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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 20:20
Ich hatte eher auf eine Widerlegung gehofft. Aber na ja, vielleicht beim nächsten Mal. Schönen Abend noch.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 20:22
@Realo

Du stellst eine Behauptung auf für die es keinerlei Beleg gibt und forderst mich auf das zu widerlegen? Was kommt als nächstes, die Behauptung dass es Gott gibt und ich den Gegenbeweis antreten muss?

Du wirst immer absurder


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 20:23
Zitat von kingarikingari schrieb:Du wirst immer absurder
Ja, wenn es dich glücklich macht, soll es mir recht sein, auch wenn Logik offenbar nicht so dein Ding ist, aber man kann nicht in jedem Bereich Meister sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 21:23
Zitat von RealoRealo schrieb:so ungeheuerlich wie dein ganzer Auftritt hier seit 2012.
gehen dir die Argumente oder fake news aus? oder warum sprichst du meine Mitgliedschaft an dieser Stelle an, wo von dir Belege erwartet werden für Behauptunge wie diese
Zitat von RealoRealo schrieb:Wie gesagt, diejenigen die jetzt noch kommen, sind "Altflüchtlinge"
also, belege deine Aussage, dann können wir an Hand von Fakten weiter diskutieren


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 21:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ach so, falsch formuliert.
genau.
weil ich aus den Ausführungen des users REalo entnommen habe, dass das Asylrecht seiner Meinung nach auch für Bürgerkriegs - und Kriegsflüchtlinge gelten würde.
tut es aber nicht

das Asylrecht GG 16a gilt für politisch Verfolgte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 21:49
@lawine
Danke , aber die Erklärung war unnötig


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 22:28
@lawine

Erweitertes Asylrecht, subsidiärer Schutz. Schließölich füllen auch (Bürger-)Kriegsflüchtlinge einen Asylantrag aus und nicht etwa einen erweiterten Schutzantrag. Du musst dir also um meine Intelligenz keine Sorgen machen. Was im Art. 16a steht, habe ich heute Nachmittag ein paar Seiten vorher zitiert, aber im Recherchieren bist du nicht so gut, dafür umso besser im Verhetzen (meiner Person).
Es ging vielmehr um deine falsche Behauptung, es gäbe im Asylrecht einen Unterschied zwischen Kriegs-. und Bürgerkriegsflüchtlingen, und da haben dir @Tussinelda und meine Wenigkeit erklärt, dass es diesen Unterschied im Asylrecht nicht gibt, sondern dass die rechtlich gleichgestellt sind.

Aber es ist so deine Art, eine Erklärung von mir auf was ganz anderes zu beziehen und dann zu behaupten, ich hätte von nichts eine Ahnung oder würde gar "fake news" verbreiten. Naja.
ich glaube es ist jetzt höchste Zeit dich mal auf die rote Liste der zu Ignorierenden zu setzen, ist auch besser für den Zustand meines Magens.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2018 um 22:39
@Realo

Richtig ist, dass nicht zwischen Krieg und Bürgerkrieg unterschieden wird. Falsch ist aber, dass Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge ein
Zitat von RealoRealo schrieb:Erweitertes Asylrecht
erhalten, denn der
Zitat von RealoRealo schrieb: subsidiärer Schutz
ist vom Asylrecht entkoppelt, dass Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Regel nicht die Anforderungen der GFK oder des Asylrechts erfüllen und daher erhalten sie den subsidiären Schutz.

Für das Asylrecht und dem GFK Recht müssen sie aus Angst vor sehr schweren Menschenrechtsverletzungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion oder sozialen Gruppe geflohen sein, und allgemeine Notsituationen wie ein Krieg- oder Bürgerkrieg erfüllen diese Voraussetzung nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 00:33
@Realo
ich warte auf einen Beleg zu der Behauptung, es kämen nur noch "Altflüchtlinge" iin Deutschland an.
das ist hier Regel, solche Behauptungen zu belegen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Erweitertes Asylrecht, subsidiärer Schutz. Schließölich füllen auch (Bürger-)Kriegsflüchtlinge einen Asylantrag aus und nicht etwa einen erweiterten Schutzantrag. Du musst dir also um meine Intelligenz keine Sorgen machen. Was im Art. 16a steht, habe ich heute Nachmittag ein paar Seiten vorher zitiert, aber im Recherchieren bist du nicht so gut, dafür umso besser im Verhetzen (meiner Person).
erstmal auf der Zunge zergehen lassen....


@Tussinelda: genau so, nämlich dass das Asylrecht auch für Kriegs - und Bürgerkriegsflüchtlinge gilt (nicht unterscheidet) hat es der user gemeint - daher habe ich in meiner Antwort an dich weiter ausgeführt. was aber beim user nicht ankommt, er beharrt weiter darauf.

subsidäre Schutz ist kein erweitertes Asylrecht. Die Rechtsstellung ist eine komplett andere.


@Realo: ich kann theoretisch auch einen Asylantrag stellen , deswegen falle ich aber noch lange nicht unter den Schutz Art. 16aGG



@Realo
es ist nicht mein Problem, dass du dich im Asylrecht, bei der GFK und beim subsidären Schutz nicht auskennst.

wer einen ablehnenden Asylbescheid hat (nicht unter das Asylrecht fällt), KANN bei entsprechenden Voraussetzung subsidär Schutzberechtigt sein. wenn aber dem Asyl nicht stattgegeben wird, wie kann so eine Person unters Asylrecht des GG fallen? richtig - gar nicht

da du aber weder die Hinweise vom BAmF liest, noch meinen Ausführungen traust, sondern dich weiterhin erkenntnisresistent zeigst, ein allerletzter Versuch.

DEr Flüchtlingsrat Niedersachsen führt aus:

Wenn die Anerkennung als Asylberechtigter und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, dass Sie als subsidiäre Schutzberechtigter anerkannt werden (vgl. Kapitel 3.2). In diesem Fall kann das Bundesamt schreiben:

„1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird abgelehnt.

3. Dem Antragsteller wird subsidiärer Schutz zuerkannt“.
1


https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/4-der-bescheid-des-bundesamtes/44-abschiebungsschutz-nach-60-abs-2-3-5-oder-7-aufenthg/ (Archiv-Version vom 05.07.2017)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 07:39
@kingari
@Realo
@lawine
@ usw.

Hört mit dem gegenseitigen Userbezug auf. Ich werd jetzt nicht alles löschen, aber die Ansage gilt trotzdem.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 09:24
Zitat von RealoRealo schrieb:Erweitertes Asylrecht, subsidiärer Schutz.
Letztendlich ist subsidiärer Schutz nicht Anderes als eine eingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung da man weder Anspruch auf Einwanderung noch auf Asyl hat. Das erweiterte "Asylrecht" existiert nicht.
Sollte zB (ja, nicht realistisch) morgen in Syrien der Bürgerkrieg zu Ende sein, könnte man die Schutzgewährung für alle Syrer unbürokratisch beenden und zur Rückreise auffordern.
Letztendlich macht man das aus humanitären Gründen in der Annahme es sind Unschuldige betroffen und auf der Flucht, bei der Mehrheit trifft das auch zu.
Das Problem ist die verzwickte Identitätsfeststellung und der Umgang damit - ein Syrer hat keinen Grund seinen Pass zu verlieren (sofern er einen hat) oder seine Finger zu verkleben, es sei denn er ist in einem anderen EU Land schon registriert oder er hat dort Asyl beantragt - dann geht es aber nicht um Flucht und Schutz sondern andere Interessen.
Wenn das mit den Finger so weiter geht, muss man auch den Irisscan wohl einführen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 10:36
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn das mit den Finger so weiter geht, muss man auch den Irisscan wohl einführen.
vielleicht kann man auch das noch überlisten mit Haftschalen oder so?
Vielleicht wäre gleich ein vollständiger Gesichtsscan besser? Die Gesichtserkennung auf Fotos soll ja auch schon sehr gut funktionieren hatte ich erst kürzlich irgendwo gelesen oder gehört.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 11:05
@Abahatschi
@Optimist
Ein Mix wäre nicht schlecht .... es ist schon bitter wie viel man unternehmen muss um die Betrüger zu entlarven.
Das verstehen ja viele nicht, das es nicht die Rechten sind die hier hauptsächlich für Furore sorgen, sondern so viele der Asylbewerber betrügen das die Rechten dadurch Auftrieb haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 11:27
@neugierchen
Das ist ja logisch, zum Betrogenen gehört auch ein Betrüger, aber für die gibt es ja viele Entschuldigungen und Entschuldiger.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 16:21
@lawine

Ein guter Beitrag zum Thema Unterschied Asyl - subsidiärer Schutz.

Ich versuche es mal für die ganz schlichten Gemüter mit einem Vergleich:

Mir (Mann mittleren Alters) steht es völlig frei, einen Schwangerschaftstest bei mir durchzuführen. Er wird negativ sein. Formal weiss ich dass aber erst, wenn ich ihn gemacht habe. Dennoch gelten für mich als Berufstätigen nicht die Regeln, die beim Mutterschutz greifen, egal wie oft ich einen Schwangerschaftstest mache. So ist das mit dem Schutzstatus für Asylberchtigte im Gegensatz zu subsidiär Schutzberechtigten auch.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 16:44
Schön, wie ihr seit 24 Stunden auf einen definitorischen Nebenkriegsschauplatz ausweicht. Es ging gestern eigentlich um die Frage, warum man in den Herkunftsländern keinen Asylantrag oder meinetwegen "subsidiären Schutzantrag" (den es nicht gibt, es ist allgemein Asylantrag und erst das Bamf entscheidet dann über den Status) stellen kann bzw. warum in den Elendslagern dort keine Asylantragsformulare ausliegen. Hierzu warte ich auf eine Antwort und nicht auf einen Schwangerschaftstest.

Ihr könnt euch aber Zeit lassen, hier kommt gerade ein Gewitter und ich muss den Kasten ausmachen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 17:38
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Mir (Mann mittleren Alters) steht es völlig frei, einen Schwangerschaftstest bei mir durchzuführen. Er wird negativ sein. Formal weiss ich dass aber erst, wenn ich ihn gemacht habe. Dennoch gelten für mich als Berufstätigen nicht die Regeln, die beim Mutterschutz greifen, egal wie oft ich einen Schwangerschaftstest mache. So ist das mit dem Schutzstatus für Asylberchtigte im Gegensatz zu subsidiär Schutzberechtigten auch.
und das soll ein Vergleich sein? ich lache mich schlapp
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich versuche es mal für die ganz schlichten Gemüter mit einem Vergleich
ich weiß ja nicht, wie schlicht das Gemüt sein muss, um auf einen solchen "Vergleich" zu kommen.......leider ist mein Gemüt nicht schlicht genug, um auch nur ansatzweise den Vergleich als solchen erkennen zu können


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 19:37
Der Politikberater Gerald Knaus, der als Erfinder des EU-Türkei-Abkommens gilt, mahnte mehr Realismus an. Rund 100 000 Menschen seien 2016 aus westafrikanischen Länder nach Italien gekommen, und trotz einer geringen Anerkennungsquote habe man nur 260 zurückgeschickt. "Das ist ein Magnet", sagte er. "Wir sind nicht in der Lage, schnelle und effektive Entscheidungen zu treffen."
http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-schwieriges-gelaende-1.3946593

Interessante Zahlen und wahre Worte. Solange es so weiter geht kann man sich weitere Worte sparen. Angepasst werden? Angewendet werden wäre das bessere Credo, und es wäre so schnell möglich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2018 um 19:47
@neugierchen
Ich weiss langsam auch nicht mehr was diese politischen Schaukämpfen zu bedeuten haben, es wie eine kaputte Platte.
Das ist was wir gar nicht wollen:
Identität feststellen
Papiere anfordern
Abschieben
Fluchtursachen bekämpfen
Stand jetzt, 2014, 2015, 2016, 2017 und sowieso.


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