abberline schrieb:Scheinbar tut sich da etwas. Ich hab zwar Zweifel, ob das was verhindert, aber der Weg ist richtig.
Ich weiß nicht, ob es richtig ist, hier eigene Straftatbestände zu fordern. Ich halte das für reinen Populismus. Das unterstellt, es gäbe da eine Regelungslücke.
Denn das StGB bietet dafür schon völlig ausreichende Werkzeuge, die es ermöglichen, den jeweiligen Situationen in ihrer enormen Komplexität Rechnung zu tragen.
Der Tatbestand "gefährliche KV" ist doch vollständig. Ich verletze jemanden mit einem gefährlichen Werkzeug oder einer Waffe (z.B. Messer, aber auch Eisenstange etc.). Nur die Mindeststrafe ist eben nicht ein Jahr.
Wir haben an anderer Stelle gesehen, was für Folgen die zwingende Heraufstufung einer Tat zu einem Verbrechen hat. Damit nimmt man der Justiz die Flexibilität, in besonderen Fällen angemessen reagieren zu können.
Und es ist auch unnötig. In den entsprechenden Fällen kann man auch problemlos entsprechend höhere Strafen aussprechen. Die Mindeststrafe ist eben nur das - das Mindeste, was das Gericht aussprechen darf.
Unser gesellschaftliches Problem liegt eher darin, dass Menschen Messer griffbereit dabei haben und dass dieser Umstand bei uns einer gesellschaftlichen Normalität entspricht. Als müssten wir ständig im Großstadtdschungel Tiere häuten. Klar kann es nützlich sein, ein Messer griffbereit zu haben - aber es ist eben auch gefährlich. Bin ich außer Kontrolle wütend und habe ein Messer in der Hand ist das viel gefährlicher, als wenn das nicht der Fall ist.
Wir müssen als Gesellschaft nur entscheiden, ob wir dieses Risiko so akzeptieren - dann helfen auch höhere Strafen nicht - oder ob wir das nicht wollen. Dann sind Messer halt an vielen Stellen tabu.