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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:21
@venerdi
Die Frauen kommen mit einem Touristenvisum.

Hierzu brauchen sie keine Einladung.
Fast jeder kann fast jedes Land als Tourist besuchen.
Der Tourist muss nur eventuell nachweisen das er für die geplante Aufenthaltsdauer über ausreichend Mittelt für seinen Aufenthalt verfügt.
Wenn das so ist, weshalb kommen die Flüchtlinge dann über das Meer?
Die Kosten für die Schlepper könnten sie doch genauso gut in das Visum (Bedingungen dafür usw.) und den Flug stecken ... und wären dann auch in D.

Oder darf jemand, welcher mit dem Flugzeug kommt, kein Asyl beantragen?

Falls ja, dann finde ich es ja ziemlich beklo... dass man nur dann Asyl beantragen kann, wenn man übers Meer und zudem noch über x Staaten in D einreist.
Irgendwas ist doch hier total daneben :)

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:28
@Optimist
Vielleicht sollten wir uns mit einem Reisebüro in Libyen selbstständig machen ......

Im Ernst jetzt, dann sollte sich die deutsche Regierung auch über Touristenvisas Gedanken machen. Ich muss da noch mal recherchieren wie das funktioniert. Aus Russland bekommt man nicht so leicht ein Touristenvisa. Ich kenne das von einem Mitarbeiter, der könnte aus finanziellen Gründen seine Freundin nicht einladen. Bisher habe ich das dann für ihn übernommen, mit dem Wissen oder der Hoffnung das sie kein Asyl beantragen wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:32
@neugierchen
Ich kenne das von einem Mitarbeiter, der könnte aus finanziellen Gründen seine Freundin nicht einladen
ja, glaube ich.
Wie ich @venerdi verstanden hatte, muss jemand wirklich Finanzen haben, um als Tourist kommen zu können.
Aber diese Finanzen haben ja die Flüchtlinge meistens, sonst könnten sie die Schlepper nicht bezahlen.

Deshalb mein Gedanke, dass sie dann auch gleich dieses Geld in ein Visum und Flug stecken könnten (hatte oben noch etwas korrigiert: "Visum (Bedingungen dafür usw.) "

Aber wie gesagt, denke mal als Tourist wird man wohl kein Asyl beantragen können.
Finde es trotzdem beknackt, dass man es dann kann, nur weil man Strapazen auf sich genommen hatte (übers Meer) und dann noch durch x Staaten getiegert ist...

... das Ergebnis ist doch in beiden Fällen das Gleiche - der Flüchtling ist in D angekommen.
Der eine darf Asyl beantragen und der Andere nicht...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:38
@Optimist

Um als Tourist mit Visa einreisen zu können werden wenigstens gültige Dokumente benötigt sowie ein Visa das die Botschaft ausgestellt hat.
Ohne Visa und Dokumente wird keine Fluggesellschaft jemanden in die BRD fliegen da sie solche Personen auf ihre Kosten zurückbringen müssen.

Jeder der in der BRD ist oder am Flughafen angekommen ist kann einen Asylantrag stellen.
So haben es ja auch einige hochrangige Militärangehörige der Türkei gemacht.


@neugierchen

Auch Russen müssten ohne eine Einladung ein Touristenvisa für die BRD bekommen, wie halt jeder andere auch.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:41
@venerdi
Um als Tourist mit Visa einreisen zu können werden wenigstens gültige Dokumente benötigt sowie ein Visa das die Botschaft ausgestellt hat.
Aha verstehe.

Dann hapert es demnach bei den wirklichen Syrern z.B. daran, dass sie keine Botschaft finden bzw. niemanden finden, der ihnen ein Visa ausstellt und/oder ihre Ausweise nicht mehr haben? (Am Geld kanns sicher auch nicht liegen, wie gesagt, die Schlepper müssen sie ja auch bezahlen, demnach müsste Geld vorhanden sein...)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:43
@Optimist
die eine hat aber ein Kind mit einem deutschen Vater und kann deshalb Asyl beantragen, das haben andere nicht. Wenn das Kind nicht wäre, dann ginge das nicht. Wenn das Touristenvisum ausläuft, dann muss man ausreisen. Die Mutter bekommt ja dann das Aufenthaltsrecht aufgrund von Personensorge. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter hat das Sorgerecht oder geteiltes Sorgerecht, somit bekommt sie zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes Aufenthaltsrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:43
@venerdi
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Lest doch mal den von mir verlinkten Artikel.
Und der scheint mir schlecht recherchiert zu sein...für ein Touristenvisum wird ein Bürge benötigt, insbesonders Afrika und Vietnam. Die meisten Osteuropäischen Staaten sind in der EU oder es ist möglich visumsfrei einzureisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:46
@Tussinelda
das hatte ich schon verstanden.

Mir gehts aber jetzt im Moment gar nicht um Mutter und Kind, sondern ganz ALLGEMEIN um die Einreise - als Tourist und/oder als Flüchtling (welcher sich Visum beschaffen könnte oder auch nicht...-> das ist ja hier die Frage) ...
... und ob ein Flüchtling welcher als Tourist kommt, Asyl beantragen könnte...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:49
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:für ein Touristenvisum wird ein Bürge benötigt
Oder der Nachweis das der Tourist seinen Aufenthalt in der BRD aus eigenen Mitteln bestreiten kann.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:52
Zusätzliche vorzulegende Unterlagen für Besuchs- und Touristenvisa
Falls der Einladende Ihren Aufenthalt im Schengengebiet finanziert: Original der Unterkunftsbescheinigung ausgestellt von den lokalen (Ausländer)Behörden (A: Elekronische Verpflichtungserklärung DEL-Nr., D: “Verpflichtungserklärung”; EE: “Viisakutse Füüsilisest Isikust Kutsujale”, H: “Meghívólevél”; LV: “Ielūgums vīsas pieprasīšanai”) mit Kopie des Passes/Personalausweises oder Aufenthaltstitel, Gehaltsbescheinigungen und Bankauszüge der letzten drei Monate1 ODER  Falls der Einladende den Aufenthalt nicht finanziert: Einladungsschreiben ODER  Falls Aufenthalt ohne Einladung: Hotelreservierung (falls das Visum erteilt wird, kann die Vorlage eines Hotelgutscheins verlangt werden) UND:  Im gesamten Schengengebiet gültige Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts incl. Repatriierung im Krankheitsfalle, ärztliche Nothilfe und Notaufnahme im Krankenhaus. Mindestdeckungssumme 30.000,--€
1 Im Falle einer deutschen, österreichischen oder ungarischen Verpflichtungserklärung sind Aufenthalts-, Einkommens- und Banknachweise nicht erforderlich
 Arbeitnehmer: Schreiben des Arbeitgebers mit Datum der Einstellung und Bestätigung der Dauer des genehmigten bezahlten/unbezahlten Urlaubs, Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate und Unterlagen über EPF/ETF-Zahlungen  Selbständige: Geschäftsregistrierung, Geschäftskontoauszüge der letzten drei Monate

 Schüler/Studenten: Schreiben der Schule/Universität mit Bestätigung der entschuldigten Fehlzeit  Kontoauszüge (persönliche oder der Familie) der letzten drei Monate und/oder aktuelle Sparbücher zusammen mit einer Guthabenbestätigung der Bank  Nachweis über familiäre Bindungen in Sri Lanka wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Sterbeurkunde des Ehegatten, von der Bereichsverwaltung beglaubigte Meldebescheinigung des Ortsvorstehers  Falls der Einladende ein Verwandter ist: Verwandtschaftsnachweis (Geburts-/Heiratsurkunden


Das sind die Bedingungen ....
http://colombo.diplo.de/contentblob/3078568/Daten/1143037/REquirementsforShortStaySchengenVisa_01022011.pdf (Archiv-Version vom 26.02.2015)
Quelle:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:56
@Optimist
ja, auch wenn Du als Tourist kommst kannst Du Asyl beantragen. Du musst aber erst einmal als Tourist kommen dürfen/Können. Und dann muss Dein Asylantrag ja auch noch bewilligt werden. Du musst also alles durchmachen, was ein regulärer Asylbewerber eben so durchmacht. Das fällt allerdings weg, wenn Du ein Kind in Deutschland bekommst, dass einen deutschen Vater hat. Dann hast Du Dein Aufenthaltsrecht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:57
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die eine hat aber ein Kind mit einem deutschen Vater und kann deshalb Asyl beantragen, das haben andere nicht. Wenn das Kind nicht wäre, dann ginge das nicht.
das ist dann für Frauen aus traditionellen eher orientalisch (bzw streng gläubig) geprägten Familien keine Option. sie dürften garantiert keinen deutsche Mann als Vater für ihr Kind auf der GEburtsurkunde angeben.
also in dem bericht hieß es, die frauen geben deutsche Männer als Väter an, weil diese gegen eine Einmalzahlung bereit sind, die Vaterschaft anzuerkennen. es habe wohl mindestens einen Fall mit 10 anerkannten Vaterschaften mit jeweils verschiedenen Frauen gegebn, die über die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes dann ein Bleiberecht in D erhielten.
Zitat von canalescanales schrieb:Dies wird spätestens dann auffliegen, wenn Zweifel an der Vaterschaftserklärung bestehen und mittels Genuntersuchung festgestellt wird, dass es sich um Falschaussagen handelt.
Zitat von canalescanales schrieb:Keine Ahnung wie eine mögliche Falschaussage (des angebl. deutschen Mannes) bestraft wird...es wird deshalb bestimmt aufgeklärt was dies zur Folge hat, u.A. vermutlich Rückforderungen gezahlter Leistungen Grundsicherung und Krankenkasse etc.
Betrug ist dies bislang nicht, denn es ist eine rechtliche Möglichkeit, dies so zu tun.
soll aber geändert werden
Zitat von venerdivenerdi schrieb:In der BRD stellen sie dann fest das sie schwanger sind und fallen somit unter den Schwangerschaftsschutz.
so habe ich das heute euch gehört.
na wenigstens reisen auf diese Art und Weise auch ein paar Frauen ein. Leider, so hieß es, landen sie dann oft in der Prostitution, scheint als ob die Männer doppelt an ihnen verdienen wollte. aber dazu habe ich nicht recherchiert, kann also auch alles ganz legal laufen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:02
@lawine
Doppelt verdienen wohl eher nicht. Der "Hartz 4" Empfänger will ja seine Kohle sofort haben. Es werden mafiöse Strukturen dahinter stehen. Eine normale Frau vielleicht aus Vietnam wird nicht mal so locker 10000 Euro gespart haben um sich die Reise und den Mann finanzieren zu können, und auch keinen Zugang zu einem Netzwerk haben das Männer vermittelt. ... Das wird dann vorgestreckt, der Mann vorher gesucht, egal welche Frau dann kommt.

Es liegt aber auch wieder am BAMF, in drei Monaten kann man nicht entbinden ....

Es gibt auch eine Zeitschiene in in der eine schwangere Frau nicht einreisen darf. In den USA sind es glaube ich sechs Wochen vor der Niederknnft. Dort ist ein dort geborenes Baby auch automatisch USA Bürger


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:11
@neugierchen
Es liegt aber auch wieder am BAMF, in drei Monaten kann man nicht entbinden ....
Hmm, wenn die Frau im 8. Monat wäre, könnte sie noch früher entbinden ;)
Es gibt auch eine Zeitschiene in in der eine schwangere Frau nicht einreisen darf.
Was ist, wenn sie es angeblich nich wusste? :)

Aber deine anderen Vermutungen sind auch für mich sehr plausibel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:16
@Optimist
Na im 8. Monat? Da müsste ja der Hartzer in diesem Beispiel zumindest fünf Monate vorher  in Vietnam gewesen sein. Es muss ja zumindest die theoretische Chance der Zeugung bestanden haben. Mit der Post kann er die Spermien ja nicht verschickt haben ....

Übrigens gibt es diese Praxis auch andersrum. Asylbewerber die sich eine deutsche Frau kaufen um hier bleiben zu dürfen ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:19
@neugierchen
Na im 8. Monat? Da müsste ja der Hartzer in diesem Beispiel zumindest fünf Monate vorher in Vietnam gewesen sein. Es muss ja zumindest die theoretische Chance der Zeugung bestanden haben. Mit der Post kann er die Spermien ja nicht verschickt haben ....
:D

Du hattest doch festgestellt und ich finde das plausibel - dass ein Hartzer sowieso niemals mit seinen paar Kröten nach Vietnam oder so könnte.
Du hast völlig recht, dahinter müssen mafiöse Strukturen stecken.
Der Hartzer bekommt nen Wisch, der beweist, dass er vor x Monaten in Vietnam war.

Wie findest du diese Idee? :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:22
@all
Vielleich hört sich ja der eine oder andere hier diese Reportage heute abend an:
http://www1.wdr.de/radio/1live/on-air/sendungen/1live-reportage/abschiebung-flug-ins-ungewisse-100.html (Archiv-Version vom 04.06.2017)
Am Flughafen Düsseldorf gibt es ein Hochsicherheitsterminal, von dem aus die abgelehnten Asylbewerber mit Polizeibegleitung in ihre Heimat zurückgebracht werden. Meistens geht es in Länder auf dem Balkan. 1LIVE-Reporter Moritz Börner war bei einer Abschiebung in Düsseldorf dabei und ist in das Kosovo gereist, um abgelehnte Asylbewerber zu besuchen. Die Rückführungen sind für die meisten Betroffenen ein tiefer Einschnitt. Zum Beispiel für den 15-jährigen Jussuf, der in Deutschland geboren wurde und aufgewachsen ist, sein Heimatland Kosovo nie gesehen hat und jetzt in bitterer Armut leben muss.
Die 1LIVE Reportage „Abschiebung: Flug in eine ungewisse Zukunft“ zeigt, was Abschiebungen für die abgelehnten Asylbewerber bedeuten - am Dienstag, 6. Juni, ab 23 Uhr in 1LIVE Plan B. Und im Anschluss auch zum Download auf 1live.de.
Was da ich da heute schon in der Vorschau gehört habe ist wirklich erschütternd und traurig. Unglaublich das wir Menschen so etwas antun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:25
@McMurdo

Natürlich ist es für Viele sicherlich hart und in Einzelfällen ganz besonders hart und traurig (sh dein Beispiel).

Was soll nun die Konsequenz sein? Alle welche es wollen und schaffen in D behalten? (egal ob berechtigt oder nicht)


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:26
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Was da ich da heute schon in der Vorschau gehört habe ist wirklich erschütternd und traurig. Unglaublich das wir Menschen so etwas antun.
Schon seltsam, dass in keinem dieser Fälle die sog. Härtefallregelungen zur Geltung kamen und ein Bleibrecht erbrachten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 18:33
@Optimist

Die Konsequenz sollte sein das Familien, mit Kindern die hier geboren und aufgewachsen sind, zum Teil über 15 Jahre, nicht mehr abgeschoben werden sondern ein uneingeschränktes Bleiberecht erhalten.

Es darf einfach nicht sein das man Kinder in ein Land schickt, was sie selbst noch nie gesehen haben, wo sie vielleicht noch nicht mal die Sprache beherschen und ihre ganze Schulausbildung, die sie hier erhalten haben, für Katz gewesen ist weil sie nichtmal mehr den Abschluss machen dürfen.


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