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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:28
@tudirnix

Ich hab das schon von vornherein verstanden. Nur wurde hier seitenweise darüber diskutiert, ob so eine Abschiebung generell rechtswiedrig wäre. Das ist sie nicht, auch nicht, wenn man von den tunesischen Behörden gesucht wird. Da braucht man gar nicht mit GG und so anzukommen.

Es geht hier um eine Formalität, nicht mehr, nicht weniger.

Und man kann die gesetzgebung eben durchaus so anpassen, dass man keinen einzelnachweis mehr führen muss von seite des gerichts aus.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:30
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Watt? Man hat das doch bei SA versichert und trotzdem hat das dem Gericht nicht gereicht
Nein es gab kein diplomatisches Dokument. Auch das wurde hier ellenlang diskutiert. Es gab lediglich eine Aussage in einem Bild-Interview und das ist keine rechtskräftige Zusage. Und auch User @eckhart hat dich diesbezüglich explizit angesprochen.
Und dass alles ist noch keine 24 Stunden her.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:30
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Nur wurde hier seitenweise darüber diskutiert, ob so eine Abschiebung generell rechtswiedrig wäre. Das ist sie nicht, auch nicht, wenn man von den tunesischen Behörden gesucht wird. Da braucht man gar nicht mit GG und so anzukommen.
häh? Wo denn? Zitiere doch mal bitte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:33
@Tussinelda

Du erkennst also an, dass eine mögliche Gesetzesänderung, die in solchen Fällen das Abschieben erleichtert, nicht zwangsläufig gegen das GG verstößt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:35
Haaaallooooo nochmal... Euer freundlicher Moderator mal wieder.

Ich möchte nochmal auf das hier hinweisen Beitrag von interpreter (Seite 1.942)

und nehme aus aktuellem Anlass auch Inhaltsleere Einzeiler-Duelle mit in die Verstöße auf, für die eine sofortige Sperre droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:36
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Vorerst keine Abschiebung, nämlich bis das Schriftstück vorliegt
Es ist doch ein gravierender Unterschied, ob die Abschiebung grundsätzlich im Ganzen rechtswidrig war oder nur auf Grund eines Formfehlers, nämlich das nicht vorliegende Schriftstück.

Schriftstück nachfordern ist hier wohl die einfachste Lösung.

Nächstes Mal besser machen und gut ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:38
@Bruderchorge

Ne so einfach ist das nicht. Man kann nicht abschieben und dann nachfordern. Ein Gericht begibt sich nicht auf den Pfad der Spekulation, auch nicht auf den Pfad des Erhoffens. Und das gilt übrigens nicht nur bei Abschiebungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja aber nicht über die Grenzen des Zulässigen, sollte man einer Richterin erklären was ein Rechtsraum ist...Facepalm
den facepalm solltest Du eher an Dich richten, denn die Richterin sagt doch, sie gehen an die Grenzen und nix anderes, also was kommst Du da mit "Rechtsraum", was sowieso nicht der passende Begriff ist?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist nichts Neues in DE, grundsätzlich haben Antragsteller mehr Pflichten.
Siehe auch Pflichten von ALG2(Hartz4) gegenüber ALG1.
Die Mitwirkung von Asylbewerber war und ist vorgeschrieben, ist das ein Problem?
Einfach bescheurt so einen Stuss zu veröffentlichen, der normal affektierte Bürger der sich nicht auskennt meint da noch „die armen Asylbewerber“, hat ja eine Richterin gesagt.
Antragsteller? Wer hat denn vor dem Verwaltungsgericht die gleichen Pflichten, auch so kurze Fristen und eingeschränkte Rechtsmittel? Beispiele bitte.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:häh? Wo denn? Zitiere doch mal bitte
schrieb ich, nachdem Du dies
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ich hab das schon von vornherein verstanden. Nur wurde hier seitenweise darüber diskutiert, ob so eine Abschiebung generell rechtswiedrig wäre. Das ist sie nicht, auch nicht, wenn man von den tunesischen Behörden gesucht wird. Da braucht man gar nicht mit GG und so anzukommen.
geschrieben hast.
Wie kommst Du dann bitte darauf?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Du erkennst also an, dass eine mögliche Gesetzesänderung, die in solchen Fällen das Abschieben erleichtert, nicht zwangsläufig gegen das GG verstößt?
würdest Du mir das bitte erklären?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:40
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Ne so einfach ist das nicht. Man kann nicht abschieben und dann nachfordern. Ein Gersicht begibt sich nicht auf den Pfad der Spekulation, auch nicht auf den Pfad des Erhoffens.
Man könnte ja gleichzeitig das Schriftstück und den Sami A. anfordern. Wenn das Schriftstück zufällig schneller da ist als der Sami, muss man ihn nicht zurück holen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:würdest Du mir das bitte erklären?
Weil ich die letzten paar seiten gelesen habe und diesen Eindruck bekam. Kannst es ja richtig stellen, dann kann ich gern zugeben dass ich mich verlesen hab.

Ich ahtte den Eindruck von dir, Wichtelprinz und Tudirnix.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Antragsteller? Wer hat denn vor dem Verwaltungsgericht die gleichen Pflichten, auch so kurze Fristen und eingeschränkte Rechtsmittel? Beispiele bitte.
Nochmal: ganz allgemein haben Antragsteller mehr Pflichten.
Asylbewerber in ihrer Sache, andere Antragsteller wie Hartz 4 in ihren Angelegenheiten, Unternehmer auch, etc etc.
Sie sind deswegen nicht Kläger zweiter Klasse.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 21:48
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nochmal: ganz allgemein haben Antragsteller mehr Pflichten.
Asylbewerber in ihrer Sache, andere Antragsteller wie Hartz 4 in ihren Angelegenheiten, Unternehmer auch, etc etc.
es handelt sich aber nicht mehr um die Antragsteller, sondern um Kläger.....ich zitiere aus dem link
Asylsuchende sind vor den Verwaltungsgerichten längst Kläger zweiter Klasse, weil für sie bestimmte Regelungen gelten. Sie haben erhöhte Mitwirkungspflichten und gleichzeitig kürzere Fristen für die ohnehin beschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten.
es geht also darum, dass man gegen einen ablehnenden Bescheid klagt und nicht um die Antragstellung an sich. Haste wohl überlesen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:06
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Weil ich die letzten paar seiten gelesen habe und diesen Eindruck bekam. Kannst es ja richtig stellen, dann kann ich gern zugeben dass ich mich verlesen hab.

Ich ahtte den Eindruck von dir, Wichtelprinz und Tudirnix.
es tut mir leid, aber ich kann nichts finden, was diesen Eindruck erwecken könnte. Ich erkläre gerne was ich schrieb, wenn Du mir zitierst, was diesen Eindruck bei Dir erweckt hat. Nach meinem Dafürhalten bedarf es da keiner Gesetzesänderungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:08
@Tussinelda

Ich frag dich doch direkt. Hälst du grundsätzlich eine gesetzesänderung, die das abschieben nach z.B. Tunesien erleichtert, für VErfassungswiedrig oder nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:16
@shionoro
So lange nicht 100%ig versichert ist, dass in Tunesien tatsächlich nicht gefoltert wird, ist eine Gesetzesänderung, die das Abschieben erleichtert, im Falle von Personen, gegen welche die dortigen Behörden ermitteln, nicht Verfassungskonform.

Artikel 1 GG ist bindend auch für das Asylrecht. Die durch Unterschrift geleistete Anerkennung der EMRK ist ebenfalls bindend. Es ist nicht immer so einfach, wie sich das Bauchgefühl das so vorstellt. Wir leben immerhin (noch) in einem Rechtsstaat und nicht in einem solchen, der Gesetze nach Beliebigkeit publikumswirksam abändert. Darüber solltest du froh sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:21
@shionoro
ich möchte ungern dem freundlichen Moderator auf die Nerven gehen. Es bedarf keiner Gesetzesänderung, da die Richtlinien, wann abgeschoben werden darf und wann nicht in solchen Fällen, festgelegt sind und diese vollkommen ausreichen. Deshalb schrieb ich dies
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nach meinem Dafürhalten bedarf es da keiner Gesetzesänderungen.
Was stellst Du Dir denn bitte für Änderungen vor? Und die sollen dann nur für Tunesien gelten oder wie? Kennst Du die derzeitigen Gesetze?
ich verstehe die ganze Diskussion derzeit nicht.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/58a.html
§ 58a
Abschiebungsanordnung..........
(3) 1Eine Abschiebungsanordnung darf nicht vollzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 bis 8 gegeben sind. 2§ 59 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. 3Die Prüfung obliegt der über die Abschiebungsanordnung entscheidenden Behörde, die nicht an hierzu getroffene Feststellungen aus anderen Verfahren gebunden ist.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/60.html
(2) 1Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht. 2Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, weil dieser Staat den Ausländer wegen einer Straftat sucht und die Gefahr der Verhängung oder der Vollstreckung der Todesstrafe besteht, finden die Vorschriften über die Auslieferung entsprechende Anwendung.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:45
@Tussinelda

Inwiefern reichen die denn?
Es ist ja nun nicht von der Hand zu weisen, dass Deutschland Probleme damit hat, Menschen abzuschieben.

Sowohl, was die eigentliche Abschiebung von Ausreisepflichtigen angeht, als auch was überhaupt das ausweisen von z.B. straffällig gewordenen Menschen angeht.

Lies dir z.B. mal das hier durch http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-behoerden-beklagen-probleme-bei-abschiebung-a-1103247.html

Das ist kein mit Sami A. zusammenhängendes Beispiel, aber es zeigt schön, dass man, wenn man nur dreist genug ist, seine Abschiebung recht gut verhindern kann. Ich sehe nicht, wie bestehende gesetze da ausreichen.

Nun zu Sami a:

Wir haben einen anderen als Gefährder eingestuften mann, den man abgeschoben hat, nachdem er bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt hat (und dabei abgeschmettert wurde, undzwar mit der begründung, ihm drohe keine todesstrafe).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr63218-gefaehrder-haikel-s-abschiebung-tunesien-todesstrafe/

Der hat es aber geschafft, 15 Monate sich durch rumgeklage in Deutschland aufzuhalten. (wurd eletztendlich abgeschoben).
Wenn Karlsruhe nun feststellt, dass grundsätzlich nach Tunesien abgeschoben werden darf (also in diesem fall die möglichkeit von folter kein grund dazu, nicht abzuschieben), dann sehe ich nicht, inwiefern es sinnvoll ist, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen danach eine Abschiebung nach Tunesien als unrechtmäßig sehen kann, weil nicht im einzelfall kontrolliert wurde, ob dem betreffenden Folter droht. SChließlich hat ja Karlsruhe schon entschieden, dass so ohne weiteres man sich nicht einfach auf Folter berufen kann.
Das hat hier nichts mehr mit 'jeder verdient ein gerechtes verfahren' zu tun.

Dass ein Urteil des Gerichtes in der jetzigen rechtslage abgewartet werden muss und die Aktion, ihn davor abzuscheiebn ein Skandal ist, da sind wir uns ja einig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:45
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Ne so einfach ist das nicht. Man kann nicht abschieben und dann nachfordern.
Es ist in diesem Fall aber nunmal so geschehen, und der einfachste Weg das Verfahren zu heilen, wäre diese Zusicherung nachzuliefern, wenn das nicht klappt wäre der nächste Schritt zu versuchen den Kerl zurück zu bringen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:46
@tudirnix

Das Verfassungsgericht findet aber eben, dass nach Tunesien ruhig abgeschoben werden darf.
Wie soll das also verfassungswiedrig sein, die einzelfallprüfung beispielsweise zu unterlassen, wenn der abgeschobene nichts spezielles vorbringen kann außer dass die behörden ihn anklagen werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 22:49
Zitat von shionoroshionoro schrieb:dass Deutschland Probleme damit hat, Menschen abzuschieben.
ist es auch nicht zum wiederholten male und zwar so lange nicht, wie im Herkunftsland nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird und zwar nachweislich. Wo ist dein Problem? Hier wurde es dir doch mehrfach erklärt?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das Verfassungsgericht findet aber eben, dass nach Tunesien ruhig abgeschoben werden darf.
Ja auch das ist richtig, im Falle dessen, wenn derjenige keine Verfolgung zu befürchten hat und dort nicht in den Knast muss. Ist dem aber so, kann derjenige gegen eine Abschiebung klagen weil im die körperliche Unversehrtheit nicht gewährleistet wird. Auch zum wiederholten male.


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