Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:27
@Bone02943
@the_unforgiven
ich gehe davon aus, dass die Wenigsten in einer Wohnung zusammen leben. Das sind dann die Ausnahmefälle und die werden natürlich größer gemacht, als sie sind. Wobei ich eh nicht davon ausgehe, dass es viele Vielehen hier gibt. Das sind so Themen, die gerne hochgepusht werden, um die Unterschiede aufzuzeigen, zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, sieht man ja auch daran, wo solche Themen bevorzugt behandelt werden. Mit der passenden Empörung.

@lawine
der link ist deaktiviert, na so was aber auch, eine böse Quelle?

Anzeige
4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der link ist deaktiviert, na so was aber auch, eine böse Quelle?
welt.de eine böse Quelle?
wohl nur für den, der den Inhalt nicht mag


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wobei ich eh nicht davon ausgehe, dass es viele Vielehen hier gibt. Das sind so Themen, die gerne hochgepusht werden, um die Unterschiede aufzuzeigen, zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, sieht man ja auch daran, wo solche Themen bevorzugt behandelt werden. Mit der passenden Empörung.
Das sehe ich nicht anders. Betreffen wird das nur sehr wenige, dennoch ist es rechtlich wohl nicht geregelt, dass ein Mann mehrere Frauen hat. Auch nicht im Sozialgesetz.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:32
Zitat von lawinelawine schrieb:welt.de eine böse Quelle?
wohl nur für den, der den Inhalt nicht mag
nee, welt.de nicht, aber der link, den Du vorher gepostet hast und den man immer noch wunderbar sehen kann, wenn man bei Deinem post oben auf den Stift im Kästchen klickt ;) da sieht man nämlich den bearbeiteten post :D


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das sind so Themen, die gerne hochgepusht werden, um die Unterschiede aufzuzeigen, zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, sieht man ja auch daran, wo solche Themen bevorzugt behandelt werden.
falsch, sie wurden von der Gesetzgebungsseite, vertreten hier durch Justizministerin Barley, eben gerade nicht bevorzugt behandelt.
Das Thema Mehrehe wurde im Kontext Einbürgerung - hintenan gestellt.

Bei der ERfassung von Kinder - und Mehrehen siehts so aus, dass einfach keine Daten erfasst werden.
frei nach dem Motto vielleicht: was ich nicht weiß macht mich nicht heiß


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wobei ich eh nicht davon ausgehe, dass es viele Vielehen hier gibt.
viele ist relativ.
Wenn man keine Zahlen erfasst sind es natürlich kaum welche ;)
Und selbst wenn nun ein Regierungsbezirk 15 erfassen würde pro jahr dann könnte man schlecht hochrechnen incl. Dunkelziffer.

Bei gut integrierten ist das Thema auf jeden Fall nicht fremd wenn man so redet.. ob es nun 100 oder 5000 pro jahr sind kann man nur vermuten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:as sind so Themen, die gerne hochgepusht werden, um die Unterschiede aufzuzeigen, zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, sieht man ja auch daran, wo solche Themen bevorzugt behandelt werden. Mit der passenden Empörung.
Die Empörung gilt hier dem wieder mal Versagen eine saubere Linie zu fahren, Polyehe ist da eher beifang der Kinderehe...
Naja, und ein bisschen der populistischen Polemik "Facharbeitermangel".

Vorrangig? nun das Konstrukt wurde bearbeitet und dieser Punkt gestrichen.
Klar daß gerade das Thema aktuell ist.

Es geht um Lücken die böse enden können und Probleme die sich dank der dazugehörigen Kinder potenzieren können.
Daß es nicht einfach ist ist klar, aber es gehört zum fordern dazu auch durchzusetzen.

Von einer Rückkehr der polyfrauen nach Syrien zu reden ist eh utopie und wenn dann sollen die doch gerne beim imam heiraten können. Deren Ehe aber genauso gültig sein in D wie eine Showheirat auf den Malediven am Strand.

Dann könnten die und die Kinder ihre Ehre retten für eine mögliche Rückkehr..
Stattdessen gibt man offen dem Recht im Heimatland Vorrang.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 02:48
Zitat von lawinelawine schrieb:falsch, sie wurden von der Gesetzgebungsseite, vertreten hier durch Justizministerin Barley, eben gerade nicht bevorzugt behandelt.
Das Thema Mehrehe wurde im Kontext Einbürgerung - hintenan gestellt.
ich bezog mich auf die Medien....solche, wie Dein deaktivierter link ;)

@the_unforgiven

hattest nicht sogar Du schon erkannt, dass das ganze Theater eher populistisch ist? Dient dazu, Wähler der AfD abzugreifen, sonst nix.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 03:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dient dazu, Wähler der AfD abzugreifen, sonst nix.
schau mal ins GG, Artikel 1, Abs 1


ist dir das auch schon zu populisitsch, zu nah an AfD-Denke?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:dennoch ist es rechtlich wohl nicht geregelt, dass ein Mann mehrere Frauen hat. Auch nicht im Sozialgesetz.
in keiner Sozial-oder sonstigen Gesetzgebung wird Polygamie geregelt -außer im Strafgesetzbuch.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 03:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hattest nicht sogar Du schon erkannt, dass das ganze Theater eher populistisch ist? Dient dazu, Wähler der AfD abzugreifen, sonst nix.
klar,
Ich würde z.B. niemals eine Partei wählen die meckert bei der Umsetzung von Gleichbehandlung oder Kinderschutz blockiert worden zu sein und über alle andere abstoßenden Eigenschaften hinweg sehen.

Aber auch wenn die Themen als Munition eingesetzt werden sind sie nicht unwichtig.
Natürlich in Relation zu anderen Themen weniger dringlich. Ausnahme: das gilt für die Erfassung von Kinderehen natürlich nicht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 03:23
Zitat von lawinelawine schrieb:schau mal ins GG, Artikel 1, Abs 1


ist dir das auch schon zu populisitsch, zu nah an AfD-Denke?
hat nix mit dem zu tun, worauf ich mich gerade beziehe. Mir geht es darum, dass dieses Thema eh nur deshalb aufgegriffen wurde, um irgendwie so zu tun, als ob man was tut. Polygamie ist hier verboten. Muslimische Mehrfach- Ehen sind in manchen Ländern rechtens, es muss also schon immer hier in Deutschland der Einzelfall geprüft werden, Frauen sollen nicht dafür bestraft werden, eine Mehrehe eingegangen zu sein. Und keine Nachteile haben. Dahingehend ändert sich also eh nix. Von daher ist es sinnloser Aktionismus, ein Einknicken vor der AfD, sonst nix.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 06:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Muslimische Mehrfach- Ehen sind in manchen Ländern rechtens, es muss also schon immer hier in Deutschland der Einzelfall geprüft werden
Ach komm, ich denke solche juristische Farcen sollte man einfach lassen - nach dem Einknicken vor dieser Quran Regel sollte man die Straftat abschaffen.

So hier hat man zB geprüft und nichts bestraft:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html
Der heute 36-jährige Kurde war 1999 nach Deutschland eingereist, hatte studiert und 2008 eine Stelle als Bauingenieur angetreten. Im selben Jahr heiratete er eine Deutsche, kurz darauf beantragte er die deutsche Staatsbürgerschaft.
Was jetzt herauskam, führte dazu, dass die Stadt Karlsruhe die Einbürgerung umgehend widerrief. Demnach hatte der Mann bereits im Juni 2008, nur sieben Wochen nach seiner Hochzeit in Deutschland, in Syrien eine weitere Frau geheiratet.
Zack, da war die Straftat.
Im vorliegenden Fall würdigte das ­Gericht auch die besonderen Umstände. Demnach gab der Kläger an, er habe die Frau, bei der es sich um seine Cousine handle, geheiratet, weil sein im Jahr 2006 gelebtes Verhältnis mit ihr aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.
Braves Gericht: Ehrenrettung gewürdigt, Mehrfachehe genehmigt, Patriarchenpunkte verteilt, deutsche Staatsbürgerschaft behalten.

Was ist eigentlich mit der Frau?:
Nach Umwegen über Istanbul, Abu Dhabi und Schweden lebt die Frau nun ebenfalls in Karlsruhe, allerdings in einer eigenen Wohnung. Seine Erstfrau habe von ihr immer gewusst. Eheliche Kontakte gebe es keine.



1x zitiert1x verlinktmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 06:40
Abgesehen davon finde ich es nicht zielführend jetzt hier in der Breite die mit "Flüchtlingen" importierte Probleme zu diskutieren. Ich dachte es wäre eine "Bereicherung", "wertvoller als Gold" was sie zu uns bringen, und so weiter. Warum sprechen wir nicht davon?

So was etwas:
Flüchtling findet 50.000 Euro – und gibt sie weiter

Ein Flüchtling findet einen Schatz versteckt in einem alten Kleiderschrank – und informiert die Behörden. Die Polizei und die Stadt Minden feiern den 25-Jährigen als "Held des Tages".
https://www.waz-online.de/Nachrichten/Panorama/Fluechtling-meldet-Behoerden-50-000-Euro-Fund (Archiv-Version vom 12.05.2021)

Weiter sollte sich bald die Erkenntnis durchsetzen dass wir keine Wohltaten zu verteilen haben und die Dutzenden Milliarden im Staastshaushalt die jedes Jahr für "Flüchtlinge" und "Asylindustrie" ausgegeben werden, die werden früher oder später auch zum Problem werden bzw. an anderer Stelle auffällig fehlen. Die Zeit des billigen Geldes wird nicht ewig währen. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

Ich verurteile jeder Form Gewalt schärfstens und befürworte eine friedliche Verständigung zwischen den Völkern dieser Erde.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 07:02
Zitat von gentuliogentulio schrieb:Warum sprechen wir nicht davon?
Kannst Du gerne machen, da steht aber nicht viel:
Positive Erlebnisse mit und Zivilcourage von Migranten
Hier geht es in erster Linie um die Gesetzgebung, in der aktuellen Situation um die nicht vorhandenen bzw. eingehaltenen Gesetze.
Zitat von gentuliogentulio schrieb:Weiter sollte sich bald die Erkenntnis durchsetzen dass wir keine Wohltaten zu verteilen haben
Bei wem? Ich denke im Inland sieht man die erzielten Erfolge nach 4 Jahren, ein totaler Unterschied zu dem Versprochenen, aber was erwartest Du von Politiker und Leute die das unbedarft nachplappern...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 08:47
@the_unforgiven
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Den Punkt verstehe ich nicht, wieso eine Heirat (ist doch nur eine rechtliche Sache, ein Stück Papier) vor Vergewaltigung schützen soll?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:muß so ein "ehre" scheiß sein oder eine art Kuhhandel...Man bedenke im Ehrbegriff ist bereits das zusammen übernachten (in getrennten Zimmern) Ehrverlust für die Frau.
Das mit der Ehre verstehe ich - ist nun mal so. Aber weshalb es dann - wenn jemand flüchten will - nicht reicht, wenn er einfach nur behauptet, er habe diese und jene Frau geheiratet, weshalb muss er also so eine Heirat tatsächlich durchziehen? Bzw. muss er denn irgendjemanden - z.B. im Flüchtlingsheim - die Heiratsurkunde vorweisen? ...
... und potentiellen Vergewaltigern doch sicher schon gar nicht - die glauben es sicher wenn er sagt, er hat sie geheiratet?
(hoffe es ist gut genug raus gekommen, worauf ich hinaus will?)
allzu häufig waren minderjährige Mädchen vor der Flucht verheiratet worden, um sie nicht „schutzlos“ auf den Weg zu schicken.https://www.welt.de/politik/deutschland/article178615088/Verheiratete-Minderjaehrige-Regierung-weiss-nicht-wie-viele-Kin...
Ob diese Frauen dann überhaupt vor dem Mann geschützt sind, der sie pro forma geheiratet hatte? (rhetorische Frage)

Die Ehre geht also auch für die Argumentation vor dem tatsächlichen Schutz der Kinderbräute?:
Der Ehrverlust wird übrigens auch als Grund dafür aufgeführt weshalb man Ehen nicht einfach für ungültig erklären können soll:https://www.welt.de/politik/deutschland/article159540659/Warum-schuetzt-Maas-eher-Maenner-als-Kinderbraeute.html
Muss ich alles nicht nachvollziehen können.
damit sie an der Seite ihres Ehemanns vor sexueller Gewalt besser geschützt seien. Der Ehepartner wird demnach weniger als Bedrohung für das Mädchen gesehen als etwa Schlepper.
wie gesagt, ist für mich alles irgendwie eine Farce.
Auch bezüglich dem hier (weil inkonsequent):
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, warnt deshalb vor einem Pauschalverbot ohne Ausnahmen. Das sei zwar „gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“.
Wenn es nur um die Ehre geht - bei der Argumentation - dann müssten konsequenterweise also alle solche Ehen anerkannt werden, denn es geht bei allen Ehen nur um die eine Sache - die Ehre. Wozu dann so kompliziert und Einzelfall-Prüfungen? (warum einfach wenn es auch umständlich geht?)
Eine Argumentation, der auch die Grünen etwas abgewinnen können. Ihre Partei sei zwar gegen Ehen von Minderjährigen, sagt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Franziska Brantner.
sagen kann man viel, was sie in der Praxis wollen spricht eine andere Sprache.
Ihre Partei sei zwar gegen Ehen von Minderjährigen, sagt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Franziska Brantner.
Das Gesetz dürfe aber nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. „Es muss Härtefallregelungen und Ausnahmen geben, damit in jedem Fall die Entscheidung dem Kindeswohl entspricht.“
Wie schon geschrieben, ob es wirklich dem Kindeswohl entspricht, wenn es nur um eine fragwürdige Ehre geht? Und niemand kann kontrollieren, ob der Ehemann seine Frau vergewaltigt?
In einigen Fällen könne die Auflösung der Ehe nicht dienlich sein – etwa, wenn schon ein Kind geboren wurde, gibt Brantner zu bedenken. „Die Aufhebung hätte dann bei Rückkehr der Mutter fatale Konsequenzen: Nicht eheliche Kinder könnten für sie in der Heimat Ächtung bedeuten.“
Das mag ja alles sein, aber dafür gäbe es sicher auch andere Lösungen.
Selbst wenn die Ehe aufgelöst würde in Deutschland, muss das ja nicht bedeuten, dass die Frau zurück in ihr Land müsste.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 08:55
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zack, da war die Straftat.
wieso Straftat?

@Optimist
es gibt eben mehr zwischen Himmel und Erde, als Deine Vorstellungskraft für möglich hält.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 08:58
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:als Deine Vorstellungskraft für möglich hält.
Doch doch, meine Vorstellungskraft reicht durchaus, zu sehen wie nachsichtig die deutsche Rechtsprechung sein kann ;)
wie hier z.B. zu sehen: Beitrag von Abahatschi (Seite 2.208)

Wäre mal interessant wie das mit den Kinderbräuten und Vielehen in anderen EU-Ländern geregelt wird?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 08:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wieso Straftat?
Also, für jemand der so tut als wäre sie in dem Thema drin...
Bitte:
https://dejure.org/gesetze/StGB/172.html
§ 172
Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und

1. mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder
2. gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.

Ebenso wird bestraft, wer mit einer dritten Person, die verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt, die Ehe schließt oder gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit dieser dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.



melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 09:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Ehre
ist hier als juristisches Argument angekommen und kann auch so verwendet werden, aber nur wenn man einen anderen kulturellen Hintergrund hat. (Dir würde man es nicht abkaufen)


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 09:10
@Abahatschi
ja, wenn man das IN DEUTSCHLAND macht. Aber für jemanden, der nicht in der Sache drin ist, haste ja gar nicht so weit daneben gehauen.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 09:15
@Abahatschi

"die Ehre"
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:ist hier als juristisches Argument angekommen und kann auch so verwendet werden, aber nur wenn man einen anderen kulturellen Hintergrund hat. (Dir würde man es nicht abkaufen)
Ja natürlich. :D
Deshalb auch meine Frage, wie das denn in anderen EU-Ländern wohl ist - ist man da auch so nachsichtig und verständnisvoll?

Genau das wird der Knackpunkt sein:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn man das IN DEUTSCHLAND macht
in Deutschland ist halt einiges anders auch bezüglich Asylgesetze und deren Umsetzung.


Anzeige

1x zitiertmelden