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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

1.515 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Terror, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 14:38
Nachdem Polizisten auch gegen 21.25 Uhr „bedrängt und angegriffen“ wurden, „entschied der Polizeiführer, die Jubelfeier zu beenden“. Es erfolgten Durchsagen, wenig später waren noch rund 1000 Menschen vor Ort.

Als kurz darauf ein Mann festgenommen werden sollte, wurde ein Polizist durch einen Flaschenwurf verletzt. Polizisten mussten dann einen geschlossenen Marsch einer Gruppe verhindern.

Doch die Fans gingen einfach nicht. Es wurde weiter Pyrotechnik gezündet. „Beim Auflösen der Ansammlung wurden Einsatzkräfte mit Steinen und Flaschen beworfen und es kam zu pro-palästinensischen Rufen“, teilte die Polizei mit.

In der Lietzenburger Straße erlitt ein Polizist durch Pyrotechnik ein Knalltrauma, in der Budapester Straße wurde kurz nach 23 Uhr ein Pressevertreter mit Reizgas attackiert.

Von den 33 verletzten Polizeikräften mussten vier ihre Dienste beenden, teilte die Polizei mit. Zwei von ihnen wurden in einem Krankenhaus behandelt und konnten dieses anschließend wieder verlassen.
und
Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh: „Es ist unfassbar, dass wir mit 33 verletzten Kollegen aus einem normalen Abend gehen.“ Sport sei immer mit Emotionen verbunden und könne auch frenetisch gefeiert werden. „Flaschen-, Stein- und Pyrotechnik mögen vielleicht am Bosporus zum Feiern dazugehören, in unserem Land wirft man sie nicht auf Menschen und riskiert schwerste Verletzungen und sogar den Tod. Wir erwarten gerade aufgrund der letzten vier Tage, dass CDU und SPD nicht nur reden, sondern beim Versammlungsfreiheitsgesetz sowie dem angekündigten Veranstaltungssicherheitsgesetz noch vor der politischen Sommerpause ins Arbeiten kommen, damit dieser Wahnsinn auf unseren Straßen ein Ende hat.“
Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/kudamm-galatasaray-titel-feier
Mithilfe von 300 Polizisten wollten die Ordner des BFC verhindern, dass Fans ohne Ticket ins Sportforum kommen – dabei prügelten Zwickau-Hooligans auf Polizisten und Ordner ein. Ein Beamter wurde zu Fall gebracht und lag auf dem Boden. Zwickau-Hools traten und prügelten ihm dann gegen Kopf und Körper, wie die Polizei am Montag mitteilte. Die Wucht der Schläge war so massiv, dass der Polizist das Bewusstsein verlor! Er musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/polizei/zwickau-hooligans-polizisten-bewusstlos?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAYnJpZBExME93N2k5NzFMQk1nekJvMAEe5_WTpX04Olx-PPp2B2pz-hSUYX2-qX_LVvachFYUkKRMHCi8LV5MBN_FHt0_aem_Q7DrVcY4wxzcKxAfwF_OTw


Ich denke, Deutschland ist einfach viel zu tolerant gegenüber Gewalttätern. Die Strafen sollten endlich mal angehoben werden. Allein schon bei den gewalttätig bekannten Hools frage ich mich, wieso da einige in Freiheit rumlaufen dürfen und nicht wegesperrt werden.

In unserer Gesellschaft muss sich drigend etwas ändern, denn wenn wir viele Menschen haben, die Gewalt gegen Menschen ausüben, die unser Leben schützen, dann stimmt da was ganz und gar nicht.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 15:01
Zitat von Mr.ChristianMr.Christian schrieb:Die Strafen sollten endlich mal angehoben werden.
Die Strafrahmen sind völlig OK. Es fehlt an personellen Ressourcen für eine zeitnahe Anklage und Verurteilung. Die Leute haben das Gefühl, es passiere eh nichts, weil es viel zu lange dauert. Nicht weil der Strafrahmen zu gering wäre.

Umfassend aufklären und schnell verurteilen. Das hilft. Aber das kostet. Mehr Polizei, bessere Ausrüstung, mehr Staatsanwälte und mehr Richter. Wenn wir als Gesellschaft bereit sind, dafür mehr Steuern zu bezahlen, würde sich das Problem signifikant verbessern.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 16:11
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Wenn wir als Gesellschaft bereit sind, dafür mehr Steuern zu bezahlen, würde sich das Problem signifikant verbessern.
Nein, nicht zwingend bzw. nicht als Automatismus. Nur wenn auch besonders gezielt und nachhaltig in die richtigen Bereiche dieser implizierte Überschuss investiert werden würde.

Aber ja, es muss schneller was passieren. Ich weiß nicht ob hier "KI" (LLM+ oder Superintelligenzen) Vorgänge in gewissen Teilaspekten beschleunigen könnte, indem Menschen entlastet werden weil Mikroaspekte in der ganzen Bearbeitung optimiert werden können. Am Ende brauchst du dann immer noch vermutlich mehr Personal und Richter/Anwälte weil der Flaschenhals sich dann verlagern würde - aber jedwedes marginale bis signifikante Plus sollte hier ausgenutzt werden.

Hier könnte Technik in Teilaspekten wirklich eine gewisse partielle Abhilfe schaffen.

Weil es umso schwieriger sein kann, mittelfristig mehr Menschen zu gewinnen. Im öffentlichen Dienst selbst hast du in vielen Bereichen Personalnöte bzw. Aufwuchsbedarf. Allein Bundeswehr, aber auch die Polizeien und teils Gerichte bzw. die Justiz. Die Menschen müssen halt irgendwo herkommen um in Summe auch Abgänge zu kompensieren und am Ende immer noch einen Aufwuchs zu haben.

Das ist oft gar nicht so leicht wie man meint. Und es wird Jahre dauern.

Ich will das nochmal betonen: Nur weil man etwas mit Geld zuscheißt ist nicht zwingend zeitnah (personelle) Abhilfe da. Gerade bei der Frage hier brauchst du am Ende noch genug geeignete Bewerber bzw. Interessenten für die entsprechenden Jobs. Ja, es ist richtig, dass man z.B. Gehälter und Rahmenbedingungen optimieren könnte um dann über gesteigerte lukrative Rahmenbedingungen mehr Interessenten zu generieren, aber es ist nicht immer ein zeitnaher Automatismus vorhanden.


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19.05.2025 um 16:12
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Strafrahmen sind völlig OK. Es fehlt an personellen Ressourcen für eine zeitnahe Anklage und Verurteilung. Die Leute haben das Gefühl, es passiere eh nichts, weil es viel zu lange dauert. Nicht weil der Strafrahmen zu gering wäre.
Gerade auf ntv hat ein Gewerkschafter der Polizei gesagt, der strafrahmen wäre das Problem. Die Leute würden höchstens ein Jahr auf Bewährung bekommen, und das würde niemanden abschrecken. Und das glaube ich auch. Hinzu kommt noch, dass es viel zu lange dauert und viele Verfahren deswegen einfach eingestellt werden, einfach weil die Staatsanwaltschaften nicht hinterherkommen.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 16:19
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Gerade auf ntv hat ein Gewerkschafter der Polizei gesagt, der strafrahmen wäre das Problem. Die Leute würden höchstens ein Jahr auf Bewährung bekommen, und das würde niemanden abschrecken. Und das glaube ich auch. Hinzu kommt noch, dass es viel zu lange dauert und viele Verfahren deswegen einfach eingestellt werden, einfach weil die Staatsanwaltschaften nicht hinterherkommen.
Du hast theoretisch ein weiteres Problem, wenn du denn den Strafrahmen, äh, strenger festzurren würdest und wir abstrakt mehr Menschen in Freiheitsentzug (sofern nicht anstelle eine Geldstrafe tritt) bringen:

Wie sehen denn die variablen Unterbringungskapazitäten bundesweit aus? Wie viel Spielraum hat man da bzw. ist die personelle Decke in den JVAs stark genug das mitzutragen? Ich drücke das jetzt bewusst überspitzt aus aber "Law & Order"-Politik hat auch ihren Preis bzw. erfordert ihre Voraussetzungen. Hier kommen wir wieder zur allgemeinen Personalproblematik, nebst Unterbringungskapazitäten.

Es ist leider ein komplexes zusammenhängendes System wenn man alles versucht zu bedenken. Und am Ende steht meist immer irgendein Flaschenhals oder eine Obergrenze. Allein deswegen denke ich, wird man manche Probleme nur über viele Jahre resoluter oder nachhaltiger angehen können. "Kleinere Schritte und Änderungen über Zeit" versus "Große Schritte sofort".
Ist ungefähr wie mit dem Konstrukt Bundeswehr. Da werden Optimierungen auch viele Jahre brauchen.

Ansonsten muss man natürlich auch präventiv gewisse Probleme angehen und das Problem an der Wurzel bekämpfen. Der beste gewaltaffine immer wieder auffällig werdende Straftäter ist der, der gar nicht erst einer wird. Das entlastet ein System glaube ich am ehesten, am meisten. Für alles andere gibt es Mastercard muss man dann reaktiv schauen, wie man damit umgeht.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 16:25
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:erade auf ntv hat ein Gewerkschafter der Polizei gesagt, der strafrahmen wäre das Problem. Die Leute würden höchstens ein Jahr auf Bewährung bekommen, und das würde niemanden abschrecken.
Das ist eher Polemik. Die Gewerkschaften teilen gerne aus. Da wäre es klüger, die Sichtweisen von Kriminologen zu hören.

Es ist sehr bequem, einfach nach höheren Strafen zu schreien. Aber die bringen nur wenig (wenn überhaupt). Und dieses "der kriegt aber nur ein Jahr auf Bewährung" ist so ein bisschen Bildzeitungsniveau. Die Strafzumessung ist komplex und neben den Tatfolgen geht es da auch um Fragen der Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 16:30
Zitat von WardenWarden schrieb:Wie sehen denn die variablen Unterbringungskapazitäten bundesweit aus?
Dann muss man sich halt im Ausland was suchen, ich denke es wird deutlich billiger sein, Straftäter z.B. in Rumänien zu "beherbergen", als in Deutschland, und in Rumänien würde man sicher gerne etwas dazu verdienen.

Ich denke auch nicht, dass die Strafen verschärft werden müssen, man sollte den Strafrahmen einfach mal ausschöpfen, das würde vieleicht den einen oder anderen dann doch abschrecken.

Aber an sowas ist ja in Deutschland nicht zu denken :(


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19.05.2025 um 16:31
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Strafzumessung ist komplex und neben den Tatfolgen geht es da auch um Fragen der Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters.
Das ist leeres, substanzloses gequatsche. Die Rechtswidrigkeit ist indiziert, entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich, der Täter handelte mithin schuldhaft. Es geht nur um die strafzumessung.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 16:36
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das ist leeres, substanzloses gequatsche.
Steile These.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Die Rechtswidrigkeit ist indiziert
Weißt Du überhaupt, was das bedeutet? Also konkret? Ich zweifle ein bisschen daran.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich
Du weiß also, wovon der Vertreter der Gewerkschaft hier sprach:
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Die Leute würden höchstens ein Jahr auf Bewährung bekommen
Spannend, das Du die Fälle kennst, auf die dieser sich hier so vage bezogen hat.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 17:39
Zitat von azazeelazazeel schrieb:stereotyp schrieb:
Das ist leeres, substanzloses gequatsche.
Steile These.
Das ist keine steile These, das ist ne Tatsache.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:stereotyp schrieb:
Die Rechtswidrigkeit ist indiziert
Weißt Du überhaupt, was das bedeutet? Also konkret? Ich zweifle ein bisschen daran.
Rechtswidrigkeit bedeutet im deutschen Strafrecht, dass eine Handlung oder ein Verhalten gegen einen Straftatbestand verstößt und dafür kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Die Rechtswidrigkeit wird durch die Tatbestandsverwirklichung indiziert.
Quelle: Wikipedia: Rechtswidrigkeit
Zitat von azazeelazazeel schrieb:stereotyp schrieb:
entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich
Du weiß also, wovon der Vertreter der Gewerkschaft hier sprach:
Was hat das denn damit zu tun? Bezog sich auf folgendes:
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Strafzumessung ist komplex und neben den Tatfolgen geht es da auch um Fragen der Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters.
Im übrigen vgl.: https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/schuld-pruefungsschema.html
https://tu-dresden.de/gsw/phil/irget/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/Uebersicht-zum-Deliktsaufbau.pdf?lang=de
Zitat von azazeelazazeel schrieb:stereotyp schrieb:
Die Leute würden höchstens ein Jahr auf Bewährung bekommen
Spannend, das Du die Fälle kennst, auf die dieser sich hier so vage bezogen hat.
Das hat der Gewerkschafter gesagt. Für deine immanenten verständnisprobleme einfachster Zusammenhänge lässt du ganz schön den dicken Max raushängen…


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 18:10
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:So kann man das nicht stehen lassen.
doch, genau so kann man das stehen lassen
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Es geht um die Interpretation von Gesetzen / einer recht neuen Rechtsauffassung. Dass nämlich bei Stich in den Hals Tötungsabsicht verneint wird.
wenn es keine absichtliche Handlung war, dann ist das keine neue Rechtsauffassung, sondern die reguläre.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Als ich noch studiert hab, war herrschende Meinung, die in so einem Fall zu bejahen.
kann ich mir kaum vorstellen, denn wenn eine Verletzung ohne Absicht erfolgt, nicht gezielt zugestochen wurde, sondern:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Eva Jobs, Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz, wird gegenüber B.Z. konkreter: „Es gab eine Besprechung der Mordkommission mit der Staatsanwaltschaft. Es wurde entschieden, dass aufgrund der Auswertung des Überwachungsvideos, welches vorliegt, keine Belege für ein gezieltes Tötungsdelikt vorlagen. Die Tat ist im Bereich der Körperverletzung zu sehen.“
dann ist die Einstufung der Staatsanwaltschaft schlicht korrekt. Es gibt ein Video und darauf findet sich eben genau kein Beleg für eine Tötungsabsicht. Also bitte, bevor Du meinst etwas "nicht stehen lassen zu können", halte Dich einfach an die Fakten. Danke.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Keine Ahnung, ob sich das mittlerweile geändert hat.
es hat sich nix geändert, es ist keine Tötungsabsicht zu erkennen. Die kann man ja nicht einfach unterstellen, wenn die nicht zu beweisen ist, sondern das Gegenteil der Fall ist.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 18:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:kann ich mir kaum vorstellen, denn wenn eine Verletzung ohne Absicht erfolgt, nicht gezielt zugestochen wurde, sondern:
Du meinst der hat in die letzten Luft gestochen und zufällig nen Menschen erwischt? Und das :
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es wurde entschieden, dass aufgrund der Auswertung des Überwachungsvideos, welches vorliegt, keine Belege für ein gezieltes Tötungsdelikt vorlagen. Die Tat ist im Bereich der Körperverletzung zu sehen.“
Soll dann ne fahrlässige Körperverletzung sein, oder was?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:stereotyp schrieb:
Als ich noch studiert hab, war herrschende Meinung, die in so einem Fall zu bejahen.
kann ich mir kaum vorstellen, denn wenn eine Verletzung ohne Absicht erfolgt, nicht gezielt zugestochen wurde, sondern:
Tussinelda schrieb:
Eva Jobs, Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz, wird gegenüber B.Z. konkreter: „Es gab eine Besprechung der Mordkommission mit der Staatsanwaltschaft. Es wurde entschieden, dass aufgrund der Auswertung des Überwachungsvideos, welches vorliegt, keine Belege für ein gezieltes Tötungsdelikt vorlagen. Die Tat ist im Bereich der Körperverletzung zu sehen.“
dann ist die Einstufung der Staatsanwaltschaft schlicht korrekt. Es gibt ein Video und darauf findet sich eben genau kein Beleg für eine Tötungsabsicht.
Wie gesagt: als ich studiert hab haben wir gelernt, dass bei einem Stich mit einem Messer allein gegen den Oberkörper Tötungsabsicht bejaht werden sollte. Leuchtet ja auch ein. Man nimmt lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf =bedingter Vorsatz = ausreichend für tötungsvorsatz.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 18:27
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Man nimmt lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf =bedingter Vorsatz = ausreichend für tötungsvorsatz.
Für mich reicht da schon die Tatsache aus, dass jemand mit einer tödlichen Waffe im öffentlichen Raum unterwegs ist. Wer mit so einer Waffe aus dem Haus geht, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf.


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19.05.2025 um 18:56
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Du meinst der hat in die letzten Luft gestochen und zufällig nen Menschen erwischt?
ich meine gar nix. Ich bleibe einfach bei dem, was bekannt ist.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Soll dann ne fahrlässige Körperverletzung sein, oder was?
keine Ahnung, da steht "im Bereich der Körperverletzung". Ich dichte da nix dazu, dafür sind hier andere zuständig
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wie gesagt: als ich studiert hab haben wir gelernt, dass bei einem Stich mit einem Messer allein gegen den Oberkörper Tötungsabsicht bejaht werden sollte. Leuchtet ja auch ein. Man nimmt lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf =bedingter Vorsatz = ausreichend für tötungsvorsatz.
Du weißt aber doch gar nicht, ob es einen "Stich" gab, wie es sich abgespielt hat, ob es nur zu der Verletzung kam, weil der das Messer noch in der Hand hatte und nicht, weil er zustechen wollte usw. Wir wissen das nicht, die Staatsanwaltschaft hat ganz offensichtlich das Video gesehen und zieht daraus ihre Erkenntnisse. Ich finde mit Deiner Art und Weise schürst DU Misstrauen in den Rechtsstaat, nicht die Staatsanwaltschaft.

Das habe ich noch gefunden:
Der "Tagesspiegel" berichtete, ein möglicherweise unvorsichtiges Verhalten des Polizisten könne zu der Verletzung beigetragen haben. Demnach habe der Beamte den Mann nicht mit Abstand angesprochen, sondern von hinten überrascht.
Quelle: https://www.t-online.de/region/berlin/id_100729016/berlin-polizist-schwerverletzt-innensenatorin-aeussert-sich-zum-vorfall.html

und hier:
Wie das Video zeigt, habe der Mann mit einem Messer am Einsatzwagen herum geritzt, als ihn der Beamte von hinten überraschte. Der 28-Jährige habe daraufhin seinen Kopf nach hinten gedreht und der Beamte habe ihm sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Danach sei es zu einem Gerangel gekommen, wobei der Mann das Messer weiter in der Hand gehalten habe. In der Folge habe der Beamte Stichverletzungen am Hals erlitten, so die Zeitung weiter.

Auf dem Video sei jedoch nicht erkennbar, dass der Mann gezielt mit dem Messer auf den Beamten einstechen wollte. Deshalb fehle es an einem Verdacht auf ein Tötungsdelikt.
Quelle: https://www.t-online.de/region/berlin/id_100728124/berlin-neukoelln-polizist-lebensgefaehrlich-verletzt-kamera-filmte-die-tat.html


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 19:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wie das Video zeigt, habe der Mann mit einem Messer am Einsatzwagen herum geritzt, als ihn der Beamte von hinten überraschte. Der 28-Jährige habe daraufhin seinen Kopf nach hinten gedreht und der Beamte habe ihm sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Danach sei es zu einem Gerangel gekommen, wobei der Mann das Messer weiter in der Hand gehalten habe. In der Folge habe der Beamte Stichverletzungen am Hals erlitten, so die Zeitung weiter.

Auf dem Video sei jedoch nicht erkennbar, dass der Mann gezielt mit dem Messer auf den Beamten einstechen wollte. Deshalb fehle es an einem Verdacht auf ein Tötungsdelikt.
Soweit t-online, die sich auf die -wie im Artikel steht von der taz abgeschrieben haben. Und hier die Tagesschau:
Ein 28 Jahre alter Mann wollte nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft auf der Wache im Rollbergviertel eine Anzeige aufgeben. Das soll ihm aber zu lange gedauert haben. Daraufhin habe er mit einem Messer ein Polizeiauto vor dem Gebäude beschädigt. Als der Polizist einer Einsatzhundertschaft ihn ansprach, sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, hieß es weiter. Dabei habe der 31 Jahre alte Beamte "erhebliche Stichverletzungen" am Hals erlitten.
Die Mordkommission ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gegen den 28-Jährigen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/berlin-polizist-messerangriff-lebensgefaehrlich-verletzt-100.html


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19.05.2025 um 19:47
@stereotyp
ja, nur sind meine links aktueller......und wo steht da was von taz? Es ist der Tagesspiegel und den kann ich nicht verlinken, da Bezahlartikel......


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19.05.2025 um 20:07
Aktuell ist wohl:
Ermittelt werde wegen schwerer Körperverletzung.
https://www.morgenpost.de/berlin/article409053474/nach-messerattacke-polizist-nicht-mehr-in-lebensgefahr.html

Das ist ja auch kein Pappenstiel, aber eben auch in vielen anderen Fällen kein Haftgrund.


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19.05.2025 um 20:18
Also irgendwie scheint zu dem Falkner müll im netz zu stehen. In dem t-online-Artikel steht, der Beamte habe ihn geschlagen, überall sonst er habe ihn angesprochen. Und schwere Körperverletzung?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1.
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html

Wohl eher gefährliche Körperverletzung (mit waffe).

Aber mir geht es darum:
„Wie kann ein lebensbedrohlicher Stich in den Hals kein gezielter Messereinsatz sein?“
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-vor-neukollner-wache-in-hals-gestochen-tater-wieder-freigelassen--spd-politiker-hat-dafur-uberhaupt-kein-verstandnis-13708156.html

Wie man bei einem Stich in den Hals zu Körperverletzung ohne (bedingte) Tötungsabsicht kommt, kann ich nicht nachvollziehen. Würde mich echt interessieren, ob sich die herrschende Lehre da geändert hat. Irgendwo ein Jurist mit aktuellem strafrechtswissen?


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

19.05.2025 um 20:29
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Als ich noch studiert hab, war herrschende Meinung, die in so einem Fall zu bejahen. Keine Ahnung, ob sich das mittlerweile geändert hat
Nein, auch als du studiert hast, kam es auf die Bewertung der Gesamtumstände an.


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19.05.2025 um 20:39
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wie man bei einem Stich in den Hals zu Körperverletzung ohne (bedingte) Tötungsabsicht kommt, kann ich nicht nachvollziehen. Würde mich echt interessieren, ob sich die herrschende Lehre da geändert hat. Irgendwo ein Jurist mit aktuellem strafrechtswissen?
so, noch einmal, weil er den Stich nicht absichtlich ausführte, weil er offenbar generell keine Absicht hatte, den Beamten zu verletzen, der Beamte hat offenbar den Täter überrascht, sich nicht angekündigt und auch keinen Sicherheitsabstand gehalten. Aber ihm direkt ins Gesicht geschlagen. Wenn man also von hinten von irgendwem "überrascht" wird, ins Gesicht geschlagen bekommt und gerade ein Messer in der Hand hat und dann beim folgenden Gerangel es zu Stichverletzungen kommt, wie soll man da von Absicht reden?


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