Bone02943
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@aseria23aseria23 schrieb:Ja, das haben foren so ansich. ;)
Da schreiben leute. Krass ne? ;)
ist das Problem!SimonBolivar schrieb:gegen Teile der Bevölkerung
Die Liste der Forderungen, die die Unionsparteien aufstellten, um jugendliche Gewalttäter schärfer zu bestrafen, hat schon eine beträchtliche Länge. Der Warnarrest findet sich dort, die verbindliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahre und die schnellere Ausweisung von ausländischen Tätern. Gestern hat der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) diese Liste ergänzt. Schimpfworte wie "Scheiß-Deutscher" möchte er künftig als Volksverhetzung bestraft wissen. Angeklagten würde dann eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft drohen.http://www.berliner-zeitung.de/archiv/stuttgart--scheiss-deutscher--als-volksverhetzung-ahnden-schimpfworte-und-ihre-folgen,10810590,10532956.html (Archiv-Version vom 14.07.2015)
Rassistische Beleidigung von Deutschen ebenfalls als Volksverhetzung ahnden!https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=6816 (Archiv-Version vom 16.06.2013)
In der Bundesrepublik Deutschland wird gem. § 130 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert". Dies wird im Allgemeinen Volksverhetzung genannt. Als der Paragraph reformiert wurde, sahen SPD und Bünbnis 90/Die Grünen das skeptisch - jedoch nur deshalb, weil damit auch potenziell die Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten unter Strafe gestellt werden könnte. Faktisch gibt es kein einziges Urteil in diesem Sinne.
Vor wenigen Jahren machten Berichte über grassierende Deutschenfeindlichkeit unter Migranten in den Medien die Runde. Volksverhetzung gegenüber Deutschen ist jedoch - im Gegensatz zur Volksverhetzung gegenüber Migranten - nicht strafbar, sie wird nicht als Volksverhetzung angesehen. Die aggressive Haltung gegenüber Deutschen und deren Beschimpfung aufgrund ihrer Nationalität, Rasse oder Herkunft fällt im Gegensatz zur Beschimpfung von Migranten oder Minderheiten nicht unter das Delikt der Volksverhetzung gem. § 130 StGB. So prüfte die Berliner Polizei den Straftatbestand der Volksverhetzung durch Jugendliche mit Migrationshintergrund, welche den Begriff „Scheiß-Deutsche“ verwendeten. Dies wurde verworfen, da Volksverhetzung lediglich dann vorliegt, wenn zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt oder die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung angegriffen wird (§ 130 Abs. 1 S. 1 u. 2 StGB). Deutsche seien jedoch kein „Teil“.
Des Weiteren liege keine Volksverhetzung vor, wenn die Person, welche die Äußerungen tätigt, selbst Deutsche oder Deutscher ist. Dies gilt ebenso, wenn die Person ein Migrant ist und die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekam. Der Versuch des damaligen baden-württembergischen Bundesratsministers Wolfgang Reinhart, § 130 Abs. 1 StGB auch bei Beleidigung von Deutschen zur Anwendung zu bringen, wurde abgelehnt. Begründet wurde dies vom damaligen Sprecher des Bundesjustizministeriums mit der Möglichkeit der Anwendung von § 185 StGB (Beleidigung) . Auf die unterschiedlichen Strafmaße – bis zu einem Jahr Haft bei Beleidigung und mindestens drei Monate bis zu fünf Jahre Haft bei Volksverhetzung – ging er indes nicht ein.
In Belgien, Frankreich, England wurden schon einige Leute von Islamisten ermordet, jüdische Schulkinder, ein geköpfter Soldat in London, ein jüdisches Ehepaar in einem Museum.Bone02943 schrieb:ich sehe das ganze aber aus der Sicht von Deutschland und habe hier im Land eben keine Panik deswegen.
Nein Spaß ist das nicht. Bleibt einem ja hier nix anders übrig.aseria23 schrieb:Aha. Na dann viel spaß beim lesen von mir ^^
Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung?http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/warum-ist-deutschen-hass-keine-volksverhetzung
Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung?
Die Polizei prüfte bereits, ob sie im Fall dieses Deutschen-Hasses wegen Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde laut „Berliner Zeitung“ verworfen, weil viele Täter selbst formal Deutsche seien und ihre eigene Gruppe beschimpften. Zum Anderen liege Volksverhetzung nach §130 StGB nur vor, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgerufen werde. Deutsche seien aber kein Teil.
Stimmt das? Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung? Staatsrechtler Rupert Scholz zur *: Beim Tatbestand der Volksverhetzung (bis 5 Jahre Haft), müssten die Anwürfe „geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Das würde bedeuten, dass es weit über einzelne Personen hinausgeht. Es wäre gegeben, wenn die Täter zum Kampf gegen alle Deutschen oder zum Dschihad aufriefen.
Scheiß-Deutscher ist aber eine schwere Beleidigung, die im Zusammenhang mit Gewalt mit bis 2 Jahren Haft bestraft werden kann.“
Ja und ihre Franzosen fresst alle tagein tagaus nur Froschschenkel von früh bis spät.... blaablaaablaaaEgalite schrieb:Ihr seid doch "Idioten", bei euch wird doch sogar noch der Euro als Erfolgsprojekt gefeiert , obwohl wir Franzosen den gefordert haben um eure Bundesbank zu entmachten und dann habt ihr auch noch am meisten am Euro gelitten, wie blöd seid ihr eigentlich?