Selbstjustiz im folgenden Fall?
03.01.2014 um 16:41Anzeige
Das geltende Strafrecht und die Rechtsprechung der deutschen Gerichte folgen weitgehend der sogenannten Vereinigungstheorie, die - allerdings mit verschieden gesetzten Schwerpunkten - versucht, sämtliche Strafzwecke in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Dies hält sich im Rahmen der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zukommenden Gestaltungsfreiheit, einzelne Strafzwecke anzuerkennen, sie gegeneinander abzuwägen und miteinander abzustimmen. Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung nicht nur den Schuldgrundsatz betont, sondern auch die anderen Strafzwecke anerkannt. Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention Resozialisierung des BVerfGE 45, 187 (253)BVerfGE 45, 187 (254)Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet (vgl. BVerfGE 32, 98 [109]; 28, 264 [278]).http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html
vincent schrieb:Ist es also egal, dass das Wort Rache nicht verwendet wird?Raider heißt jetzt auch Twix...
vincent schrieb:"Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[28]"Ich sehe da keinen signifikanten Unterschied zum Rachegedanken. Worin läge denn die Ausgleichsfunktion bei meinem erwähnten Beispiel von Demjanjuk
Quelle find ich leider nicht online..
_Themis_ schrieb:Schuldausgleichund nicht der
DieSache schrieb:VergeltungDas kann ja nicht beides das gleiche sein, sonst würde es nicht einzeln erwähnt werden
joleen schrieb:Und wer kümmert sich dann um dein anderes Kind?ich gehe vom ausgangspost aus
Und bist du der Meinung der Täter ist damit bestraft?Ich denke nicht,ihm wird die Strafe ja genommen,er kann dann nicht mehr rest seines Lebens leiden.
Angenommen, ihr seid der Vater oder die Mutter von zwei Kindern, seid glücklich verheiratet und lebt in Deutschland.somit waere mein anderes kind versorgt...
Ruhe schrieb:und bitte sag mir wo muessen taeter leiden ?? Wenn sie hier fuer ca 3- 5 Jahre weggesperrt werden ..Ein verurteilter Mörder kommt auch hier nicht nach 3- 5 Jahren wieder raus. Bitte sagt mir, wie ihr immer darauf kommt?
Ruhe schrieb:somit waere mein anderes kind versorgtUnd du denkst dein Kind braucht nur ein Elternteil???
Ruhe schrieb:KEINER ABER AUCH KEINER HAT MEINE KINDER ANZUFASSEN !!!Da stimme ich dir zu,das würde ich auch,nichts ist wichtiger in meinem Leben als meine Kinder.
FUER MEINE KINDER WUERDE ICH STERBEN
Pallas schrieb:Denkst du dein anderes Kind und Partner wären glücklich, wenn du im Gefängnis sitzt? Die hben nämlich schon jemanden verlorengenauso isses
FF schrieb: und als verurteilter Kinderschänder und -Mörder in Haft hat man mit den Kollegen nichts zu lachen.Nun, solche Straftäter werden von den anderen Gefangenen abgesondert. Damit es nicht zu "Zwischenfällen" kommt.
DarkMen4 schrieb:und jetzt zu denjenigen die schreiben sie würden denjenigen zu Tode foltern.......denen empfehle ich einen Besuch beim Psychiater............Ein Besuch in einer gegend, in der Selbstjustiz noch an der Tagesordnung ist, würde auch helfen.