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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2017 um 20:54
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Tschechien geht auf Konfrontationskurs zur EU-Kommission: Das Land werde definitiv keine Flüchtlinge mehr im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms aus Italien und Griechenland aufnehmen, entschied heute die Mitte-links-Regierung in Prag.
eine Mitte -Linksregierung, wenn das keine Realsatire ist .


außer den reichen EU Ländern (Ausnahme  Griechenland) sieht sich wohl  kein Land den massiven Anforderungen gewachsen (enorme Finanzmittel müssten aufgebracht werden für Versorgung, Unterkunft, Bildung (Kita, Schule, Lehre, Uni -samt PErsonalaufstockung im öffentl Dienst)), Integration, für Investitionen in Sicherheitsvorkehrungen und in Aufstockung der Polizei wären unausweichliche Folgen) die die Aufnahme von Flüchtlingen nach festen Quoten mit sich bringt.
es erfordert eine enorme Bereitsschaft der Bevölkerung, bis zu 80% männliche Asylbewerber aufzunehmen, von denen ein beachtlicher Teil im Alter der größten Delinquenz ist.
Zitat von RealoRealo schrieb:Eigentlich ist es vorwiegend Spanien, das sich noch quer legt
falsch.gibt es außer deiner deiner Meinung noch eine andere Quelle für diese Behauptung?? dann her damit.
ansonsten darf man dazu wieder  fake news sagen

mein Kenntnisstand ist:

Österreich hat seine Obergrenze, Portugal und Spanien sowie Finnland lehnen feste Quoten ab, Frankreich ist im Ausnahmezustand,  GB hat die Reißleine gezogen und sich für den Brexit entschieden. Dänemark hat sich die rigideste Flüchtlingspolitik seiner Geschichte zugelegt, und hat glaube ich als EINZIGSTES EU-Land 2015 weniger Asylbewerber aufgenommen als 2014.


Wikipedia: Flüchtlingskrise in Europa ab 2015

ich sehe da realistisch keine Chancen auf eine festen Quotenregelung.
ein Diktat einiger weniger Staaten (angenommen Frankreich und Deutschland) würde der heutigen EU den Todesstoß versetzen

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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2017 um 21:09
Zitat von lawinelawine schrieb:falsch.gibt es außer deiner deiner Meinung noch eine andere Quelle für diese Behauptung?? dann her damit.
ansonsten darf man dazu wieder fake news sagen
Nö, es gibt keine gesonderten Artikel dazu, sondern nebst ein paar Wiki-Artikeln nur zu einzelnen Ländern jeweils zu Politik, Wirtschaft, Kultur usw., ab zund zu wird mal erwähnt, warum ein Land nicht gerne viele Flüchtlinge aufnimmt. Das Bild setzt sich eher aus der Gesamtschau zusammen, und wenn du es für falsch hältst, kannst du ja hier mal ein passenderes dagegen stellen. Dir geht es eigentlich nur darum, mich hier seit ca. 2 Wochen alös "fake newser" hinzustellen, das ist ebenso mitleiderregend wie jämmerlich, vor allem aussichtslos.
Zitat von lawinelawine schrieb:Frankreich ist im Ausnahmezustand
Was nicht heißt, dass es keine Politik macht. Derzeit macht es wohl eher eine aktivere Politik als die BRD.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-und-frankreich-wo-wir-vom-nachbarn-lernen-koennen-a-1150510.html
Zitat von lawinelawine schrieb:Portugal und Spanien sowie Finnland lehnen feste Quoten ab
Ja, da gibt es wirklich noch Überzeugungsarbeit zu leisten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:45
@Realo
@lawine
@insideman
@Optimist

Guten Tag,

eine gewisse Anzahl von Ausländerinnen scheint es geschafft zu haben in der BRD Asyl zu erzwingen.

Sie sind schwanger mit einem Touristenvisum eingereist.
Dann haben sie einen deutschen Mann dafür bezahlt die Vaterschaft anzuerkennen.
Das Kind erhält auf Grund des deutschen Vaters die deutsche Staatangehörigkeit und die Mutter Asyl.
Wenn der Vater von ALG2 lebt dann braucht er auch keinen Unterhalt zu zahlen, Die Kosten bleiben dann beim deutschen Staat.

Allein in Berlin soll es 700 Fälle geben.

Hier der Link zum Bericht:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/asylbetrug-mit-deutschen-scheinvaterschaften/ar-BBC9wwc (Archiv-Version vom 06.06.2017)


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:48
@venerdi
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Dann haben sie einen deutschen Mann dafür bezahlt die Vaterschaft anzuerkennen.
Dies wird spätestens dann auffliegen, wenn Zweifel an der Vaterschaftserklärung bestehen und mittels Genuntersuchung festgestellt wird, dass es sich um Falschaussagen handelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:49
@venerdi
vielleicht kommt demnächst "ein Wanderer des Weges" und sagt:

"Was wollt ihr denn, MANCHE einheimische Frauen bringen es auch fertig, auf Kosten des Staates zu leben, indem sie sich Kinder hauptsächlich des Kindergeldes wegen anschaffen."

Die sehen das quasi dann vielleicht auch als eine Art Leistungserschleichung ;)

(nur vorbeugend, man weiß ja hier nie so genau, das ist NICHT meine Meinung)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:52
@canales

Es könnte auffallen ja.

Nur leider darf laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2013 eine einmal gegebene Vaterschaftsanerkennung in diesen Fällen nicht aufgehoben werden da dadurch das Kind Staatenlos werden könnte.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:54
@venerdi

Naja, vor der Anerkennung kann man sie ja in Frage stellen...wenn sie mal anerkannt ist wird es schwerer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:56
@Optimist

Es geht diesen Frauen weitaus mehr um die Anerkennung als Asylantin.

Sie wollen in der BRD leben ohne die Vorrausetzung für eine legale Einwanderung oder für Asyl zu erfüllen.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 14:58
@venerdi
Es geht diesen Frauen weitaus mehr um die Anerkennung als Asylantin.
ja glaube ich. Dann wird praktisch das Nützliche (Asyl) mit dem Angenehmen (Leistung) verbunden.

Kann man ja irgendwie auch verstehen.
Hab auch nichts dagegen, wenn mehr Frauen Asyl bekommen wegen dem Geschlechtergleichgewicht ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 15:00
@canales

Mit einer jetzt eingebrachten Gesetzesänderung soll es gemacht werden können.

In wie weit es erfolgreich sein wird wird man sehen.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 15:01
@venerdi
Mit einer jetzt eingebrachten Gesetzesänderung soll es gemacht werden können.
Was für ein Gesetz meinst du?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 15:03
@Optimist

Siehe meinen verlinkten Bericht.

Hier der Abschnitt als Zitat:

Künftig sollen Ausländerbehörden bei Verdacht auf einen Betrug jedoch aktiv werden können. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das gerade von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, sagte dazu: "Selbstverständlich ist das auch mit Bundesverfassungsurteil im Einklang, weil wir präventiv dafür sorgen, dass solche Scheinvaterschaften gar nicht erst beurkundet werden."


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 15:05
@venerdi
aha.

Aber wie du schon sagst
In wie weit es erfolgreich sein wird wird man sehen.
Die besten Gesetze nützen nichts wenn sie nur lasch oder gar nicht groß angewendet werden. Oder wenn jemand auf die 3 berühmten Affen macht, weil vielleicht ein Bearbeiter Mitleid hat usw...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 16:12
Mit Asyl hat es doch nicht mehr besonders viel zu tun wenn das Kind Deutscher ist...., hier geht es um die Zeit zwischen der Asylbegehrung und der Niederkunft ...., auch dieses Thema wäre mit Transitzonen kein Thema mehr, auch wenn die Transitzonen in Deutschland sind.

Natürlich ist es schwer nur bei binationalen Schwangerschaften den Vater anhand DNA zu ermitteln.....und wenn man es bei jedem Kind untersuchen würde hätten es unter anderem einige Ehefrauen schwerer....

Vielen ist ja auch daran gelegen Nachschub für Bordelle zu generieren, die Kosten für den falschen Vater müssen ja erwirtschaftet werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 16:29
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Natürlich ist es schwer nur bei binationalen Schwangerschaften den Vater anhand DNA zu ermitteln.....und wenn man es bei jedem Kind untersuchen würde hätten es unter anderem einige Ehefrauen schwerer....
Man kann anhand der DNA auf alle Fälle ermitteln, ob der benannte Vater auch der leibliche Vater ist.

Keine Ahnung wie eine mögliche Falschaussage (des angebl. deutschen Mannes) bestraft wird...es wird deshalb bestimmt aufgeklärt was dies zur Folge hat, u.A. vermutlich Rückforderungen gezahlter Leistungen Grundsicherung und Krankenkasse etc.
Außerdem kann dies auch als Betrug gewertet werden...möchte mal sehen wie viele da noch fälschlich angeben der Vater zu sein. Klar, einen Drogenabhängigen wird dies in dem Fall kaum interessieren, er denkt vermutlich nur an die schnelle Kohle.
Ansonsten kann das erst nach der Geburt überprüft werden...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 16:37
@canales
Die Väter können doch nur aus sozial sehr schwachen Kreisen, oder aus einem Milieu kommen wo die Frau das Geld generieren muss. Jeder Vater im besseren Beruf müsste über das Jugendamt Unterhalt zahlen, das Kind hat auch Erbansprüche, also alles Faktoren die eine Falschanerkennung faktisch ausschließen.

Mit Transitzonen wäre es auszuschießen, weil sozial schwache Mitbürger könnten schlecht nachweisen das sie in einem anderen  Land das Kind gezeugt haben, mit Hartz 4 reist man mal nicht eben nach zum Beispiel Vietnam oder Afrika. Auch ist diesem Personenkreis fast unmöglich eine Frau aus einem Land mit Visapflicht einzuladen, denn dazu benötigt man eine "Einladungserlaubnis", man muss die finanziellen Möglichkeiten offenlegen.

Bleibt dann als einzige Gruppe diejenigen die Frauen ausnutzen wollen, zum Beispiel Rotlicht oder Reinigungsgewerbe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 16:47
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Mit Transitzonen wäre es auszuschießen
Nur bedingt, weil es vermutlich auch Personenkreise betrifft, welche aus EU-Ländern kommen oder aus Ländern die visumsfrei einreisen können.
Transitzonen sind eh rechtlich mehr als fraglich, weil Du kaum Personen über Monate oder Jahre darin festhalten kannst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 16:56
@canales
@neugierchen

Lest doch mal den von mir verlinkten Artikel.

Die Frauen kommen schwanger mit einem Touristenvisum in die BRD.
Also ganz legale Einreise wie jeder andere Tourist auch.

Danach erfolgt dann alles weitere in der BRD.

O.k. hier nochmal der Link:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/asylbetrug-mit-deutschen-scheinvaterschaften/ar-BBC9wwc (Archiv-Version vom 06.06.2017)


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:01
@canales
Das stimmt, mit einigen Mitdiskutanten ist ein Höchstdauer von drei Monaten "vereinbart" oder besser angedacht worden.

EU Länder sehe ich nicht als Problem an, sie haben sowieso absolute Residenzfreiheit, brauchen kein Kind um hier leben zu dürfen.

@venerdi
Dann sollten Hartz 4 Empfänger eben niemand (ist es in Berlin überhaupt möglich?) mehr einladen dürfen. Wenn sie über eine Einladung kommen ist der Einlader auch für alle Kosten des Asylverfahrens haftbar.

Wenn sie wirklich jemanden haben der alles zahlt sehe ich es auch nicht als Problem.

Vor Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit durch das Bürgeramt überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen den Unterhaltsverpflichtungen, unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO, gegenübergestellt. Verfügen Sie über ausreichend pfändbares Einkommen, kann die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Steht nicht ausreichend pfändbares Einkommen zur Verfügung, besteht die Möglichkeit einer formlosen Einladung/Verpflichtungserklärung.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.06.2017 um 17:16
@neugierchen

Die Frauen kommen mit einem Touristenvisum.

Hierzu brauchen sie keine Einladung.
Fast jeder kann fast jedes Land als Tourist besuchen.
Der Tourist muss nur eventuell nachweisen das er für die geplante Aufenthaltsdauer über ausreichend Mittelt für seinen Aufenthalt verfügt.

In der BRD stellen sie dann fest das sie schwanger sind und fallen somit unter den Schwangerschaftsschutz.
Asylantrag, Vater finden mit ALG2 (möglichst "Berufsharzer"), Kind bekommen und hierbleiben. Der Vater zahlt da kein Einkommen auch nichts.

Also Ziel erreicht.

Venerdi


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