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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 09:24
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was kostet das und wie wird es finanziert, sprich was wird nicht umgesetzt?
ach wegen dem bisschen Geld mache ich mir weniger Sorgen ;) ... wir "drucken" genügend, dann steigt halt u.a. dadurch die Inflation, aber das tragen ja alle gleichermaßen (die "Kleinen" haben wie immer etwas mehr daran zu knabbern).

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 09:58
Die ukrainischen Flüchtlinge haben für gewöhnlich einen Ausweis dabei, wissen, wo sie herkommen und haben eine ähnliche Sozialisation. Das sind gehörige Unterschiede zu Menschen aus völlig fremden Kulturen. Das wusste schon Helmut Schmidt - je weiter eine Kultur der unseren fremd ist, um so grösser ist das Potential für Probleme.
Wir reden ja von Menschen mit abgelehntem Anspruch, die hier bleiben sollen.
Ausserdem kommen -wie bereits richtig gesagt - fast nur Frauen und Kinder. Und es sind keine Wirtschaftsflüchtlinge. Und die Männer der geflüchteten kämpfen in der Ukraine auch für unsere Freiheit bzw gegen einen Aggressor, der uns gerne mal mit Atomschlägen droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 10:01
ja, 2 Klassengesellschaft, was Geflüchtete betrifft.........
EU-Zustrom-Richtlinie: Geflüchtete erster und zweiter Klasse?
Geflüchtete aus der Ukraine haben mehr Rechte als Geflüchtete aus anderen Kriegsgebieten. Das liegt an einer EU-Richtlinie. Gibt es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft? Der Münchner Kardinal Reinhard Marx meint, das dürfe es so nicht geben.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/kultur/eu-zustrom-richtlinie-gefluechtete-erster-und-zweiter-klasse,T2Kf0cg (Archiv-Version vom 08.05.2022)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 10:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diese sind auch unproblematischer.

1.: vorwiegend Frauen (Begründung weshalb das einfacher ist als hauptsächlich junge Männer muss ich hoffentlich nicht wiederholen)

2.: Bedingungen wurden geändert, welche die Integration erleichtern.

3.: ähnliche Sozialisation wie in Europa
Haben wir die nötigen Kapazitäten oder andere Länder in Europa, dann sollte es kein mit zweierlei Maß messen bzgl. Flüchtlingen, deren Leib und Leben durch was oder wen auch immer in Gefahr ist, geben.

Sind Leib und Leben wie bspw. durch einen Krieg oder kriegsähnliche Zustände in Gefahr - dann sollten Geschlecht, Herkunft (Ethnie) sowohl ursprünglich als auch Fluchtland, aus dem sie kommen und in dem Krieg oder überhaupt Gefahr als Oberbegriff herrscht - und Religion keine Rolle spielen. Somit sollte auch erst mal die Sozialisierung keine Rolle spielen.
Die Sozialisierung spielt für mich erst wieder eine Rolle, geht es um einen dauerhaften Aufenthalt. Da ist es natürlich leichter Menschen mit unserer europäischen oder einer ähnlichen Sozialisierung zu integrieren. Aber auch alle anderen aus islamischen Ländern bspw. sind lernfähig, wenn sie denn wollen. Und da gibt es nach wie vor etliche, die sich integrieren lassen wollen. Die dürfen nicht unter denen leiden, die sich nicht integrieren lassen wollen bzw. nicht unsere Sozialisierung einschließlich nicht unser Recht und Gesetz annehmen und anerkennen wollen.

Ps.


Punkt 3 hast du auch u.a. der SPD zu verdanken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 11:48
@Tussinelda
Am 14. Juni 2010 sagte UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon in Freetown: Sierra Leone represents one of the world’s most successful cases of post-conflict recovery, peacekeeping and peacebuilding. (übersetzt etwa: „Sierra Leone ist einer der weltweit erfolgreichsten Fälle für Wiederaufbau, Friedenswahrung und Friedensaufbau nach einem Konflikt.“)[59]
Quelle: Wikipedia: Sierra Leone

Es gibt schon auch einen Unterschied, ob ein Land ganz aktuell hier und jetzt von einer regionalen Großmacht angegriffen wird, oder ob es bis vor 20 Jahren einen Bürgerkrieg gab, was den Vergleich der Ukrainer zu Migranten aus Sierra Leone angeht.

Und während es relativ naheliegend ist, aus der Ukraine nach Polen und dann zum Teil weiter nach Deutschland zu flüchten, stellt sich bei Sierra Leone dann doch die Frage, ob da wirklich so wenige sichere Drittstaaten auf dem Weg liegen.

Reinhard Marx, der im verlinkten Artikel die Rolle der moralischen Institution versucht einzunehmen, ist als solche vielleicht auch eher gar nicht geeignet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 12:26
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Haben wir die nötigen Kapazitäten oder andere Länder in Europa, dann sollte es kein mit zweierlei Maß messen bzgl. Flüchtlingen, deren Leib und Leben durch was oder wen auch immer in Gefahr ist, geben.
genau das ist ja erst mal die Frage "haben wir nötige Kapazitäten"-> D ist verschuldet, knausert bei der schon hier lebenden Bevölkerung, wir haben Inflation (weitere Aufzählungen spare ich mir). Das mit dem "Gelddrucken" funktioniert nicht ewig.
Und was zweierlei Maß betrifft: doch, sollte man machen, nämlich klare Trennlinie zwischen Asyl-Migration (wo ein tatsächlicher Grund vorliegt) und Wirtschsmigration.

Und erst wenn da getrennt wurde und von Grünen und Roten nicht weitere Migration gefordert wird, bin ich bei diesem Punkt bei dir:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sind Leib und Leben wie bspw. durch einen Krieg oder kriegsähnliche Zustände in Gefahr - dann sollten Geschlecht, Herkunft (Ethnie) sowohl ursprünglich als auch Fluchtland, aus dem sie kommen und in dem Krieg oder überhaupt Gefahr als Oberbegriff herrscht - und Religion keine Rolle spielen.
Im Umkehrschluss: sobald sich herausstellt, es ist kein triftiger Asylgrund vorhanden, dann bin ich für Ungleichbehandlung.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Somit sollte auch erst mal die Sozialisierung keine Rolle spielen.
Die Sozialisierung spielt für mich erst wieder eine Rolle, geht es um einen dauerhaften Aufenthalt.
das ist richtig. Wir haben aber halt Viele mit dauerhaftem Aufenthalt aber ohne triftigen Asygrund.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Da ist es natürlich leichter Menschen mit unserer europäischen oder einer ähnlichen Sozialisierung zu integrieren. Aber auch alle anderen aus islamischen Ländern bspw. sind lernfähig, wenn sie denn wollen.
ja, glaube ich, dass es da welche gibt. Wäre nur mal interessant zu wieviel Prozent. Darüber wird es sicherlich keine Statistik geben.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und da gibt es nach wie vor etliche, die sich integrieren lassen wollen. Die dürfen nicht unter denen leiden, die sich nicht integrieren lassen wollen bzw. nicht unsere Sozialisierung einschließlich nicht unser Recht und Gesetz annehmen und anerkennen wollen.
hier gebe ich dir natürlich Recht.
Dennoch bin ich für Ungleichbehandlung wenn es um fehlenden Asylgrund geht.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Punkt 3 hast du auch u.a. der SPD zu verdanken
wie meinst du das? -> das ist mein Punkt 3:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:3.: ähnliche Sozialisation wie in Europa
was habe ich da der SPD zu verdanken? Und das sind ja in meinen Augen auch "Rote" (alle Parteien die mehr links ausgerichtet sind, sind für mich rot)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 12:29
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Reinhard Marx, der im verlinkten Artikel die Rolle der moralischen Institution versucht einzunehmen, ist als solche vielleicht auch eher gar nicht geeignet.
der sagt nur, dass es keine Geflüchteten zweiter Klasse geben dürfe. Der Rest kommt von anderen ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 13:15
Zitat von OptimistOptimist schrieb:es ist kein triftiger Asylgrund vorhanden
aber Krieg ist doch gar kein Asylgrund.......und ganz davon abgesehen, es ist richtig, Kriegsflüchtlinge aufzunehmen, was falsch ist, ist Unterschiede zu machen:
Zustrom-Richtlinie wurde nach dem Syrienkrieg nicht aktiviert
Es werden also Unterschiede gemacht: Kriegsflüchtlinge aus dem Jemen, Somalia oder Afghanistan bekommen nicht die gleichen Rechte wie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Und: Selbst zwischen den Geflüchteten aus der Ukraine werden Unterschiede gemacht. Drittstaatangehörige, zum Beispiel aus Marokko oder Nigeria, die ebenfalls vor russischen Bomben aus der Ukraine flüchten musste, erhalten kein Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/kultur/eu-zustrom-richtlinie-gefluechtete-erster-und-zweiter-klasse,T2Kf0cg (Archiv-Version vom 08.05.2022)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 13:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber Krieg ist doch gar kein Asylgrund
für mich schon, wenn es wie im Falle der Ukraine etwas ganz Akutes ist. Und dann sollte man meinetwegen die Gesetze dahingehend ändern oder so handhaben wie es bei den Menschen aus der Uraine gemacht wurde.
wenn es etwas... Akutes ist
sowas hier zähle ich z.B. nicht dazu:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es gibt schon auch einen Unterschied, ob ein Land ganz aktuell hier und jetzt von einer regionalen Großmacht angegriffen wird, oder ob es bis vor 20 Jahren einen Bürgerkrieg gab, was den Vergleich der Ukrainer zu Migranten aus Sierra Leone angeht



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.06.2022 um 14:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der sagt nur, dass es keine Geflüchteten zweiter Klasse geben dürfe. Der Rest kommt von anderen
@Tussinelda

Was daran problematisch ist:

Der Begriff 'Geflüchtete' subsummiert ja ganz unterschiedliche Personengruppen und ist auch kein Rechtsbegriff oder Verwaltungsbegriff. Er ist an sich schon sinnvoll, gerade wenn man alle Gruppen darunter zusammenfassen möchte.

Bei der Zuteilung von Leistungen kann es aber Unterschiede geben: pos Asylbescheid, neg Asylbescheid, Duldung, Status als Kriegsflüchtling etc. Da gibt es halt unterschiedliche Regeln für, teilweise auch gut begründbar.

Ich würde nicht aus einem unterschiedlichen Leistungsumfang ableiten, dass man Menschen an sich da wertet.

Und was die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung angeht, ist die natürlich von persönlichem Empfinden geprägt.
Natürlich kann man leichter Menschen mobilisieren, um Leuten zu helfen, die nur ein paar Hundert Kilometer von hier zu Hause sind, die gerade 'vom Russen' angegriffen werden und zwar genau heute auch und deren Leid medial sehr präsent ist.

Natürlich beschäftigen 'wir' uns hier sehr viel mehr mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als mit einem Bürgerkrieg in einem Land, das die Meisten nicht mal auf der Landkarte finden würden, auch weil deren Bürgerkriegsparteien keine Atomwaffen auf uns gerichtet haben. Und für einen Bürgerkrieg, der vor 20 Jahren zu Ende war, gilt das noch sehr viel mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2023 um 13:08
Aus dem anderen Thread:
Zitat von klompje1klompje1 schrieb:Werde nie vergessen ein Libanisches Mädchen dürfte Praktikum machen beim Arzt.
Der fand niemand.

Sie machte ihre sachen sehr gut, verstand sich sofort mit kollegen, und würde genommen. Bekam die Lehrstelle.
Ich fragte dann in dem anderen Thread, wer dagegen war, dass sie dort eine Lehrstelle bekommen konnte.
Zitat von klompje1klompje1 schrieb:Das Amt und Ausländerbehörde.

Der Chef hatte sie mit handkuss genommen. Eine sehr gepflegte erscheinung und freundlich zu patienten und kollegen, sah Arbeit.

Der Chef hat alles versucht sie zu bekommen, hat sich dahinter geklemmt, aber war nichts zu machen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich finde gar keine Worte :( :(
Was ist denn das für eine Willkür? Wieso mischt sich denn eigentlich das Amt bei privaten Firmen ein, wen die einstellen?
Ist das so ein Ding vonwegen "Einheimische zuerst"? Aber selbst wenn, wenn der Chef keine Einheimischen gefunden hat, dann spielt das doch gar keine Rolle?
Oder lag es evtl. daran, dass die Libanesin keine Arbeitserlaubnis hatte? Dann hätte man ihr doch ganz unbürokratisch mal eine erteilen können. Oder hatte sie keine Bleibeberechtigung?

Also das hätte ich nicht gedacht, dass bei Euch das Amt so ausländerfeindlich agiert.
Ob das in Deutschland auch so läuft? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und jetzt unter dieser Koalition schon gar nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist ja nicht so, dass ähnliche Beispiele massig im Asylgesetzethread verlinkt und durchgekaut wurden
ich konnte nicht alle Beiträge lesen, könntest du bitte mal etwas verlinken oder erklären, ob es in D auch so ist, dass jemand der eine Bleibeberechtigung oder Duldung hat, hier dann nicht arbeiten darf wo er möchte?
Ich setze mal voraus dass die Libanesin eine Bleibeberechtigung hatte, ansonsten korrigiert mich klompje1 dann.

Wenn sie natürlich keine hatte, dann ist mir schon klar, dass die Gesetze dagegen sprechen - das ist mir bekannt.
Aber auch in solch einem Falle wäre ich dafür, dass man die Gesetze mal außer acht lässt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2023 um 13:30
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich konnte nicht alle Beiträge lesen, könntest du bitte mal etwas verlinken oder erklären, ob es in D auch so ist, dass jemand der eine Bleibeberechtigung oder Duldung hat, hier dann nicht arbeiten darf wo er möchte?
das Ausländeramt entscheidet, ob eine Erwerbstätigkeit/Ausbildung erlaubt ist. Da gibt es diverse Regelungen, warum man die bekommt oder eben nicht bekommt. Bei dem was @klompje1 da geschrieben hat ist nicht klar, woran es gelegen haben könnte.
Wann ist eine Ausbildungs-Duldung ausgeschlossen?
Eine Ausbildungs-Duldung ist für Sie leider nicht möglich, wenn bereits einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

In Ihrem aktuell gültigen Dokument des Landesamtes ist die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“ enthalten.
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. (Sie sind damit nicht „vollziehbar ausreisepflichtig“ und können weder die Ausbildungs-Duldung noch eine andere Duldung erhalten. Die Ausbildung kann aber je nach Nebenbestimmung erlaubt sein.)
Quelle: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/informationen-fuer-gefluechtete/artikel.874122.php
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG dürfen Sie nicht immer ohne weiteres arbeiten.
Die Ausländerbehörde kann Ihnen aber generell erlauben, erwerbstätig zu sein.[1] In Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird dann die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit gestattet“ o.ä. eingetragen sein.[2]
Wurde eine Erwerbstätigkeit nicht generell gestattet, kann die Ausländerbehörde kann Ihnen aber erlauben, eine bestimmte Arbeit aufzunehmen.[3] In Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in diesem Fall die Nebenbestimmung „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde“ eingetragen sein.[4] Dann müssten Sie für ein konkretes Arbeitsangebot bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Arbeitserlaubnis beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht zustimmen.[5]
Quelle: https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/22-verlaengerung-einer-aufenthaltserlaubnis/arbeit-ausbildung/


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28.01.2023 um 11:42
Aus dem anderen Thread, wegen OT-Gefahr mal hier:
Zitat von CannabisNormalCannabisNormal schrieb:Ich kann mich da nur wiederholen. Solche Leute sollten auf unbegrenzte Zeit in Abschiebehaft kommen bis eine Abschiebung möglich ist oder sie freiwillig ausreisen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die andauernden Wiederholungen machen es nicht besser. Wenn diese Menschen eine Gefahr sind, dann Sicherheitsverwahrung, es darf nicht möglich sein und es ist auch nicht möglich, einen Menschen einfach bis zum Nimmerleinstag in Abschiebehaft zu belassen, da es ja in diesem Fall keine Aussicht auf Abschiebung gibt. Weshalb dieser Mensch auch eine Duldung hat.
So jemand würde sicherlich nicht freiwillig in Abschiebehaft bleiben (wäre unlogisch), also denke ich mal, er würde beizeiten kooperieren und freiwillig abreisen.

Ergo, eine unbegrenzte Abschiebehaft könnte den Anreiz schaffen, dass so jemand freiwillig geht.
Eine begrenzte Abschiebehaft würde das nicht bringen können, weil derjenige ja weiß dass es nur begrenzt ist und das dann eben absitzen würde.
Zitat von CannabisNormalCannabisNormal schrieb:sollten auf unbegrenzte Zeit in Abschiebehaft kommen bis eine Abschiebung möglich ist oder sie freiwillig ausreisen.
genau in diesem Sinne - auf die Freiwilligkeit bzw. diesen Anreiz setzen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auf unbestimmte Zeit? Ob das so verfassungskonform wäre?
das isses eben, da müssten vielleicht wirklich mal Gesetze geändert werden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Asyl und Schutz dienen dazu, Menschen vor Gewalttätern zu schützen, nicht dazu Gewalttäter vor Strafverfolgung zu schützen, auch dann nicht, wenn Strafen dort u.U. unangenehmer sind.
sehe ich genauso.
Und wenn jemand hier keinen Asylgrund bescheinigt bekam - also nur eine Duldung hat - dann bedeutet das ja, dass er in seinem Heimatland gar nichts zu befürchten hat.
Also könnte man mit unbegrenzter Abschiebehaft einen guten Anreiz schaffen, dass er seine Sachen freiwillig packt.
Und wenn er das dann doch nicht tut, kommt er wieder in Abschiebehaft, falls man ihn aufgreift. Er müsste dann ständig in dieser Angst leben und das fänd ich gerechtfertigt.
Man kann ja auch mal verlangen, dass sich so ein Abzuschiebender nach dem geltenden Recht richtet.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich würde eher fordern, dass Menschen, deren Schutzststatus rechtswirksam abgelehnt ist, bzw Menschen die ihren Schutzstatus durch Gewaltstraftaten verlieren (wofür ich wäre) auf den Status jeden anderen Nicht EU Ausländers zurückfallen, nämlich Tourist. Das bedeutet: Sorg für Dich selbst und fahr nach Hause.
da bestünde die Gefahr, dass er kriminell würde. Zumindest vielleicht Sachleistungen zugestehen?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nein Stand heute bekommt er Transfer obendrauf, was die Ausreisewilligkeit sicher begrenzt.
Zitat von CannabisNormalCannabisNormal schrieb:Das ist mir neu - d.h. man erhält die Sozialleistungen vom Asylbewerberleistungsgesetz wenn man ausgewiesen wurde aber man darf nicht arbeiten?
Wie dumm kann ein Staat agieren?
das finde ich auch nicht gerade gescheit.
Sachleistungen für Abzuschiebende könnte vielleicht einen Anreiz schaffen?

Dafür wäre ich auch - man kann ja sowieso nicht Alle retten:
Zitat von CannabisNormalCannabisNormal schrieb:Ansonsten sollte man sich wirklich überlegen ob man Leute ohne Papiere einreisen lassen will, wenn es so massive Probleme gibt....
Ich bin an einem Punkt angekommen wo ich sage: Das sollte man sein lassen. Schade um die nicht kriminellen Flüchtlinge, aber die derzeitigen Zustände kann ich nicht akzeptieren.
...
Dann lieber eine Festung Europa und man hilft per cherry picking nur den besonders hilfsbedürftigen Flüchtlinge und denen die Papiere haben. Allein von denen gibt es sicherlich mehr als Deutschland aufnehmen könnte.
Finden halt viele zu menschenfeindlich.
... und ist eben auch wieder gegen unsere Asylregeln.
Zitat von LindströmLindström schrieb:Was mich aber jetzt generell wundert, dass nicht noch viele Millionen Menschen mehr zu uns kommen. Es gibt so viele konfliktgeladene Länder in denen ein menschenwürdiges Leben schlichtweg nicht möglich ist. Ich verstehe jeden Flüchtling, der die Strapazen auf sich nimmt, alles zurück lässt, und hier auf eine bessere Zukunft hofft. Was ist mit den kranken und älteren Menschen, die es nicht hierher schaffen? :-(
das hatte ich mich auch schon öfter gefragt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2023 um 14:14
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das hatte ich mich auch schon öfter gefragt.
Eine Flucht nach Europa ist zwar keine Ausnahme aber auch nicht die Regel, die meisten flüchten zum Beispiel in Afrika in Nachbarländer, die wenigsten nach Europa.
Flucht nach Europa kostet, das kann sich nicht jeder leisten.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Migrantinnen und Migranten aus Afrika wandern überwiegend innerhalb ihres Kontinents, meist sogar in ihrer Region. Mehr als die Hälfte der weltweit 36,6 Millionen Migrantinnen und Migranten aus Afrika lebte im Jahr 2017 in einem anderen afrikanischen Land. Bei den Migrantinnen und Migranten aus Subsahara-Afrika traf dies sogar auf fast drei Viertel zu. Das gilt insbesondere für Flüchtlinge: In den Jahren 2017 und 2018 standen drei afrikanische Länder auf der Liste der zehn Länder, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. Das waren Uganda (Platz 3), Sudan (Platz 4) und Äthiopien (Platz 9). Die Flüchtlinge dort stammten in der Regel aus den Nachbarländern.

Ende 2018 gab es in ganz Afrika insgesamt knapp 6,8 Millionen Flüchtlinge und 17,8 Millionen Binnenvertriebene, die innerhalb ihres eigenen Landes in einen anderen Landesteil geflüchtet sind. Zum Vergleich: In ganz Europa waren zum gleichen Zeitpunkt rund 2,8 Millionen Flüchtlinge registriert, davon 2,5 Millionen in den Staaten der EU. Afrika beherbergte also insgesamt mehr als doppelt so viele Flüchtlinge wie Europa.

Migrantinnen und Migranten aus Afrika zieht es in die ganze Welt, nicht nur nach Europa. Ihre Motive zur Wanderung sind vielfältig: Die wichtigsten Zielländer von Menschen aus Afrika, die ihren Kontinent verlassen, sind Frankreich, das Vereinigte Königreich, die USA sowie Saudi-Arabien. Nach Frankreich wandern vor allem Menschen aus Nord- und Zentralafrika aus, nach Großbritannien Menschen aus Ostafrika und dem Süden des Kontinents. Die USA ziehen vor allem Menschen aus West- und Ostafrika an, Saudi-Arabien ist für Nordafrika attraktiv.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2023 um 14:53
Ich habe noch mal eine grundsätzliche Frage. Angenommen, es kommt ein 60-jähriger Flüchtling hier nach Deutschland, weil in seinem Herkunftsland Krieg ist. Bekommt dieser dann quasi sofort Rente bzw. Grundsicherung, inklusive Miete und Heizung? Denn bis er unsere Sprache lernt und sich hier integriert, ist dieser ja sowieso schon im normalen Rentenalter.

Mir ist natürlich klar dass man den Menschen helfen muss. Man kann sie ja schlecht ohne finanzielle Mittel lassen. Auf der anderen Seite, ist es schon ein komisches Gefühl, wenn Menschen hier 40 Jahre gearbeitet haben und auch auf Grundsicherung angewiesen sind.

Ich will klarstellen, dass ich hier nicht Rentner gegen Flüchtlinge ausspielen möchte! Aber dennoch interessiert mich, wie es in der Realität aussieht?

@Tussinelda
@behind_eyes
@sacredheart
Vielleicht kennt ihr euch aus?


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28.01.2023 um 15:06
Edit:

Rente von der DRV wohl nicht, da diese Umlagenfinanziert ist.


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28.01.2023 um 15:08
@Lindström
welcher Geflüchtete bekommt denn gleich Rente? und dann noch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter? Und warum fragst Du das?

Es wäre wohl eher dann die Grundsicherung im Alter......aber wie gesagt, dass bekommen derzeit, also Grundsicherung, meines Wissens nur ukrainische Geflüchtete sofort. Ansonsten gibt es Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


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28.01.2023 um 15:10
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und warum fragst Du das?
Wenn man sich mit dem Thema befasst, ist das doch keine außergewöhnliche Frage?

Es gibt schließlich nicht nur junge Frauen und Männer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2023 um 15:17
Zitat von LindströmLindström schrieb:Es gibt schließlich nicht nur junge Frauen und Männer.
aber größtenteils, also junge Männer. Bei den ukrainischen Geflüchteten ist das natürlich anders. Aber die bekommen ja wie gesagt gleich Grundsicherung, die Grundsicherung im Alter aber eben auch erst beim gesetzlichen Renteneintrittsalter.


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28.01.2023 um 15:53
Zitat von LindströmLindström schrieb:Angenommen, es kommt ein 60-jähriger Flüchtling hier nach Deutschland, weil in seinem Herkunftsland Krieg ist. Bekommt dieser dann quasi sofort Rente bzw. Grundsicherung, inklusive Miete und Heizung?
Zuerst muss sein Asylantrag positiv verlaufen (oder subsidärer Schutz) -> in dieser Zeit, sollte er nicht arbeiten (geht mit Genehmigung) kriegt er die Unterkunft und wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt.
Wenn alles positiv verlaufen ist steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommt ALG2, sollte er eine angemessene Wohnung finden, kriegt er diese bezahlt, die Heizkosten nach aktuellen Regelungen.
Wenn er das Rentenalter erreicht spielt es eine Rolle ob seine Arbeitsjahre im Ausland nachweisbar sind und anerkannt werden (sehr kompliziert, Chance sehr gering), ansonsten bekommt er Grundsicherung (äquivalent H4).
Du hast ein Beispiel gewählt wo Migration nicht bei den unbesetzten Fachkräftestellen hilft.


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