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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

37 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Merkel, Seehofer, Müntefering ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

09.01.2014 um 22:57
Rechnen wir doch einfach mal ein konkretes Beispiel durch, weil hier so Absurditäten wie, "der kleine Kellner zahlt den Spitzensteuersatz" fielen.


Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat 2 Arbeitsverhältnisse. Im 1. verdient er 1400,00 € und im 2. 1000,00 € brutto. Zusammen also 2400,00 €.
Der Arbeitnehmer ist ledig, hat keine Kinder, zahlt Kirchensteuer und wohnt in Schleswig-Holstein.

Da man immer das geringere Einkommen nach der Lohnsteuerklasse 6 versteuern lässt, ergeben sich also folgende Zahlen:

erstes Arbeitsverhältnis (LStKl 1):
Lohnsteuer 71,16 €
Solidaritätszuschlag 0,00 €
Kirchensteuer 6,40 €

zweites Arbeitsverhältnis (LStKl 6):
Lohnsteuer 119,41 €
Solidaritätszuschlag 6,56 €
Kirchensteuer 10,74 €

Gesamtsumme Steuern bei 2 Arbeitsverhältnissen: 214,27 €

Wenn der Arbeitnehmer nun in einem einzigen Arbeitsverhältnis 2400,00 € verdient, zahlt er in LStKl 1

Lohnsteuer 304,41 €
Solidaritätszuschlag 16,74 €
Kirchensteuer 29,39 €

Gesamtsumme Steuern bei 1 Arbeitsverhältnis: 350,54 €

In diesem Beispiel fallen bei 2 Arbeitsverhälnissen sogar weniger Steuern an.



Wer es selber nachrechnen möchte: https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/ (Archiv-Version vom 21.04.2014)?

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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

09.01.2014 um 23:27
@Charlytoni
@Rho-ny-theta
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Das einzige Gegenargument, das ein Befürworter der LSK6 jetzt noch bringen könnte, wäre,
also ich finde den oberen beitrag von @SKlikerklaker ist ein ziemlich gutes Argument für LStKl 6.

würde man das 2. Arbeitsverhältniss genau so wie das erste besteuern, würde man weit weniger als die Hälfte eines steuerzahlers, der nur 1 Arbeitsverhältnis in dem er genau so viel wie man selber in seinen 2 verdient hat, bezahlen müssen.
und das wiederum fände ich ungerecht.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 04:48
@Nahtern

Ja, insbesondere müsste man dann am Anfang des neuen Jahres erhebliche Steuernachzahlungen leisten. Und gerade wenn sich hier über Liquiditätsengpässe während des Jahres wegen Steuerklasse 6 beschwert wird, ist doch fraglich ob die entsprechenden Personen in der Lage wären schlagartig Nachzahlungen im Bereich mehrerer hundert bis mehrere tausend Euro zu leisten. Dann doch lieber über Steuerrückzahlungen freuen 1x im Jahr :)


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def ehemaliges Mitglied

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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 08:39
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Verdienst du in zwei Jobs je 400€ und bist in LSK 6, zahlst du jeden Monat ca. 150€ Lohnsteuer,
Das ist so nicht ganz korrekt. LSK 6 für das zweite Dienstverhältnis ist natürlich korrekt, aber um der zu hohen Besteuerung entgegenzuwirken kann im ersten Dienstverhältnis (wenn keine Lohnsteuer anfällt) eine Hinzurechnung in Höhe des Zweiten vorgenommen werden. Somit versteuert man beide Dienstverhältnis so als wären sie eines. Im zweiten setzt man analog einen Freibetrag fest.

Arbeitnehmer, die nebeneinander aus mehreren Dienstverhältnissen Arbeitslohn beziehen, haben die Möglichkeit, in der Steuerklasse VI einen Freibetrag bilden zu lassen, wenn für den voraussichtlichen Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis noch keine Lohnsteuer anfällt (§ 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG).
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:bekommst die volle Summe aber irgendwann im ersten Quartal des Folgejahres erstattet.
Auch nur, wenn der AG einen Lohnsteuerjahresausgleich vornimmt oder du deine Einkommensteuererklärung einreichst.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Im heutigen Zeitalter der Datenvernetzung (Elster) ist LSK6 nicht mehr Zeitgemäß;
Du meinst sicherlich ELStAM und nicht Elster. Wir als Personalbüro müssen uns an die Daten halten, die uns das FA überträgt. Hat der Arbeitnehmer Kinder und lässt die Freibeträge nciht eintragen dürfen wir sie in der Lohnabrechnung auch nicht berücksichtigen. Existierte bereits eine geringfügige Beschäftigung auf der Lohnsteuerkarte und wurde als Hauptbeschäftigung an das FA gemeldet, bekommen wir bei einer neuen vollbeschäftigung automatisch LSK 6 eingespielt und müssen nach diesen Konditionen abrechnen.

Allerdings erschließt sich mir der Zusammenhang, zwischen elektronischer Datenübermittlung und Steuerklasse nicht wirklich.

Warum macht die elektronsiche Übermittlung der Steuererklärung die LSK 6 denn hinfällig?
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat 2 Arbeitsverhältnisse. Im 1. verdient er 1400,00 € und im 2. 1000,00 € brutto. Zusammen also 2400,00 €.
Diese Konstellation ist mir so noch nicht untergekommen.

Beides bewegt sich in Höhe einer Festanstellung, also bei 40 Stunden. Ich bezweifle das man mir nichts dir nichts auf Dauer eine 60-80 Stundenwoche hinlegt.

Sehr oft allerdings hat man den Fall, dass neben einer Vollbeschäftigung eine geringfügige ausgeübt wird. Bei der ersten hat man also seine Lohnsteuerkartenmerkmale und bei der Geringfügigen ist es in 99% der Fälle so, dass der AG von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung gebrauch macht, also 2% Pauschalsteuer für die geringfügige Tätigkeit abführt.
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Da man immer das geringere Einkommen nach der Lohnsteuerklasse 6 versteuern lässt, ergeben sich also folgende Zahlen:
Das ist glaube ich nicht ganz korrekt. Unterschieden wird zwischen Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber.Wobei da unterschieden wird ist mir jetzt nicht ganz klar aber eigentlich ist das Arbeitsvertraglich geregelt. Da existieren meist extra Ausführungen ob es sich um eine Nebentätigkeit oder die Hauptbeschäftigung handelt. Die Grenzen zieht man dort glaube ich bei den vereinbarten Stunden.

Geht man irgendwo 10 Stunden die Woche für 2.000 € reichen Muttis den verspannten Rücken massieren und setzt sich anderswo 40 Stunden für 1.400 € an die Kasse ist der Kassenjob mit den ELStAM Daten abzurechnen und die Massiererei mit LSK 6 würde ich jetzt vom Gefühl her sagen.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 10:05
@def
Diese Konstellation ist mir so noch nicht untergekommen. [...]
Das sollte ja auch nur ein (stark vereinfachtes) Beispiel sein, weil ich die Aussagen des TE zur Lohnsteuerklasse 6 und ihren Auswirkungen (hier fielen sinngemäß Aussagen wie das ist ungerecht, der kleine Mann muss den Spitzensteuersatz zahlen etc.) ziemlich absurd finde.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 10:10
Da die Lohnsteuer, und somit alle Steuerklassen, lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellen ist das sowieso Hupe, denn mit der EStE wird quasi abgerechnet.

Hat man unterjährig zu wenig vorausgezahlt kommt es zu einer Nachzahlung, hat man zuviel gezahlt zu einer Erstattung.

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es da einige, um die Lohnsteuer der zu zahlenden ESt anzugleichen.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 15:37
@def
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Diese Konstellation ist mir so noch nicht untergekommen. [...]
Nachtrag:

Vollkommen aus der Luft gegriffen ist mein Beispiel aber auch nicht (hätte mir aus naheliegenden Gründen eigentlich auch gleich einfallen können ;) ):

Nimm einen Soldaten auf Zeit der nach Dienstzeitende Übergangsgebührnisse erhält und im Rahmen der Berufsförderung eine Berufsausbildung macht.
Mit der einzigen Ausmahme vielleicht, dass die Ausbildungsvergütung wohl eher weniger als 1000,00 Euro betragen wird, sind meine Zahlenspiele also gar nicht so abwegig.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 15:41
Kommt die LSt Klasse 6 nicht eh meist nur dann zustande bei Zweitjobs neben dem Hauptberuf ??


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 15:42
Ja habs gerade gesehen-....


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 16:51
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Vollkommen aus der Luft gegriffen ist mein Beispiel aber auch nicht (hätte mir aus naheliegenden Gründen eigentlich auch gleich einfallen können ;) ):
Ich sagte doch nicht, dass dies aus der Luft gegriffen ist. Ich sagte ich kennen kein Beispiel aus der Praxis.

Bei deinem SAZ Beispiel existiert nur ein einziges Arbeitsverhältnis. Erst das als Soldat und danach das als Auszubildender. Als Alleinstehender wäre dies also beide Male Steuerklasse 1. Oder inwiefern meinst du das da zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig laufen?

Die Einkünfte aus den Übergangsgeldern sind zwar Einkünfte gemäß EStG aber ich glaube mich zu erinnern, dass diese Gelder Steuerfrei gestellt werden und lediglich dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Aber hier, bin ich mir gerade nicht sicher und habe für heute auch die Nase voll von Gesetzen und schau da vielleicht am Montag mal nach.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 17:31
@def
Zitat von defdef schrieb:Bei deinem SAZ Beispiel existiert nur ein einziges Arbeitsverhältnis. Erst das als Soldat und danach das als Auszubildender. Als Alleinstehender wäre dies also beide Male Steuerklasse 1. Oder inwiefern meinst du das da zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig laufen?

Die Einkünfte aus den Übergangsgeldern sind zwar Einkünfte gemäß EStG aber ich glaube mich zu erinnern, dass diese Gelder Steuerfrei gestellt werden und lediglich dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Aber hier, bin ich mir gerade nicht sicher und habe für heute auch die Nase voll von Gesetzen und schau da vielleicht am Montag mal nach.
Im Gegenteil, so ein Fall ist m. E. eher ein klassisches Beispiel für 2 Arbeitsverhältnisse (natürlich stellt das Beziehen von Übergangsgebührnissen kein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne dar, weil der Ex-Soldat in dieser Funktion ja nicht mehr aktiv arbeitet; nur steuerlich wird es halt so behandelt).

Die Übergangsgebührnisse sind Versorgungsbezüge nach dem Soldatenversorgungsgesetz und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 I Nr. 2 EStG). Sofern also die Übergangsgebührnisse das höhere Einkommen darstellen, wären sie die Einküfte aus dem 1. "Arbeitsverhältnis".
Die Ausbildungsvergütung ist dann logischerweise das Einkommen aus den 2. Arbeitsverhältnis, das nach der LStKl 6 versteuert wird.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 17:38
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:nur steuerlich wird es halt so behandelt
Nein. Es ist kein Dienstverhätnis. Es sind zwar nichtselbständige Einkünfte, und damit in der gleichen Anlage (N) wie die Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen, aber analog würde das für Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und einiges mehr gelten.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 17:40
@SKlikerklaker

Ich merke gerade, dass ich exakt so einen Fall, nähmlich einen Ex-Soldat in Rettungssanitäterausbildung, im Schrank liegen habe. Versuche mir den im Laufe der nächsten Wochen mal vorzuknöpfen. Ich halte dich auf dem Laufenden. ;)


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 17:50
@def
Zitat von defdef schrieb:Ich halte dich auf dem Laufenden.
Ja mach das.
Bitte nicht falsch verstehen (weil Du der Steuerberater bist), aber Du wirst feststellen, dass ich in diesem Fall Recht habe ;)

Einstweilen wünsche Dir ein schönes Wochende.


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 17:53
@SKlikerklaker

Oh, ich bin kein Berater. Ich bin der, der dessen Arbeit macht. Er unterschreibt meist nur... ;)


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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 17:55
@def
Zitat von defdef schrieb:Oh, ich bin kein Berater. Ich bin der, der dessen Arbeit macht. Er unterschreibt meist nur... ;)
Na, dann hoffe ich wenigstens, dass er Dich gut bezahlt. :D

In diesem Sinne nochmal: schönes Wochenende.


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def ehemaliges Mitglied

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Lohnsteuerklasse 6 - eine politische und soziale Fehlgeburt

10.01.2014 um 18:00
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Na, dann hoffe ich wenigstens, dass er Dich gut bezahlt. :D
Da hoffst du vergebens. :D
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:In diesem Sinne nochmal: schönes Wochenende.
Dir auch!


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