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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 14:56
@neugierchen
weil Asyl und Visum zwei verschiedene Dinge sind zum Beispiel......das man dies noch extra erwähnen muss.......

und hier
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__35.html (Archiv-Version vom 29.11.2017)
(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung oder Beibehaltungsgenehmigung erfolgen.
(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.
(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 14:58
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Sollen sie nach deutschem Recht in Libyien einbebüürgert werden
Nö aber Du willst doch Deutsches Asylrecht in anderen Ländern klären als in Deutschland damit gemäss Dir gar keine "Unberechtigten" mehr hier her kommen. Wo ist das vorgesehen?

Die Vorschläge kamen von Euch Lager in eigener Verwaltung zu führen. Wenn in diesen Lagern nicht das deutsche sondern das Recht des jeweiligen Landes gelten soll dann weiss man ja schon wohin der Hase bei Euch laufen soll. Wenn nicht, müsstet ihr Euer Recht in den Lagern haben, was dem entspricht was ich sage. Deutschem Recht auf fremdem Staatsgebiet.

Was willst Du den nun nochmals? Deutsche Asylverfahren in Libyschen Lagern welche unter libyscher Auffassung von Recht geführt werden? Oder Deutsche Lager in Libyen die aber nach deutschem Recht geführt werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil Asyl und Visum zwei verschiedene Dinge sind zum Beispiel......das man dies noch extra erwähnen muss.......
Das erklärt nicht warum man das Gesetz nicht anpassen oder ändern kann. Wie würde Nahles sagen Bätschi, Argument zählt nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:05
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Deine Argumentation ist nicht schlüssig. Visa werden auch erteilt bevor man in Deutschland einreist. Warum muss es bei Asyl zwingend anders sein?
Grosse Quizfrage.wo werden Visa ausgestellt? Und werden dort auch Asylanträge bearbeitet?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:07
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Nö aber Du willst doch Deutsches Asylrecht in anderen Ländern klären als in Deutschland damit gemäss Dir gar keine "Unberechtigten" mehr hier her kommen. Wo ist das vorgesehen?
Da gibt es viele Optionen. Erst mal muss das Recht geändert werden
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Die Vorschläge kamen von Euch Lager in eigener Verwaltung zu führen. Wenn in diesen Lagern nicht das deutsche sondern das Recht des jeweiligen Landes gelten soll dann weiss man ja schon wohin der Hase bei Euch laufen soll.
Das ist ja wieder lustig. Oder man kann es Unterstellung nennen. Muss den zwingend das verfahren außerhalb Deutschlands durchgeführt werden? Wo ein Antrag gestellt wird ist doch vollkommen zweitrangig. Meinst Du es geht nur wenn man den Antrag persönlich einwirft? Ein Brief könnte reichen. Oder eine Mail.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:08
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Grosse Quizfrage.wo werden Visa ausgestellt? Und werden dort auch Asylanträge bearbeitet?
Große Frage. Nur weil etwas zur Zeit anders gehandhabt wird muss es auf ewig so bleiben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:08
@neugierchen
ja, macht ja nix mehr, bei den ganzen Gesetzen, die Du so ändern würdest......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:09
@wichtelprinz

Da sehe ich kein großes Problem. Deutschland kann ein Territorium anmieten, auf dem dann nach deutschen Gesetzen eine Vorentscheidung getroffen wird. Das ist solange vollkommen unproblematisch, wie der Staat, auf dem das Territorium sich befindet, damit einverstanden ist.

Inhaltlich unterscheidet es sich doch kaum von einem Verfahren in Deutschland. Es gilt die gleiche Sachlage zu beurteilen.
Eine Kommunikation mit Behörden in Deutschland ist jederzeit drahtlos möglich. Da braucht man gerade mal WLAN.

Wenn Röntgenbilder, die in den USA gemacht werden, in Indien befundet werden können,, wird auch dies technisch möglich sein. Die abschließende Prüfung kann ja auch in D durchgeführt werden. ein Antragsteller kann ja auch ggf zugeschaltet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, macht ja nix mehr, bei den ganzen Gesetzen, die Du so ändern würdest......
Tja, ist schon schwer wenn man es so nicht für effektiv erachtet und nicht nur mäkeln möchte ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:10
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das erklärt nicht warum man das Gesetz nicht anpassen oder ändern kann.
Das ist keine Antwort auf meine Frage und zudem wirds noch weniger Schlüssig bzw erkläre uns die Gesetzesänderungen die Du anstrebst..man kann Gesetze ändern ist eine Antwort für einen Kindergärnter den Du hier nicht antreffen wirst.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Meinst Du es geht nur wenn man den Antrag persönlich einwirft? Ein Brief könnte reichen. Oder eine Mail.
Asylanträge per Mail? Wirklich Dein ernst? Und das erlaubt dann eine seriöse Prüfung um Berechtigte und Unberechtigte zu unterscheiden? Sag mal, schleifts?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:11
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Was ich damit aber sagen wollte (von Taten war nie die Rede), das Utopia deutsches Recht auf fremden Staatsgebiet zu haben oder zu bekommen vorbei sind.
Hab ich doch gestern auch schon geschrieben: Das sind Hoheitsrechte, und wenn daran was verändert werden soll, dann nur in Form internationaler Übereinstimmungen.

Aber sag das mal den Germanophilen hier, dann bist du gleich Volksfahrräder.

Das wissen sie natürlich auch, dass das illusorisch ist; es geht einzig und allein darum den einzigen Grund zu verschleiern, nämlich dass sie "draußen bleiben sollen". PUNKT.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:11
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:man kann Gesetze ändern ist eine Antwort für einen Kindergärnter den Du hier nicht antreffen wirst.
Nein, der würde auch nicht das einfachste in Frage stellen. Es ist doch Humbug das es nicht geht. Jeder logisch denkende weiß das es möglich ist. Es gibt kein Argument warum es nicht möglich sein sollte. Sonst nenne ein stichhaltiges.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:12
@Realo
E Mail reicht neuerdings xD


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:12
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das ist ja wieder lustig. Oder man kann es Unterstellung nennen. Muss den zwingend das verfahren außerhalb Deutschlands durchgeführt werden? Wo ein Antrag gestellt wird ist doch vollkommen zweitrangig.
Das sehe ich auch so, aber nur wenn es auch weiterhin möglich bleibt, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen zu dürfen.
@Optimist wünscht sich ja das Anträge nur noch außerhalb und in wenigen Zentren gestellt werden dürfen, nicht aber in Deutschland selbst und das darf es nicht geben.
Es kann gerne so geändert werden, dass auch über jede deutsche Botschaft ein Antrag gestellt werden kann. Doch denke ich nicht das man noch einmal solche Bilder wie in Prag haben möchte, als hunderte Menschen auf dem Gelände einer deutschen Botschaft darauf warten, nach Deutschland gelassen zu werden.
Denn man darf nicht vergessen, dass jemand der um Asyl bittet auch verfolgt sein kann und nicht einfach lustig in die Botschaft rein und raus spaziert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:13
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:. Jeder logisch denkende weiß das es möglich i
Das hälst Du jetzt für eine stichaltige Begründung und ein Argument... Sorry in mir erregt sowas keine Gedankengänge sondeen höchstens Gefühlsregungen - so richtung Mutleid.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:13
Zitat von RealoRealo schrieb:Das wissen sie natürlich auch, dass dads illusorisch ist; es geht einzig und allein den einzigen grund zu verschleiern, nämlich dass sie "draußen bleiben sollen". PUNKT.
Die unberechtigten sollen draußen bleiben. RIESENPUNKT:
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Asylanträge per Mail? Wirklich Dein ernst? Und das erlaubt dann eine seriöse Prüfung um Berechtigte und Unberechtigte zu unterscheiden? Sag mal, schleifts?
Ich weiß nicht wo es bei Dir klemmt im Verständnis... der Antrag kann kommen wie er will dann Termin via Skype und alles wie bisher. Nur der Antragsteller sitzt woanders als der Entscheider. Warum muss es zwingend in einem Raum sein. Erkläre das.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Das hälst Du jetzt für eine stichaltige Begründung und ein Argument... Sorry in mir erregt sowas keine Gedankengänge sondeen höchstens Gefühlsregungen - so richtung Mutleid.
Das zeigt mir das kein Kindergärtner da schreibt.

Also nochmal, warum muss Antragsteller und Entscheider zwingend in einen Raum sitzen?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das sehe ich auch so, aber nur wenn es auch weiterhin möglich bleibt, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen zu dürfen
Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte jetzt. aber klar kann man das. Wird bloß nicht auf viele anwendbar sein wenn Dublin 3 wieder greift.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:15
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nur der Antragsteller sitzt woanders als der Entscheider.
Und das lässt eine seriöse Entscheidung zu. Soll er auch gleich noch Röngenbilder mitmailen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:18
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also nochmal, warum muss Antragsteller und Entscheider zwingend in einen Raum sitzen?
Warum kann man neuerdungs Zeugenaussagen nicht per Mail dem Gericht schreiben?
Warum muss ich auf die Gemeinde peraönlich meine neuen Papiere beantragen? Warum muss ich persönlich einen Termin verei baren tum Vorsprechen für meinen Pass? Ist doch allesUnsinngemäss Dir. Mail reicht -.-


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:18
Aber ist es nicht so, wenn Deutschland ein Territorium mietet in einem fremden Land und dort dann die Gesetze Deutschlands anwendet, fällt das dann nicht unter Diplomatie?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:18
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Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Und das lässt eine seriöse Entscheidung zu. Soll er auch gleich noch Röngenbilder mitmailen?
Warum sollte sie nicht seriös sein? Sind Gerichtsurteile nicht seriös nur weil die beteiligten Parteien nicht vor Ort sind?

Und klar können die mitgemailt werden. Oder kann man nur in Deutschland röntgen und DNA nehmen? Nein das geht überall.


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