Tussinelda schrieb:Und wenn die Anhörung ergibt, dass das, was die geflüchtete Person vorbringt, nachvollziehbar erscheint, dann wird der Person geglaubt.
dann wird diese Person aber auch nicht abgeschoben bzw. bekommt einen Asylstatus.
Umgedreht: wer keine Papiere hat und auch nicht plausibel belegen kann (in so einer Anhörung), dass er wirklich verfolgt wurde und wo, so jemand bekommt keinen Asylgrund bestätigt.
Und für so jemamden sollten dann die Gesetze wenigstens dahingehend verändert werden, dass es nur noch Sachleistungen gibt -> UM den Druck für eine freiwillige Ausreise zu erhöhen.
Aber das bringt eben unser weichherziger Staat "nicht übers Herz".
Natürlich gibts bei den Abschiebungen auch Härten, dass sich jemand z.B. gut integriert und einen Job hat, in solchen Fällen sollten dann eben auch Ausnahmen möglich sein.
Wer sich aber nicht integriert, muss spüren, dass er dann hier - so ganz ohne plausiblen Asylgrund - nicht willkommen ist, um seinen Ausreisewillen zu fördern.
Aber so wie hier die Gesetze sind, wird das Bleiben (trotz Ausreisepflichtigkeit) aufgrund der Alimentierung eben noch gefördert und das finde ich grundfalsch.
Die Grünen und Linken vor allem finden es richtig, ist mir klar, muss man ja aber nicht genau so sehen.