Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Bauli ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 18:13
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich habe es vor kurzem durchgerechnet: in München rechnet sich der Bau nicht mehr, wenn man zum Beispiel die Immobilie in 30 J durch Vermieten finanzieren will. Die Baukosten sind schneller als die Mieten gestiegen, das wird gerne übersehen.
Das hätte ich dir auch sagen können. Man kann nur hoffen, das diese Kosten mal wieder den Boden der Realität erreichen. Aber die großen Konzerne überbieten sich ja in Entlassungswellen.

Anzeige
2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 18:13
@Tussinelda

Na wegen der Behauptung, der Arztberuf sei ein unreiner Beruf.
Was unrein ist, wird verachtet.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 18:16
Zitat von BauliBauli schrieb:Aber die großen Konzerne überbieten sich ja in Entlassungswellen.
Ich weiß, deswegen braucht man zusätzliche Arbeitskräfte :troll:
Ich habe langsam den Eindruck dass die jeweiligen Hälften der Diskutanten in einem anderen Deutschland lebt, zu sehr ist die Realität verdreht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 18:20
@Kc
nein, was unrein ist, ist unrein, was rein ist, ist rein. Tod und Leben. Schwarz und Weiss. Sie würden sonst auch ihre Füsse verachten, denn die gelten als unrein. Verachtung bringst Du ein, aber sicherlich nicht die Sinti.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 21:40
@insideman
Ja es ist OT und das muss hier nicht diskutiert werden, aber eines kann ich dir sagen: mit deiner arroganten und überheblichen Art beeindruckst du hier niemanden. Ich muss auch sagen, es ist manchmal wirklich schwer sich einen Reim aus deinem Kauderwelsch zu machen.

Ich hatte auch nicht von dir erwartet, dass du mir Recht geben würdest. Du kannst ja gerne weiter schwurbeln und Dinge einfach wegreden, aber es steht noch immer dort geschrieben. Es wurden dir von deinem Makler ja Dinge in den Mund gelegt. Ich besitze jetzt mal die Frechheit zu behaupten, dass du nicht energisch widersprochen und darauf bestanden hast auch an diese Volksgruppen zu vermieten. Ist aber nur eine Unterstellung von mir. Weiter im Text meintest du ja, dass man sich evtl. diesen Rassismus sparen kann, denn praktischerweise regeln die Mietpreise die Selektion, da ja 95% des Klientels, das du sowieso nicht in deiner Wohnung haben willst, sich die Miete eh nicht leisten kann, was letztenendes auf das Gleiche hinausläuft. Egal wie du es drehen und wenden willst, es wird einfach nicht besser.

Dein Gestrampel und deine Troll-Vorwürfe sind nur noch lächerlich. Wenn du meinst, kannst du gerne die Verwaltung einschalten. Forentrolle verstoßen gegen die Forenregeln und werden auch recht konsequent wieder rausgeschmissen. Ich bin ja immer noch der Meinung, du hast keine Ahnung, was du so von dir gibst. Was bin ich eigentlich für eine Klasse Mensch für dich? Mensch zweiter oder gar dritter Klasse? Vierter?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.07.2017 um 23:37
@richie1st
@insideman
Behaltet bitte den Bezug zum Threadthema. Wenn ihr die Mietsache diskutieren wollt, dann macht das in einem entsprechenden Thread, oder erstellt einen dafür.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 12:48
Zitat von KcKc schrieb:Selbstabgrenzung ist darüber hinaus ein reales Phänomen. Ethnien, Angehörige einer bestimmten Glaubensrichtung oder Angehörige einer bestimmten Nationalität in einem fremden Land grenzen sich auch von selbst bewusst gegen die Mehrheitsgesellschaft ab. Weil es ihr Gott fordert, weil es Tradition ist, nur untereinander zu heiraten (Stichwort beispielsweise die Jesiden) oder weil man aus anderen Gründen am liebsten weiter so leben will, wie im einstigen Heimatland oder die Vorfahren vor 1000 Jahren.
Nicht gerade Förderlich für das Zusammenleben im Land oder für die "
Zitat von BauliBauli schrieb:Das hätte ich dir auch sagen können. Man kann nur hoffen, das diese Kosten mal wieder den Boden der Realität erreichen. Aber die großen Konzerne überbieten sich ja in Entlassungswellen.
Oh im Bauwesen finden wir gar nicht so viele Konzerne.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 13:55
zumindest in SAchen des (Atten)täter von Hamburg - reisender Asylbewerber quer durch Europa  (Norwegen, Schweden, Spanien und wieder Norwegen ) muss man sich echt fragen, wozu wir überhaupt ein Asylgesetz haben.

der Mann reiste von NORWEGEN ein, also einem SEHR sicheren Drittstaat.
er sprach angeblich fließend norwegisch, schwedisch und englisch und kam im März 2015 nach Deutschland.
Also nicht auf dem Höhepunkt des Zuzugs von Asylbewerbern.
der mutmaßliche Angreifer sei 2015 nach Deutschland eingereist. Zuvor habe er Stationen in anderen europäischen Ländern gehabt: in Norwegen, Schweden und Spanien. Über Norwegen sei der Mann im März 2015 nach Deutschland gekommen, zunächst nach Dortmund. Von dort aus sei er im klassischen Asylverteilungsverfahren nach Hamburg weitergeleitet worden. Hier sei er im gleichen Monat eingetroffen und habe schließlich im Mai 2015 einen Asylantrag gestellt.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article167165506/Taeter-von-Hamburg-war-abgelehnter-Asylbewerber.html

http://www.tagesspiegel.de/politik/messerangriff-in-hamburg-haette-der-taeter-aufgehalten-werden-koennen/20124196.html


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 14:03
@lawine
Grundsätzlich darf doch jeder Asyl beantragen, oder? Ob dann Asyl gewährt wird ist dann eine komplett andere Frage. Sein Asylantrag wurde ja abgelehnt. Ich sehe das Problem nicht bei dem Gesetz (da sehe ich ganz andere Probleme), sondern bei der Ausführung.


4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 14:08
Zitat von lawinelawine schrieb: reisender Asylbewerber quer durch Europa (Norwegen, Schweden, Spanien und wieder Norwegen ) muss man sich echt fragen, wozu wir überhaupt ein Asylgesetz haben.
Ein Fluch der offenen Grenzen. Und eines leidlich schlechten innereuropäischen Datenaustauschs.
Dazu noch diese "Unsicheres Herkunftsland" sowie "Keine Papiere" Problematik.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 14:19
@RosaBlock
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Grundsätzlich darf doch jeder Asyl beantragen, oder?
nein. eine Einreise von Asylbewerbern aus einem sicheren Drittstaat ist nicht möglich
das Asylgesetz der Bundesrepublik sieht folgendes vor:
Sichere Drittstaaten

Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).

"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.
https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504418&lv2=1364198 (Archiv-Version vom 10.09.2017)

Deutschland hat tolle GEsetze, setzt sie aber nicht oder mangelhaft um.
so werden die gEsetze letztlich ausgehebelt und verkommen zu Makulatur.

ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass der Täter von HH im MÄRZ 2015 einreiste, nicht auf dem Höhepunkt der Krise, als alles chaotisch ablief.
er hat seinen Asylantrag im MAI gestellt -- diesr Antrag hätte nciht angenommen werden dürfen.
siehe Sicherer Drittstaat.


4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 14:30
Zitat von lawinelawine schrieb:nein. eine Einreise von Asylbewerbern aus einem sicheren Drittstaat ist nicht möglich
das Asylgesetz der Bundesrepublik sieht folgendes vor:
Alles klar, dann sollte man das Asylgesetz dahingehend mal ändern.
Zitat von lawinelawine schrieb:Deutschland hat tolle GEsetze
Ansichtssache.
Zitat von lawinelawine schrieb:er hat seinen Asylantrag im MAI gestellt -- diesr Antrag hätte nciht angenommen werden dürfen.
Sein Antrag wurde nicht angenommen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 14:39
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Und eines leidlich schlechten innereuropäischen Datenaustauschs.
Da fragt man sich unwillkürlich, was die für europaweite Vernetzung zuständigen Stellen in Brüssel eigentlich den ganzen lieben langen Tag so machen...

Normierungen, die schon den Eintrag in das ungeschriebene Guiness Buch der EU-Witze schaffen könnten, sind inzwischen längst etabliert und haben Updates erfahren. Die wirklich wichtigen Verfahren - so hier solche, die für europaweite Sicherheit sorgen sollten - bleiben unerledigt auf der Strecke.


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 14:55
Zitat von lawinelawine schrieb:nein. eine Einreise von Asylbewerbern aus einem sicheren Drittstaat ist nicht möglich
das Asylgesetz der Bundesrepublik sieht folgendes vor:
Das hatten wir in diesem Thread jetzt schon 20x durchgekaut. "Dublin" ist extrem ungerecht und daher von den Binnenstaaten erfunden worden, um sich die Flüchtlinge vom Leib zu halten. Zudem kann es nur in Kraft treten, wenn die anderen EU-Staaten die vorgesehenen Kontingente nach dem Verteilerschlüssel auch annehmen. Das ist bekanntlich nicht der Fall. Also kann jeder der es schafft illegal hier einreisen und einen Asylantrag stellen, der bearbeitet wird. So simpel ist die Logik. Daher werden diese Leuite auch nicht zurückgeschickt, um Tumulte und Schlimmeres zu verhindern.
Zitat von lawinelawine schrieb:Deutschland hat tolle GEsetze, setzt sie aber nicht oder mangelhaft um.
Die Dublin-Gesetze können aus den erwähnten Gründne nicht umgesetzt werden. Da schlägt europäisches Recht auch nationales, auch wenn Polen, Ungarn & Co. das anders sehen, aber das sind ja auch keine echten Demokratien, auch wenn du das wieder anders siehst, aber das juckt mich nicht.


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:00
Zitat von RealoRealo schrieb:"Dublin" ist extrem ungerecht und daher von den Binnenstaaten erfunden worden, um sich die Flüchtlinge vom Leib zu halten.
Zitat von RealoRealo schrieb:aber das sind ja auch keine echten Demokratien,
"ungerecht".........."nicht echt"........ sind das jetzt gültige Kriterien einer umstrittenen Asylgesetzeslage, die die souveräne Beurteilung der Ausgangslage zulassen?

Oder: Wie mache ich mir die Welt......könnte man auch fragen...


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:11
Zitat von RealoRealo schrieb:Die Dublin-Gesetze können aus den erwähnten Gründne nicht umgesetzt werden.

Italien schickt weniger Flüchtlinge nach Deutschland als möglich


https://www.welt.de/politik/deutschland/article167089394/Italien-schickt-weniger-Fluechtlinge-nach-Deutschland-als-moeglich.html
Zitat von RealoRealo schrieb: Zudem kann es nur in Kraft treten, wenn die anderen EU-Staaten die vorgesehenen Kontingente nach dem Verteilerschlüssel auch annehmen. Das ist bekanntlich nicht der Fall.
Zitat von RealoRealo schrieb: Daher werden diese Leuite auch nicht zurückgeschickt, um Tumulte und Schlimmeres zu verhindern.
Dublin ist in Kraft und ist auch immer wieder die Begründung, wenn Leute zurückgeschickt werden.

Berlin schob 11.700 Flüchtlinge nach Österreich zurück


http://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5080697/Berlin-schob-11700-Fluechtlinge-nach-Oesterreich-zurueck


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:13
Zitat von OgellaOgella schrieb: gültige Kriterien
...für autoritäre Regime, die nicht die Demokratie-Kriterien erfüllen. Für mich auf einer Stufe mit Türkei, Russland usw., die nominell auch Demokratien sind. Aber es gibt da ja auch die demokratische Volksrepublik (Nord-)Korea und die demokratische Republik Kongo, früher gabs sogar eine deutsche demokratische Republik.

Man könnte natürlich auch mal durchspielen, was passiert, wenn man von "Dublin 3" nur den ersten Teil erfüllt (keine Einreise aus sicheren Drittstaaten) und den zweiten unterlässt. Dann schicken wir die Flüchtlinge zurück nach Österreich und die schicken sie zurück nach Slowenien und dort stranden sie, weil Serbien und Kroatien nicht zur EU gehören und Ungarn die Grenzen dicht hat. Es gäbe dann unüberschaubare Situationen und die gesamte EU-Flüchtlingspolitik wäre nur noch ein Scherbenhaufen. Wenn du in so einer Welt lieber leben würdest... bitte.

Aber dann komm mir bitte keiner mehr mit "unserem humanistischen Erbe", das uns angeblich besser macht als asiatische Autokratien und den islamischen goldenen Halbmond.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:21
Zitat von RealoRealo schrieb:"unserem humanistischen Erbe"
Von Erbe kann noch gar keine Rede sein... denn solange liegt der WW2 noch nicht zurück und die Aufklärung ist auch noch in Arbeit rsp. noch nicht bei jedem angekommen. Nehmen wir jetzt noch die osteuropäischen Mitgliedsstaaten hinzu... dann ist der Weg sogar noch recht weit.

Und ja... ich behaupte immer noch, das unser Wertesystem durchaus humanistischer ist wie das von Autokratien jeglicher Coleur.


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:25
Deshalb nehmen wir, anders als der User über mir schrieb, ja auch Asylanträge an, selbst wenn der Flüchtling aus einem "sichderen Drittland" kommt. Zurückgewiesen bzw. nicht reingelassen werden sie nur, wenn sie direkt an der Grenze erwischt werden und keinen Asylantrag stellen.

Aus dem Link des Users:

"Eine Zurückweisung erfolgt nicht, wenn gegenüber den deutschen Behörden ein Schutzersuchen gestellt wird", betonte Plate. Er wies darauf hin, dass der Trend der Zurückweisungen im Verlauf des Jahres [2016] "rückläufig" gewesen sei.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.07.2017 um 15:26
@Realo
zur Zeit der Einreise des Täters von HH hatten die Dublinvorschriften volle Gültigkeit und ihre Anwendung war nicht von einem Verteilerschlüssel oder sonstwas abhängig.

die Einreise erfolgte
im März 2015 aus dem sicheren Drittstaat NORWEGEN.

falls du mir wieder mit Italien und Umverteilung kommen willst...
Zitat von RealoRealo schrieb:Zudem kann es nur in Kraft treten, wenn die anderen EU-Staaten die vorgesehenen Kontingente nach dem Verteilerschlüssel auch annehmen.
nicht am Fall des Täters von HH orientiert!!!
auf sinnbefreites Geschwurbel, vorbei  an jeder Rechtsgrundlage, zumal nach dem höchstrichterlichen Urtei von die Tage, gehe ich nicht mehr ein.


mit sowas kann man zwar versuchen, die Diskussion zur mangelnden Umsetzung des Asylrechts zu torpedieren, aber alle Trollerei nutzt nichts.
die Missstände sind offenkundig.


Anzeige

1x zitiertmelden