wichtelprinz schrieb:Niemand, wollt nur klar stellen das ins Land kommen und einen Asylantrag stellen keine Absicht erkennen lässt illegal einzuwandern.
Na, ich gehe schon davon aus das in Internetzeiten viele wissen ob sie asylberechtigt sind oder nicht, oder meinst Du das nicht?
Vor allem wenn man bedenkt das nach Artikel 16a 2015 0,7 %, 2016 0,3 % und 2017 0,7 % aller Asylantragssteller als Asylberechtigte anerkannt wurden. Natürlich gibt es noch andere Schutzformen, aber hier wird ja so oft auf das Grundgesetz abgestellt.
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juli-2018.pdf?__blob=publicationFile