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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

1.512 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Terror, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 15:10
Zitat von soomasooma schrieb:sondern der Unwillen der Beamten ist, das Gerät, wenn Teil der Ausrüstung, auch einzuschalten
Ich weiß nicht, ob das "Unwillen" ist. Die Vorgaben sind in Teilen recht schwammig, wann genau der jeweilige Beamte die Kamera einschalten soll und wann nicht (Beginn einer Gefahrenlage oder so ähnlich). Das eröffnet natürlich ein weites Feld der Auslegung. Der Beamte soll es einerseits "rechtzeitig" einschalten, nicht aber "zu früh". Ich sehe das Problem da weniger beim Beamten vor Ort als bei den Vorgaben (und ggf. gesetzlichen Regelungen).
Zitat von soomasooma schrieb:Was ich nicht gutheißen kann, ist eine allgemeine Verschärfung des Versammlungsrechts
Sehe ich auch schwierig. Es hat ja einen Sinn, dass dieses Recht so weitgehend ist. Und es ist immer ein Problem, wenn man Einzelfälle betrachtet und dafür eine (für den Fall auch vernünftige) Regelung möchte. Aber nicht die Fälle im Kopf hat, welche diese Regelung ebenfalls beträfe, die aber besser nicht angetastet werden sollten.

Ich bin auch mit vielen Versammlungsinhalten nicht einverstanden und wenn jemand geschickt und hinreichend skrupellos ist, kann man diese weiten Regelungen prima für Zwecke nutzen, für die sie nicht gedacht sind. Nur schlecht verklausulierte Bedrohungen, Hetze etc. Das ist leider die Kehrseite. Fragt sich, was davon wir ertragen müssen.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 16:52
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Ich weiß nicht, ob das "Unwillen" ist.
Ich auch nicht, deshalb: "wirkt auf mich". Wenn die Cam zur Ausrüstung gehört – wie auch in den Fällen Mouhamed Dramé und Lorenz A. – muss es ja auch eine Schulung gegeben haben? Fehlt es dann an Unterstützung? Training? Es gab/gibt etliche Pilotprojekte, Erfahrungswerte sind also vorhanden. Denn wenn es der angegriffenene Polizeibeamte es in einer solchen Situation nicht schafft, die Cam zu aktivieren, müssten das aber doch reflexartig die Kollegen drumrum mit ihren tun. Ein Anlass ist dann definitiv gegeben.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 17:03
Zitat von soomasooma schrieb:muss es ja auch eine Schulung gegeben haben?
Die Frage ist, wie konkret geschult wird, wann die Kamera einzuschalten ist und wann nicht. Wenn geschult wird: "Schalten Sie die Kamera ein, wenn das voraussichtliche Gefährdungspotential hoch ist", mag das erst mal gut klingen, bringt im konkreten Fall wenig. Im Einsatz steht man als Polizist immer Sonderfällen gegenüber, die genau so nicht geschult werden können. Wir unterschätzen hier die Dynamik solcher Situationen. Und wir tragen auch nicht dem Umstand Rechnung, dass vermutlich tausende solcher Situationen gut gehandhabt werden und wir hier naturgemäß die Situationen diskutieren, in denen es schief gelaufen ist.
In der Untersuchung und in den Vernehmungen werden alle Beteiligten sich erklären müssen, warum die Kamera in der Situation nicht angeschaltet war. Ohne für den konkreten Fall diese Erklärungen zu kennen, wird es schwierig, das zu bewerten.


Im Grunde gäbe es nur die Option "immer an", um Fehler bei der Auslegung der Anweisung auf die konkrete Situation zu vermeiden.
Zitat von soomasooma schrieb:Denn wenn es der angegriffenene Polizeibeamte es in einer solchen Situation nicht schafft, die Cam zu aktivieren, müssten das aber doch reflexartig die Kollegen drumrum mit ihren tun.
Kommt auf den Reflex an. Lautet der "Hilf mit höchster Priorität dem Kollegen" oder "Schalte die Kamera ein und dann erst die nächsten Schritte". Ist beides vertretbar. Aber das dürfte vor dem Bildschirm auch leichter klingen, als wenn man sich plötzlich in einer Situation höchster Bedrohung wieder findet. Ob man dann tatsächlich die Priorität auf die Kamera liegt, hängt sicherlich mit der Art des Trainings zusammen.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 21:07
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:jeder der ein Taschenmesser dabei hat, billigend den Tod von Menschen in Kauf?
Nein, aber das ist der Fall bzw. kann das unterstellt werden, wenn man mit diesem Messer in bestimmte Körperstellen sticht, die sehr empfindlich sind, weil da wichtige Organe oder große Schlagadern sind, deren Verletzung schnell zum Tode führen kann.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Unser gesellschaftliches Problem liegt eher darin, dass Menschen Messer griffbereit dabei haben und dass dieser Umstand bei uns einer gesellschaftlichen Normalität entspricht.
Inzwischen ist das leider schon fast so, vor allem auch schon bei Jugendlichen ist das Mitführen von Messern immer verbreiteter.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Es ist bei einer Prügelei oder auch verbalen Auseinandersetzung ein Unterschied, ob die Parteien Messer dabei haben oder nicht.
Es ist auch z.B. so, dass das zugriffsbereite Mitführen eines Messers oder ähnlichen Gegenstandes bei anderen Straftaten einen Erschwernistatbestand darstellt, wie z.B. beim Ladendiebstahl.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:dass es bei fehlender Rechtswidrigkeit oder fehlender Schuld zu keiner Verurteilung kommt.
Allerdings kann z.B. eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie oder ähnlichen Institutionen angeordnet werden, was faktisch einer Haft gleichkommt.
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Irgendwie haben wir solche massiven Probleme auch erst seit ein paar Jahren, ungefähr zeitgleich seit Betonpoller vor Festen der Standard wurden.
Das waren auch meine Gedanken hierzu.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 21:28
Zitat von nairobinairobi schrieb:Nein, aber das ist der Fall bzw. kann das unterstellt werden, wenn man mit diesem Messer in bestimmte Körperstellen sticht, die sehr empfindlich sind, weil da wichtige Organe oder große Schlagadern sind, deren Verletzung schnell zum Tode führen kann.
häh? Was hat das jetzt damit zu tun:
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Dann nimmt also jeder Wanderer oä, jeder der ein Taschenmesser dabei hat, billigend den Tod von Menschen in Kauf? Was für ein BS.
ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Es ist auch z.B. so, dass das zugriffsbereite Mitführen eines Messers oder ähnlichen Gegenstandes bei anderen Straftaten einen Erschwernistatbestand darstellt, wie z.B. beim Ladendiebstahl.
das ist bei Raub so. Das wäre dann schwerer Raub. Wo noch?


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 21:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:häh
Wie macht der Häher?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Ich versuche es Dir zu erklären:

Messer beim Wandern dabei haben, okay.
Jemandem ohne Rechtfertigungsgrund ein Messer in den Hals stechen, nicht okay.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist bei Raub so. Das wäre dann schwerer Raub. Wo noch?
Bei Raubdelikten ist das auch so. Bei Räuberischer Erpressung, bei Diebstahlsdelikten, da gibt es ja ganz viele.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 21:50
Zitat von nairobinairobi schrieb:Messer beim Wandern dabei haben, okay.
Jemandem ohne Rechtfertigungsgrund ein Messer in den Hals stechen, nicht okay.
ähm ja, aber das ist ja wohl logisch, wieso führst Du das extra aus? Das Mitführen von Messern ist nicht grundsätzlich verboten. Jemanden absichtlich zu verletzen, egal ob mit oder ohne Messer, schon. @Photographer73 ging es aber darum ob man jemandem (einem Wanderer z.B.), der eines dabei hat unterstellen könnte, den Tod einer anderen Person grundsätzlich billigend in Kauf zu nehmen. Und das ist selbstverständlich nicht so.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Bei Raubdelikten ist das auch so.
ich schrieb doch
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist bei Raub so.
aber Diebstahl unterscheidet sich doch von Raub dahingehend, dass bei Diebstahl keine Verwendung oder Drohung von Gewalt einhergeht. Also wird es ja automatisch zum Raub, wenn Gewalt verwendet oder angedroht wird. Oder nicht?


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

gestern um 22:02
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ging es aber darum ob man jemandem (einem Wanderer z.B.), der eines dabei hat unterstellen könnte, den Tod einer anderen Person grundsätzlich billigend in Kauf zu nehmen. Und das ist selbstverständlich nicht so.
Eben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber Diebstahl unterscheidet sich doch von Raub dahingehend, dass bei Diebstahl keine Verwendung oder Drohung von Gewalt einhergeht. Also wird es ja automatisch zum Raub, wenn Gewalt verwendet oder angedroht wird. Oder nicht?
Diebstahl ist Gewahrsamsbruch ohne Gewaltanwendung. Bei Raub ist Drohung mit einem empfindlichen Übel oder Gewaltanwendung gegen eine Person gefordert, um den Tatbestand zu verwirklichen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__249.html#:~:text=(1)%20Wer%20mit%20Gewalt%20gegen,nicht%20unter%20einem%20Jahr%20bestraft.

Es gibt viele Eigentumsdelikte, die in der Art und Weise der Ausführung unterschiedlich sind.
Es gibt z.B. auch noch Räuberischen Diebstahl.

Beim Diebstahl gibt es den einfachen Diebstahl nach Paragraph 242 StGB und es gibt den schweren Diebstahl nach Paragraph 243 StGB.
Darüberhinaus gibt es noch den 244 StGB - Diebstahl mit Waffen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html


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