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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:rechtlich ist es offenbar eh nicht möglich, was ich schon verlinkte
Und immer wieder: Gesetzesänderungen sind möglich, vollkommen problemlos. Siehe Wikipedia: Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:18
@neugierchen
ach so ja, Deutschland ändert Gesetze so, dass ANDERE Länder dann Asylzentren haben müssen und ändert auch die Gesetze für die EU gleich mit, ich verstehe :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und ändert auch die Gesetze für die EU gleich mit, ich verstehe :D
Glaub ich nicht, denn dann wäre Dir klar

http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/42965/grafik-gesetzgebung

und für die Staaten in denen Asylzentren entstehen werden Verträge mit der EU geschlossen.

Aber kannst ruhig bleiben. Der Sebastian Kurz wird es in der nächsten Zeit für die EU und damit auch Deutschland richten. Solche Persönlichkeiten fehlen leider in Deutschland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:27
@Tussinelda

Es ist ja nicht so als wenn du zum ersten Mal auf geltendes Recht verweist. Ich interpretiere da einen gewissen Reformunwillen. Von dem wollte ich die Konsequenz aufzeigen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:29
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Naja, wenn du die Ankerzentren außerhalb der EU platzierst, können die Leute ihre Anträge stellen ohne das Mittelmeer per Schlepper zu überqueren. Wer positiven Bescheid bekommt und zugeteilt wird, setzt sich ins Flugzeug und reist normal ein.
Warum hat man genau das im Türkeideal bewusst unterlassen?

Die Antwort dürfte auf der hand liegen: damit nicht 3 Millionen Flüchtlinge auf die Idee kommen einen Asylantrag zu stellen, der dann auch noch bearbeitet werden müsste, was am Ende zu mehr als einer weiteren Million "Neuzugänge" geführt und die Ära Merkel schon vor 2 Jahren beendet hätte.

Und genau aus diesem Grund wird es auch NIE solche außereuropäischen AZs geben, wo man einen Asylantrag stellen kann. Welche Regierung kann es sich schon leisten, den Flüchtlingen zuzuarbeiten und ihnen den weg nach Europa zu ermöglichen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:29
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Ich interpretiere da einen gewissen Reformunwillen
Du schließt gnädig,ich würde es härter beurteilen. Was ich am lustigsten finde wenn dann geschrieben wird muss ja nicht jeder seinen richtigen Namen angeben, da sind dann Gesetze egal. Puh, Doppelmoral mochte ich noch nie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:38
@neugierchen
@Atrox
Reformunwillen? Wenn ich einfach poste, was derzeit die Lage ist? geht es eigentlich noch? Und Deine Doppelmoral @neugierchen kannste stecken lassen, denn auch bei der Namensnennung habe ich auf Gesetze verwiesen, wann das straffrei ist. Und erklärt, was der Grund dafür sein könnte. Wo bitte habe ich gesagt, dass Gesetze mir da egal sind? Bitte zitiere es, sonst bist Du ein Lügner. Was mir herzlich scheissegal ist, außer Du lügst mich betreffend. Also das Zitat. Ich warte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:55
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bitte zitiere es, sonst bist Du ein Lügner.
Erstmal,
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Du lügst mich betreffend
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Was ich am lustigsten finde wenn dann geschrieben wird muss ja nicht jeder seinen richtigen Namen angeben, da sind dann Gesetze egal. Puh, Doppelmoral mochte ich noch nie.
Wo habe ich Dich da angesprochen? Oder woraus schließt Du das ich Dich gemeint haben könnte?

Straffrei? Ja alleinig beim Ablehnungsbescheid, aus gutem Grund! Das hatte ich auch gepostet!
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 17.05.2018:Beim Ablehnungsbescheid ist es nicht strafbar, dort ist die Identität für die Behörden mit dem Fingerabdruck geklärt.
Übrigens, wenn Du dort weiter liest kommst Du darauf wen ich mit Doppelmoral meine!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:57
@neugierchen
ach so, es geht um meinen post, um meine Aussage, aber bei Doppelmoral meinste dann jemand anderen? Ist klar :D Du bist so durchschaubar.......aber ist ja alles nachlesbar.....und zitieren kannste nix, war klar. Danke fürs Gespräch :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 19:57
Zitat von RealoRealo schrieb:Warum hat man genau das im Türkeideal bewusst unterlassen?
Das ist wohl von 2016. Zeiten ändern sich.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wenn ich einfach poste, was derzeit die Lage ist?
Welchen Sinn hat es in einem Thread, der sich mit einer Anpassung der Gesetze denn sonst, mehrfach auf die aktuelle Gesetzeslage zu verweisen und zu sagen „das geht nicht“?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:00
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:für die Staaten in denen Asylzentren entstehen werden Verträge mit der EU geschlossen.
Es klingt nicht, als hätte man mit jemandem gesprochen.
Sondern als hätte man über jemanden gesprochen:
EU-Flüchtlingszentren außerhalb der EU - diese Idee wird immer wieder in der Asyldebatte aufgebracht. Albanien könnte ein Land dafür sein, hieß es zuletzt aus der EU. Doch in Tirana lehnt man das kategorisch ab.

Albanien lehnt die Errichtung von Asylzentren der EU auf seinem Staatsgebiet ab. Sein Land wolle derartige Flüchtlingslager nicht errichten, wenn es bedeute, "verzweifelte Menschen irgendwo abzuladen wie Giftmüll, den niemand will", sagte Albaniens Ministerpräsident Edi Rama der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe). Es sei eine "gefährliche Lösung, Albanien zum Wellenbrecher für Europas Flüchtlinge" machen zu wollen, sagte Rama.
https://www.tagesschau.de/ausland/albanien-fluechtlingslager-101.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:07
@Atrox
weil man sich damit auseinandersetzen sollte, warum etwas nicht geht, ob sich das ändern liesse, wer alles involviert wäre, wie lange das dauert und ob es nicht eine andere Lösung gibt, ob dies überhaupt eine Lösung sein kann. Zudem es hier ja auch um die deutschen Asylgesetze geht, es somit wenig Sinn macht, wenn man dann Gesetze in allen möglichen Ländern ändern will oder müsste.
Auch da hier einige sowieso gar nicht wissen, warum so manches, was ihnen hier so locker flockig über die Tastatur geht, nicht einfach so geht. Da wird immer nur gesagt, na dann ändern wir eben Gesetze....bis zur Verfassung....aha......man muss auch mal weitere Auswirkungen bedenken....das ist aber leider Fehlanzeige......
und darauf kann man in einem thread, wo man Gesetze ändern will, ruhig hinweisen, wie ich finde. Aber das ist natürlich reformunwillig :troll: genau......
und wenn man gar nix mehr weiß, dann wird es der Kurz schon richten..... :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 16.05.2018: es gibt durchaus Gründe, die solche "Lügen" rechtfertigen, auch wenn Du das natürlich ganz anders siehst, weshalb Du auch dieses Thema immer wieder aufwärmst....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und zitieren kannste nix,
Das Du gute Gründe siehst könnte ich jeder Zeit belegen, Deinen Trugschluss das es straffrei ist auch. Die Angaben sind nicht straffrei nur der
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 17.05.2018:Beim Ablehnungsbescheid ist es nicht strafbar,
Aber den Ablehnungsbescheid erstellt das Bamf, nicht der Asylbewerber der macht sich mit falschen Angaben strafbar, denn er erschleicht Leistungen. Wurde Dir aber dargelegt, muss nicht belegt werden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du bist so durchschaubar
Ja, möchtest mir was unterschieben …


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wenn man gar nix mehr weiß, dann wird es der Kurz schon richten..... :D
Lustig. Den habe ich garnicht erwähnt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:12
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Lustig. Den habe ich garnicht erwähnt.
Das war ich, Österreich übernimmt ja die EU-Ratspräsidentschaft. Und er hat ja tragbare Konzepte seid Jahren. Man kann nur hoffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:21
Zitat von eckharteckhart schrieb:Es klingt nicht, als hätte man mit jemandem gesprochen.
Darf ich mal aus 2017 zitieren?

Kurz plädierte erneut dafür, dass die im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge nicht mehr auf das italienische Festland gebracht würden, sondern nach australischem Vorbild gestoppt und in Flüchtlingszentren außerhalb der EU zurückgestellt werden. "Wenn klar ist, dass man auf Inseln wie Lampedusa oder Lesbos gestoppt wird, dann macht sich innerhalb weniger Wochen kaum mehr jemand auf den Weg."
Außerdem fordert er die Rückstellung in Auffanglager in Nordafrika. Dass diese in Tunesien oder Ägypten eingerichtet würde, sei wesentlich realistischer als in dem instabilen Bürgerkriegsland Libyen. Dazu brauche es den politischen Willen und Geld. "Ich habe den Eindruck, dass, wenn es ein entsprechendes Angebot der EU gäbe, diese Staaten bereit wären, mit uns zu kooperieren", gab sich Kurz zuversichtlich. Er forderte außerdem eine Stärkung des Frontex-Mandats. "Es muss möglich sein, Boote zurückzudrängen, Boote müssen aktiv zerstört werden und proaktiver gegen Schlepper vorgegangen werden."
https://kurier.at/politik/ausland/kurz-kritisiert-ngo-rettungsaktionen-im-mittelmeer-scharf/254.035.894

Ich bin mir sicher zwischen ihm und Tunesien und Ägypten gab es Gespräche … wir werden es im nächsten halben Jahr erfahren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:26
@neugierchen
oh, Du willst von vorne anfangen, obwohl Du es letztes Mal schon nicht verstanden hast? Von wegen Urkunden und so, Du erinnerst Dich? Wahrscheinlich nicht. Ich poste mal (wieder) das:
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/zur-mangelnden-mittelbaren-falschbeurkundung-bei-asylantragstellern.html
Aufgrund dieser speziellen Regelungen im Asylverfahrensgesetz werden falsche Personalangaben im Zusammenhang mit der Asylantragstellung weder vom Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG noch von dem des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfasst. Zwar kann eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung z.B. nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in ausländerrechtlichen Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen. Die bloße Angabe falscher Personalien bei der Antragstellung im Asylverfahren erfüllt jedoch keinen Straftatbestand, sondern kann allenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §
111 OWiG mit einer Geldbuße belegt werden.
das mit den Urkunden etc kann ich gerne auch nochmal posten, auch wenn die zehnte Wiederholung wegen Dir garantiert für andere Leser langweilig ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:29
Zitat von RealoRealo schrieb:Nach Einschätzungen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International aus 2013, sind in Eritrea zwischen 5.000 und 10.000 politische Gefangene ohne rechtsstaatliches Verfahren unter teils prekären Bedingungen inhaftiert.
Diese Leute können ordnungsgemäß einen Asylantrag in der deutschen Botschaft in
Asmara (Hauptstadt von Eritrea) stellen.
Mal sehen, wieviele in Deutschland von denen Asyl bekommen würden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:rfüllt jedoch keinen Straftatbestand, sondern kann allenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §111 OWiG mit einer Geldbuße belegt werden.
Ist das nicht strafbar? Ordnungswidrigkeiten nicht strafbar? Komische Rechtsauffassung?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in ausländerrechtlichen Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen.
So und noch mal ganz langsam für Dich

Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.
Wikipedia: Aufenthaltsgestattung
Also strafbar gemacht sobald er beim Bamf vorgesprochen hat denn dann bekommt er eine Aufenthaltsgestattung! Weitere Fragen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.06.2018 um 20:46
@neugierchen

Ich weiß, dass du das warst. Ich finde nur erstaunlich, dass mir jetzt Sachen in den Mund gelegt werden, nachdem man sich selbst darüber beschwert hat :D


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