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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

5.578 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Strom, GAS ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 09:20
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Darf ich Mal fragen, warum du überhaupt in diesem Thread mitschreibst, wo du doch in keinster Weise entgegen aller anderen vom Thema betroffen bist?
Weil mich das Thema interessiert, weil ich was dazulernen kann und weil ich auch gern mal Aufklärung betreibe.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Gas betrifft dich nicht, Strom wurde bei dir sogar billiger, Spritbremse lief und auch alles andere scheint kein Thema zu sein.
Jep, so is das bei mir. Möchtest du mir diesen Punkt jetz zum Vorwurf machen?
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Alle Erfahrungen, die hier geschrieben werden, werden grundsätzlich angezweifelt oder lächerlich gemacht.
Nein, nich allen! Ich habe dir und ein, zwei anderen widersprochen und meinen Widerspruch mit Fakten belegt. Is doch nich schlimm wenn mal wer falsch liegt, dann kann man was dazulernen.

Wenn du hier schreibst, die Versorger können einfach die Preise erhöhen, ohne ihre Kunden zu informieren, dann kann dies ja durchaus Angst bei jemandem auslösen, der nich keine Post vom Versorger bekommen hat und dir glaubt.
Es gibt in diesen Zeiten ja nun wirklich schon genug Probleme, um die man sich sorgen muss, da braucht’s nich noch ausgedachte obendrauf.

kuno

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12.10.2022 um 09:37
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Meine Abrechnung wird im Januar/Februar immer gemacht. Ich habe dieses Jahr auch Rückzahlungen erhalten, dennoch stieg der neue Abschlag bereits an.
Trotzdem müsste doch aber auch bei dir der Strompreis zum 01.07.22 gesunken sein, weil ja die EEG Umlage weggefallen is.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Gegebenenfalls müsste mein Anbieter mir dann diese stückeln, nach den neuen Preisen und wie lange diese gültig waren. Im Zweifelsfall kann ich ja auch erst einmal in Widerspruch gehen.
Die Versorger kaufen ihre Energie ja lange vorher ein und bilden daraus in der Regel einen Mittelwert. Nur Änderungen bei den Abgaben werden dann zum Stichtag separat ausgewiesen.
Dass die Preise für 2023 für Strom und Gas deutlich über denen von diesem Jahr liegen werden, is heute schon sicher, das lässt sich an den Future Kontrakten ablesen. Die Frage is nur wie groß die Steigerungen ausfallen werden.

mfg
kuno


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12.10.2022 um 09:49
Zitat von Gast65565Gast65565 schrieb:Preisdifferenz Region Hamburg zur Region Rotterdam war im August 10 Cent bei Super, 3 Cent bei Diese
Selbst wenn das so war, was willst du damit belegen? Die Frage war ja, ob die Steuersenkungen im wesentlichen weitergegeben wurden.
Zitat von Gast65565Gast65565 schrieb:Die Steuerermäßigung war bei Super 30 Cent und bei Super 16 Cent.
Es waren 17Ct beim Diesel und 35Ct beim Super, incl. Mehrwertsteuer.
Zitat von Gast65565Gast65565 schrieb:Die ausgewiesene Gewinnexplosion der Ölkonzerne weist den Weg!
Das die Gewinne der Ölkonzerne steigen, wenn der Ölpreis steigt is trivial und unbestritten. Hat mit der Wirksamkeit der Spritpreisbremse überhaupt nix zutun.
Zitat von Gast65565Gast65565 schrieb:Der ADAC ist ja so dumm und glaubt deiner Studie nicht, halt selbst berechnet
Wo steht, dass die der Studie nich glauben und das sie selbst gerechnet haben.
Die sagen im Grunde nichts anderes als ich.

kuno


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 09:52
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Trotzdem müsste doch aber auch bei dir der Strompreis zum 01.07.22 gesunken sein, weil ja die EEG Umlage weggefallen is.
Theoretisch ja, ich hatte ja auch mit denen telefoniert. Da ging es aber darum einen überflüssigen Stromzähler abzuklemmen. Aber nur da kam die Endabrechnung. Für die generelle Energielieferung bis dato nicht.


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12.10.2022 um 14:12
@kuno7
@Aberacadabera
Entschuldigt bitte, wenn ich kurz in eure Diskussion folgendes einwerfe:

Mieter bekommen keine Info vom Gasversorger über Preisanpassungen, da der Vermieter Vertragspartner ist.

Nun kommt es auf den Vermieter an, ob er sofort höhere Abschläge verlangt oder nicht. Inwieweit der Vermieter bei Erhöhung von den Abschlägen genau Aufschlüsseln muss, konnte ich bis jetzt nicht eindeutig herausfinden. Es ist ja auch nur eine Prognose auf den tatsächlichen und aktuellen Verbrauch/ Kosten.

Deutschland hat nun einen sehr hohen Anteil 50,5 % (im Vergleich) an Mietern. Destatis nennt Deutschland "Mieterland".
https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Mieteranteil.html

Daher, ist m.M.n. die Sorge für viele Menschen in Deutschland berechtigt, wie viel mehr an warmen Betriebskosten kommen...
Sorge macht natürlich, dass es viele nicht einschätzen können. Horrortweets helfen da natürlich nicht, aber das mediale "Warmlaufen" der Politiker mit Energiespartipps empfinde ich als richtig. Es eckt natürlich manchmal an, wie es rübergebracht wird. Aber ich denke die "einfache Sprache" kann auch von allen verstanden werden.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 14:27
Zitat von jadajada schrieb:Mieter bekommen keine Info vom Gasversorger über Preisanpassungen, da der Vermieter Vertragspartner ist.

Nun kommt es auf den Vermieter an, ob er sofort höhere Abschläge verlangt oder nicht. Inwieweit der Vermieter bei Erhöhung von den Abschlägen genau Aufschlüsseln muss, konnte ich bis jetzt nicht eindeutig herausfinden. Es ist ja auch nur eine Prognose auf den tatsächlichen und aktuellen Verbrauch/ Kosten.
Der Vermieter darf Abschläge nur tatsächlich eigenmächtig und einseitig erhöhen wenn er eine vollständige Abrechnung erstellt aus der hervorgeht dass das nötig ist, d.h. für die allermeistnen Mieter einmal im Jahr bei der Nebenkostenabrechnung, solange nichts Anderes eindeutig und schriftlich festgehalten ist. Bei der Mehrzahl der Vermieterschreiben die eine Erhöhung der Abschläge ''fordert'' handelt es sich dementsprechend auch nur um rechtlich nicht verbindliche Vorschläge oder Empfehlungen. Aufgrund der oft eher komplexen Sachverhalte rund um die Nebenkostenabrechnungen besonders auch in Mehrparteien-Gebäuden und dem damit verbundenen Kosten- oder Arbeitsaufwand muss schon eine extreme Spreizung vorliegen damit es sich für den Vermieter rechnet eine NKA außerhalb der Reihe anzufertigen nur um damit verbindliche Abschlagserhöhungen durchzubekommen. Die großen Gesellschaften können sich das aber eventuell trotzdem leisten und werden es möglicherweise auch tun.

Nebenbei bemerkt wird das auch noch in Hinblick auf die Einmalzahlung im Dezember Streß geben, wenn gefordert wird dass sie die Einmalzahlung -die als Kunde der Gasversorger ja erstmal ihnen zugute kommt- auf die einzelnen Mieter umlegen sollen, denn wenn das zeitnah stattfinden soll muss ja der Heizkostenanteil an jeder Nebenkostenrate erstmal errechnet werden, in der Praxis wird da in fast allen Fällen eine beinahe vollständige NKA fällig werden, und wenn man die schon machen muss bietet es sich natürlich an da auch gleich nochmal die Abschläge anzupassen. Also: Augen auf im Dezember/Januar.

Die Deckelung mit den 80% des Verbrauchs wird auch noch problematisch, je nachdem ob ein eventueller Überschussverbrauch zu ''Strafpreisen'' dann auch noch auf Mietparteien umgelegt werden soll oder nicht, aber da hat man immerhin noch bis März Zeit sich den Kopf zu zerbrechen wie das gehandhabt werden soll.


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12.10.2022 um 14:32
Zitat von jadajada schrieb:Mieter bekommen keine Info vom Gasversorger über Preisanpassungen, da der Vermieter Vertragspartner ist.
Das stimmt aber nicht zwangsläufig. Hier im Haus sind alle Mietparteien direkt Kunde beim Energieversorger, so auch wir und demzufolge wurden wir auch direkt informiert.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 15:19
@bgeoweh
Danke für deine ausführliche Antwort.

Auf deinen ersten Absatz antworte ich und verzichte auf das Zitieren.

Unser Vermieter hat ein Anschreiben (m.E.n) im März geschickt. Darin bezog er sich auf steigende Gaspreise und dem Gasverbrauch im letzten Abrechnungszeitraum. (Anpassung durch Abrechnungszyklus war Okt. 2021). Da war keine Kopie mit den neuen Gaspreisen vom Versorger oder irgendeine Hochrechnung bei.

Als sehr kleines Mehrparteienhaus unterhält man sich dann schon mal mit Nachbars darüber. Eine Mietspartei hat es einem befreundeten Anwalt gegeben und der meinte, ist rechtlich ok. Vernünftig wohl allemal.

Für den Oktober 2022 kam der nächste Liebesbrief der Wohnungsverwaltung. Wieder deftiger Aufschlag bei den Nebenkosten (hier nun auch kalte NK). Begründung: Gasumlage und neuer Mindestlohn. Verbrauch ist gesunken.

Jedenfalls bin ich gespannt, auf die Abrechnung im September 2023... Ich hoffe, dass wir keine großartige Nachzahlung erhalten.

Ist natürlich nur eine Anekdote meinerseits.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 15:32
Zitat von jadajada schrieb:Mieter bekommen keine Info vom Gasversorger über Preisanpassungen, da der Vermieter Vertragspartner ist.
Ist das in Deutschland üblich?
In Österreich nämlich nicht, da hat jeder Mieter seine eigene Gasetagenheizung (normalerweise eine Therme), die entweder nur Warmwasser bereitet oder Heizung und Warmwasser regelt.

Zentralheizung gibt es in Miethäusern normalerweise nicht, schon gar nicht, wenn die einem privaten Eigentümer gehören. Ich habe lange zur Miete gewohnt und nur eine einzige Wohnung, die ich besichtigt habe, hatte eine Zentralheizung fürs ganze Haus.

Mietwohnungen von Wohnbauvereinigungen haben oft Fernwärme, wenn diese Möglichkeit besteht.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 15:40
Zitat von jadajada schrieb:Da war keine Kopie mit den neuen Gaspreisen vom Versorger oder irgendeine Hochrechnung bei.
Zitat von jadajada schrieb:Jedenfalls bin ich gespannt, auf die Abrechnung im September 2023... Ich hoffe, dass wir keine großartige Nachzahlung erhalten.
Warum siehst du denn die Rechnungen nicht ein? Der Vermieter muss dir keine Kopien zuschicken, aber du hast das Recht, die Belege für die Erhöhungen einzusehen.

Wenn dein Vermieter den höheren Mindestlohn als Grund angibt, muss er auch belegen, dass er Arbeitskräfte zum Mindestlohn beschäftigt. Wenn er vorher schon über Mindestlohn bezahlt hat, dann ist das kein zulässiges Argument.

Die Gehälter, die er seinen Arbeitskräften bezahlt, darf er meines Erachtens sowieso nicht an die Mieter weitergeben, da das nicht unter Betriebskosten fällt.

Abgaben, Reparaturen, Sanierungskosten, Energie fallen da darunter. Ich würde mich an deiner Stelle mal bei Mietrechtexperten erkundigen.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 15:56
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Warum siehst du denn die Rechnungen nicht ein? Der Vermieter muss dir keine Kopien zuschicken, aber du hast das Recht, die Belege für die Erhöhungen einzusehen.
Ich habe keine Rechnungen oder Preisanpassungen vom Gasversorger, weil ich nicht der Vertragspartner bin.
Wenn dein Vermieter den höheren Mindestlohn als Grund angibt, muss er auch belegen, dass er Arbeitskräfte zum Mindestlohn beschäftigt. Wenn er vorher schon über Mindestlohn bezahlt hat, dann ist das kein zulässiges Argument.
Der Vermieter beschäftigt keine AN direkt, sondern beauftragt eine Firma, die AN beschäftigt.

Mich persönlich würde es sehr erzürnen, wenn in der vom Vermieter beauftragten Firma (große Firma in der Region), vorher nicht der aktuelle Mindestlohn bezahlt worden ist.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 15:58
@jada

@violetluna hat recht. Du hast als Mieter jederzeit das Recht, Einblick in die Betriebskosten zu haben. Das darf der Vermieter dir nicht verwehren.


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12.10.2022 um 16:05
@SomertonMan
Brauche ich einen Anlass, z.b. ein aktuelles Schreiben zu Nebenkostenerhöhungen oder kann ich das jederzeit anfordern, bzw. hingehen und einsehen?
Er verwehrt es mir ja nicht. Ich bekomme regelmäßig einmal im Jahr eine Benachrichtigung.

Welchen Grund gebe ich an?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jeden Abend beim Vermieter anfragen kann, wie hoch mein Verbrauch heute und die zugehörigen Gaspreise waren.

Die Personalkostenpolitik einer nicht von mir beauftragten Firma kann es ja nicht sein.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 16:11
@jada

Du könntest als Grund angeben, dass du das mal gegenrechnen willst. Wenn er ablehnt, weißte Bescheid...

Wir hatten mal nen Mieter, der war wie ne Kelle. Als würden wir ihn bescheißen wollen.


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Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie

12.10.2022 um 16:18
Zitat von jadajada schrieb:Der Vermieter beschäftigt keine AN direkt, sondern beauftragt eine Firma, die AN beschäftigt.
Dann darf er das den Mietern schon gar nicht weitergeben.
Zitat von jadajada schrieb:Ich habe keine Rechnungen oder Preisanpassungen vom Gasversorger, weil ich nicht der Vertragspartner bin.
Aber dein Vermieter hat sie und du kannst sie einsehen.
Zitat von jadajada schrieb:Mich persönlich würde es sehr erzürnen, wenn in der vom Vermieter beauftragten Firma (große Firma in der Region), vorher nicht der aktuelle Mindestlohn bezahlt worden ist.
Ich meinte eine Überzahlung. Wenn er schon vorher mehr bezahlt hat, trifft ihn die Erhöhung des Mindestlohnes ja nicht. Er muss ja die freiwillige Überzahlung ja nicht um das selbe Ausmaß erhöhen, er muss die Löhne gar nicht erhöhen.
Zitat von jadajada schrieb:Welchen Grund gebe ich an?
Gar keinen. Musst du ja auch nicht. Du willst die Belege für die Erhöhung der Betriebskosten einsehen und fertig.
Zitat von jadajada schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jeden Abend beim Vermieter anfragen kann, wie hoch mein Verbrauch heute und die zugehörigen Gaspreise waren.
Natürlich nicht. Du kannst wie gesagt zu jeder Betriebskostenabrechnung die Belege einsehen. Jede Erhöhung muss auch belegt werden. Also Vergleich Kosten letzte Periode und aktuelle Periode im Vergleich und jeweils Beleg dazu.
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Wir hatten mal nen Mieter, der war wie ne Kelle. Als würden wir ihn bescheißen wollen.
Gibt ja auch genug Vermieter, die das tun. Solche hatte ich auch schon. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


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