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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 07:36
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: WENN ein Bürge für einen Asylbewerber eine Bürgschaft geleistet hat, muss er falls nötig auch (dauerhaft) zahlen.

Das steht aber unter Bedingungen:

1. Der Asylbewerber oder Flüchtling kann nicht für sich selbst und seine Angelegenheiten aufkommen.

2. Dem Bürgen ist klar gewesen, dass die Bürgschaft dauerhaft sein könnte.
Das muss von den zuständigen Personen in den Ämtern den Bürgen eindeutig vermittelt werden.

Letzteres ist anscheinend nicht geschehen, wenn es heißt, dass die Länder (einige Länder) davon ausgingen, Bürgschaften würden nur wenige Monate gelten.
Die zuständigen Personen handelten in Unkenntnis der Rechtslage oder waren nachlässig.
Es ist sehr davon auszugehen, dass viele Bürgschaften gar nicht zustande gekommen wären, wenn klar gewesen wäre, dass der Bürge sich dauerhaft in höchste finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Es ist ein gravierender Unterschied, die Verpflichtung einzugehen, für ein paar Monate ein paar hundert Euro zu zahlen oder Jahrzehnte hohe Summen.

Die Mitarbeiter der Behörden haben falsch beraten, also ist es am Staat, daraus entstehende Probleme auszubügeln.

Die Behördenmitarbeiter sind in der Beweispflicht. Vielleicht haben sie ja Schriftstücke, auf denen klipp und klar die Dauerhaftigkeit der Verpflichtung beschrieben ist, unterschrieben von den Bürgen?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 07:52
Zitat von KcKc schrieb:Die Behördenmitarbeiter sind in der Beweispflicht
Oh je... es haben die Bürgen geklagt...ich dachte der Kläger hat Beweispflicht / aber der Staat steht Kopf.

Mir ist gar kein Beratungsangebot bekannt - als ich gebürgt habe hies es: bringen Sie die unterschriebene Bürgschaft vorbei, wir leiten sie an die zuständige Botschaft weiter, die stellt das Visum aus. Fertig.

Woher weiss Du dass falsch beraten worden ist? Du stellst es als Tatsache hin.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 08:03
Zitat von KcKc schrieb:Das muss von den zuständigen Personen in den Ämtern den Bürgen eindeutig vermittelt werden.
Das hätte ich auch gerne geklärt:
Wikipedia: Verpflichtungserklärung (Ausländerrecht)
Da steht eindeutig dass Behörden nicht auf die Risiken hinweisen müssten. Warum auch, es ist eine freiwillige selbst abgegebene Erklärung...in dem darf sich jeder verpflichten zu was er möchte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 08:08
Zitat von FFFF schrieb:warum ist noch kein Bürgerkrieg ausgebrochen?
Nachtrag: sie trainieren noch!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article190022777/Verfassungsschutz-warnt-Immer-mehr-Neonazis-bereiten-sich-gezielt-auf-Strassenkaempfe-vor.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 08:50
@Abahatschi

Der Staat sollte mit offenen Karten spielen.
Nicht nach dem Motto:,,Wenn du so blöd bist, bitteschön."

Du hast für Flüchtlinge gebürgt? Wusste ich gar nicht. Wie waren da die Abläufe?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 09:27
.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 09:35
@lawine
so einfach ist es eben nicht, denn:
Das Problem: Diese Rechtslage war zuvor umstritten. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen gingen zunächst davon aus, dass die Verpflichtung mit der Asyl-Anerkennung endet und vertraten das auch öffentlich. Der Bund und andere Länder gingen dagegen von einer dauerhaften Verpflichtung aus.
wenn etwas in manchen Ländern öffentlich fehlerhaft kommuniziert und vertreten wird, dann muss das einbezogen werden in die Entscheidung, wie lange wer zu zahlen hat.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Was-ist-eine-Fluechtlings-Buergschaft,buerge-fluechtling-100.html

edit: das galt Deinem post VOR dem editieren....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 12:15
Zitat von KcKc schrieb:Du hast für Flüchtlinge gebürgt?
Steht im Thread - bin zum Notar gegangen die Verpflichtungserklärung abgegeben.
1x Mal zur Einreise und Aufenthalt, für ein Ausländer ohne Einreiserechte oder Chance zum Visum, kein Flüchtling/ da hätte es mich unbegrenzt erwischen können -> Notar -> Bamf -> beglaubigte Kopie an die Botschaft -> Original zu ihm -> Botschaft -> Visum
2x für je eine Familie zum Wohnen, auch Willenserklärung beim Notar


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.03.2019 um 12:18
Zitat von lawinelawine schrieb:ist das eine Annahme deinerseits (die Fehlberatung) oder ist das ein Fakt?
Ich dachte du hättest die Beiträge gelesen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte am Donnerstag in Berlin, dass der Bund und die Länder sich die Kosten für finanzielle Forderungen an Flüchtlingsbürgen teilen wollen. Es gehe dabei vor allem um Fälle von vor 2016. Es handele sich dabei um Menschen, die Bürgschaften für Bürgerkriegsflüchtlinge übernommen hätten und von Ämtern falsch beraten worden seien. Die Forderungen seien für Staat und Länder finanziell überschaubar. Es handele sich um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Die jetzt erzielte Einigung diene dem gesellschaftlichen Frieden.
http://wolfsburgerblatt.de/regionales/75246060-spd-abgeordnete-begruessen-einigung-bei-buergschaften-fuer-gefluechtete

Und wenn man nunmal davon ausgeht das die betroffenen Länder das ganze mitverschuldet haben. Dann ist es doch nur Fair, wenn diese dann auch führ ihren Fehler gerade stehen, oder?
Viele der Betroffenen haben Klage gegen die Bescheide eingereicht. Sie hoffen aber zugleich auch auf eine politische Lösung. Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen waren davon ausgegangen, dass die Bürgschaften befristet galten - bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Das sah die Bundesregierung anders. Aus ihrer Sicht bestand die Verpflichtung auch danach weiter.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/fluechtlinge-buergen-hintergrund100.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 17:48
Ali B. erzählt aus seinem Leben. Wie er mit seinen Eltern und Geschwistern in ein Erstaufnahmelager in Gießen kam und die Familie Asyl beantragte. Der Antrag wurde im Dezember 2016 abgelehnt, ein Anwalt reichte Klage ein - ohne Begründung, das Verfahren blieb wegen Überlastung der Behörden liegen. Ali B. blieb in Deutschland.

Es gefiel ihm. Sein Tag begann gegen 12 Uhr mittags. Er schlief aus, frühstückte, traf Freunde in der Stadt, sie tranken Alkohol, rauchten Marihuana, manchmal gab es auch Kokain. Ali B. verliebte sich, er hatte eine Freundin und viel Zeit.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-susanna-f-ali-b-gesteht-ich-habe-ein-maedchen-getoetet-a-1257449.html
Das hier sind die fälle, die dafür sorgen, dass Leute das Asylsystem hinterfragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 18:42
Ich halte die Taschengelderhöhung zu einem Zeitpunkt wo Deutschland in eine Rezession rutscht, für ziemlich ungünstig. Zumal das Gesetz dazu ja von den Parteien selbst ausgearbeitet wurde. Ist allerdings nur einer von vielen Ausgabenposten (nicht nru auf Asyl bezogen), die eigentlich nicht mehr finanzierbar sind. Mal sehen was da noch kommt. Es gibt doch dieses chinesische Schmähung "Mögest du in interessanten Zeiten leben"


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Doors ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 19:29
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Sein Tag begann gegen 12 Uhr mittags. Er schlief aus, frühstückte, traf Freunde in der Stadt, sie tranken Alkohol, rauchten Marihuana, manchmal gab es auch Kokain. Ali B. verliebte sich, er hatte eine Freundin und viel Zeit.
Scheisse, der benimmt sich ja wie ein deutscher Jugendlicher! Wokommadenndahin!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 19:31
Zitat von ErntemondErntemond schrieb:Ich halte die Taschengelderhöhung zu einem Zeitpunkt wo Deutschland in eine Rezession rutscht, für ziemlich ungünstig.
Naja, dass unser Arbeitsminister nicht rechnen kann, zeigt sich ja nicht nur in der Asylpolitik. Saß in der Schule wahrscheinlich mit unserem Finanzminister zusammen.
Scheisse, der benimmt sich ja wie ein deutscher Jugendlicher! Wokommadenndahin!
Wo bist du denn aufgewachsen? :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 22:58
Zitat von DoorsDoors schrieb:Scheisse, der benimmt sich ja wie ein deutscher Jugendlicher! Wokommadenndahin!
Deutsche Jugendliche leben auf kosten eines anderen staates indiesem staat, gehen aber nicht zur schule oder einertätigkeit nach und koksen stattdessen, um dann eine Weile später Menschen zu töten?
Glaub ich nich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 23:37
@Bone02943

wenn ich für einen Menschen bürge, tue ich das in voller Verantwortung und bin mir bewusst, dass ich für alle auftretenden Kosten einstehen muss.
das tue ich aus der Überzeugung heraus, dass einem bestimmten Menschen anders als durch meine Bürgschaft nicht geholfen werden kann.
Die Kosten dann auf die Allgemeinheit abzuwälzen, die mit meiner ganz privaten Lebensentscheidung nichts zu tun hatte, finde ich befremdlich.

gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil handeln, mag sozial erscheinen, es ist aber REchtsbeugung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 23:46
zur Asylgeetzgebung :
Seit Anfang 2019 ist eine finanzielle Förderung der freiwilligen Rückkehr auch für Menschen aus Eritrea, Libyen und dem Jemen möglich.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/freiwillige-ausreise-nach-syrien-deutschland-unterstuetzt-rueckkehrer-100.html

mehr zu Unterstützung-Maßnahmen für freiwillige Rückkehrer hier:

https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-rueckkehrzentren-reintegration-ghana-irak-1.4357408-2
In zehn Ländern hat die Bundesregierung mittlerweile Rückkehrzentren eröffnet, in mindestens drei weiteren sind neue geplant. Es ist eine gemeinsame Strategie von Entwicklungsminister Müller und Innenminister Horst Seehofer (CSU), Ausländer dazu zu animieren, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Während Seehofer jedem Geflüchteten mehrere Tausend Euro bietet, wenn er seinen Schutz in Deutschland aufgibt und wieder fortgeht, sollen Müllers Entwicklungshelfer den Rückkehrern helfen, zu Hause einen Job zu finden - damit sie "nachhaltig" daheim bleiben, wie das Innenministerium erklärt.
Bis zum kommenden Jahr hat Müller 150 Millionen Euro für die "Perspektive Heimat" eingeplant und er forderte bereits eine Aufstockung, auf 500 Millionen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2019 um 23:52
Stand: 08.03.2019 | Lesedauer: 2 Minuten
Warnruf aus der Justiz: Das Asylrecht funktioniere nicht und sei den Migrationswellen nicht gewachsen, sagt Gerichtspräsident Andreas Heusch - und nennt Beispiele.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat das deutsche Asylrecht massiv kritisiert. «Unser Asylrecht ist kein geeignetes Instrumentarium für Migrationsbewegungen, wie wir sie derzeit erleben», sagte Gerichtspräsident Andreas Heusch am Freitag. «Weder das europäische, noch das nationale Asylrecht funktionieren. Das gesamte System ist disfunktional», sagte Heusch

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist das größte Nordrhein-Westfalens und das zweitgrößte bundesweit. Das Gericht habe mit der Migrationswelle 2015 und den Folgen wie einem Rückstau tausender Verfahren weiter zu kämpfen, sagte Heusch: «Wir sind mitten im Herbst 2015.»

Nicht einmal die Überstellung der Asylbewerber in die sicheren Drittstaaten der EU, aus denen sie kommen, funktioniere: «Wir schaffen es nicht, Asylbewerber in Niederkrüchten binnen sechs Monaten ein paar Kilometer in die Niederlande oder nach Belgien zurückzuschicken», sagte Heusch..

Obwohl die Bundesrepublik von sicheren Drittstaaten umgeben sei, seien in Deutschland im vergangenen Jahr 161 000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, während die Europäische Union im gleichen Zeitraum lediglich 150 000 illegale Grenzübertritte in die gesamte EU registriert habe.

Ursache der aktuellen Migrationswelle aus Afrika sei die dortige Bevölkerungsexplosion, nicht politische Verfolgung. «Aus Nigeria etwa kommen die Menschen ganz überwiegend aus dem Süden zu uns, nicht aus dem Norden, wo die Terrormiliz Boko Haram wütet», sagte Heusch. Dennoch würden Berichten zufolge nur zwei Prozent der abgelehnten Nigerianer auch tatsächlich abgeschoben. «Unsere Beschlüsse bleiben folgenlos. Es gibt ein Defizit beim Vollzug.»
...

gu, man hätte jetzt annehmen können, dass seit 2015 viel dazu gelernt wurde und der Vollzug des Asylrechtes nun endlich funktioniert.
tut es aber nicht. Merkel müsste sagen: "Wir haben es immer noch nicht geschafft, das Asylrecht zu trennen von illegaler Einwanderung".
aber das wird sie nicht tun. eher tritt sie von allen politischen Ämtern zurück...

https://www.welt.de/regionales/nrw/article190004285/Gerichtspraesident-warnt-Asylrecht-funktioniert-nicht.html?wtmc=socialmedia.facebook.shared.web&fbclid=IwAR05EtbPtZNP_2Le4uE--r5y8cCnsSK-EZpduKBCSqqCwTdBm5AfLVytEfk

dazu passt dann leider auch folgende Meldung:
Hintergrund oft Sozialbetrug

Dem Mann aus Nigeria, der in Meerbusch gemeldet ist und der vor ein paar Tagen von der Essener Polizei festgenommen wurde, konnten 24 Identitäten nachgewiesen werden. Verschiedene Polizeidienststellen hatten Dokumente mit unterschiedlichen Namen und Geburtsorten des Mannes gespeichert.

Oft geht es bei solchen Fällen um Sozialbetrug, so die Gewerkschaft der Polizei am Dienstag (05.03.2019) gegenüber dem WDR. Und häufig sei dies schlecht zu überprüfen, weil zum Beispiel jedes Bundesland eine andere Software zur Datenerfassung hat.


https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/mann-mit-vierundzwanzig-identitaeten-essen-100.html?fbclid=IwAR1vZqLKGEIrqvAikMIl_U6SiZfdA6zSFfZVozQTTYeSX93w05tzywPmaj0


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.03.2019 um 11:21
Ich bin langsam dafür, dass Amt Mitarbeiter, die zu blöd sind, Mehrfachidentitäten festzustellen für den daraus entstandenen Schaden selbst haften müssen. Vielleicht sind sie dann beim nächsten Mal ja etwas genauer.
Ich begreife auch nicht, wie sowas möglich sein kann. Heutzutage sind wir doch so gläsern, jeder hat ein Handy mit Gesichtserkennung, da solll es unmöglich sein, die in eine Datenbank aufzunehmen, die dann anzeigt, dass die Person bereits registriert ist? Nach 3,5 Jahren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.03.2019 um 11:24
Zitat von ErntemondErntemond schrieb:Ich bin langsam dafür, dass Amt Mitarbeiter, die zu blöd sind, Mehrfachidentitäten festzustellen für den daraus entstandenen Schaden selbst haften müssen. Vielleicht sind sie dann beim nächsten Mal ja etwas genauer.
Ich begreife auch nicht, wie sowas möglich sein kann. Heutzutage sind wir doch so gläsern, jeder hat ein Handy mit Gesichtserkennung, da solll es unmöglich sein, die in eine Datenbank aufzunehmen, die dann anzeigt, dass die Person bereits registriert ist? Nach 3,5 Jahren?
Das ist Datenschutz. Und auf Datenschutz haben eben alle 24 Identitäten ein Anrecht ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.03.2019 um 11:52
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Und auf Datenschutz haben eben alle 24 Identitäten ein Anrecht ;)
:D
Mal im Ernst, niemand weiß, wieviele der Asylbewerber, welche Transferleistungen beziehen, Mehrfachidentitäten haben, man weiß auch nicht, ob dieser Einzelfall nur eine Ausnahme oder vielleicht die Dunkelziffer um einiges höher ist.

Schon deshalb weil man nicht weiß, wieviele wirklich das System ausnutzen, wäre es angebracht, endlich effektiv dagegen vorzugehen. Notfalls eben auch mit Gesetzesänderungen, bei denen der Datenschutz dann nicht mehr so ganz streng genommen wird, wie eben z.B. Handys zu Hilfe nehmen usw.
Bedanken müssten sich dann leider die Ehrlichen bei den Unehrlichen (umfassenden Datenschutz gibts doch für deutsche Transferleistungsbezieher sowieso auch nicht).

Nun kann man das Argument bringen, deutsche Bezieher betrügen auch. Ja, aber es ist in meinen Augen noch mal eine andere Hausnummer ob man nur mit einer Identität (also "nur" in eigenem Namen) oder gleich mit x fiktiven Identitäten nicht nur "doppelt und dreifach" sondern x-fach abkassiert.

Ich finde es jedenfalls nicht richtig, dass sich der Staat quasi von einigen Betrügern dermaßen "auf der Nase rumtanzen lässt", nur weil technisch etwas nicht auf die Reihe zu bekommen ist oder auch evtl. da und dort der Wille oder das Interesse vielleicht gar nicht so richtig vorhanden ist?
Zitat von ErntemondErntemond schrieb:Ich bin langsam dafür, dass Amt Mitarbeiter, die zu blöd sind, Mehrfachidentitäten festzustellen für den daraus entstandenen Schaden selbst haften müssen. Vielleicht sind sie dann beim nächsten Mal ja etwas genauer
das würde vielleicht wirklich ein Umdenken bewirken können. Gesetzlich aber nicht machbar :)


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