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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:52
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:In die freie Entscheidung eingreifen ist was?
Gesetzeskonform und vom Grundgesetz gedeckt. Und da geht es sogar gänzlich um Enteignung, nicht etwa nur darum diese Wohnung per Zwang zu vermieten.
Eigentumsschutz mit Einschränkung

Wie eng die Grenzen wirklich sind, zeigt sich aber nun auf beunruhigende Weise jenseits der Steuerpolitik. Weil viele Länder und Kommunen mittlerweile nicht mehr wissen, wie sie eine Million Flüchtlinge winterfest unterbringen sollen, sichern sie sich den zwangsweisen Zugriff auf geeigneten privaten Wohnraum. Auch diese Handhabe bietet die Verfassung, Artikel 14 versieht den Eigentumsschutz mit der Einschränkung, dass „der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen solle, und eröffnet zu diesem Zweck selbst die Möglichkeit einer Enteignung gegen Entschädigung.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/kommentar-zur-enteignung-fuer-die-unterbringung-von-fluechtlingen-13842482.html

Deswegen schrieb ich auch oben das sowas ziemlich unsozial ist, sich mehrere leerstehende Wohnungen zu gönnen, wenn aber die Schlangen an möglichen Mietern immer länger werden.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:54
@Bone02943
Ach, und einfach die Ordnung gefährden in dem man zum Beispiel eine Dienstanweisung erlässt.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Genau Artikel 14 .... hier der wichtige teil


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:55
Zitat von tobaktobak schrieb:Wenn dann gebaut oder eine neue Kita eröffnet wird, dann zumeist im hochpreisigen Bereich, also wieder kontraproduktiv.
dafür sind in den (zumeist süddeutschen Großstädten) ja auch die Einkommen wesentlich höher. Politik hat die Aufgabe, sich den demografischen Wanderungen und Veränderungen anzupassen und hier ausgleichend zu agieren, also z.B. für Großstädte, besonders in Süddeutschland, höhere Mindestlöhne durchzusetzen als in der "Provinz". In MeckPomm kann man von 8,50 € die Stunde gut leben, in München bräuchte man mindestens 15 € für das gleiche Niveau. Und das betrifft nicht allein nur die Maass- und Mietpreise.
Zitat von tobaktobak schrieb:Die Forderung "keine Obergrenze" ist bei der gegenwärtigen Politik nicht nur unvernünftig, sondern auch gefährlich
Deine Ansichten sind mindestens genauso gefährlich, denn jeder weiß, dass "Obergrenzen" mit dem Grundgesetz nicht kompatibel sind, weshalb ja im letzten Winter bei dem versuch einer Regierungsbildung alle möglichen Tricks aus der Schublade geholt wurden, um das Wort "Obergrenze" zu vermeiden, da sprach man dann von "Zulassungskorridor" und ähnlichem erfindungsreichen Geschwurbel, wobei jeder wusste, was Sache ist. Um die Verfassung zu unterlaufen und zu brechen, braucht man nicht immer verbale Brechstangen; man kann auch genug Marzipan reinbuttern und nachschieben, so lange, bis der gleiche Effekt erzielt wird ("stetes Wasser höhlt den Stein").
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:das Eigentümer frei über ihr Eigentum verfügen können, niemand anders, auch wenn es gern gesehen wird ....
ja leider. Wer Wohnungen zu Hauf besitzt und sie zu Spekulationszwecken leer stehen und verfallen lässt, um dann später nach Abriss was Neues dahin zu stellen, das den doppelten Ertrag bringt, handelt nicht illegal, nur asozial. Und da wir im Kapitalismus und nicht im Sozialismus leben, gibt es keine Gesetze, die so was verbieten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:55
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ach, und einfach die Ordnung gefährden in dem man zum Beispiel eine Dienstanweisung erlässt.
In wie fern wird die Ordnung damit gefärhdet?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:56
Zitat von RealoRealo schrieb:ja leider. Wer Wohnungen zu Hauf besitzt und sie zu Spekulationszwecken leer stehen und verfallen lässt, um dann später nach Abriss was Neues dahin zu stellen, das den doppelten Ertrag bringt, handelt nicht illegal, nur asozial. Und da wir im Kapitalismus und nicht im Sozialismus leben, gibt es keine Gesetze, die so was verbieten.
Stimmt Du hast es erkannt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:57
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Genau Artikel 14 .... hier der wichtige teil
ja, sagt genau aus, was in dem link von @Bone02943 steht, also nix Nötigung, nix Sklaverei, nix Zwangsarbeit.


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08.05.2018 um 09:57
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:In wie fern wird die Ordnung damit gefärhdet?
Da steht jeder anders zu. Die Ordnung ist gefährdet nach meiner Meinung. Rückweisung an der Grenze. Ihr seht es halt anders... für mich sollte es gesetzeskonform sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 09:58
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Da steht jeder anders zu. Die Ordnung ist gefährdet nach meiner Meinung.
Also wenn Flüchtlinge in eine Wohnung ziehen, dann findest du schon die Ordung gefährdet?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:00
@Tussinelda
Das sagt es eben nicht aus ... Wie willst Du das Wohl der Allgemeinheit definieren? Würde bei jedem Rechtsstreit unterliegen. Wohl der Allgemeinheit ist zum Beispiel der Bau einer wichtigen Autobahn, nicht das ein Flüchtling besser wohnt.

Wir haben Gesetze, kein wünsch Dir was


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:02
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wie willst Du das Wohl der Allgemeinheit definieren?
das definiere ich nicht, es ging darum Dir aufzuzeigen, dass es rechtskonform (das magst Du ja) sein kann, jemanden zu enteignen. Fertig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:02
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Also wenn Flüchtlinge in eine Wohnung ziehen, dann findest du schon die Ordung gefährdet?
Was unterstellst du mir? Ich finde es ordnungsgefährdend wenn Personen an der Grenze nicht zurückgewiesen werden wenn sie nicht über die nötigen Papiere verfügen. Ich finde ordnungsgefährdend Dublin 3 nicht zu befolgen. Januar 2014 wurde es Gesetz ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:03
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:nicht das ein Flüchtling besser wohnt
Es geht nicht um "besser wohnt" sondern um überhaupt wohnen zu können.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wir haben Gesetze, kein wünsch Dir was
Eben und Art.14 würde das ganze auch gesetzlich regeln. Da kann dann jemand nicht mehr viel machen. Also liebe Wohnraumspekulanten, halltet euch an die Gesetze!
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich finde es ordnungsgefährdend wenn Personen an der Grenze nicht zurückgewiesen werden wenn sie nicht über die nötigen Papiere verfügen. Ich finde ordnungsgefährdend Dublin 3 nicht zu befolgen. Januar 2014 wurde es Gesetz ....
Das wird im Zusammenhang mit Art.14 sicher nicht ins Gewicht fallen. Denn es geht dabei ja um den Istzustand und nicht was noch kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das definiere ich nicht, es ging darum Dir aufzuzeigen, dass es rechtskonform (das magst Du ja) sein kann, jemanden zu enteignen. Fertig.
Falsch.... jemand zu enteignen? Wir diskutieren um Wohnungen für Flüchtlinge, nicht zum Bau einer Autobahn. Das man dort bei Enteignung einen guten Reibach machen kann wenn man dort ein Haus hat ist mir durchaus vorher bekannt gewesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:05
@Bone02943
Wir leben nicht im TikaTuka Land. vor dem höchsten Gerichtshof hätte eine Enteignung aufgrund Wohnraummangel für Flüchtlinge niemals Bestand, da sei Dir sicher. Sonst belege eine Enteignung wegen Wohnraumnot für Flüchtlinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:07
@neugierchen
kehrst Du jetzt wieder alles um? DU hast doch davon angefangen, genötigt zu werden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Jetzt soll @Bone02943 belegen, dass das passiert? Willst Du hier alle wieder einmal verarschen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:09
Enteignung findet ja leider viel zu selten statt,deswegen bringt man Obdachlose ja auch in vier Sterne Hotels unter an denen Leute beteiligt sind die Wohnungen exakt aus diesem Grund leerstehen lassen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:10
@neugierchen

Die ganze rechte Ecke heulte doch schon seit Jahren herum wie anständige Deutsche enteignet wurden, um darin Flüchtlinge unterzubringen.

Natürlich wird der Wohnraum oder das Grundstück dann nur zeitlich begrenzt beschlagnahmt, nicht komplett enteignet, dennoch sprechen halt viele davon, als wäre es das selbe.
Auch du sträubst dich ja gegen diese gesetzliche Maßnahme.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ist es eine Entscheidung des Eigentümers was er mit seinem Eigentum macht? Das ist die ganz einfache Frage. Ich sage es ist seine freie Entscheidung solange er sich gesetzeskonform verhält. In die freie Entscheidung eingreifen ist was?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:10
@Tussinelda
Du nervst indem Du versuchst alles zu verdrehen .... das Du es nicht verstehst glaube ich nicht.

In @Bone02943 Link steht

Den Nachweis, die befristete Enteignung sei die letzte Möglichkeit, der Notlage Herr zu werden, hat auch Hamburg nicht erbracht. Sollten tatsächlich alle staatlichen Liegenschaften erschöpft sein, muss der nationale Verteilungsschlüssel ausgesetzt werden: Es gilt, die Flüchtlinge dort unterzubringen, wo dies ohne den unverhältnismäßigen Eingriff der vorübergehenden Enteignung möglich ist.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/kommentar-zur-enteignung-fuer-die-unterbringung-von-fluechtlingen-13842482.html

Nix mit Enteignung der Wohnungen damit Flüchtlinge schöner wohnen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:11
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:damit Flüchtlinge schöner wohnen!
Es geht nicht darum das Flüchtlinge "schöner Wohnen". :shot:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 10:12
@neugierchen
es geht um DEIN Gejammer.....DU sprichst von Nötigung etc, dann willst Du einen Beweis dafür, dass das passiert, was Du bejammerst? Das kannst Du mit anderen versuchen, aber nicht mit mir.


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