Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
gestern um 15:10Ich weiß nicht, ob das "Unwillen" ist. Die Vorgaben sind in Teilen recht schwammig, wann genau der jeweilige Beamte die Kamera einschalten soll und wann nicht (Beginn einer Gefahrenlage oder so ähnlich). Das eröffnet natürlich ein weites Feld der Auslegung. Der Beamte soll es einerseits "rechtzeitig" einschalten, nicht aber "zu früh". Ich sehe das Problem da weniger beim Beamten vor Ort als bei den Vorgaben (und ggf. gesetzlichen Regelungen).sooma schrieb:sondern der Unwillen der Beamten ist, das Gerät, wenn Teil der Ausrüstung, auch einzuschalten
Sehe ich auch schwierig. Es hat ja einen Sinn, dass dieses Recht so weitgehend ist. Und es ist immer ein Problem, wenn man Einzelfälle betrachtet und dafür eine (für den Fall auch vernünftige) Regelung möchte. Aber nicht die Fälle im Kopf hat, welche diese Regelung ebenfalls beträfe, die aber besser nicht angetastet werden sollten.sooma schrieb:Was ich nicht gutheißen kann, ist eine allgemeine Verschärfung des Versammlungsrechts
Ich bin auch mit vielen Versammlungsinhalten nicht einverstanden und wenn jemand geschickt und hinreichend skrupellos ist, kann man diese weiten Regelungen prima für Zwecke nutzen, für die sie nicht gedacht sind. Nur schlecht verklausulierte Bedrohungen, Hetze etc. Das ist leider die Kehrseite. Fragt sich, was davon wir ertragen müssen.