Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:FF: wie Menschen ohne Einreiseerlaubnis aus einer Transitzone nach Deutschland als Illegale einreisen könnten.
@Optimist
da sagte er ja, die könnten per Schiff oder Flugzeug geholt werden.
Das Problem entsteht, wenn die Leute aus Transitzonen inDeutschland ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland freigelassen werden.
Egal, die Idee lässt sich sowieso nicht umsetzen.


@Bone02943
...und schlimmer als in Jordanien oder Libyen.

Anzeige
melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:18
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Vorsichtig klicken, könnte eine Falle sein
und du glaubst jetzt ernsthaft, dass ich sowas anklicke?
Zeig es mir auf normalen Wege oder lass es (dann streue ich aber auch keine Asche auf mein Haupt).
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und ja wie sollen diese Lager denn aussehen, damit "Unberechtigte" keinen Anreiz mehr haben dort hinzugehen? Angeblich müssten die Lebensumstände ja schlimmer sein als daheim.
Nein, eben nicht, darum geht es nicht, die Umstände schlechter zu machen.
Ich schrieb heute schon mal worum es dabei geht. Wenn hier ruhigere Zeiten einkehren, suche ich es evtl. noch mal raus.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und du glaubst jetzt ernsthaft, dass ich sowas anklicke?
Merkste selber wie beeinflussbar du bist, oder? Meinst du wirklich ich würde dir eine Falle stellen? :D
Aber hier https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~etwas%20raffen&bool=relevanz&suchspalte%5B%5D=rart_ou


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:22
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und du glaubst jetzt ernsthaft, dass ich sowas anklicke?
Zeig es mir auf normalen Wege oder lass es (dann streue ich aber auch keine Asche auf mein Haupt).
etwas raffen > etwas verstehen

https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~etwas%20raffen&bool=relevanz&suchspalte%5B%5D=rart_ou

Synonyme:

[1] an sich reißen, herbeizerren, rapsen
[2] anhäufen, (sparen), vermehren, zusammenkratzen
[3] aufstecken
[4] begreifen, kapieren, verstehen
https://de.wiktionary.org/wiki/raffen

reicht dir das als normaler Weg. Oder klickst du das jetzt auch nicht an?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:34
@Bone02943
Hier mal wie versprochen eine kleine Auswahl, bezüglich Transitzonen, egal mal jetzt wo die sind - bezüglich deines Argumentes, dass die ja abschreckender sein müssten:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:sie würden FREIWILLIG dort rein gehen und es ginge ihnen sicher besser als in manchen Lagern anderer Länder – ein ziemlicher Unterschied.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wegen meines Argumentes „dann würden es vielleicht nicht so viele Unberechtigte versuchen“ gehe ich mal dort hin zurück, bevor sie in Lybien eintreffen:Viele sind doch gar keine Lybier, sondern kamen aus anderen Ländern – z.T. von Schleppern angelockt (in D ist alles supi...), sie hatten Versprechen von einem Schlaraffenland bekommen.Wenn sich nun rumsprechen würde, dass es in D dann doch nicht so einfach wäre (bei den angedachten Transitzentren), dann würden vielleicht doch nicht so viele nach Lybien gehen?Jetzt gehen ja Viele hauptsächlich deshalb dort hin, auch wenn sie wissen dass die Zustände in Lybien unerträglich sind, weil sie die Hoffnung haben übers Meer nach D kommen zu können
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Jeder kann jederzeit aus der Transitzone dahin zurück von wo er in diese gekommen ist. Jederzeit. Allerdings darf er nicht nach Deutschland rein. Oder bist Du auch für das Bleiberecht für alle?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Jetzt gehen sie in ein Transitzentrum um zu schauen ob sie ein Schutzstatus bekommen können. Positiv sie dürfen nach Deutschland rein. Negativ, sie dürfen wie bisher nicht nach Deutschland
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nicht die 10 Wochen sollen abschrecken, sondern, dass sie NUR in den Transitzentren die Anträge stellen dürfen (auch weniger Betrug möglich dadurch).Zudem, dass sie hinterher illegal sind - also ohne Leistungen (sie hatten sich doch ein Schlaraffenland vorgestellt, von den die ich jetzt meine.
Es geht also nicht darum, dass sie abschreckender sein müssten um den Anreiz zu vermindern, nach D zu kommen.
Es geht darum, dass sie wissen, dass es nicht viel Sinn machen würde, nach D einzureisen, dort Asylwunsch auszusprechen und schon hat man eine große Chance bleiben zu können, egal ob man wirklich einen Asylgrund hat oder nicht.
Wenn es also Transitzentren gäbe (egal wo - also nicht in D), dann würde es sich vielleicht doch so mancher Unberechtigte überlegen, ob er die beschwerliche Reise nach Lybien und dann übers Meer in Kauf nimmt um dann zu sehen, dass er in D gar keinen Antrag stellen kann.... und somit dort dann illegal wäre.
--------------------------------------
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:... Meinst du wirklich ich würde dir eine Falle stellen?
Hast du etwa geglaubt, ich denke du hast mir eine Falle gestellt? Irrtum sprach der Igel. Nee, ich kann nur solche Spielchen nicht ab.

Und Eure Links reichen mir noch nicht, das sind Redensarten, ich wollte aber wissen, wo das im Duden steht?


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und Eure Links reichen mir noch nicht, das sind Redensarten, ich wollte aber wissen, wo das im Duden steht?
Ich habe keinen Duden, ich benutze das Internet, geht schneller. Von daher kann ich dir nicht genau sagen wo das Wort im Duden steht, aber du müsstes es unter dem Buchstaben "R" finden.

Ich nahm an das du eine Deutsche bist und das Wort kennst...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und Eure Links reichen mir noch nicht, das sind Redensarten, ich wollte aber wissen, wo das im Duden steht?
Selbst mal etwas recherchieren kannst du wohl nicht, wenn du was wissen willst.
Na gut, dann hier:
DUDEN sagt:
4. (salopp) verstehen, erfassen
https://www.duden.de/rechtschreibung/raffen

und hier:
https://www.duden.de/suchen/dudenonline/raffen%20%5Bverstehen%20erfassen%5D


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:41
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:wenn du was wissen willst
ich hatte ja diese Behauptung nicht aufgestellt, das war aarab, wer behauptet belegt, so ist das in allmy geregelt.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Na gut, dann hier:DUDEN sagt:4. (salopp) verstehen, erfassenhttps://www.duden.de/rechtschreibung/raffen
fein, warum nicht gleich so? :)
Nun kann ich auch endlich die Asche auf mein Haupt streuen :)


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 20:43
@Optimist

Jetzt hast du's gerafft, sehr schön. Weiter machen!


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 23:00
@Optimist
Das mit dem belegen wäre auch mal gut an neugierigen weiter zu geben ;)


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2017 um 23:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich hatte ja diese Behauptung nicht aufgestellt, das war aarab, wer behauptet belegt, so ist das in allmy geregelt.
Etwas das allgemeine Gültigkeit besitzt, bzw. zum Allgemeinwissen gehört, bedarf nicht unbedingt eines Beleges mehr. Wenn man davon allerdings keine Kenntnis besitzt, warum auch immer nicht, kann man daher selber nachforschen und erst dann, wenn man nichts Stichfestes dazu findet, nachfragen: wo ist die Quelle? So einfach ist das. @Optimist Man muss ja schließlich auch nicht belegen, das ein Synonym für deppert blöd ist. Oder etwa doch?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 07:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das geht nicht, man kann sich nicht auf deutschem Boden befinden und deutsche Gesetze gelten nicht, die Asylgesetze sollen dann aber gelten, wie genau willst Du das anstellen? Merkst Du nicht, dass das total widersprüchlich ist alles?
Zitat von FFFF schrieb:Ob irgendwas durchführbar ist, ist dem@neugierchen egal, der die Idee mit den Transitzonen hier vertrat.
Ich bin es wirklich leid, immer gegen besseres Wissen anstreitende ... Oder habet ihr immer noch nicht gelesen das es möglich ist?


Hierbei wird das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise - also noch im Transitbereich - durchgeführt, wenn die Antragstellenden sich nach mündlichem Schutzersuchen nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/Sonderverfahren/FlughafenVerfahren/flughafenverfahren-node.html (Archiv-Version vom 18.12.2017)
Wikipedia: Transitzone


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 08:14
@neugierchen
ja, auf einem Flughafen......ich bin es wirklich leid, dies ständig zu wiederholen. Ein ehemaliger Flughafen reicht nicht aus, um eine Transitzone zu errichten. Es hat nicht einmal jeder Flughafen eine. Hinzu kommt, dass dort sehr wohl deutsches Recht gilt. Du bist sehr uneinsichtig. Und hast immer noch keinen einzigen Beleg geliefert, dass die Transitzonen, die DIR vorschweben, umsetzbar sind.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 08:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ein ehemaliger Flughafen reicht nicht aus, um eine Transitzone zu errichten.
Mein Vorschlag ist kein ehemaliger Flughafen, er ist gewidmet und in Betrieb. Höre doch einfach auch immer Bekanntes als falsch darzustellen. Schreib doch einfach für Dich nicht akzeptabel, aber möglich ......
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du bist sehr uneinsichtig.
Du nimmst Wahrheiten nicht zur Kenntnis ....... beziehungsweise möchtest nicht zur Kenntnis nehmen
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und hast immer noch keinen einzigen Beleg geliefert, dass die Transitzonen, die DIR vorschweben, umsetzbar sind.
Gerade in dem Post vorher ist klar das sie möglich sind. Das Verstehen der eindeutigen Gesetzeslage kann ich Dir nun nicht abnehmen ....

Ich stelle noch mal den Link Asylgesetze ein ...
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/
P.S.: Vergess nicht zu überprüfen ob es das aktuelle ist.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 08:43
§ 18a Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege
(1) Bei Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a), die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, ist das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen, soweit die Unterbringung auf dem Flughafengelände während des Verfahrens möglich oder lediglich wegen einer erforderlichen stationären Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. Das Gleiche gilt für Ausländer, die bei der Grenzbehörde auf einem Flughafen um Asyl nachsuchen und sich dabei nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen. Dem Ausländer ist unverzüglich Gelegenheit zur Stellung des Asylantrags bei der Außenstelle des Bundesamtes zu geben, die der Grenzkontrollstelle zugeordnet ist. Die persönliche Anhörung des Ausländers durch das Bundesamt soll unverzüglich stattfinden. Dem Ausländer ist danach unverzüglich Gelegenheit zu geben, mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl Verbindung aufzunehmen, es sei denn, er hat sich selbst vorher anwaltlichen Beistands versichert. § 18 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Lehnt das Bundesamt den Asylantrag als offensichtlich unbegründet ab, droht es dem Ausländer nach Maßgabe der §§ 34 und 36 Abs. 1 vorsorglich für den Fall der Einreise die Abschiebung an.
(3) Wird der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, ist dem Ausländer die Einreise zu verweigern. Die Entscheidungen des Bundesamtes sind zusammen mit der Einreiseverweigerung von der Grenzbehörde zuzustellen. Diese übermittelt unverzüglich dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Kopie ihrer Entscheidung und den Verwaltungsvorgang des Bundesamtes.
(4) Ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung ist innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Entscheidungen des Bundesamtes und der Grenzbehörde zu stellen. Der Antrag kann bei der Grenzbehörde gestellt werden. Der Ausländer ist hierauf hinzuweisen. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden. Die Entscheidung soll im schriftlichen Verfahren ergehen. § 36 Abs. 4 ist anzuwenden. Im Falle der rechtzeitigen Antragstellung darf die Einreiseverweigerung nicht vor der gerichtlichen Entscheidung (§ 36 Abs. 3 Satz 9) vollzogen werden.
(5) Jeder Antrag nach Absatz 4 richtet sich auf Gewährung der Einreise und für den Fall der Einreise gegen die Abschiebungsandrohung. Die Anordnung des Gerichts, dem Ausländer die Einreise zu gestatten, gilt zugleich als Aussetzung der Abschiebung.
(6) Dem Ausländer ist die Einreise zu gestatten, wenn

1.
das Bundesamt der Grenzbehörde mitteilt, dass es nicht kurzfristig entscheiden kann,
2.
das Bundesamt nicht innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags über diesen entschieden hat,
3.
das Gericht nicht innerhalb von vierzehn Tagen über einen Antrag nach Absatz 4 entschieden hat oder
4.
die Grenzbehörde keinen nach § 15 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes erforderlichen Haftantrag stellt oder der Richter die Anordnung oder die Verlängerung der Haft ablehnt.

Aus dem obigen Link
Angepasst werden sollte
statt

1.
das Bundesamt der Grenzbehörde mitteilt, dass es nicht kurzfristig entscheiden kann,
das Bundesamt der Grenzbehörde mitteilt, dass es nicht innerhalb 10 Wochen entscheiden kann
2.
das Bundesamt nicht innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags über diesen entschieden hat,
das Bundesamt nicht innerhalb von zehn Wochen nach Stellung des Asylantrags über diesen entschieden hat
3.
das Gericht nicht innerhalb von vierzehn Tagen über einen Antrag nach Absatz 4 entschieden hat oder
das Gericht nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung über die Klage entschieden hat
4.
die Grenzbehörde keinen nach § 15 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes erforderlichen Haftantrag stellt oder der Richter die Anordnung oder die Verlängerung der Haft ablehnt.[/i]
entfällt

In Absatz 1 entfällt aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a), die über einen Flughafen einreisen wollen und dafür die

Nach diesen Änderungen im Bundesgesetz ist alles geregelt. Natürlich kann man es jetzt komplett überarbeiten. Dieses exemplarische sollte nur darstellen das es auf dem Flughafen Parchim mit der Änderung sofort umfänglich möglich ist.

Sollte das angeblich mit Völkerrecht in Wiederspruch stehen bitte ich um Nennung der Passagen die dieses ausschließen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 09:04
@neugierchen
aus deinem Link (du hast völlig recht, dass es möglich ist):
Für Einreiseversuche auf dem Luftweg gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren: das sogenannte Flughafenverfahren.

Hierbei wird das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise - also noch im Transitbereich - durchgeführt, wenn die Antragstellenden sich nach mündlichem Schutzersuchen nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen.

Sonderregelung

Da das Flughafenverfahren unter dem sogenannten Unverzüglichkeitsgrundsatz steht, muss das Bundesamt nach Entgegennahme des Asylantrags die Antragsstellenden innerhalb von zwei Tagen anhören. Danach wird entschieden, ob die Einreise gestattet oder der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird. Im Falle einer Ablehnung kann die Bundespolizei die Einreise verweigern.

Im Anschluss an eine Ablehnung haben Antragsstellende drei Tage Zeit, Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht einzulegen.
...
Wenn das Verwaltungsgericht dem Eilantrag stattgibt oder innerhalb von 14 Tagen nicht darüber entschieden hat, darf die betroffene Person einreisen.
...
Bis zur endgültigen Entscheidung müssen die Antragsstellenden allerdings im Transitbereich des Flughafens bleiben.
Im Falle einer Ablehnung werden sie dann entweder zu ihrem Abflugort oder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt....
Sogar ein Klageweg ist möglich, also nicht mal entrechtet sind sie.

Die einzige Krux sehe ich darin:
Für Einreiseversuche auf dem Luftweg
Und auch evtl. hierin:
1993 wurde die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes beschlossen und in diesem Zusammenhang in Artikel 16 a des Grundgesetzes das Asylrecht neu gefasst sowie das Flughafenverfahren eingeführt
Es wurde 1993 eingeführt. Wie können wir nun wissen, obs noch gilt?

Und dieser Link von dir:
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/
da steht schon in der Adresse 1992 und im Text selbst finde ich keine Jahreszahl.
Was ist, wenn das nicht mehr gültig ist?


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 09:08
@Optimist
Das ist der 16 a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


Da ist gar nichts drin was meinen Vorschlag unmöglich macht. Klar könnte man das auf dem Luftwege auch streichen. An unseren Grenzen kann niemand stehen, wir sind von sicheren Drittstaaten umgeben. Das mögen viele böse finden, ist aber Gesetz


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 09:16
@neugierchen
ja alles klar soweit.
Und man müsste dieses Gesetz ändern (bezüglich "nur auf dem Luftweg..."), aber das wollen anscheinend Viele nicht.
Somit ist dann zumindest irrelevant wie alt das Gesetz ist, es zeigt eben wirklich, dass es GEHT, weil es das schon mal gab.

Und auch das war mal angewendet worden (vor 2015):
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
... jedoch dann ausgehebelt worden und für - in der Praxis - als nicht machbar deklariert...
...

1.: weil es zu unmenschlich sei, den EU-Außenstaaten alles zu überlassen (man bräuchte sie einfach nur entsprechend unterstützen. Gut, aber das wird - wie man immer sah - leider nicht gemacht)

2.: hmm... da war noch irgendwas, muss ich noch mal nachdenken, fällt mir jetzt nicht ein :)

So, was soll man dagegen machen, wenn jeder Entscheidungsträger und auch Teile der Bevölkerung die Regelung nicht mehr umsetzen möchte (hier geht's ja nicht mal darum ein Gesetz umzuändern sondern einfach nur Bestehendes einzuhalten, aber halt nicht gewünscht).

Erst mal bis hier her, den Rest deines Posts lese ich jetzt.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 09:24
@Optimist
@neugierchen
es gibt nur da Transitzonen (auf Flughäfen), wo es weitere Flugverbindungen gibt, das ist der Sinn einer Transitzone, dass Menschen NICHT einreisen müssen, wenn sie nur durchreisen. Der Sinn einer Transitzone ist NICHT, ein Abschiebelager im Schnellverfahren zu errichten. Egal wie oft es von euch als richtig dargestellt wird.
Ganz davon abgesehen @neugierchen , dass das mit dem Flughafen, dem kleinen irgendwo, erst von Dir kam, als ich Dich darauf hinwies, dass es die nur an Flughäfen gibt, auch das unterschlägst Du.
Außerdem handelt es sich dann nur um einen bestimmten Bereich, sobald man den verlässt, ist man IN Deutschland. Im Transitbereich gilt deutsches Recht!!!
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sollte das angeblich mit Völkerrecht in Wiederspruch stehen bitte ich um Nennung der Passagen die dieses ausschließen.
das bezog sich auf exterritoriale Bereiche, solltest schon lesen ;)


2x zitiert1x verlinktmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.12.2017 um 09:31
]
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt nur da Transitzonen (auf Flughäfen), wo es weitere Flugverbindungen gibt
Diese Aussage belege bitte, denn Sie ist falsch!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ganz davon abgesehen @neugierchen , dass das mit dem Flughafen, dem kleinen irgendwo, erst von Dir kam, als ich Dich darauf hinwies, dass es die nur an Flughäfen gibt, auch das unterschlägst Du.
Ich habe den Flughafen genommen, weil überall wo man möchte Transitzonen errichten kann. Nur um Dir den Wind aus den Segeln zu nehmen habe ich den Flughafen gewählt .... Exemplarisch nehme ich jetzt noch Häfen dazu. Und belege das Basel 3 als Gesetz abgeschafft ist ..... Also kann man anders nicht legal in die BRD einreisen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem handelt es sich dann nur um einen bestimmten Bereich, sobald man den verlässt, ist man IN Deutschland.
Der bestimmte Bereich in dem man die Transitzone verlässt ist der Ausgang wo der Zoll steht. Das ganze umzäunte Flughafengelände ist der Transitberich.

Also das geht, exemplarisch am Flughafen Parchim .... da kann ich es belegen, alles andere ist für mich nur mit unnötiger Googelei zu belegen. Ich habe den Besitzer Parchim angeschrieben ob ich ein Expose erstellen darf. Bin ja mal gespannt.


Anzeige

1x zitiertmelden