verhindert, dann wäre es höchstwahrscheinlich gar nicht zu einem Aufffahren gekommen, weil niemand hätte abbremsen müssen.


Ps.
Na ja, und egal was die STVO sagt, der Radfahrer kann natürlich trotzdem geglaubt haben, dass kein Notfall vorlag, sondern dass Sonderrechte missbraucht wurden, auch wenn Rettungssanitäter das nur unter der Voraussetzung dass Lebensgefahr besteht dürfen.
Persönlich kann er das wirklich geglaubt haben. Solche Spinner glauben allen möglichen Scheiß - auch in Bezug auf unsere Regierungen oder die Polizei.

Ich persönlich denke mir aber, dass es sich seitens des Fahrradfahrers nur um eine Schutzbehauptung, um eine feige Ausrede gehandelt hat. Der wird genau gewusst haben, was Sache ist und dass Blaulicht + Sirene und zusätzlich zum RTW auch noch ein Notarzteinsatzfahrzeug anwesend keinen Spaß bedeuten und auch nicht, um sich persönliche Vorteile bzgl. eines schnelleren Vorankommens im Verkehr zu verschaffen.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 09:27
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ps.
Na ja, und egal was die STVO sagt, der Radfahrer kann natürlich trotzdem geglaubt haben, dass kein Notfall vorlag, sondern dass Sonderrechte missbraucht wurden, auch wenn Rettungssanitäter das nur unter der Voraussetzung dass Lebensgefahr besteht dürfen.
Und selbst wenn der RTW-Fahrer die Sonderrechte missbraucht haben sollte MUSS der Radfahrer unverzüglich Platz machen. Alles Andere ist ein schwerer Verstoss gegen die StVO
Ihm bleibt ja immer noch die Möglichkeit, gegen den RTW-Fahrer Anzeige zu erstatten.


1x zitiertmelden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 09:30
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Und selbst wenn der RTW-Fahrer die Sonderrechte missbraucht haben sollte MUSS der Radfahrer unverzüglich Platz machen. Alles Andere ist ein schwerer Verstoss gegen die StVO
Ihm bleibt ja immer noch die Möglichkeit, gegen den RTW-Fahrer Anzeige zu erstatten
Ja natürlich. Auch unter normalen Umständen (kein Einsatz/Notfall seitens des RTW) oder wenn man RTW durch PKW ersetzen würde hätte sich dieser Radfahrer regelwidrig verhalten und auch Nötigung im Straßenverkehr begangen, was nach 240 StGB bestraft wird.


melden

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

05.03.2021 um 09:35
Was neu für mich ist, bei einem rein optischen Signal (z.B. Blaulicht) ohne Verbindung mit einem akkustischen Signal (z.B. Martinshorn), ist man nicht verpflichtet Platz zu machen, erst deren kombinierter Einsatz verpflichtet mich dazu. Ich werd im Zweifel wohl auch weiterhin Platz machen, auch wenn nix zu hören ist :)
Eine Einsatzfahrt ohne Einsatzhorn ist also zulässig, erfordert aber vom Fahrer eine noch höhere Aufmerksamkeit, weil die übrigen Verkehrsteilnehmer das rein optische Signal wesentlich schlechter wahrnehmen können. Sie sind außerdem nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen
Quelle: Wikipedia: Sondersignal#Einzelner und kombinierter Einsatz von optischen und akustischen Sondersignalen


2x zitiertmelden