Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:49
Wurde schon der aktuelle Fall angesprochen? Person X trifft im Kinderzimmer auf Person Y, welche sich am Kind von X sexuell vergreift.
Wie reagieren und welche Folgen wären absehbar?
Angenommen, X vermöbelt den Y aufs übelste, um sein Kind zu schützen, so handelt er womöglich:
gem. §32(1) und (2, Nothilfe wegen dem Kind) StGB, da er den Y übel zurichtet,, greift eventuell auch der Exzess §33 StGB.
Somit würde der X straffrei ausgehen
Ist zwar keine Selbstjustiz, aber wie ich finde legitim.
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Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:54
Zudem musst du weiterhin immer mitbedenken, dass in diese Fallzahlen eben auch exhibitionisten und jegliche 'hands off' täter reingehören, die zudem eine viel höhere rückfallquote aufweisen als täter die wirklich jemanden gewaltsam missbraucht haben.
Wir wissen auch nicht, wie die statistik vorging, um zu sagen, wer ist pädophil und wer nicht.
Wenn ein 18 jähriger mit der 14 jährigen anbandelt, dann ist das streng genommen auch kindesmissbrauch, aber sicherlich eine andere tat für die leute eher nicht die todesstrafe fordern (solange gegenseitiges einverständnis da ist) als wenn irgendwer sich ne 8 jährige nimmt und sie missbraucht.
Todesstrafe zu fordern macht wenn überhaupt nur bei tätern sinn, die ein kind gewaltsam missbraucht haben. Bei allen anderen taten gäbe das unser gesetz gar nicht her. Sexuelel rmissbrauch von kindern ist ein tatdelikt, was sehr weit gefasst ist, aber dafür wird sowohl der vergewaltiger als auch der exhibitionist und der 18 jährige der ne zu junge freundin hat verurteilt.
Die vergewaltigung oder der mord sind zusätzliche taten für die ZUSÄTZLICH verurteilt wird.
Da könntest du aller höchstens sagen 'okay, täter die jetzt sexuellen missbrauch begehen und im zuge dessen morden oder vergewaltigen, die sollen getötet werden', aber warum nur in dieser kombination?
Es ist auch nich besser, wenn man jemanden de rkein kind ist ermordet oder vergewaltigt, du müsstest also bei mord und vergewaltigung die Todesstrafe oder Selbstjustiz in ordnung finden, wenn du wirklich eine solche regelung umsetzen willst.
Im allgemeinen müsstest du mir aber jedenfalls, um zu rechtfertigen, dass man ja pädos die sich an kindern vergehen killen sollte und die zahlen ja so unfassbar hoch sind, halt die zahlen liefern, wo wirklich jemand ein kind vergewaltigt oder ermordet hat (was meist ein und dasselbe sein wird, da ein kind dabei stirbt), und diese zahlen sind zum glück nicht gerade hoch, und deren rückfallquoten, nicht zuletzt auch, weil man sie nicht mehr rauslässt im allgemeinen, sind auch nicht hoch.
Wir sprechen da nicht über viele fälle. 2013 gab es 23 Mordopfer unter 13 in Deutschland.
Wir können nur mutmaßen, wie viele von denen von Pädophilen getötet worden sind, aber wenn wir allein schon die familiendramen in diesem jahr abziehen und säuglingsmorde wird das wohl eine zahl unter 5 sein, vermutlich sogar noch weiter unten.
Dafür die todesstrafe einführen, für weniger als 5 fälle im jahr?
Das ist halt blinder aktivismus und viel aufsehen um nichts.
Das passt halt hinten und vorne nicht, du wirst damit auch keinem einzigen Opfer helfen.
und das selbstjustiz in lynchmobs ausartet die unschuldige attackieren, das brauch ich dir wohl nicht zu erklären, das ist doch erst vor kurzem wieder passiert.
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