Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 14:31
Wenn Bin Laden heute noch leben würde, könnte er sich gewisse Hoffnungen auf Asyl in Deutschland machen, schließlich stand er auf einer Todesliste der USA, dazu noch ganz oben.

Es ist natürlich Unsinn, dass Massenmord oder die Teilnahme daran zu einer priveligierten Behandlung in Deutschland führen kann.

Wer sich zum Massenmord entschließt, darf daraus keine Privilegien ableiten, in diesem Fall nicht mal ein Privileg auf Überleben, was ihn schon von seinen Opfern unterscheiden würde, die dieses Privileg nicht genießen durften.

Wer ein Recht auf Leben für sich in Anspruch nehmen möchte, muss dieses eben auch allen anderen Menschen zugestehen.

Anzeige
melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 14:42
Teilweise habe ich den Eindruck, die Prüfung von Asylanträgen oder Kriterien für die Erteilung von Asyl sollen grundsätzlich als verwerflich gelten.

Aber was soll daran verwerflich sein, zu schauen, ob ein Schutzsuchender auch die Wahrheit sagt?


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:03
Zitat von KcKc schrieb:Fazit: Asyl kann es immer noch geben, aber die Stories müssen plausibler und stichhaltiger sein
Artikel des Grundgesetzes sind keine Gefälligkeitsregeln, sondern unveräußerliche Rechte, die mit Rechtsansprüchen verbunden sind, so wie z.B. du einen Rechtsanspruch darauf hast, dass dein Eigentum dein Eigentum bleibt. Für die Meinungsfreiheit bedeutet dies, dass nicht der Staat nach "Plausibilität und Stichhaltigkeit" der Kläger ausgehen darf, um zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit vorliegt, sondern dass der Beklagte nachweisen muss, dass er die Meinungsfreiheit nicht gebrochen hat. Wenn also z.B. eine Online-Zeitung nur rechtslastige Leserkommentare veröffentlicht, aber keine neutralen oder linken, liegt der Verdacht nahe, dass er die Meinungsfreiheit bricht und er muss nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, dafür zu sorgen, dass Meinungsunterdrückung nixcht stattfindet. Ähnlich verhält es sich mit dem Asylrecht. es handelt sich hierbei nicht um ein Gnadenrecht, sondern um einen einklagbaren Anspruch. Wenn der "Hassan Husseini" behauptet, dass er gefoltert worden ist, muss er das nicht nachweisen, zumal viele Foltermethoden wie Waterboarding, künstlich überhitzte Zellen, Lichtfolter (keine Dunkelheit beim Schlafen) usw. keine körperlich sichtbaren Male hinterlassen. Und seine politische Verfolgung kann er auch schlecht "beweisen", da ihm seine Verfolger sicherlich keinen amtlichen Brief schicken: "Ab 5.45 Uhr werden Sie verfolgt." Das sind alles Ausreden von Asylgegnern, Wenn Menschenrechtsinstitutionen feststellen, dass in einem Staat politische Verfolgungen und Folter herrschen - und das tun sie mit Nachweisen!!!! -, kann natürlich unsere Regierung erklären, ach was, das sind alles bloß linksgrünversiffte Paranoiker, die hinter jeder Polizeikontrolle gleich den Polizeistaat wittern und das Land von einem nicht sicheren par ordre du parliament zu einem sicheren erklären, obwohl sich an der Sachlage rein gar nichts verändert hat; ist wie mit dem Wechsel von Sommer- zu Winterzeit. Das sind alles politische, aber keine Sachentscheidungen.
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Und das obwohl die Amis noch weniger von Menschenrechten halten als wir?
Zu der Zeit gab es noch kein Guantanamo. Ich wollte damals ja auch nicht aus politischen Gründen auswandern.


4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:10
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn also z.B. eine Online-Zeitung nur rechtslastige Leserkommentare veröffentlicht, aber keine neutralen oder linken, liegt der Verdacht nahe, dass er die Meinungsfreiheit bricht und er muss nachweisen, dass dies nicht der Fall ist.
Bitte? Wem gegenüber soll er das denn nachweisen? @Realo


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:12
Zitat von gentoogentoo schrieb:Die gibt es aber u. A. in Marokko, wo Kritiker der Monarchie politisch verfolgt und inhaftiert werden.
Solange ein Flüchtling nicht den Monarchen in Marokko kritisiert, hat ein Flüchtling in Marokko nichts zu befürchten.
Es ist ja auch ein Urlaubsland, deutsche Touristen können sicher nach Marokko einreisen. mit Ausnahmen einiger Grenzregionen und der Westsahara

https://www.google.com/search?q=marokko+reisen&oq=marokko+reisen&aqs=chrome..69i57j0l5.4983j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:13
@Realo

Wenn also eine Zeitung nur einseitig berichtet, bricht sie die Meinungsfreiheit? Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Und wenn Du Recht hättest, warum exisitiert dann eine taz? Wegen des Meinungspluralismus?

Meinungsfreiheit bedeutet, dass man den Spiegel, den Stern, sogar die Blitz Ilu, die taz und compact lesen kann, wie es einem gerade beliebt, nicht dass jede Zeitung jedes Spektrum abdeckt.

Und wenn ich einen Anspruch (zB auf Asyl, Kindergeld oder Hartz IV) anmelde, muss ich belegen oder wenigstens sehr glaubhafte Hinweise liefern, das ich verfolgt werde, Kinder habe oder bedürftig bin. Nicht ein Staat (im Falle von Asyl ein fremder Staat) muss mir das Gegenteil nachweisen. So funktionieren Rechtsstaaten. Weiterhin muss ich belegen, woher ich komme, nicht ein Staat muss mir beweisen, woher ich nicht komme. Alles andere ist Unfug und wird auch keineswegs so durch das GG begründet. In Artikel 16 steht nichts von Beweislastumkehr und das ist auch gut so. Es wäre nur schön, wenn das auch so gelebt würde.


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:18
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Bitte? Wem gegenüber soll er das denn nachweisen?
Na, gegenüber dem Verfassungsschutz, wenn der Betreffende beim Amtsgericht eine Klage gegen den Verlag wegen Behinderung der Meinungsfreiheit eingelegt ode reine Anzeige erstattet hat. da es einen direkten Verfassungsartikel betrifft, muss der VS dem nachgehen. Auf Anordnung des Gerichts.
Zitat von parabolparabol schrieb:Solange ein Flüchtling nicht den Monarchen in Marokko kritisiert, hat ein Flüchtling in Marokko nichts zu befürchten.
Potzblitz. Also sind die von mir verlinkten Institutionen, die was anderes festgestellt haben, doch eine Weltverschwörung der Lügenpresse!
Zitat von parabolparabol schrieb:Es ist ja auch ein Urlaubsland,
Es werden dort ja auch keine Touristen gefoltert. Ich war in meiner Jugendzeit immer gerne in Marokko, obwohl ich wusste, dass da Menschen einfach "verschwinden". Hassan ist aber kein Tourist.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn also eine Zeitung nur einseitig berichtet, bricht sie die Meinungsfreiheit?
Sie bricht sie dann, wenn sie nur diejenigen Leserkommentare veröffentlicht, die eine bestimmte politische extreme Position vertreten, und die anderen aus denselben politischen Gründen nicht veröffentlicht. damit wird die Meinungsfreiheit der anderen, deren Leserbriefe "verschwinden", unterdrückt. denn normalerweise werden im Internet ALLE Leserzuschriften veröffentlicht, wenn es diese Rubrik dort gibt; auf zeit- oder süddeutsche-Artikel erfolgen häufig über 1000 Leserkommentare.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:23
Zitat von RealoRealo schrieb:eine Klage gegen den Verlag wegen Behinderung der Meinungsfreiheit eingelegt ode reine Anzeige erstattet hat
es gibt weder eine Klage wegen Behinderung der Meinungsfreiheit, noch ist das ein Straftatbestand.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:25
@Realo

Wenn ein US-Amerikaner auf der Matte steht und erzählt, dass er vom CIA in Zusammenarbeit mit Außerirdischen gefoltert wurde, sollen wir ihm also Asyl gewähren?


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:29
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:es gibt weder eine Klage wegen Behinderung der Meinungsfreiheit, noch ist das ein Straftatbestand.
Doch, man kann dagegen klagen, und ich möchte wetten, dass es vom Gericht auch angenommen wird, wenn die entsprechenden Belege beigebracht werden.

Und es ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Es ist zwar kein bestimmter Strafrechtsparagraf betroffen, weil dort die Meinungsfreiheit nicht diskutiert wird, reicht aber dass so ein Online-Verlag dann irgendwann verboten wird, so wie ja auch linksunten indy media ergangen ist. Auch dort hat keiner dafür irgendeine Strafe erhalten, weil kein Tatbestand, aber sie dürfen unter diesem Namen im Internet eben nicht mehr publizieren.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:30
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Wenn ein US-Amerikaner auf der Matte steht und erzählt, dass er vom CIA in Zusammenarbeit mit Außerirdischen gefoltert wurde, sollen wir ihm also Asyl gewähren?
Na immerhin sollte man es prüfen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:46
@Atrox
Wüsste nicht, was so vollkommen abstruse Beispiele der Diskussion bringen sollten.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 15:52
Zitat von parabolparabol schrieb:Solange ein Flüchtling nicht den Monarchen in Marokko kritisiert, hat ein Flüchtling in Marokko nichts zu befürchten.
Na super.
Als Monarch und Fürst von Mecker nich das Land meiner Wahl...

Abgesehen davon gibt es in Marokko immernoch soziale Unruhen, die von der Regierung rigoros unterbunden werden.
Im Juli 2018 wurden u. A. drei Aktivisten von Hirak zu 20 Jahren verurteilt.

https://www.dw.com/de/marokkaner-demonstrieren-f%C3%BCr-zivile-rechte/a-44447800
Zitat von parabolparabol schrieb:Es ist ja auch ein Urlaubsland, deutsche Touristen können sicher nach Marokko einreisen. mit Ausnahmen einiger Grenzregionen und der Westsahara
Du kannst auch Urlaub in Nordkorea machen oder in Kambodscha.
Beides Länder mit "exquisiter" Lage, nicht unbedingt die von Menschenrechten, solange Du entweder A) Tourist bist (und kein Propagandamaterial klaust) oder B) nicht dort leben musst.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:02
Zitat von RealoRealo schrieb:stereotyp schrieb:
es gibt weder eine Klage wegen Behinderung der Meinungsfreiheit, noch ist das ein Straftatbestand.
Doch, man kann dagegen klagen, und ich möchte wetten, dass es vom Gericht auch angenommen wird, wenn die entsprechenden Belege beigebracht werden.
dann sag mir mal die Klageart. Mit Verlaub: Das ist Blödsinn. Oder: beleg mal. @Realo


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:08
@Tussinelda

Weil sich solche Aussagen daran messen lassen müsse:
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn der "Hassan Husseini" behauptet, dass er gefoltert worden ist, muss er das nicht nachweisen, zumal viele Foltermethoden wie Waterboarding, künstlich überhitzte Zellen, Lichtfolter (keine Dunkelheit beim Schlafen) usw. keine körperlich sichtbaren Male hinterlassen. Und seine politische Verfolgung kann er auch schlecht "beweisen", da ihm seine Verfolger sicherlich keinen amtlichen Brief schicken: "Ab 5.45 Uhr werden Sie verfolgt."
Natürlich gibt es nicht das Folterbestätigungsformular 39a. Aber man kann eine Schilderung schon daraufhin prüfen, ob sie plausibel ist.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:16
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Die Maghreb-Staaten, sowie Georgien sollen jetzt zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, wie im Bundestag abgestimmt wurde.
Ich finde die Entscheidung richtig...und mit den genanten Staaten soll auch Rückführungsprogramme aufgesetzt werden, auch für die die ihre Dokumente nicht haben.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn also z.B. eine Online-Zeitung nur rechtslastige Leserkommentare veröffentlicht, aber keine neutralen oder linken, liegt der Verdacht nahe, dass er die Meinungsfreiheit bricht und er muss nachweisen, dass dies nicht der Fall ist.
Achso, eine Zensur findet nicht statt...und wenn eine Zeitung No Border No Nations schreibt, dann muss sie nachweisen dass sie nicht komplett verblödet ist (wird aber nicht gelingen)


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:19
Zitat von AtroxAtrox schrieb:man kann eine Schilderung schon daraufhin prüfen, ob sie plausibel ist.
Aber nur wenn man davon ausgehen kann, dass auch die Regierung plausibel handelt, vor der er geflohen ist.

In Asylverfahren ist wohl nur der unplausibel, der logisch widersprüchliche Aussagen macht. Zum Asylgrund kann man nicht viel sagen, weil man selbst nicht da ist. Ob er lügt oder nicht, kann man also nicht feststellen, es sei denn man stellt grobe inhaltliche Widersprüche fest. Ansonsten wo man nicht sicher sein kann: in dubio pro reo. Lieber 3 Lügner zu viel aufnehmen, als dass 1 Nichtlügner, weil man ihn für einen Lügner hielt und absschob, hinterher zu Tode gefoltert wird.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:24
Zitat von RealoRealo schrieb:Lieber 3 Lügner zu viel aufnehmen, als dass 1 Nichtlügner, weil man ihn für einen Lügner hielt und absschob, hinterher zu Tode gefoltert wird.
Bin ich sogar bei dir.
Zitat von RealoRealo schrieb:In Asylverfahren ist wohl nur der unplausibel, der logisch widersprüchliche Aussagen macht.
Eben. Mit einem gewissen Erfahrungsschatz kann man gut erkennen, wer lügt und wer nicht. Und dann muss auch ein gewisses Misstrauen erlaubt sein. Dann muss der Asylbewerber seine Geschichte eben 3-4 mal erzählen. Wenn es dann Abweichungen gibt, kommt man da schon hinter. Oder wenn jemand behauptet Opfer vom Waterboarding geworden ist, aber nicht erklären kann, was da passiert.


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:30
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Mit einem gewissen Erfahrungsschatz kann man gut erkennen, wer lügt und wer nicht.
Nein, es geht nicht um das Kriminalkommissarwissenglauben. Es geht einzig um die Logik der Aussagen im Ganzen. Der Kriminalkommissareindruck, den man sich vom Asylbewerber macht, sollte lieber kein Entscheidungsgrund sein. Man sollte in seiner "Prüfernot" auch nicht zum Lügendetektor greifen. Wir haben es hier schließllich nicht mit einem beschuldigten mutmaßlichen Mörder zu tun, sondern um einen Flüchtling, der Asyl begehrt.

Ich kann mich noch erinnern, dass es im Herbst 2015 vorübergehend sogar die Weisung gab, alle die (angeblich) aus Syrien kommen, ohne Prüfung anzuerkennen, weil das Bamf angesichts der Massen hilflos überfordert war. Das wurde dann aber schnell wieder einkssiert. :D


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2019 um 16:35
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, es geht nicht um das Kriminalkommissarwissenglauben.
Dann soll es notfalls ein Richter klären. Dass wir quasi die Tür öffnen, dass Leute ihre auswendig gelernte Blanko-Geschichte erzählen und damit das Asylrecht missbrauchen, kann einfach nicht sein. Da muss man dann eben mit seinem Kriminalkomissarwissenglauben, wie du es nennst, nachhaken. Sind ja auch nicht alles super abgebrühte Lügner, die da kommen. Da knickt sicher der ein oder andere ein und rückt von seiner Geschichte wieder ab.

Ebenso wie das:
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich kann mich noch erinnern, dass es im Herbst 2015 vorübergehend sogar die Weisung gab, alle die (angeblich) aus Syrien kommen, ohne Prüfung anzuerkennen, weil das Bamf angesichts der Massen hilflos überfordert war. Das wurde dann aber schnell wieder einkssiert. :D
Solche Weisungen sind das Einverständnis eines Kontrollverlusts.

Ich sehe es selber nicht als trivial an zu entscheiden, wer nun die Wahrheit sagt oder nicht. Aber trotzdem muss es in der Hand der EU/Deutschland bleiben sich vorzubehalten, jemanden mit Asylgrund von dem zu unterscheiden, der keinen Asylgrund hat.


Anzeige

melden