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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:00
Zitat von lawinelawine schrieb:Syrer (Personen aus einem Kriegsland) können keine Identitätsnachweise haben, basta. das muss man glauben, nicht widerlegen!!
Stimmt ja. Dann bin ich ja noch schuldig wenn manche allzu hart in der Realität aufplumpsen. Nicht das mich noch einer haftbar macht. Schauder ...

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:05
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, Mann, so wie Du.
Bevor du immer so eine schnelle Antwort gibst, wie eben, solltest du dich zuerst einmal prüfen, ob du dir nicht selbst etwas vormachst. Das geht nämlich schneller als man denkt. Allzu Rundes eckt an, hat mal ein schlauer Mensch gesagt. Ich glaube der warst du.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:05
@neugierchen
@lawine
Ihr zwei schon wieder mit sachlichen Argumenten, so wird es nichts.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:07
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Allzu Rundes eckt an, hat mal ein schlauer Mensch gesagt. Ich glaube der warst du.
Nein, der hiess Manfred Hinrich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:07
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:heißt staatenlos auch unregistriert??
Beitrag von Bone02943 (Seite 1.590)
Zitat von lawinelawine schrieb:kannst du , statt auf die Situation von 2005 zu verweisen, etwas aktuelles zu den derzeitigen Fluchtländern beisteuern? Angola ist mir jetzt nicht geläufig, dass da viele Angolaner übers Mittelmeer kämen.
Das hat nichts mit den Menschen zu tun die gerade jetzt hier her kommen. Es zeigt nur das es eben in manchen Ländern schwierig ist Dokumente zu erhalten, für manche Menschen gar fast unmöglich.
Zitat von lawinelawine schrieb:es gibt verschiedene Lebensituationen, wo ein Personaldokument von Vorteil ist:
Urlaubsreise ins Herkunftsland, GEldtransaktionen, Erbrecht, Familiennachzug.
Ja, und?
Zitat von lawinelawine schrieb:meinst du, dass 70-80% der Asylbewerber auf diese Vorteile verzichten in Ermangelung von Herkunfts/Personaldokumenten??
Meinst du das alle Menschen ohne Ausweisdokumente frewilig keine besitzen?

@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wie beweist ein Syrer, Iraker oder Afghane dass sein Auto sein Auto ist? oder sein Haus sein Haus?
Warum musste er es vor der Flucht nicht nachweisen?
Hat denn jeder Syrer, Iraker oder Afgahne ein Auto oder ein Haus? Und wem soll er das beweisen, dir, Deutschland und wenn ja wozu?
Und was nützt ein solches Dokument, ohne Lichtbild und sonstige Dinge?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:08
@Abahatschi
in Mosambique wurde Deine Iris gescannt? Kannst Du da mal was verlinken bitte?

@neugierchen
aha, da kann man also feststellen, ob jemand ein Haus hat? In Aleppo? Wird dann auch darüber informiert, ob das Haus/Gebäude noch existiert? Oder muss das der Syrer dann auch nachweisen?
Zitat von lawinelawine schrieb:ich kann dir sagen, wie schnell so was geht:
Asylbewerber: Mann, Frau, 1 Kind. Mann bekommt Arbeit - ist krankenversichert. Kind ebenfalls. Frau steht kurz vor der 2. Entbindung und müsste sich selsbt versichern. der Druck, eine Heiiratsurkunde aus dem zerbombten Heimatland beizubringen, stieg vor der Entbindung angesichts drohender Krankenhauskosten enorm, und was soll ich sagen? nachdem die Krankenkasse des Mannes zugestimmt hat, im Falle irgendeines Nachweises einer Eheschließung in Syrien einer Familieversciherung für die Frau zuzusstimmen, waren die Dokumente gaaanz schnell da. Ob in Syrien eine religiöse Ehe geschlossen wurde oder nicht, bleibt dahin gestellt (offiziell meint das Paar, das mir persönlich bekannt ist) sie seien nicht offiziell verheiratet).
nimm doch bitte was, was belegbar ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:08
@Abahatschi

Entschuldigung, da habe ich ihn wohl mit dir verwechselt. Kannst du das nochmal entschuldigen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:11
Mich würde mal interessieren, wie man denn vorgehen soll. Keine Papiere kein Asyl? Oder was schwebt den Diskutanten hier so vor?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wird dann auch darüber informiert, ob das Haus/Gebäude noch existiert? Oder muss das der Syrer dann auch nachweisen?
Ist es für das Asylverfahren von Belang ob das Haus bei den kriegerischen Handlungen vor denen geflohen wurde zerstört wurde? Ich glaube nicht. Darf ich Dir noch ein Geheimnis verraten? Meistens wusste ein Syrer auch ob er alleine in dem Haus gelebt hat, oder ob er Mieter hatte. Und noch was ganz geheimes. Selbst Syrer kannten oft ihre Nachbarn....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Keine Papiere kein Asyl?
Genau überprüfen ob die Angaben glaubhaft sind. In Internetzeiten kein Problem. Das Netz vergisst nämlich nichts, und das gute. Man kann nachvollziehen wann ein Eintrag erstellt wurde. Da könnte auch der Nachrichtendienst mal beweisen ob er fähig oder Papiertiger ist ....
Zitat von lawinelawine schrieb:solange bis die Identität nachgewiesen ist (am besten solange bis der Asylantrag rechtskräftig beschieden ist), verbleibt die betreffende Person in einem Aufnahmezentrum für Asylbewerber.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:18
@Tussinelda
ganz einfach:
ohne Identitätsnachweis kein Asyl. so müsste der Grundsatz lauten.
solange bis die Identität nachgewiesen ist (am besten solange bis der Asylantrag rechtskräftig beschieden ist), verbleibt die betreffende Person in einem Aufnahmezentrum für Asylbewerber.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:19
Von meinem Iris Scan in Mosambique gibt es keine Live Aufnahmen, Filmen ist im Grenzbereich ist verboten.
Diese Kontrollen finden speziell bei Gelbfieberwarnungen statt, zB auch in Verbindung mit einer Wärmebildkamera (Südafrika macht es standardmäßig, in Johannesburg haben sie aber angefangen die Eye Scanner abzubauen, warum auch immer)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:19
@lawine

Und bei Menschen die von ihrem heimatland keine Dokumente erhalten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nimm doch bitte was, was belegbar ist.
ich habe die Familie ehrenamtlich beraten. reicht dir das?

ich glaube nicht, dass sie sich hier an der Diskussion beteiligen wollen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:22
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und bei Menschen die von ihrem heimatland keine Dokumente erhalten?
ich kenne keine nachweisbaren Fälle, wo Menschen sich ernsthaft bemühten, einen Herkunfts- und /oder Identitätsnachweis beizubringen und es absolut nicht gelingt.
wenn du natürlich ausschließlich auf Reisepass mit allen Grenzstempeln bestehst, sieht die Sache anders aus.

bei Amri waren es die Journalisten, die seine Papiere bei den Eltern in tunesien fanden.

ging ganz schnell.
das Bamf hatte dagegen mehrere Identitäten angenomen.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:24
@lawine

Was ist mit den Beispielen die ich gebracht habe? Nepal zum Beispiel?
Wird jemand, der aus Nordkorea fliehen, aber keine Papiere mitnehmen konnte oder falsche Dokumente nutze, dann in seiner Identität von Nordkorea bestätigt werden, wenn Südkorea oder Deutschland da anruft und fragt, ob der jenige auch die Person ist, für die sie sich ausgibt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, nicht ich, die Behörden sagen das, auf Nachfrage....ist der Spiegel jetzt fakenews?
Der Spiegel berichtet einseitig. Die berichten auch so gut wie nie über Gewalt, die von Migranten ausgeht. Jakob Augstein ist ein Hardliner. Was man in seinen Kommentaren nachlesen kann.
Ich hatte vor kurzem ein Miniabo von 7 Ausgaben. Der Spiegel ist ein Schatten seiner selbst.

Wenn es so ist, dass Flüchtlinge keinen Heimaturlaub machen, warum verteidigt das Özoğuz
dann?

zeit.de vom 18.8.17:

Integrationsbeauftragte rechtfertigt Heimatreisen von Asylbewerbern

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, hat Reisen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer verteidigt. "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will", sagte Özoğuz der Funke Mediengruppe.


http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/fluechtlinge-reisen-heimat-aydan-oezoguz


thüringen24.de am 20.4.17:

Die Geschichte von Hamid M. - Warum ein Flüchtling aus Jena Urlaub in Aleppo machte

Hat der Staat noch die Kontrolle? Kritiker von Kanzlerin Angela Merkels Regierung sind nicht davon überzeugt. Ein aktueller Fall aus Jena könnte ihnen zum Teil recht geben. Von dort ist ein anerkannter Flüchtling im Dezember nach Syrien ausgereist. Ein paar Tage später erschienen in den sozialen Netzwerken Bilder des 32-Jährigen, die ihn in der Altstadt von Aleppo zeigen. Kurz zuvor eroberte die syrischen Armee mit der Unterstützung von Russland den Ostteil der Stadt.{...}

Im Oktober 2015 holte sein Cousin ihn über ein Familiennachzugprogramm nach Thüringen, erzählt der Syrer. Die Reise war im Gegensatz zu den meisten Flüchtlingen sehr komfortabel. Statt gefährlicher Bootsfahrt über das Mittelmeer durfte er den Flieger nehmen. Seitdem wohnt der 32-Jährige in Jena, lernt Deutsch und hofft auf eine Anstellung. {...}

Ähnlich wie jeder Hartz-IV-Empfänger hat der Syrer Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Vor Antritt der Reise in seine Heimat erzählte M. der Agentur für Arbeit in Jena von seinen Plänen. Das Amt genehmigte ihm die drei Wochen Jahresurlaub im Dezember. Ebenfalls genehmigt wurde sein Urlaubsanspruch für 2017 ab dem 1. Januar 2017, so die Schilderung von M. Auch die Ausländerbehörde hätte - so erzählt es der Syrer - keine Probleme mit seinen Plänen gehabt, die M. selbst finanzierte.

Von Jena ging es nach München, von dort mit dem Flieger weiter nach Beirut, der Hauptstadt vom Libanon. Ins benachbarte Syrien konnte Hamid M. nicht sofort aufbrechen. "In der Nacht ist die Route nach Aleppo nicht sicher. Ich musste bis zum nächsten Morgen warten", erzählt der 32-Jährige, während er auf dem frisch gemachten Bett sitzt. Das Gebiet sei noch immer nicht zu 100 Prozent sicher, meint der Syrer. {...}


https://www.thueringen24.de/jena/article210255957/Die-Geschichte-von-Hamid-M-Warum-ein-Fluechtling-aus-Jena-Urlaub-in-Aleppo-machte.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:32
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was ist mit den Beispielen die ich gebracht habe? Nepal zum Beispiel?
Wird jemand, der aus Nordkorea fliehen konnte, aber keine Papiere
sobald Nepal und Nordkorea die Hauptherkunftsländer der Asylbewerber Syrien, Afghanistan, Irak, Pakistan und Maghrebstaaten/Nordsahara ablösen (die aktuellen top twenty beim BAmF einsehen), werde ich zu dem Thema Stellung nehmen, versprochen.
erst dann wird man auch sehen, ob unter Nordkoreanern/Nepalesen die Quote identitätspapierloser Menschen auch zw. 70 -und 80% beträgt


ansonsten gilt der Bauernspruch: um ungelegte Eier soll man kein Gegacker machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:36
Zitat von accattoneaccattone schrieb:Wenn es so ist, dass Flüchtlinge keinen Heimaturlaub machen, warum verteidigt das Özoğuz
dann?
weil es Gründe dafür gibt, in die Heimat zu reisen, die nichts mit "Urlaub" zu tun haben müssen. Les doch einfach weiter:
Gleichwohl müsse es sich bei den Reisen um Ausnahmefällen handeln, sagte Özoğuz. Mit der Rückkehr ins Herkunftsland gefährdeten anerkannte Flüchtlinge die Glaubwürdigkeit ihres Asylgesuchs. Sie müssten die Reise deshalb sehr gut begründen können, wenn diese keine Folgen für ihren Schutzstatus haben solle. "Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub", sagte die Integrationsbeauftragte.

Medienberichten zufolge sollen Flüchtlinge, die im Südwesten Deutschlands untergebracht worden seien, zeitweise wieder in ihre Herkunftsländer gereist sein. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg erfassten demnach etwa 100 Flüchtlinge, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Herkunftsländer gereist seien und nach der Rückkehr ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten hätten, hieß es unter Berufung auf eine Erhebung des Landesinnenministeriums.
nicht zu vergessen, ganze 100 Flüchtlinge seit 2014.....in 3 Jahren....aha, ein Problem riesigen Ausmaßes wie ich sehe
Zitat von lawinelawine schrieb:ich kenne keine nachweisbaren Fälle, wo Menschen sich ernsthaft bemühten, einen Herkunfts- und /oder Identitätsnachweis beizubringen und es absolut nicht gelingt.
ach so, also wurde dies in den Flüchtlingskonventionen und Asylgesetze nur zum Spaß aufgenommen? Hätten die Dich lieber fragen sollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:37
@Tussinelda

berlinjournal.de vom 13.9.16:

Anerkannte Flüchtlinge machen Urlaub im Verfolgerland Syrien

Asylberechtigte können als Hartz-IV-Empfänger in Urlaub fahren, ohne sagen zu müssen, wohin. Etliche Asylberechtigte reisen für Urlaubszwecke in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das geht aus Recherchen der Welt am Sonntag hervor.

Eigentlich suchen Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Schutz vor Verfolgung und Krieg. Allein in diesem Jahr sind über 200.000 Menschen nach Deutschland geflohen. Wird ihr Asylantrag genehmigt, dürfen sie in Deutschland bleiben. Aber natürlich auch in den Urlaub fahren. {...}

Einige anerkannte arbeitslose Asylbewerber haben die Regelung offenbar genutzt, um ausgerechnet in das Land zu fahren, in dem sie angeblich verfolgt wurden.

Das erfuhr die W
elt am Sonntag von Mitarbeitern der Berliner Arbeitsagentur. Zwar müsse das Jobcenter den Urlaub genehmigen. Wohin der Hartz-IV-Empfänger verreist, muss er aber nicht angeben. {...}

www.berlinjournal.biz/syrien-fluechtlinge-machen-urlaub-im-verfolgerland-syrien/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.03.2018 um 16:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist doch gar nicht der Fall, wurde hier auch schon thematisiert. Wenn sie Urlaub machen können sie ihren Status verlieren, es gibt aber keinen Nachweis darüber, das Urlaub gemacht wurde, da das überhaupt nicht abgefragt wird.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil es Gründe dafür gibt, in die Heimat zu reisen, die nichts mit "Urlaub" zu tun haben müssen.
Vorher schreibst du, dass es keine Reisen gab. Jetzt schreibst du, dass es Gründe für Reisen gibt.

Super!


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