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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

1.490 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Terror, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

um 14:28
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Wo sind sie nicht ersichtlich?
Nirgendwo. Das einzige, was hier irgendwie in Betracht kommen könnte wäre Notwehr. Aber das ist wohl selbst der StA zu absurd. Wenn es dich interessiert:
https://www.jura.fu-berlin.de/studium/tutorienprogramm/dokumente/Materialien/9900WS/strafrecht/ub_rechtfertigung.pdf
https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/strafrecht/entschuldigungsgruende/entschuldigungsgruende-allgemein


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

um 14:38
Scheinbar tut sich da etwas. Ich hab zwar Zweifel, ob das was verhindert, aber der Weg ist richtig.
Innenminister Dobrindt will mit einer „Sicherheitsoffensive“ reagieren. Messerangriffe könnten dann mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet werden.
Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256142508/Dobrindt-will-Messerangriffe-zum-Verbrechen-erklaeren-Politisch-motivierte-Straftaten-steigen.html


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

um 15:05
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Nirgendwo.
Du hast Dich völlig verrannt. In Kombination mit Deinem sehr unglücklichen Einstieg macht das die Diskussion nicht gerade leicht und verbrennt den Boden. Vielleicht ein bisschen netter - zumindest aber formal höflich - schreiben?

Versuchen wir es rational:
Ich habe mich allgemein zu den immer wiederkehrenden Aussagen von Populisten geäußert, dass Gewalttäter eh nur 1 Jahr auf Bewährung bekommen. Solche Fälle gibt es sicherlich, aber man muss eben im Kopf haben, dass für das Strafmaß nicht alleine der objektive Tatbestand relevant ist - also ob A zusticht und B ist verletzt - sondern auch die Fragen der Rechtswidrigkeit und Schuld.
Es kann also Fälle geben, in denen der Laie das Strafmaß nicht mit der Tat (den Tatfolgen) unter einen Hut bringt. Und das wird dann gerne polemisch verwertet. Nur das habe ich in dem Satz thematisiert.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das einzige, was hier irgendwie in Betracht kommen könnte wäre Notwehr.
Zu dem konkreten Fall habe ich mich überhaupt nicht inhaltlich geäußert. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass mediale Beschreibungen von Tathergängen in aller Regel falsch oder zumindest unvollständig sind, um daraus juristisch sinnvolle Schlüsse ziehen zu können.
Wir können ein bisschen spekulieren, welche Handlung hier nun vorsätzlich erfolgte (Vorsatz bezüglich des konkreten Einsatzes des Messers Richtung Oberkörper oder Hals, was einen Tötungsvorsatz zumindest nahe legt - oder Vorsatz nur bezüglich "blind irgendwohin zu stechen"). Ich weiß es nicht. Die ermittelnden Beamten und spätestens das Gericht werden es wissen müssen.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

um 15:19
Zitat von abberlineabberline schrieb:Scheinbar tut sich da etwas. Ich hab zwar Zweifel, ob das was verhindert, aber der Weg ist richtig.
Ich weiß nicht, ob es richtig ist, hier eigene Straftatbestände zu fordern. Ich halte das für reinen Populismus. Das unterstellt, es gäbe da eine Regelungslücke.
Denn das StGB bietet dafür schon völlig ausreichende Werkzeuge, die es ermöglichen, den jeweiligen Situationen in ihrer enormen Komplexität Rechnung zu tragen.

Der Tatbestand "gefährliche KV" ist doch vollständig. Ich verletze jemanden mit einem gefährlichen Werkzeug oder einer Waffe (z.B. Messer, aber auch Eisenstange etc.). Nur die Mindeststrafe ist eben nicht ein Jahr.

Wir haben an anderer Stelle gesehen, was für Folgen die zwingende Heraufstufung einer Tat zu einem Verbrechen hat. Damit nimmt man der Justiz die Flexibilität, in besonderen Fällen angemessen reagieren zu können.
Und es ist auch unnötig. In den entsprechenden Fällen kann man auch problemlos entsprechend höhere Strafen aussprechen. Die Mindeststrafe ist eben nur das - das Mindeste, was das Gericht aussprechen darf.

Unser gesellschaftliches Problem liegt eher darin, dass Menschen Messer griffbereit dabei haben und dass dieser Umstand bei uns einer gesellschaftlichen Normalität entspricht. Als müssten wir ständig im Großstadtdschungel Tiere häuten. Klar kann es nützlich sein, ein Messer griffbereit zu haben - aber es ist eben auch gefährlich. Bin ich außer Kontrolle wütend und habe ein Messer in der Hand ist das viel gefährlicher, als wenn das nicht der Fall ist.
Wir müssen als Gesellschaft nur entscheiden, ob wir dieses Risiko so akzeptieren - dann helfen auch höhere Strafen nicht - oder ob wir das nicht wollen. Dann sind Messer halt an vielen Stellen tabu.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

um 17:21
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Versuchen wir es rational:
Ich habe mich allgemein zu den immer wiederkehrenden Aussagen von Populisten geäußert, dass Gewalttäter eh nur 1 Jahr auf Bewährung bekommen. Solche Fälle gibt es sicherlich, aber man muss eben im Kopf haben, dass für das Strafmaß nicht alleine der objektive Tatbestand relevant ist - also ob A zusticht und B ist verletzt - sondern auch die Fragen der Rechtswidrigkeit und Schuld.
Du kannst es noch zehnmal versuchen, es bleibt Schwachsinn. Du schriebst
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Strafzumessung ist komplex und neben den Tatfolgen geht es da auch um Fragen der Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters.
Wenn du jetzt etwas mehr Ahnung von Jura hättest, als eine Schulstunde deinem sozialkundelehrer zuzuhören, wüsstest du, dass es bei fehlender Rechtswidrigkeit oder fehlender Schuld zu keiner Verurteilung kommt. Darum geht es nur um die strafzumessung. Und nur das hab ich angeprangert.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

um 18:04
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wenn du jetzt etwas mehr Ahnung von Jura hättest,
Moment mal, wie war das?

Du kennst das Tatvideo nicht und hast einen Mangel an Vorstellungskraft

Beitrag von Groucho (Seite 75)

So gehen Top Juristen deiner Meinung nach vor?
Kennen den Tathergang nicht genau, wissen aber präzise, wie dieser zu bewerten ist?


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