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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 16:54
@Blumentopferde
Also, das mit dem Urlaub ist für mich unplausibel - 80% haben angeblich keine Papiere, was wollen die erledigen? Außerdem wenn sie einreisen oder aufs Amt gehen, werden sie von verfolgenden Regime eh verhaftet. Bei Reisen in IS/Boko Haram/ Taliban Gebiete auch.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 16:56
@Abahatschi

Es ist beispielsweise durchaus möglich, dort hinzufahren, um probleme der dort verbleibenden familie zu regeln. Nicht jeder der flieht ist ja regimegegner.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 17:01
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es ist beispielsweise durchaus möglich, dort hinzufahren, um probleme der dort verbleibenden familie zu regeln. Nicht jeder der flieht ist ja regimegegner.
nein, eigentlich nicht. Wenn man Flüchtling sein will, dann muss man auch von dem Ort wegbleiben, vor dem man geflohen ist. Zumal sowieso nur Regimegegner (aka politisch verfolgte) überhaupt asylberechtigt sind nach der Genfer Konvention.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 18:04
Zitat von RealoRealo schrieb:Im Asylrecht wird nicht zwischen Krieg und Bürgerkrieg unterschieden. Zudem "wanderte" die Front; es gab also immer "sichere" Gebiete, besonders klar zu erkennen an Italien, das von Süden nach Norden aufgerollt wurde. Wenn in Sizilien geschossen wird, braucht sich ein Mailänder keine Gedanken zu machen und auf die komische Idee kommen, irgendwo anders z.B. in den USA Asyl zu beantragen. Der kann noch ein Jahr warten. und tschüss
Das habe ich auch nicht behauptet, denn ich schrieb dass bezüglich Krieg ein innerstaatlicher Konflikt (Bürgerkrieg) oder ein zwischenstaatlicher Konflikt herrschen muss. Wenn es aber keinen innerstaatlichen Konflikt gibt, so wie in Nigeria, dann ist es sehr schwer sich auf das Asylrecht zu berufen.

Und dein Beispiel mit den Juden war übrigens auch völlig unpassend, denn diese wurden systematisch durch den Staat verfolgt und nicht von einer kleinen radikalen Splittergruppe, die nur in einem kleinen Teil des Landes Terror macht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 18:17
Also es ist ganz klar ein militärischer Konflikt zwischen Regierungstruppen und Boko Haram Truppen.

Wikipedia: Boko Haram#Response by Nigerian authorities

Der einzige Grund, weshalb das U.S.Militär und die Nato da noch nicht eingegriffen haben, ist die Gefahr einer unabsehbaren internationalen Eskalation. Außerdem will man keinen zweiten Biafrakrieg.


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10.06.2018 um 18:18
Zitat von BlumentopferdeBlumentopferde schrieb:nein, eigentlich nicht. Wenn man Flüchtling sein will, dann muss man auch von dem Ort wegbleiben, vor dem man geflohen ist.
Dazu mal
Heikel wird es nur dann, wenn es in das Herkunftsland geht. Bei Flüchtlingen in einem laufenden Asylverfahren würde "im Fall einer Rückkehr in ihr Herkunftsland (…) die Aufenthaltsgenehmigung erlöschen", so das BAMF.

Noch strenger werden Personen behandelt, deren Asylantrag negativ beschieden, denen aber eine sogenannte "Duldung" erteilt wurde: Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht hier vor, dass die Duldung schon mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet – egal wohin - erlischt, "eine Wiedereinreise nach Deutschland wird damit schwierig oder gar unmöglich", laut der Behörde.

EU-Richtlinie überlagert deutsches Recht

Etwas anders verhält es sich mit anerkannten Flüchtlingen. Zwar ist auch hier im Asylgesetz geregelt, dass der Schutzstatus erlischt, "wenn der Ausländer freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist." Doch nach einer EU-Regelung müssen hier Einzelfallprüfungen durchgeführt werden.

Konkret geht es nach BAMF-Auskunft um "Artikel 45 Abs. 5 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (Asylverfahrensrichtlinie)." Nach dieser können Reisen in den Verfolgerstaat zwar zu einer Aberkennung des Schutzstatus führen, sind aber nicht automatisch ein Erlöschungsgrund.

Das BAMF unterscheidet sogar explizit zwischen den Gründen für eine mögliche Heimreise: "Für einen nur vorübergehenden Aufenthalt können im Übrigen auch nachvollziehbare Gründe, etwa familiärer Art (schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen etc.) vorliegen", teilt die Behörde mit. Das Bundesamt gehe "grundsätzlich davon aus, dass eine kurze Rückreise zur Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung, wie Teilnahme an einer Beerdigung, Besuch eines schwerkranken Familienangehörigen, kein Grund für einen Widerruf ist."
https://www.br.de/nachrichten/faktencheck/asyl-gesetzgebung-heimat-urlaub-fuer-fluechtlinge-gibt-es-nicht-100.html (Archiv-Version vom 09.06.2018)
Zitat von BlumentopferdeBlumentopferde schrieb:Zumal sowieso nur Regimegegner (aka politisch verfolgte) überhaupt asylberechtigt sind nach der Genfer Konvention.
Nicht ganz richtig, denn auch in der GFK ist die Flüchtlingsdefinition auf Furcht vor staatlicher Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausgelegt.


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10.06.2018 um 18:21
Zitat von RealoRealo schrieb:Also es ist ganz klar ein militärischer Konflikt zwischen Regierungstruppen und Boko Haram Truppen.Wikipedia: Boko_Haram#Response_by_Nigerian_authorities Der einzige Grund, weshalb das U.S.Militär und die Nato da noch nicht eingegriffen haben, ist die Gefahr einer unabsehbaren internationalen Eskalation. Außerdem will man keinen zweiten Biafrakrieg.
Der Kampf RAF gegen den Deutschen Staat war auch kein innerstaatlicher Konflikt und ebenso verhällt es sich mit Boko Haram, denn es ist kein innerstaatlicher Konflikt, sondern nur der Kampf gegen eine terroristische Vereinigung der nicht gesamtstaatlich ausgetragen wird.

Und jetzt werde ich dir das nicht weiter erklären, denn es ist so wie es ist und die entsprechenden Gerichtsurteile gibt es auch dazu. Falls es dir nicht passt aus deiner eigenen überhobenen Ansicht, dann soll dir deine Ansicht natürlich unbelassen sein, aber es ändert nichts an der aktuellen Rechtslage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 18:24
Zitat von kingarikingari schrieb:Der Kampf RAF gegen den Deutschen Staat war auch kein innerstaatlicher Konflikt und ebenso verhällt es sich mit Boko Haram
Du willst jetzt Boko Haram mit der RAF vergleichen. In dem text steht, dass Boko Haram stärker ist das das nigerianische Militär. Ich wusste noch nicht, dass die RAF militärisch stärker war als die Bundeswehr und dass es da einen militärischen Konflikt gab. Sorry, aber das wird mir jetzt zu bizarr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 18:26
Zitat von RealoRealo schrieb:ich spreche nicht von den Bamf-Zahlen, auch nicht von den Herkunftsländern, sondern von der Zusammensetzung der Flüchtlinge, also welche Route sie genommen haben, da Mittelmeer und Türkeilager ja wie gesagt "versiegelt" sind und von dort praktisch keiner mehr hier rüber kommen kann. Und da kann man eben nur raten. Ich glaube daher, dass der überwiegende Teil der "neuen" Flüchtlinge Türken sind, die sich dort politisch verfolgt fühlen, z.B. Regimekritiker, Militärs, die den Putschisten nahe standen, unbequeme Journalisten, und Kurden.
soso, versiegelt....hast du noch mehr fakes auf LAger?
da wundert mich , dass hier:
Über 1000 Flüchtlinge im Mittelmeer gerettet

Es sei eine "extrem stressige Nacht" gewesen, meldete das Rettungsschiff "Aquarius". Am Ende konnte das Schiff der "Ärzte ohne Grenzen" 629 Migranten retten. Auch die marokkanische Marine meldete eine Rettungsaktion. erettete Flüchtlinge in Malaga am 9. Juni

Es waren insgesamt sechs Rettungseinsätze des Rettungsschiffs "Aquarius" im Mittelmeer, bei denen 629 Migranten gerettet wurden. Nach einer "extrem stressigen Nacht" seien die Menschen nun an Bord, teilte die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen auf Twitter mit.
http://www.dw.com/de/%C3%BCber-1000-fl%C3%BCchtlinge-im-mittelmeer-gerettet/a-44145270
ja, leider sprichst du nicht über fakten sondern über deine Vermutungen - und stellst damit weiterhin fakes hier ein.
ich spreche nicht von den Bamf-Zahlen
ja warum auch FAKTEN in die Diskussion einbeziehen, wenn es mit gefühlten Fakten, sprich fakes viel polemischer geht?

fakes und Fakten sehen für manche wohl gleich aus - geht beides mit fak los


Belege deine Behauptung doch mal anhand der BamF Zahlen -- dann erkennst du, was du für einen Unsinn verbreitest
http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/AktuelleZahlen/aktuelle-zahlen-asyl-node.html (Archiv-Version vom 01.06.2018)
der link ist als Hilfestellung gedacht
und jetzt mach dir die Mühe nachzuschauen, aus welchen Ländern die Asylbewerber kommen.

von wegen
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich glaube daher, dass der überwiegende Teil der "neuen" Flüchtlinge Türken sind, die sich dort politisch verfolgt fühlen, z.B. Regimekritiker, Militärs, die den Putschisten nahe standen, unbequeme Journalisten, und Kurden
deine fakes bzw Verschwörungstheorien kannst du gern im Freundeskreis verbreiten, hier geht es um eine sachliche Diskussion.
Zitat von RealoRealo schrieb:ich spreche nicht von den Bamf-Zahlen
Zitat von RealoRealo schrieb:das Asylrecht daher nur noch auf dem Papier steht, denn keiner von denen "da draußen" hat eine Chance, einen Asylantrag für Deutschland zu stellen
die Fakten widerlegen dich.
Zitat von RealoRealo schrieb: Ich muss mal weg jetzt mich übergeben.
kann man nichts machen
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber wie gesagt, in den Massenlagern rund um Europa liegen ja nirgendwo Asylantragsformulare aus, so dass von dort ein Asylantrag für hier gar nicht gestellt werden KANN. Das ist das Perfide an der ganzen Sache, weshalb auf diese Weise auch das GG unterwandert wird.
ist es eine Unterwanderung des GG, dass nicht weltweit Asylanträge für Deutschland ausliegen?
Deutschland - das EINZIG WAHRE Asylland...alle andeen Ländern können Realos Deutschland nicht das Wasser reichen in Sachen Schutz für Flüchtlinge. Nein, alle Länder dieser Erde sind unfähig....(das ist zugegeben jetzt auch polemisch)
Zitat von kingarikingari schrieb: Hat sich die Zahl im Jahr 2017 erhöht? – Vermutlich nur leicht. 180.000 Flüchtlinge sind gekommen, 24.000 sind ausgewiesen worden, fast ebensoviele sind freiwillig ausgereist, eine unbekannte, aber wohl ebenso hohe Zahl ist ausgereist, ohne Nachricht hinterlassen zu haben.

Ich denke, man kann sagen: In Deutschland leben heute knapp 2 Millionen Flüchtlinge. Von über 60 Millionen weltweit.

http://blog.initiativgruppe.de/2018/03/28/wie-viele-fluchtlinge-leben-in-deutschland/ (Archiv-Version vom 21.08.2018)

edit:

Noch etwas gefunden.

Rund 1,6 Millionen schutzsuchende Menschen lebten Ende 2016 in der Bundesrepublik.

http://www.nordbayern.de/politik/so-viele-fluchtlinge-leben-tatsachlich-in-deutschland-1.6828487

Dazu kannst du dann die Flüchtlinge von 2017 und 2018 hinzuaddieren und die Abgeschobenen subtrahieren.
mit den Grundrechenarten würde ich hier nicht anfangen ;)
Zitat von RealoRealo schrieb:Schon mal was von Boko haram gehört? Die rasieren ganze Landstriche, Freuen & Kinder inklusive. Die meisten werden hingerichtet, die Attraktiven versklavt.
ja, ist die Vorstufe zum islamischen Gottesstaat. irgendwie siehts überall auf der der Welt so aus, wenn radikale islamische Fundamentalisten die Gottesherrschaft errichten wollen. Komisch, wo Islam doch Frieden heißt.
Allerdings hat Boko Haram nicht die Herrschaft über Nigeria an sich gerissen, es gibt also die Möglichkeit, im Land (oder in einem Nachbarland) vor direkter Verfolgung sicher zu sein.
es gibt kein Naturgesetz das da lautet:
sicher ist MENSCH nur in Deutschland
Zitat von RealoRealo schrieb:Nigeria ist fast so dicht besiedelt wie Deutschland (207 vs. 225), allerdings ist dort die Bevölkerungsverteilung völlig unterschiedlich. Während im Norden nur "Wüste" ist, also kaum jemand wohnt, nur kleine Ortschaften, ist der Süden fast so dicht besiedelt wie ein chinesischer oder japanischer Ballungsraum, also 4x oder 5x so dicht wie hier bei uns. Da findest du natürlich sofort eine Wohnung und einen Job. :troll:
ah ja, eine erschwerte Job- und Wohnungssuche als Asylgrund.....ich hätte dazu gern einen Hinweis von dir, WO im Grundgesetz dazu was steht??
Zitat von RealoRealo schrieb:Im Asylrecht wird nicht zwischen Krieg und Bürgerkrieg unterschieden
sehr wohl wird das.
DU unterscheidest nicht, aber du bist nicht maßgeblich für'S Asylrecht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 18:33
Zitat von lawinelawine schrieb:ja, ist die Vorstufe zum islamischen Gottesstaat. irgendwie siehts überall auf der der Welt so aus, wenn radikale islamische Fundamentalisten die Gottesherrschaft errichten wollen. Komisch, wo Islam doch Frieden heißt.Allerdings hat Boko Haram nicht die Herrschaft über Nigeria an sich gerissen, es gibt also die Möglichkeit, im Land (oder in einem Nachbarland) vor direkter Verfolgung sicher zu sein. es gibt kein Naturgesetz das da lautet:sicher ist es nur in Deutschland
Man könnte ihm jetzt noch verraten dass das nigerianische Militär
Boko Haram kontrolliert vereinzelte Regionen im Nordosten Nigerias. Zwischen 2011 und 2015 gelang es der Organisation, eine Region einzunehmen, die ungefähr die Größe Belgiens hat. In der Zeit weitete sich der Konflikt auch auf die Nachbarländer Kamerun, Tschad und Niger aus. Das nigerianische Militär konnte von 2015 bis heute große Teile des Territoriums zurückerobern.
https://www.zeit.de/politik/ausland/boko-haram-ueberblick

In Nigeria gibt es also nur noch einzelne Ecken in denen diese Terroristen wüten können und der überwiegende Teil des Landes ist Boko Haram frei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 18:35
Zitat von lawinelawine schrieb:sehr wohl wird das.
DU unterscheidest nicht, aber du bist nicht maßgeblich für'S Asylrecht
wo denn? ich wüßte jetzt auch nicht, dass es da irgendwelche Unterscheidungen gibt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 19:14
@Tussinelda hab ich missverständlich formuliert und bezog sich eigentl auf das Ganze, was Realo vortrug und wovon vieles den Faten zuwiderläuft

Nachbesserung:
Asyl im eigentlichen Sinne steht nach den Bestimmungen des Grundgesetzes nur denjenigen zu, die "politisch" verfolgt werden (Artikel 16a). Gemeint sind ernsthafte Diskriminierungen durch einen Staat oder staatliche Organisationen. Eine allgemeine Gefährdung etwa durch einen Bürgerkrieg reicht nicht aus. Eine Anerkennung als Asylberechtigter ist ausgeschlossen, sofern ein Bewerber aus einem sicheren Drittstaat einreist.


die Diskussion, ob Krieg in einzelnen Landesteilen (der Bürgerkrieg) einen Asylstatus begründet ist sowieso am Thema vorbei.

ein möglicher Schutzstatus für von Krieg/Bürgerkrieg Betroffene leitet sich von der GFK ab oder wird vorübergehend als subsidärer SChutz gewährt
Auch der Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention ist daran gekoppelt, dass der Betroffene aufgrund spezifischer Umstände bedroht ist - allgemeine Notsituationen reichen nicht aus. Sowohl Asylberechtigte als auch Flüchtlinge erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, die danach bei Wegfall der Begründung widerrufen werden kann. Auch sonst werden sie völlig gleich behandelt.
Subsidiärer Schutz

Darüber hinaus gibt es nach EU-weit geltendem Recht noch eine Rückfalloption, um Menschen aus Krisengebieten ohne Chance auf Asyl oder Anerkennung aus humanitären Gründen aufzunehmen. Die Behörden können einen Ausländer als "subsidiär Schutzberechtigten" unter internationalen Flüchtlingsschutz stellen, sofern in seinem Land etwa aufgrund "willkürlicher Gewalt" in einem Krieg oder Bürgerkrieg eine "ernsthafte" Gefahr droht. Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
https://www.mdr.de/nachrichten/status-asyl-fluechtling-internationaler-un-subsidiaerer-schutz-genfer-konvention-familiennachzug100.html (Archiv-Version vom 02.03.2018)
leicht verständliches Hintergrundwisse für JEdermann

bevor noch mal ein user daher kommt und meint, Deutschlands GG würde schon deshalb untergraben, weil es Menschen aus Nigeria nicht großzügig mit Asylanrägen in der deutschen Botschaft/einem Konsulat versorgt - wo es doch schwer ist im Süden des Landes eine Wohnung oder einen Job zu bekommen....


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10.06.2018 um 19:18
das BAmf schreibt dazu (Realo möchte sich nicht auf den Seiten des BAmF informieren sondern postet "eigene Fakten"
Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.
was auch erklärt, warum Reisen /Urlaub im Land aus dem man (angeblich) wegen Verfolgung geflohen ist, kritisch zu sehen sind.

Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz bedeutet genau nicht, dass Deutschland ALLEIN zur Wunschadresse gemacht werden kann.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html (Archiv-Version vom 14.06.2018)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 19:38
@lawine
Ach so, falsch formuliert. Wäre es ein anderer User würdest Du es nicht so gnädig umschreiben. Der Rest Deiner Ausführungen war bezüglich meiner Frage unnötig.


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10.06.2018 um 19:40
Zitat von lawinelawine schrieb:soso, versiegelt....hast du noch mehr fakes auf LAger?
Schleichwege gibts immer. Du nimmst deine Worte etwas sehr voll. Das Militär kann nicht immer und überall sein, aber sowohl die Absicht wie auch die Veränderung der letzten 12 Monate sind klar. Mir deswegen Verbreitung von fake News vorzuwerfen ist so ungeheuerlich wie dein ganzer Auftritt hier seit 2012.
Zitat von lawinelawine schrieb:gefühlten Fakten, sprich fakes
Ach jetzt sind Theorien und Zusammenhänge, die nicht im focus.de stehen weil den Leuten etwas Kompetenz wie Sachlichkeit fehlt, Gefühle? Soso. Wird ja immer lustiger.
Zitat von lawinelawine schrieb:ich spreche nicht von den Bamf-Zahlen
ja warum auch FAKTEN in die Diskussion einbeziehen, wenn es mit gefühlten Fakten, sprich fakes viel polemischer geht?
Es gibt auch noch eine Welt und ein Leben außerhalb von Bamf. Besonders für die Flüchtlinge unterwegs.
Zitat von lawinelawine schrieb:fakes und Fakten sehen für manche wohl gleich aus - geht beides mit fak
Heute wieder witzig?
Zitat von lawinelawine schrieb:deine fakes bzw Verschwörungstheorien kannst du gern im Freundeskreis verbreiten
Wenn nicht so viele Türken gekommen sind, könnte es ja auch daran liegen, dass sie vielleicht gar nicht woanders hin wollen, obwohl sie asylberechtigt wären? Und wenn du nicht zwischen "ich glaube" und "ich weiß" unterscheiden magst und mir damit einen reinwürgen willst, ist das weniger eine Verschwörungstheorie - wer hat sich denn nach deiner Meinung über mich mit wem verschworen? - sondern eher ein Hinweis auf deinen Charakter.
Zitat von lawinelawine schrieb:die Fakten widerlegen dich.
Nein, eigentlich sprechen sie für mich, denn zwischen 100.000 im Monat (2015) und Jahr (2018 werden es wohl nicht mehr) besteht ein gewisser Unterschied, der mir recht gibt. Wie gesagt, diejenigen die jetzt noch kommen, sind "Altflüchtlinge", und was ich darunter verstehe, habe ich in dem von dir kritisierten Text geschrieben. Es wird jedenfalls alles dafür getan,. dass keiner mehr auf dem Landweg (Balkan) oder dem Seeweg (Mittelmeer) kommen kann. Wer doch noch durchschlüpfen kann, hat eben Glück (gehabt).
Zitat von lawinelawine schrieb:ist es eine Unterwanderung des GG, dass nicht weltweit Asylanträge für Deutschland ausliegen?
Eher Ignoranz und Angst vor der AfD.
Zitat von lawinelawine schrieb:Allerdings hat Boko Haram nicht die Herrschaft über Nigeria an sich gerissen, es gibt also die Möglichkeit, im Land (oder in einem Nachbarland) vor direkter Verfolgung sicher zu sein.
Ich habe schon weiter oben geschrieben, weshalb das nicht so leicht ist, besonders nicht für Familien, und für keinen, der Geld zum Leben braucht, um sich und seine Familie durchzufuttern, weil Nomadentum auch in Nigeria nicht der Norm entspricht. Aber ich unterstelle dir keine Fake News, sondern mehr polemische Hetze.
Zitat von lawinelawine schrieb:ah ja, eine erschwerte Job- und Wohnungssuche als Asylgrund.....
Als Folge der Verfolgung und Vertreibung, die der Asylgrund ist. Die verlorene Lebensmitte und Lebensgrundlage ist da nur das "Sahnehäubchen" oben drauf.
Zitat von lawinelawine schrieb:Realo schrieb:
Im Asylrecht wird nicht zwischen Krieg und Bürgerkrieg unterschieden
sehr wohl wird das.
DU unterscheidest nicht, aber du bist nicht maßgeblich für'S Asylrecht
Das kannst du uns ja jetzt gleich mal zeigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 20:06
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, eigentlich sprechen sie für mich, denn zwischen 100.000 im Monat (2015) und Jahr (2018 werden es wohl nicht mehr) besteht ein gewisser Unterschied, der mir recht gibt. Wie gesagt, diejenigen die jetzt noch kommen, sind "Altflüchtlinge", und was ich darunter verstehe, habe ich in dem von dir kritisierten Text geschrieben. Es wird jedenfalls alles dafür getan,. dass keiner mehr auf dem Landweg (Balkan) oder dem Seeweg (Mittelmeer) kommen kann.
Wir werden wieder über 100.000 kommen, denn von Januar bis April kamen schon alleine rund 64.000.
Was du bezüglich "Altflüchtlinge" geschrieben hast, war vor allem viel selbst kreierter Unsinn. Unsinn deshalb, weil man sich nur die Herkunftsländer anschauen muss und dann feststellt dass von diesen rund 64.000 ganze 25% aus Syrien/Arab. Republik kommt, 10% aus dem Irak, knapp 7% aus Nigeria, 6% aus Afghanistan, 5% aus dem Iran,....

Dass der in deinem nebulös kreierten Unsinn größte Teil türkische Flüchtlinge sind, dürfte wohl damit widerlegt sein, dass von diesen rund 64.000 Flüchtlingen nur 4,5% die Türkei als Hauptstaatsangehörigkeit angegeben haben.


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10.06.2018 um 20:10
Zitat von kingarikingari schrieb: Unsinn deshalb, weil
Ich wüsste nicht was die Herkunft mit der Frage zu tun hat, ob es Alt- oder Neuflüchtlinge sind. Oder war die Zusammensetzung in den letzten Jahren anders, außer dass der Anteil der Syrer damals größer war, weil der Krieg intensiver war? Hast sie gefragt, wann sie ihre Heimat verlassen haben? Oder hast du sie als Journalist begleitet?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 20:13
Zitat von RealoRealo schrieb: Hast sie gefragt, wann sie ihre Heimat verlassen haben? Oder hast du sie als Journalist begleitet?
Hast DU sie gefragt, denn DU hattest die These aufgestellt und müsstest es also belegen.


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10.06.2018 um 20:18
Natürlich nicht, aber im Gegensatz zu dir habe ich die Logik auf meiner Seite.

Wenn Anfang 2016 durch den Türkeideal die Balkanroute geschlossen wurde und 2017/2018 durch das libysche Militär die Mittelmeerroute, ist anzunehmen, dass der größte Teil der jetzt noch Ankommenden Altflüchtlinge sind, die lange in Italien und Griechenland gestrandet waren und dann einfach mal das heft in die Hand genommen haben und sich einen Weg nach Deutschland gesucht haben und damit auch durchgekommen sind. das sagt mir jedenfalls die Logik, und dies so lange, bis mir jemand ein glaubwürdigeres, wahrscheinlicheres Szenario präsentiert. Ich warte...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 20:19
Zitat von RealoRealo schrieb:Natürlich nicht, aber im Gegensatz zu dir habe ich die Logik auf meiner Seite.
Der war gut, genau mein Humor! Vor allem mit dem Hintergrund wie oft du hier schon wegen falscher Aussagen berichtigt wurdest.
You make my day:)


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