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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 11:50
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Erstmal muss also das Herkunftsland bestätigen, dass das „ihr Problem“ist.
Genau, solange hat er hier Aufenthaltsrecht und Anspruch auf Transferleistungen. Richtig oder falsch?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur bezogen auf diese Prüfung, ja, das ist aber doch logisch, da man - wie ich es ja ausführte - dies kaum prüfen kann, während die betreffende Person weiterhin durch ganz Europa geistert.
genau, hatte ich jemals was anderes ausgesagt?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 11:53
@eugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:MAN KANN AN DER GRENZE 101 MAL EINEN ASYLANTRAG STELLEN. NACH DEM DUBLIN VERFAHREN DARF NIEMAND AN DER GRENZE ZURÜCKGEWIESEN WERDEN!
Stellen heisst nicht bekommen wie Du hier behauptet hast mit Deinem.Aufenthaltsrecht! Stellen kann man ganz viel aber bekommen ist was anderes! U d wie es zu einem Folgeasylverfahren kommt, und nur dann, hab ich Dir belegt.

Also sind Deine Ausführungen wie:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Können Sie jedes mal wieder. Also 100 mal abgeschoben, hundert mal neu einreisen und Asyl rufen,
Ein nett gesagt ein Märchen , bös gesagt von Dir zu erwartender Bullshit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 11:55
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ein nett gesagt ein Märchen , bös gesagt von Dir zu erwartender Bullshit.
Da Du entweder nicht verstehst oder trollen möchtest
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:aber bekommen
Sie bekommen während der Prüfung Aufenthaltsrecht und Transferleistungen.

Jeder hat es durchgeholt bis auf Deine Wichtigkeit! Auch 100 mal hintereinander solange die Gesetzgebung nicht geändert wird! Da kannst Du rumtrollen wie Du magst. Sie bekommen Aufenthaltsrecht und Transferleistungen jedesmal wenn sie an der Grenze Asyl begehren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 11:59
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie bekommen während der Prüfung Aufenthaltsrecht und Transferleistungen.
Sie bekommen nicht mal eine Prüfung wenn
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Sach- oder Rechtslage sich gegenüber dem ersten Verfahren gravierend geändert haben. Erst wenn dem stattgegeben wurde kommt man erneut ins Asylverfahren.
Nicht kapiert oder schon kapiert aber nicht zugeben wollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:02
Hier gibt Du eigentlich schon zu dass Du das Prinzip eigentlich verstanden hast.
Dumm wenn man so einfach vor sich hin labert und dabei zugibt, dass es tatsächlich nicht so ist dass jemand jedesmal einfach so nach Asyl schreien an der Grenze ein neues Verfahren bekommt -.-
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und wenn das nichts bringt, nimmt man eben eine von den anderen Identitäten und versucht sein Glück vielleicht auch mal mit ner anderen Nationalität und einer biographischen Verjüngungskur.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:03
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Sie bekommen nicht mal eine Prüfung wenn
Kann es sein das Du dumm oder lernresistent bist? Die Frage ist wirklich ernst gemeint!

Es wurde mindestens 10 mal verlinkt

Die Bundespolizei darf bislang niemanden zurückweisen, der oder die um Asyl bittet – selbst wenn die Person ein Einreiseverbot hat. Die Einreise oder der Einreiseversuch wäre dann zwar nach Paragraf 95 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AufenthG strafbar. Das entlastet aber nicht von der Pflicht, das Dublin-Verfahren zu beachten. Wer Schutz beantragt, für den gilt die Dublin-Verordnung – und die verlangt, dass der angerufene Mitgliedstaat zunächst prüft, wer für das Asylverfahren zuständig ist, oder dass er sich selbst für zuständig erklärt. Das bedeutet, es braucht eine Zuständigkeitsentscheidung und ein Überstellungsverfahren. Einfach nur zu sagen, man sei nicht zuständig, wäre europarechtswidrig. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-06/zurueckweisungen-grenze-bundespolizei-voelkerrecht-europarecht-interview
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Sie bekommen nicht mal eine Prüfung
Fällt jetzt was auf?

Nochmal
UND DER vERLANGT DASS DER ANGERUFENE MITGLIEDSSTAAT ZUNÄCHST PRÜFT

Während der Prüfung Aufenthaltsrecht und Transferleistungen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:07
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Fällt jetzt was auf?
Schon länger, dass Du gern Märchen erzählst das jemand mit negativem Asylentscheid nur an der Grenze Asyl rufen muss u d ein neues verfahren bekomme mit Aufenthaltsrecht.

Warum schreibst Du denn
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und wenn das nichts bringt
Scheinst Dir ja bewusst zu sein, dass es das nicht bringt einfach an der Grenze nach negativem Aylentscheid wieder Asyl zu rufen.

Nee Du hast schon kapiert, dass es nicht so einfach ist desshalb hast Du Dir auch gleich Möglichkeiten ausgedacht wie ein abgewiesener Asylbewerber dies umgehen könnte und sie frivol hier rein gerotzt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:08
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb: u d ein neues verfahren bekomme mit Aufenthaltsrecht.
Deine Unterstellungen kotzen mich an. Das habe ich nie geschrieben. Das kannst Du noch 1000 mal schreiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:11
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Deine Unterstellungen kotzen mich an. Das habe ich nie geschrieben
Ja Du armes Brötchen, natürlich hast Du das geschrieben -.-
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also ist das Zauberwort Asyl immer wieder ein Aufenthaltsrecht



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:13
@wichtelprinz

Wo steht da was von Verfahren. Du kannst nur unterstellen, vergess es. Und immer noch weiter
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:armes Brötchen,



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:13
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wo steht da was von Verfahren
Da steht Aufenthaltsrecht - seit wann gibts sowas ohne Asylverfahren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:17
@wichtelprinz
Ich habe Dich jetzt schon mehrfach gebeten nachzulesen! Meine Güte, vergess es doch einfach wenn Du nicht folgen kannst.
Ein Tipp, bevor man Leute angreift, beleidigt, des Märchenserzählens bezichtigt sollte man seiner Sache sicher sein. Google es oder lese die letzten drei Seiten nach, Internet hast du ja. Das ist hier Allgemeinwissen.


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21.06.2018 um 12:20
@neugierchen
Ich bin mir sicher und hab sogar Belege geliefert wie das Prozedere abläuft bei einem.erneuten Asylantrag. Du scheinst dem einfach nicht gewachsen zu sein und beharrst auf Deinem Märchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:30
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Du scheinst dem einfach nicht gewachsen zu sein und beharrst auf Deinem Märchen.
Ich habe Dich jetzt zig mal freundlich gewarnt. Das zum lernen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Während der Prüfung: Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl. Dort werden die Personalien aufgenommen und der Flüchtling erhält eine Aufenthaltsgestattung. https://www.rbb24.de/politik/thema/fluechtlinge/hintergrund/asylrecht-begriffserklaerung.htmlIst


;das kein Recht zum Aufenthalt?
Und jetzt erwartet ich eine Entschuldigung!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:41
@wichtelprinz
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:MAN KANN AN DER GRENZE 101 MAL EINEN ASYLANTRAG STELLEN. ...
hier steht nichts von deinem unterstellten "bekommen", sondern von Antrag stellen. Und das kann nun mal jeder - so oft er will.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Stellen heisst nicht bekommen
genau. Und Neugierchen hatte auch nirgends geschrieben, dass sie ein Asylverfahren bekommen, sondern einen Antrag STELLEN (dürfen)
Stellen heisst nicht bekommen wie Du hier behauptet hast mit Deinem.Aufenthaltsrecht!
weshalb verknüpfst du hier Asylverfahren bekommen mit "Aufenhaltsrecht"?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Können Sie jedes mal wieder. Also 100 mal abgeschoben, hundert mal neu einreisen und Asyl rufen,
genau darum geht es und so ist nun mal die Rechtslage
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie bekommen während der Prüfung Aufenthaltsrecht und Transferleistungen.
hier meint Neugierchen mit "Prüfung" NICHT ein Asylverfahren, sondern die Prüfung, wer denn zuständig ist, welches Land usw.
Und währen dieser Prüfung hat derjenige selbstverständlich ein Aufenhaltsrecht - z.B. in einem Ankerzentrum
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie bekommen Aufenthaltsrecht und Transferleistungen jedesmal wenn sie an der Grenze Asyl begehren
so ist es.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Sach- oder Rechtslage sich gegenüber dem ersten Verfahren gravierend geändert haben. Erst wenn dem stattgegeben wurde kommt man erneut ins Asylverfahren.
Und wo bleiben diejenigen bis festgestellt wurde, OB sich die Sachlage geändert hat? Ich schätze in D halten sie sich auf, oder? -> also Aufenhalts-Recht.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Dumm wenn man so einfach vor sich hin labert und dabei zugibt, dass es tatsächlich nicht so ist dass jemand jedesmal einfach so nach Asyl schreien an der Grenze ein neues Verfahren bekommt -.
davon hatte nur Neugierchen halt nichts geschrieben, sh oben.
Übrigens hattest du z.T Neugierchen die Aussagen von @sacredheart ausversehen untergeschoben, les noch mal nach deine Aussagen.

DAS schrieb er:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es wurde mindestens 10 mal verlinkt

Die Bundespolizei darf bislang niemanden zurückweisen, der oder die um Asyl bittet – selbst wenn die Person ein Einreiseverbot hat.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wer Schutz beantragt, für den gilt die Dublin-Verordnung – und die verlangt, dass der angerufene Mitgliedstaat zunächst prüft, wer für das Asylverfahren zuständig ist,



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:46
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Und jetzt erwartet ich eine Entschuldigung
Für was soll ich mich entschuldigen? Für Deine Räubergeschichten die Du hier unter die Leute bringst oder dass es Dir nur beim Hetzen gegen Flüchtlinge und was die sich allles für illegale Methoden einfallen lassen könnten um erneut erneuten Asylantrag stellen zu können auffällt, dass es doch nicht so einfach ist nach abgelehntem Asylentscheid an die Grenze zu stehen und Asyl zu rufen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hier steht nichts von deinem unterstellten "bekommen
Nein dort nicht -.- probiers nochmal Deinem Buddy händchen zu halten.

Es geht schlicht und ergreifend darum das nicht einfach jemand ein zweitesmal an der Grenze den selben schon abgelehnten Asylantrag stellen kann. klar muss man sichs anhören aber bestimmt nicht bewilligen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:47
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb: Dir nur beim Hetzen gegen Flüchtlinge
Das ist soeben gemeldet.


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21.06.2018 um 12:47
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Es geht schlicht und ergreifend darum das nicht einfach jemand ein zweitesmal an der Grenze den selben schon abgelehnten Asylantrag stellen kann.
DAVON schrieb doch Neugierchen auch gar nichts!

Er schrieb von "Asyl-rufen" -> ein himmelweiter Unterschied.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Er schrieb von "Asyl-rufen" -> ein himmelweiter Unterschied
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Also ist das Zauberwort Asyl immer wieder ein Aufenthaltsrecht
Aja, nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 12:50
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:sacredheart schrieb:Und wenn das nichts bringtScheinst Dir ja bewusst zu sein, dass es das nicht bringt einfach an der Grenze nach negativem Aylentscheid wieder Asyl zu rufen. Nee Du hast schon kapiert, dass es nicht so einfach ist desshalb hast Du Dir auch gleich Möglichkeiten ausgedacht wie ein abgewiesener Asylbewerber dies umgehen könnte und sie frivol hier rein gerotzt.
Wenn jemand auf einen logisch erscheinende Folge hinweist, die Dir persönlich irgendwie nicht passt, kommen von Dir nur sinnfreie Kraftausdrücke. Was ist denn bitte daran frivol? Und wo hast Du so eine Ausdrucksweise gelernt? Schäm Dich, falls Du wider Erwarten einen inhaltlichen Beitrag zu meinem kurzen Text hast, möchte ich um eine inhaltliche Stellungnahme in adäquater Wortwahl bitten.


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