Amoklauf Realschule Winnenden nähe Stuttgart
12.03.2009 um 18:49Anzeige
jogo30 schrieb:Ob es zu einem Verfahren kommt ist etwas ganz anderes. Das sagt nichts darüber aus, ob die Unterlassung de jure strafbar gewesen wäre.Eine Straftat nach § 138 StGB ist ein Offizialdelikt, kein Antragsdelikt, d. h. es muss bei Bekanntwerden zu einer Strafverfolgung kommen, wenn denn die Strafbarkeit gegeben ist. Das ist hier aber nicht der Fall!
nortek schrieb:Jetzt kommen grade auf RTL die Nachrichten! vllt. wird es gleich nochmal gezeigtSuch Dir Hilfe. Vielleicht kreigst du die Kurve ja noch...
EC145 schrieb:ja schon aber es hätte ein massaker verhindert werden können, hätte der betreffende vater richtig gehandelt verdammt.Was 'richtig' ist, weiß man nicht selten erst im Nachhinein. Deshalb ist es verfehlt, hier jemanden eine Schuldzuweisung zu machen.
EC145 schrieb:moralisch hat der betreffende vater das massaker zu verantworten.Auch das würde ich absolut nicht so sehen.
jogo30 schrieb:Darum geht es aber. Mobbing, Hänseleinen, Nicht ernstgenommen werden, Leistungsdruck usw. Gerade so etwas führt zu einem Amoklauf.Das passt ja auch alles so gut zusammen, was? Glaub mir jeder zweite wenn nicht jeder erlebt heutzutage eine von den geschilderten Sachen, Amoklaufen tun die deswegen aber nicht.