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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:36
@kleinundgrün
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Er wusste ja nicht, dass sie das gar nicht wollte“, sagte die Richterin
Sagte die Richterin, die ihren Schluss daraus zieht, dass sich das Mädchen nichts ausreichend dagegen gewehrt habe. Nein zu sagen reicht scheinbar nicht. Man muss sich der Lebensgefahr aussetzen und körperlich aktiv gegen einen bekannten Gewalttäter vorgehen damit er in seiner stark eingeschränkten Intelligenz auch begreift dass sie es nicht will.

Aber dreht es euch weiter. Mir wird das zu blöd...

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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:38
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:...was mit der "Urteilsbegründung", die @_Themis_ oben einbrachte, einmal mehr bewiesen ist
Leider ist die meiste Berichterstattung in diesem Bereich von Laien für Laien. Bei manchen Medien noch mit dem Vorsatz garniert, möglichst schockierend zu berichten.
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Sagte die Richterin, die ihren Schluss daraus zieht, dass sich das Mädchen nichts ausreichend dagegen gewehrt habe. Nein zu sagen reicht scheinbar nicht.
Es kommt eben auf die Gesamtumstände an. Ist es für den Angeklagten erkennbar, dass er eine Straftat begeht oder nicht.
Aber anscheinend habe ich mein Beispiel, das Dir die Problematik verdeutlichen sollte, völlig umsonst ersonnen.


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03.01.2014 um 12:40
@all

§20 +21 stgb


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:41
Zitat von dasewigedasewige schrieb:@all

§20 +21 stgb
?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:42
@dasewige

Öffentlichkeitsrecht und Recht auf eine anständige Ermittlung stehen nur oft im Konflikt, wenn Medien zu vorschnell und eventuell auch zu populistisch/parteiisch berichten!

Genau darin sehe ich bei vielen Fällen das Problem, dass nach außen schon ein Bild transportiert wird, was die Leute noch mehr dazu veranlasst nach Selbstjustiz zu brüllen, oder vorschnell jemanden einer Tat zu beschuldigen, die er/sie womöglich gar nicht begangen hat, oder Motive in einem völlig anderen Zusammenhang stehen, als zuerst angenommen. Für mich haben auch Täter ein Persönlichkeitsrecht und solange ein Mensch nicht zweifelsfrei Verantwortung für die Tat trägt gild für mich noch immer "IN DUBIO PRO REO!"!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:45
@kleinundgrün

§ die über die schuldunfähigkeit eines täter bzw eingeschränkt schuldfähig was aussagen.

@DieSache
ich gebe dir natürlich in deiner ausführung recht, aber die öffentlichkeit deswegen auszuschließen, fördert das unverständnis noch mehr. spekulation.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:47
Zitat von dasewigedasewige schrieb:§ die über die schuldunfähigkeit eines täter bzw eingeschränkt schuldfähig was aussagen.
Das weiß ich. Nur was möchtest Du damit ausdrücken? Dass der Mob die Schuldfähigkeit schlechter als ein Sachverständiger beurteilen kann?


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03.01.2014 um 12:48
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Sagte die Richterin, die ihren Schluss daraus zieht, dass sich das Mädchen nichts ausreichend dagegen gewehrt habe.
Naja, die Erklärung heißt ja:
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Doch dem Gericht reichten die Angaben des Mädchens nicht. „Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen“, betonte die Richterin.
Das mag zwar auf ganzer Linie unfair sein, aber die Richterin hatte in diesen Fall wohl keine andere Wahl


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03.01.2014 um 12:48
@dasewige

warum sollte man aber denn nicht erst rückblickend berichten?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:49
@kleinundgrün

ja, der mob ist eigentl. zu nichts fähig, ausser das er sich austoben will auf kosten eines menschen.


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03.01.2014 um 12:50
Zitat von DieSacheDieSache schrieb:warum sollte man aber denn nicht erst rückblickend berichten?
Es würde schon genügen, wenn fundiert berichtet würde.

Aber natürlich verkauft die Überschrift:

VERGEWALTIGER DER ARMEN MELANIE AUF FREIEM FUSS?

mehr Zeitungen als

Tatverdacht gegen X. konnte nicht bestätigt werden.


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03.01.2014 um 12:50
Kann man eigentlich davon ausgehen, dass das Mädchen nicht alkoholisiert war?
In den Bericht steht zumindest nichts darüber.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:58
Zitat von vincentvincent schrieb:Kann man eigentlich davon ausgehen, dass das Mädchen nicht alkoholisiert war?
In den Bericht steht zumindest nichts darüber.
Das spielt - wenn überhaupt - nur am Rande eine Rolle.

Die Frage lautet: "Musste der Angeklagte aufgrund der Gesamtumstände zum Zeitpunkt der Tat erkennen, dass er gerade jemanden vergewaltigte?"
Wenn er davon ausgehen durfte, dass es einvernehmlich ist (oder wenn das zumindest hinreichend möglich ist), dann kann er nicht bestraft werden. Weil er aus seiner Sicht nichts falsch gemacht hat. Auch wenn die Handlung objektiv Unrecht war.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 12:59
Wird heute eigentlich zum Opferschutz die Videovernehmung von Opfern angewendet?

15 Jahre...hm, ich weiß natürlich nicht wie die Verhandlung verlief, aber ich denke da spielt die Scham noch eine große Rolle und ob man dabei schon so reif ist und die eigene Scham im Griff hat um wirklich Alles relevante auszusagen. Mit der Aussage haben ja selbst erwachsene Frauen ihre Probleme, weil sie im Selbstzweifel sind, nicht doch etwas falsch gemacht zu haben...komisch, dass das ne Richterin war, die so entschied...


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03.01.2014 um 13:01
@DieSache
Bestanden am Tatablauf überhaupt Zweifel? Wurde dem Mädchen nicht geglaubt?


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03.01.2014 um 13:04
@kleinundgrün
Naja, wenn sie im Alkoholsuff nur auf der Couch "rumlag" und kaum noch bei Bewusstsein wäre, dürfte doch § 177 Absatz 1
"3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,"
wirksam sein.
Da steht doch nichts davon, dass es dem Täter erkennbar sein muss.
Mal abgesehen davon, wieso steht in den Berichten nirgends, dass er wegen sexuellem Kindesmissbrauch vurteilt wurde?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 13:07
Zitat von vincentvincent schrieb:Da steht doch nichts davon, dass es dem Täter erkennbar sein muss.
Doch, das steht da. Vorsatz ist bei allen Delikten, die nicht ausdrücklich Fahrlässigkeitsdelikte sind (fahrlässige Tötung z.B.) erforderlich.
Zitat von vincentvincent schrieb:Mal abgesehen davon, wieso steht in den Berichten nirgends, dass er wegen sexuellem Kindesmissbrauch vurteilt wurde?
Weil es im konkreten Fall vielleicht keine Rolle spielte? Kann man jemanden, der eine Bank ausgeraubt hat, stets erneut für Banküberfälle verurteilen, ohne dass es weiterer Beweise bedürfte?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 13:07
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn er davon ausgehen durfte, dass es einvernehmlich ist (oder wenn das zumindest hinreichend möglich ist), dann kann er nicht bestraft werden.
Dieser Punkt ist doch aber gar nicht der Strittige, da sie "Nein" gesagt hat


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 13:09
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Weil es im konkreten Fall vielleicht keine Rolle spielte? Kann man jemanden, der eine Bank ausgeraubt hat, stets erneut für Banküberfälle verurteilen, ohne dass es weiterer Beweise bedürfte?
Das meinte ich nicht. :D
In vorliegendem Fall müsste er deswegen verurteilt werden, sofern ich mich nicht täusche.

Edit;:

ups, hab das Alter mit 14 vergessen. Also doch nicht Kindesmissbrauch...


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 13:16
Zitat von vincentvincent schrieb:Dieser Punkt ist doch aber gar nicht der Strittige, da sie "Nein" gesagt hat
Aber anscheinend in einer Weise, die die Ernsthaftigkeit diese "Nein" nicht erkennen ließ. Ein deutliches "Nein, ich will das nicht" ist nicht unbedingt das selbe, wie ein sich zierendes gehauchtes "nein". Je nach den Gesamtumständen eben. Ein Sexualpartner kann zunächst Nein sagen, dann aber zu erkennen geben, OK, dann doch. Das kommt im normalen Leben ständig vor.
"Ach Schatz ich hab Kopfweh, lass mal"
Hundeblick, Streicheleinheiten, was auch immer
"Überredet"

So etwas kann eben auch schief gehen. Und wenn der Täter sich vorwerfen lassen muss, dass er das nicht erkannt hat, obwohl er es hätte erkennen können, dann ist er dran. Aber wenn nicht, dann hat er aus seiner Sicht nichts falsch gemacht.

Sex ist da ein sehr heikles Thema.

Edit:
Bevor heir ein Aufschrei kommt:
Ich möchte keinesfalls rechtfertigen, dass Männer ein "Nein" ignorieren dürfen. Ein Nein ist ein Nein.
Nur kommunizieren wir nicht nur verbal und die Gesamtumstände können ein verbales Nein manchmal relativieren.


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