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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:17
@Realo
Und zum H4 Antrag ohne Papiere sags nix...ich weiss warum.
Zitat von RealoRealo schrieb:Die Heimleitung ist übrigens von 7-17 Uhr anwesend, dazwischen nicht.
Aber der Sicherheitsdienst.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:19
Naja.... ein Handy ist jetzt nicht wirklich überlebeswichtig. In meiner Jugend gab es Festnetz oder Briefpost.
Aber scheinbar kein heute keiner mehr ohne.... die Diskussion ist auch eher müßig. Immerhin gibt es auch Taschengeld in Höhe von
135,- € , sowie Kost, Logis, medizinische Betreuung ect. pp.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:19
Also ich fasse das einfach mal so zusammen:

Die Mehrheit will offenbar, dass Flüchtlinge, die, weil ohne Ausweis da, ihre Identität nicht nachweisen können (egal warum sie keinen Ausweis dabei haben), auf Sachleistungen ohne Geld gesetzt werden. Die Schukldfrage und die Beweislast wird entgegen den Vorschriften des Grundgesetzes für diese Fälle einfach umgekehrt. Pech für diejenigen, die zu beginn der Flucht schon keinen Ausweis hatten oder denen er unterwegs geklaut wurde. Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen, wie es im Volksspott heißt.

Schönen Tag noch!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:19
@Abahatschi
Aber der Sicherheitsdienst
eben , und da hat jemand in einem Heim eine wesentlich grösser Überlebenschance als jemand der alleine in seiner kleinen Wohung lebt .....siehe mal die ganzen Fälle von Deutschen die erst Monate oder Jahre nach ihrem Ableben aufgefunden wurden....

@Realo
wir sind doch ungefähr in einem Alter, da müsstest du dich doch auch an die Zeiten erinnern als es noch keine Handys gab und kaum jemand ein Telefon hatte....da hat es doch auf geklappt mit dem Krankenwagen...


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15.03.2019 um 17:20
Zitat von RealoRealo schrieb:Die Schukldfrage und die Beweislast wird entgegen den Vorschriften des Grundgesetzes für diese Fälle einfach umgekehrt.
Ähem.... wer hat denn hier die Schuld wenn ein Flüchtling seine Papiere verliert? Der deutsche Staat?


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15.03.2019 um 17:23
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ähem.... wer hat denn hier die Schuld wenn ein Flüchtling seine Papiere verliert? Der deutsche Staat?
Sicherlich nicht. Aber er ist nun mal für Schutz und Sicherheit der Menschen hier verantwortlich. Daher gilt das GG ja auch nicht ausschließlich für deutsche Staatsbürger, sondern für jeden auf dem Boden des Staatsgebiets, selbst für Touristen.


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15.03.2019 um 17:28
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber er ist nun mal für Schutz und Sicherheit der Menschen hier verantwortlich. Daher gilt das GG ja auch nicht ausschließlich für deutsche Staatsbürger, sondern für jeden auf dem Boden des Staatsgebiets, selbst für Touristen.
Das steht glaube ich, auch nicht zur Debatte. Sollte auch niemals zur Debatte stehen.

Diskutiert wird ja, ob Sachleistungen ausreichend sind. Sofern das Taschengeld gezahlt wird finde ich, durchaus.
Zumal alle lebensrelevanten Leistungen wie Kost, Logis, Medizin ect. gegeben sind.
Wir sollten auch berücksichtigen, das Hartz IV nicht in Vergleich zu setzen ist mit dem Unterhalt von Flüchtlingen.
Zumal die Bürokratie bei Flüchtlingen auch wesentlich mehr zu tun hat. Und sei es nur bei Identitätsfeststellungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:34
@Optimist

Ich bin von dem ausgegangen, was Du zitiert hattest und worauf ich antwortete. Du hast das Zitat dann geändert.


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15.03.2019 um 17:35
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich bin von dem ausgegangen, was Du zitiert hattest und worauf ich antwortete. Du hast das Zitat dann geändert.
um was gehts denn jetzt? (ich hatte hier schon viele Minuten nicht mehr mitgeschrieben)
Du stellst oft Sätze rein und ich weiß dann nicht worauf du dich beziehst, Zitat wäre hilfreich.


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15.03.2019 um 17:35
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Diskutiert wird ja, ob Sachleistungen ausreichend sind. Sofern das Taschengeld gezahlt wird finde ich, durchaus.
Finde ich auch. Aber ohne das wirds verfassungswidrig, weil es keinen Schutz mehr für prekäre Lebenslagen bietet. Aber auch ohne prekäre Lebenslagen müsste bei Sachleistungen eben mehr drin sein als bisher, d.h. die Ernährung müsste mindestens Gefängnis-Standard haben, man müsste Gutscheine für alles mögliche Zusätzliche kriegen wie z.B. Friseur (im Knast gibt es einen, den man nach belieben besuchen kann), ÖPNV (im Knast ist alles dicht beieinander, da brauchst du das nicht), Klamotten (im Knast kriegst du deinen "blauen Blazer") etc. Im Knast kriegst du sogar Geld, wenn du arbeitest.

Und wie wir schon feststellten, sind diese Zusatzleistungen "auf Bewilligungsscheinen" teurer als die 135 oder 150 € Taschengekld, um die es hier geht.

Nur Sachleistungen sollen hier also primär strafenden und erzieherischen Charakter haben, aber wer seinen Ausweis nicht einfach weggeschmissen oder verkauft hat, um die ID zu verschleiern, sondern tatsächlich keinen hatte, wird hierdurch genauso schlecht gestellt wir der Trickser/Betrüger. Auch das ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar.


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15.03.2019 um 17:38
Zitat von RealoRealo schrieb:Daher gilt das GG ja auch nicht ausschließlich für deutsche Staatsbürger
Man sollte natürlich schon wissen von was man schreibt und das GG auch mal gelesen und verstanden haben den dann wüste man auch das dass auf den jeweiligen § ankommt.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Der §8 z.B. gilt eben ausschließlich für Deutsche, womit deine pauschalierende Aussage wiederlegt wäre und man somit sagen kann das deine Aussage sachlich falsch ist.


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15.03.2019 um 17:41
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber ohne das wirds verfassungswidrig, weil es keinen Schutz mehr für prekäre Lebenslagen bietet. Aber auch ohne prekäre Lebenslagen müsste bei Sachleistungen eben mehr drin sein als bisher, d.h. die Ernährung müsste mindestens Gefängnis-Standard haben, man müsste Gutscheine für alles mögliche Zusätzliche kriegen wie z.B. Friseur (im Knast gibt es einen, den man nach belieben besuchen kann), ÖPNV (im Knast ist alles dicht beieinander, da brauchst du das nicht), Klamotten (im Knast kriegst du deinen "blauen Blazer") etc. Im Knast kriegst du sogar Geld, wenn du arbeitest.
Was läßt Dich annehmen, das die Ernährung unterhalb des Knast-Standards liegt?
ÖPNV ... werden da nicht sowieso schon Gutscheine verteilt um diese kostenlos zu benutzen? Ein Service, auf den Hartz IV´ler nicht unbedingt
zurückgreifen können. Gutscheine... das fällt ja wahrscheinlich unter Sachleistungen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Nur Sachleistungen sollen hier also primär strafenden und erzieherischen Charakter haben, aber wer seinen Ausweis nicht einfach weggeschmissen oder verkauft hat, um die ID zu verschleiern, sondern tatsächlich keinen hatte, wird hierdurch genauso schlecht gestellt wir der Trickser/Betrüger. Auch das ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar
Stimmt. Der Rechtsstaat kann "Trickser u. Betrüger" nicht tolerieren.
Ansonsten liegt es in der Pflicht des Flüchtlings bei der Feststellung der Identität und der Herkunft mitzuhelfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:43
@Realo
Finde ich auch. Aber ohne das wirds verfassungswidrig, weil es keinen Schutz mehr für prekäre Lebenslagen bietet. Aber auch ohne prekäre Lebenslagen müsste bei Sachleistungen eben mehr drin sein als bisher, d.h. die Ernährung müsste mindestens Gefängnis-Standard haben, man müsste Gutscheine für alles mögliche Zusätzliche kriegen wie z.B. Friseur (im Knast gibt es einen, den man nach belieben besuchen kann), ÖPNV (im Knast ist alles dicht beieinander, da brauchst du das nicht), Klamotten (im Knast kriegst du deinen "blauen Blazer") etc. Im Knast kriegst du sogar Geld, wenn du arbeitest.
Also so ein Besuch beim Friseur kostet mich so 20 Euro....das mache ich einmal in Monat....und Klamotten muss ich auch nicht jeden Monat kaufen....


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15.03.2019 um 17:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich bin von dem ausgegangen, was Du zitiert hattest und worauf ich antwortete. Du hast das Zitat dann geändert.
Abgesehen davon dass ich nicht hellsehen kann, welches Post von mir du meinst, hatte ich mir meine letzten beiden Posts noch mal rausgesucht (dies zu verlinken wäre wirklich hilfreich gewesen)... und was ich da jeweils geändert hatte, hatte am Sinn überhaupt nichts verändert, sondern allenfalls hatte ich Rechtschreibfehler korrigiert. Also meine Änderungen sind - im Hinblick auf deine Antwort - gar nicht relevant.

Ich weiß also immer noch nicht, was du mir sagen wolltest.


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15.03.2019 um 17:48
Zitat von manbistdudoofmanbistdudoof schrieb:Der §8 z.B. gilt eben ausschließlich für Deutsche
Und Artikel 16a ausschließlich für Nichtdeutsche.

Was wollte uns der Autor damit sagen?

Im Übrigen hat das GG keine Paragraphen, sondern Artikel, aber das nur nebenher.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Was läßt Dich annehmen, das die Ernährung unterhalb des Knast-Standards liegt?
Ich habe nur das Minimum definiert.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:ÖPNV ... werden da nicht sowieso schon Gutscheine verteilt um diese kostenlos zu benutzen?
Ich habe nur gesagt, was dazu gehören müsste. Ob das so ist oder nicht, weiß ich nicht.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Stimmt. Der Rechtsstaat kann "Trickser u. Betrüger" nicht tolerieren.
Ansonsten liegt es in der Pflicht des Flüchtlings bei der Feststellung der Identität und der Herkunft mitzuhelfen.
Du hast den Punkt verfehlt. Der absolut größte Teil (sagen wir 80%) der Flüchtlinge ohne Ausweis hat tatsächlich keinen, also darf er auch nicht schlechter gestellt werden wir einer mit Ausweis. Das ist der Punkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:50
@Realo
Du hast den Punkt verfehlt. Der absolut größte Teil (sagen wir 80%) der Flüchtlinge ohne Ausweis hat tatsächlich keinen, also darf er auch nicht schlechter gestellt werden wir einer mit Ausweis. Das ist der Punkt.
da hätte ich mal gerne eine Quelle zu .....


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15.03.2019 um 17:51
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich habe nur das Minimum definiert.
Es las sich dergestalt, das dies allerdings ein Fakt ist. Gut... ich denke nämlich nicht das die Catering-Firmen derart miese Pampe
raushauen. Von der "Halal" Pflicht mal ganz zu schweigen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Der absolut größte Teil (sagen wir 80%) der Flüchtlinge ohne Ausweis hat tatsächlich keinen, also darf er auch nicht schlechter gestellt werden wir einer mit Ausweis.
Er muß mitwirken bei der Identitätsfeststellung. Von daher habe ich den Punkt durchaus getroffen und berücksichtigt.
Tut er dieses nicht, dann hat er halt Pech gehabt und wird halt wie ein Trickser/Betrüger gestellt. Es obliegt auch dem Flüchtling dies zu vermeiden.

Edit: Wobei 80% wieder reine Spekulation sind.


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15.03.2019 um 17:57
Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb:da hätte ich mal gerne eine Quelle zu .....
Wie soll ich eine Quelle dafür haben, wenn es selbst das Bamf nicht weiß?

Ich gehe da einfach mal von der durchschnittlichen Lebenserfahrung und Moral der Menschen aus, dass mindestens 4/5 der Menschheit mehr oder weniger unbescholten lebt und ehrlich ist. Warum sollte das bei Flüchtlingen anders sein? Daher meine 80%-Schätzung.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Er muß mitwirken bei der Identitätsfeststellung.
Natürlich. Aber der Großteil der Diskutanten hier will jeden Flüchtling ohne Ausweis grundsätzlich auf Sachleistungen reduzieren, und das wäre verfassungswidrig, da die Gleichstellung damit durchbrochen wäre.


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15.03.2019 um 17:57
Zitat von RealoRealo schrieb:aber wer seinen Ausweis nicht einfach weggeschmissen oder verkauft hat, um die ID zu verschleiern, sondern tatsächlich keinen hatte, wird hierdurch genauso schlecht gestellt wir der Trickser/Betrüger. Auch das ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar.
du unterschlägst da wohl auch ganz bewusst noch einen wichtigen Punkt, nämlich den dass derjenige auch seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Ausweis kann man ja verlieren, passiert sogar Deutschen, nur wer dann wenig bis 0 an seiner Identitätsfeststellung mitwirkt bzw. wem dann sogar dabei Lügen, Mehrfachidentitäten ect. nachgewiesen werden können der wird eben nicht genauso schlecht gestellt wir der Trickser/Betrüger sondern ist selber einer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 17:59
Zitat von manbistdudoofmanbistdudoof schrieb:du unterschlägst da wohl auch ganz bewusst noch einen wichtigen Punkt, nämlich den dass derjenige auch seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
nee, du kannst einfache Logik offenbar nicht nachvollziehen.
Zitat von manbistdudoofmanbistdudoof schrieb:nur wer dann wenig bis 0 an seiner Identitätsfeststellung mitwirkt
Ich spreche von denen, die sich kooperativ zeigen, aber da wird ja hier kein Unterschied gemacht: Ohne Ausweis = nur Sachleistungen.


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