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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doors ehemaliges Mitglied

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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:31
@Negev

Wenn ich Angeklagter bin, dann will ich natürlich, dass mein Anwalt ein möglichst geringes Strafmass für mich heraus holt. Würdest Du einen Anwalt haben wollen, der für Dich die ungünstigsten Bedingungen herbei führt?

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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:31
Zitat von AldarisAldaris schrieb:nein, der Thread ist kein Getrolle
Vertrauen in die Menschheit verloren...
Leider ist der Eingangspost kein Getrolle. Bei den 271 Ja-Stimmen hoffe ich aber irgendwie darauf.
... und partiell wiederhergestellt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:36
@Rico

Ich sehe hier keinerlei Grund das ganze abzuwerten und ich denke auch, ich habe mich im EP vernünftig ausgedrückt, sodass auch ohne Getrolle darüber diskutiert werden kann.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:37
Wenn das Beispiel mit dem Achtzehnjährigen unpassend ist, ein weiteres: Ist ein Chef, der seine Sekräterin begrabscht, gleichzustellen mit einem Chef, der sie vergewaltigt?
Ungefragt ist beides durch nichts zu rechtfertigen und eine Demütigung für das Opfer, aber in unserem Rechtsystem wird der Vergewaltiger wohl zu Recht eine schwerere, also längere Strafe bekommen.

Außerdem, wenn man in eine Situation kommt, wo man plötzlich Tatverdächtiger wird, ist man froh, in einem Land ohne Selbstjustiz zu leben.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:40
Zitat von PallasPallas schrieb:Und macht sich ein achtzehnjähriger strafbar, mit einer Dreizehnjährigen zu schlafen, auch wenn keine Gewalt im Spiel war?
Nun, ist man als 13 jähriges Kind dafür wirklich reif genug? Der Verdacht, das der ältere Einfluss auf die Entscheidung genommen hat - bleibt doch?

Aber wird Sex mit minderjahren überhaupt als Vergewaltigung geahndet, deinem speziellen Beispiel zu Grunde liegend?

Ich denke die Gewalt unterscheidet hier zwischen Verbrechen und einvernehmlich.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:43
Zitat von NegevNegev schrieb:Nun, ist man als 13 jähriges Kind dafür wirklich reif genug? Der Verdacht, das der ältere Einfluss auf die Entscheidung genommen hat - bleibt doch?
Natürlich, aber wenn sie dann doch einwilligt und es später bereut, ist es doch etwas anderes, als wenn er sie gewaltsam hinter die Büsche zehrt - bildlich gesprochen.
Zitat von NegevNegev schrieb:Ich denke die Gewalt unterscheidet hier zwischen Verbrechen und einvernehmlich.
Bin mir nicht wirklich sicher, ob es im Fall eines Erwachsenens (was ein Achtzehnjähriger ja ist) und einem Kind (in diesem Fall natürlich eine Dreizehnjährige) eben so ist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:44
@Negev
Pallas geht es darum, Dir Abstufungen zu zeigen. Also nach Tat und Täter zu differenzieren.

Ein 18jähriger, der mit seiner eigenen Sexualität noch nicht so recht klar kommt, ist u.U. weniger schuldig, als ein 50jähriger, der weiß, was seine Handlungen bewirken.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ein 18jähriger, der mit seiner eigenen Sexualität noch nicht so recht klar kommt, ist u.U. weniger schuldig, als ein 50jähriger, der weiß, was seine Handlungen bewirken.
Mal gilt die Person mit 18 als Erwachsen, dann mal wieder nicht. Das soll mal einer verstehen!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:49
@Negev
Zitat von NegevNegev schrieb:Also ist es richtig wenn ein Anwalt das Strafmaß verringert? Obwohl ein höhes Strafmaß gerechter wäre?
es hängt nicht vom anwalt ab. jede straftat ist individuell zu betrachten, denn keine straftat ist wie die andere, obwohl der gleiche § anwendung findet. deswegen gibt es ja auch strafmaße die von bis sind.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:50
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Mal gilt die Person mit 18 als Erwachsen, dann mal wieder nicht. Das soll mal einer verstehen!
Das ist leicht zu verstehen. An Deinem 18. Geburtstag macht es doch nicht PLOCK und Du wirst ein anderer Mensch. Du veränderst Dich langsam und stetig.
Daher kommt es gerade bei 18 - 21jährigen auf die tatsächliche Reife an - strafrechtlich betrachtet.

Zudem wird bei jeder Urteilsfindung die Einsichtsfähigkeit des Täters beurteilt. Jemand, der kaltblütig die Verletzung anderer in Kauf nimmt - oder diese sogar bezweckt - trägt mehr Schuld, als jemand, dem die Reife oder die Intelligenz fehlt, die Folgen seiner Tat einzuschätzen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:51
@kleinundgrün

Danke.
Außerdem beschleicht mich manchmal hier das Gefühl, dass einige Selbstjustiz mit Notwehr verwechseln.
Deshalb:
Bei Notwehr besteht akute Gefahr für Leib und Leben. Wenn ich den Täter inflagranti dabei erwische, ihn von meinem Kind wegzerre und ihn dann im Gerangel so schwer verletze, dass er darauf stirbt, ist das zwar auch für mich nicht besonders gesund, aber was ganz anderes, als wenn ich im Stammlokal Rache an den "Schweinehund" schwöre und dann alleine oder mit der Meute dem Täter auflauere, um ihn dann umzubringen.


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02.01.2014 um 13:53
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Mal gilt die Person mit 18 als Erwachsen, dann mal wieder nicht. Das soll mal einer verstehen!
Gesetzlich ist hier eine Person, die achtzehn ist erwachsen. Das heißt aber nicht, dass er auch physisch wirklich reif ist.

Ich glaube auch bei Menschen mit geistiger Behinderung gibt es diese Abstufungen. Wenn der Täter also nicht zurechnungsfähig war.


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02.01.2014 um 13:53
@kleinundgrün
@Pallas
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Pallas geht es darum, Dir Abstufungen zu zeigen. Also nach Tat und Täter zu differenzieren.
In diesen speziellen Fällen war aber keine Gewalt im Spiel!
Ist Gewalt im spiel dann sehe ich nicht wieso man anfangen muss zu differenzieren! Zwischen was auch? Vergewaltigt und halb vergewaltigt?

@Doors
Nunja ich denke alleine die Faktenlage sollte über das Strafmaß entscheiden und nicht der Anwalt


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:53
@Aldaris
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Ich sehe hier keinerlei Grund das ganze abzuwerten und ich denke auch, ich habe mich im EP vernünftig ausgedrückt, sodass auch ohne Getrolle darüber diskutiert werden kann.
An deiner Ausdrucksweise ist wirklich nichts auszusetzen, aber ich nehme dir das hypothetische "Was-Wäre-Wenn" nicht ab. Wer sich mit sowas beschäftigt, kennt zumindest jemanden, der in dieser Situation ist. Das Gefährliche an der Diskussion ist, dass sie als Rechtfertigung für ein Verbrechen fehlinterpretiert werden könnte, was dann tatsächlich begangen wird.

Das aktuelle Abstimmungsergebnis resultiert aus der Sympathielenkung für das und der Identifikation mit dem Opfer in deinem Eröffnungspost. Ohne andere Perspektiven zu berücksichtigen kann diese Entscheidung unmöglich getroffen werden, aber das scheint der Mehrheit hier egal zu sein. Glücklicherweise muss man sich für ein Amt als Richter erst qualifizieren.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:56
Zitat von NegevNegev schrieb:In diesen speziellen Fällen war aber keine Gewalt im Spiel!
Gebe ich zu. Deine Frage bezog sich aber auf Sexualverbrechen. Deshalb auch das Beispiel mit dem Chef und der Sekretärin. Gewalt ist da auch nicht ausgeschlossen.


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02.01.2014 um 13:56
Zitat von NegevNegev schrieb:Ist Gewalt im spiel dann sehe ich nicht wieso man anfangen muss zu differenzieren! Zwischen was auch? Vergewaltigt und halb vergewaltigt?
In wie weit der Täter die Folgen seiner Handlung absehen kann, z.B. Und auf welche Weise die Gewalt ausgeübt wurde, wie demütigend sie war, wie lange sie andauerte etc.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:56
@kleinundgrün
@Pallas


Nach irgendwelchen Richtlinien wird das Gesetz schon gegangen sein um eine 18 Jährige Person als Erwachsen einzustufen. Von 18 Jährigen die einen an der Ata haben ist hier nicht die Rede.

Man geht also davon aus sie wissen was Richtig und was Falsch ist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 13:57
@Negev
Zitat von NegevNegev schrieb:Nunja ich denke alleine die Faktenlage sollte über das Strafmaß entscheiden und nicht der Anwalt
nein das geht nicht, du wirst dem täter nicht gerecht. wenn man das macht würde jede tat mit dem gleichen strafmaß belegen.
aber die individuellen umstände müßen berücksichtig werden. nur bei mord ist ein einziges strafmaß vorgeschrieben.


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02.01.2014 um 13:58
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Man geht also davon aus sie wissen was Richtig und was Falsch ist.
Lies Dich mal etwas ein, bevor das hier noch ausartet:
Wikipedia: Jugendstrafrecht (Deutschland)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:00
@pokpok

Mit Erwachsensein ist die volle Geschäftsfähigkeit gemeint. Außerdem ist das Erwachsenwerden ein Prozess. Du denkst doch nicht, dass ein Siebzehnjähriger, der lauter Unsinn im Kopf hat, zu seinem achtzehnten Geburtstag plötzlich einsichtig und vernünftig wird und für alles Verantwortung übernehmen will?

Und nein, man ist nicht überall mit achtzehn erwachsen. In den USA gilt man mit 21 als erwachsen, in Staaten wie Indien oder Bangladesch haben Kinder sehr oft genauso viel Pflichten wie Erwachsene, aber leider Gottes kaum Rechte.


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