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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:41
Zitat von RealoRealo schrieb:werden versklavt, werden gefoltert, werden teilweise exekutiert
Nicht mitbekommen? Ganz normale Leute im Kopf wie Du und ich - und genau desshalb würdest wohl Du und ich die gefährliche Überfahrt riskieren. Aber vielleicht sind wir nicht ganz normal im Kopf und würden uns besser foltern und versklaven lassen.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:41
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Hat ich mir fast gedacht. Wie siehts mit Leuten aus die auf 6000 steigen oder Gleitschirmfliegen, bist da auch so
Ich glaube fest an der Eigenverantwortung jedes Menschen - ich finde es zwar tragisch als Einzelschicksal für die Hinterbliebenen, aber das ist der selbstgewählte Weg.
Du hättest mir auch keine Träne nachgeweint als ich 6 und 7 Tausender bestiegen habe, aber ich habe mich auch mit 200.000€ Rettungsumme versichert, hätte Dich kein Cent gekostet.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:unsolidarischer Zyniker?
a) das kannst Du Dir sparen
b) s.o. ich lasse mich nicht erpressen wenn jemand eine Entscheidung gegen meine ebenfalls freie Meinung trifft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:42
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ein Flugticket ist billiger als ein Schlepper.
Ohne Schengen-Visa kannst Du aber auch mit Flugticket nicht in die EU einreisen.
Und da kommen noch andere Sachen dazu:
https://www.schengenvisainfo.com/de/visum-deutschland/
Diese Dokumente benötigen Sie, um ein Schengen Visum zu erhalten
Zunächst müssen Sie das Antragsformular herunterladen und es vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Sie können das Antragsformular auch elektronisch ausfüllen und anschließend ausdrucken.

2 Fotos müssen Ihrem Antragsformular beigefügt werden; das Foto sollte im Passbild-Format gehalten sein – mit Ihrem Gesicht im Ganzen darauf, vor einem hellen Hintergrund. Lesen Sie mehr über die Anforderungen an das Foto für den Visums-Antrag

Weiterhin müssen Sie Ihre bisherigen Visa und Ihren Reisepass einreichen, der noch mindestens 3 Monate nach Ihrer geplanten Rückkehr gültig sein muss. Ihr Reisepass muss zudem noch mindestens zwei freie Seiten haben.

Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung für medizinische Behandlungen in Höhe von 30.000 €, gültig in Deutschland und dem gesamten Schengen Raum.

Ein Begleitschreiben mit dem Zweck Ihrer Reise nach Deutschland und Ihrem Reisezeitplan

Flugplan mit Daten und Flugnummern, die ihre Ein- und Ausreise nach Deutschland betreffen

Nachweis einer Hotelbuchung für die gesamte Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland

Nachweis Ihres Familienstandes (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Ihrer Kinder, Sterbeurkunde Ihres Ehepartners, Bezugsscheine, falls zutreffend)

Sicherung des Lebensunterhalts – Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. In Anlehnung an die Vorgaben der Europäischen Kommission, müssen Besucher, die sich um ein deutsches Visa bewerben, der deutschen Botschaft oder dem Konsulat nachweisen, dass sie über ein Budget von mindestens 45€/Tag für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts verfügen.
Will man jetzt als Tourist in den Schengenraum (Deutschland) einreisen, benötigt man noch etwas...
Deutsches Schengen Visum für Touristen – zusätzliche Anforderungen:

Einladung mit der Adresse und Telefonnummer der Familie oder des Sponsors, falls zutreffend

Kontoauszüge der letzten 6 Monate

Kopien des Reisepasses
Und spätestens bei den Finanzmitteln und der nötigen Hotelbuchung scheitert es dann. Die Krankenversicherung ist nicht teuer - die kostet für einen Monat ca. 30€.
Für einen Aufenthalt in Deutschland von 10Tagen ist also ein Vermögen von 450€ nachzuweisen. Und die Kontoauszüge der letzten 6 Monate sollen beweisen, dass man zu Hause a) ein geregeltes Einkommen und b) eine Rückkehrabsicht hat.
Und die fehlt bei den meisten Asylbewerbern...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du hättest mir auch keine Träne nachgeweint als ich 6 und 7 Tausender bestiegen habe, aber ich habe mich auch mit 200.000€ Rettungsumme versichert, hätte Dich kein Cent gekostet.
Ich hätte jeden als Arsch bezeichnet der mit der Begründung "selber schuld" Dich auch ohne Versicherung dort verrecken lassen hätte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:46
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ich hätte jeden
Kostet trotzdem 200.000€ mit Helikopter...
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Ohne Schengen-Visa kannst Du aber auch mit Flugticket nicht in die EU einreisen.
Weiß ich, es war als Alternative zu den EU Fähren die es auch nicht gibt vorgeschlagen.
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Einladung mit der Adresse und Telefonnummer der Familie oder des Sponsors, falls zutreffend
@wichtelprinz
@Realo
Hier ist eure Lücke, man muss nur machen.
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Und spätestens bei den Finanzmitteln und der nötigen Hotelbuchung scheitert es dann. Die Krankenversicherung ist nicht teuer - die kostet für einen Monat ca. 30€.
Für einen Aufenthalt in Deutschland von 10Tagen ist also ein Vermögen von 450€ nachzuweisen.
Schlepper kosten trotzdem mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:50
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Kostet trotzdem 200.000€ mit Helikopter
Und jetzt, sind neuerdi gs Menschenleben quantifizierbar?

Aber wie soll ich den Bullshit jetzt verstehen? Sollen die Flüchtlinge ne Versicherung abschliessen bevor sie den Weg übers gefährliche Mittelmeer wagen?
Entbindet einem die eigene Meinung neuerdings mit dem Vorwand "ich lass mich doch nicht erpressen" vor Hilfeleistung?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:54
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Aber wie soll ich den Bullshit jetzt verstehen?
Ich falle aufgrund meiner Entscheidung nicht zur Last.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Entbindet einem die eigene Meinung neuerdings mit dem Vorwand "ich lass mich doch nicht erpressen" vor Hilfeleistung?
Du sollst Dich kognitiv mehr anstrengen, ich hatte Dich gebeten die "Beispiele" wegzulassen.
Wenn einer gegen meiner Empfehlung in einem Boot steigt, ja. Ich kann ihn nicht mal am Einsteigen hindern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn einer gegen meiner Empfehlung in einem Boot steigt, ja. Ich kann ihn nicht mal am Einsteigen hindern
Wenns gegen meine Empfehlung ist im Fluss zu baden entbindet mich dies von der Pflicht Hilfe zu leisten wenn da einer ertrinkt? Erpress mich der Staat mit der Aussicht auf Anklage zur unterlassen Hilfeleistung da gegen meine Meinung etwas tun zu müssen? Ist das wirklich noch eine vernünftige Betrachtungsweise die man meint geltend machen zu können?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:57
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Fichtenmoped schrieb:
Einladung mit der Adresse und Telefonnummer der Familie oder des Sponsors, falls zutreffend
@wichtelprinz
@Realo
Hier ist eure Lücke, man muss nur machen.
Hat man schon, ist für diejenigen gewaltig in die Hose gegangen...
https://www.focus.de/finanzen/recht/buergschafts-urteil-in-muenster-falsche-auskunft-von-der-auslaenderbehoerde-buerge-muss-30-000-euro-fuer-fluechtlinge-zahlen_id_7958876.html
Die Verzweiflung steht William E. in Gesicht geschrieben. Gerade hat er im Sitzungssaal 2 des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster erfahren, dass er als Bürge für zwei Flüchtlinge dem Jobcenter Gütersloh bis zu 30.000 Euro zahlen muss – rückwirkend.



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11.07.2018 um 11:59
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wwnns gegen meine Empfeung ist im Fluss zu baden entbindet mich dies von der Pflicht Hilfe zu leisten wenn da einer ertrinkt.
Du musst jedoch nicht neben dem Fluss patrouillieren und warten, bis jemand deine Hilfe benötigt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:59
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wwnns gegen meine Empfeung ist im Fluss zu baden entbindet mich dies von der Pflicht Hilfe zu leisten wenn da einer ertrinkt.
Auch falsch, wenn Du vor Ort bist muss Du trotzdem helfen.

Wenn Du Dich abgekühlt hast, gehe es noch mal durch. Was ist die gesetzliche Basis oder "abholen"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:02
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Du musst jedoch nicht neben dem Fluss patrouillieren und warte, bis jemand deine Hilfe benötigt.
Nö aber ich kann kaum geltend machen das der Staat mich zur Hilfe erpresst auch wenn ich der Meinung bin das man dort nicht baden sollte - das ist eben der Bullshit.

Zu den Patrullien, wie stehst Du dazu wenn freiwillige Helfer daran gehindert werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:02
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Auch falsch, wenn Du vor Ort bist muss Du trotzdem helfen
Also doch nix mit der eigenen Meinung steht darüber und man hat sich nicht erpressen zu lassen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:ich möchte plakativ polarisieren um doch den Zahlen eine Bedeutung zu geben, sie haben auch eine: sie ermögliche die Hilfe der Flüchtlinge.
Na wenn dir soviel daran liegt dann hau mal welche raus, also Zahlen. Wo ist da so die Grenze ab wann wir uns da die “Ressourcen“ ausgehen, und wieviel sollte man bereit sein einzusetzen für ein Menschenleben?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich habe das nicht behauptet, manche kommen aus Flüchtgründen und manche alleine wegen G€ld. Warum vermischt Du diese und machst alle zu Flüchtlinge? Sind sie doch nicht, sonst gebe es keine negativen Bescheide.
Jemand dessen Asylantrag abgelehnt wurde kann dennoch weiterhin Flüchtling sein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und auch wer aus wirtschaftlichen Gründen seine Heimat verlässt ist erstmal ein Flüchtling vor armen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Für das Geld was die Behörden kosten und was sie als Unterstützung durch Berater und sonst bekommen haben, hätte es längst funktionieren müssen.
Naja offensichtlich nicht, sonst müsste sich ja niemand beschweren.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich sehe Du schreibst das oft als wäre man dafür ... ich finde das gelinde gesagt nicht seriös.
Wer für abgeriegelte Grenzen ist damit erstmal alle draussen bleiben nimmt das billigend in Kauf.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich stehe für eine Lösung ohne Tote, ohne Schlepper und privaten Retter (Staatsaufgabe!), die aber zwingend die Illegalen und *Nichtberechtigten so trennt dass die nicht hier bleiben.
Und was spricht dann gegen die aktuelle Lösung bei der jeder Antrag geprüft und im besten Fall nach bestem Wissen und gewissen entschieden wird?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:06
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Also doch nix mit der eigenen Meinung steht darüber und man hat sich nicht erpressen zu lassen?
Sergey hat es Dir doch richtig gesagt, streng Dich doch mal an.

Wenn jemand gegen meine Empfehlung das macht und ich vor Ort bin, muss ich helfen...aber ich bleibe bestimmt nicht deswegen da, oder patroulliere...und danach bring ich den jemand anderen Heim er soll ihn alimentieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:07
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Nö aber ich kann kaum geltend machen das der Staat mich zur Hilfe erpresst
In gewisser Weise tut er aber genau das, in vielen Bereichen:

Du musst helfen, wenn jemand in Not ist, sonst Strafe.
Du musst Steuern zahlen, sonst Strafe.
Du musst deine Wohnung anmelden, sonst Buße.
Etc.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:11
Ihr tragt gerade wieder einen Ersatzwortkrieg auf Ersatzwortkriegsplätzen aus.

Wikipedia: War of Words (Fight album)

...um nicht über das Zentralthema reden (und streiten) zu müssen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:11
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Du musst jedoch nicht neben dem Fluss patrouillieren und warten, bis jemand deine Hilfe benötigt.
Ist aber auch nicht verboten das zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:13
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:In gewisser Weise tut er aber genau das, in vielen Bereichen:

Du musst helfen, wenn jemand in Not ist, sonst Strafe.
Du musst Steuern zahlen, sonst Strafe.
Du musst deine Wohnung anmelden, sonst Buße.
Stimmt was für eine Erpressung!
Du hast noch ein paar Punkte vergessen; ich darf niemanden die Fresse einhauen sonst strafe, ich darf niemaden das Haus abfackeln sonst strafe, ich darf im Supermarkt nicht einfach alles mitnehmen sonst auch Strafe. Du hasts mir jetzt sehr klar gemacht in was für einem erpresserischen Staat ich zu Hause bin - danke -.-


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 12:13
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ist aber auch nicht verboten das zu tun.
Es könnte dann verboten sein, wenn ich durch meine Patrouillen mehr Menschen dazu animiere, sich selbst in Gefahr zu bringen, da diese Menschen schwimmen gehen, obgleich sie dies nicht täten, wenn ich nicht patrouillieren würde.


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