Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
gestern um 21:22@stereotyp
Ja, und:
Der Ablauf lässt eher auf einen direkten Angriff des Polizisten schließen, deshalb:
Ja, und:
Die schwere Körperverletzung erfordert nicht, dass der Täter die Schwere der Folgen absichtlich herbeiführt. Es reicht aus, wenn er die Folgen zumindest fahrlässig verursacht hat.https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-unterschied-zwischen-gefaehrlicher-und-schwerer-koerperverletzung-236111.html
Der Ablauf lässt eher auf einen direkten Angriff des Polizisten schließen, deshalb:
Insgesamt sei auf dem Video nicht erkennbar, dass der Verdächtige gezielt mit dem Messer auf den Polizisten einstechen habe wollen. Deshalb mangele es an einem Verdacht auf ein Tötungsdelikt. Aus diesem Grund kam der Verdächtige wenige Stunden nach dem Zwischenfall wieder auf freien Fuß. Danach schrieb die Staatsanwaltschaft bereits in einer Mitteilung: „Momentan gibt es keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz.https://www.morgenpost.de/berlin/article409047866/polizist-berlin-neukoelln-messerangriff-ermittlungen-video.html