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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2023 um 14:05
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Da würde ich dann aber unser verhältnis zu wohnraum als spekulationsobjekt und Wertanlage überprüfen und nicht unsere Asylpolitik.
Da hast Du recht, man sollte jedem der Vermögen hat auf die Finger schauen - man muss ihm beim Bezahlen der Sachen helfen, die deutsche Asylpolitik hingegen ist die beste der Welt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2023 um 23:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Da hast Du recht, man sollte jedem der Vermögen hat auf die Finger schauen - man muss ihm beim Bezahlen der Sachen helfen, die deutsche Asylpolitik hingegen ist die beste der Welt.
Man kann nicht zweigleisig fahren. Entweder Wohnraum sollte als Grundbedürfnis angesehen werden und damit etwas sein, womit Investoren nicht einfach spielen dürfen, oder aber es ist vollkommen Okay, wenn ein Vermieter aus Gewinninteressen (falls es hier so war) auf diese Art und Weise agiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.02.2023 um 05:39
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man kann nicht zweigleisig fahren.
Doch, und wie:
- lass doch Investoren bauen was der vermögende Markt will
- Sozialbau ist Sache des Staates
Dieser aktuelle Schwachsinn mit Vermischungen führt zu, ja, das was wir haben.


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Do-X ehemaliges Mitglied

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21.02.2023 um 06:12
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man kann nicht zweigleisig fahren. Entweder Wohnraum sollte als Grundbedürfnis angesehen werden
Das begreift unser Staat ja bis heute nicht. Wenn das durchgeht, was sich der Vermieter da erlaubt, dann sind alle christlichen Werte für den Eimer. Und zwar deshalb, weil der VM dann zwar neuen Wohnraum zur Verfügung stellt mit dementsprechend aber sicher doch auch neuen Mietpreisen - da wird unweigerlich ein Ergänzungsvertrag zum ursprünglichen Mietvertrag folgen - ist ja Neubau, und der kann "endlich" dem Mietspiegel angeglichen werden, was in einem maroden Altbau ja so gut wie unmöglich ist. UND er kann seine Schrottimmobilie an ,,Hilfebedürftige" weitervermieten, er macht sich einen Reibach.
Das klingt zwar human, ist es in meinen Augen aber nicht. Man sollte keine alten Bäume verpflanzen!!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.02.2023 um 06:31
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Wenn das durchgeht, was sich der Vermieter da erlaubt
Der böse Investor über den hier geschrieben wird, ist ein Unternehmen das der Stadt Lörrach gehört -> demzufolge ist der Staat/Kommune selbst das Schwein. Ich habe die Bezeichnung bewußt gewählt, weil davon ausgehen dass man das so bei Privaten gehandhabt hätte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.02.2023 um 07:38
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man packt die Ukrainer also in Gebäude, die sowieso bald abgerissen werden und wo ohnehin bald alle Mieter ausziehen müssten.
Da die Mieter wahrscheinlich schon länger in den Wohnungen leben, haben sie entsprechenden Kündigungsschutz.
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann.

Das sind zum Beispiel folgende Fälle:

Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Hauses oder der Eigentumswohnung gehindert wird und er hierdurch erhebliche Nachteile erleidet.
Quelle: https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/kuendigungsschutz.html
Eigenbedarf fällt weg, bleibt also die wirtschaftliche Verwertung.

Hier ergibt sich für den Vermieter eine interessante Gemengelage:
- die Häuser sollen eh abgerissen werden
- Mieter mit „alten“ Mietverträgen sitzen drin und sind nur schwer legal heraus zu bekommen
- für Flüchtlinge gibt’s auch Geld (evtl. mehr als durch bisherige Vermietung zu bekommen ist)
- die Alternativen sind wohl bereits existent

Da mit Rechtsstreitigkeiten zu rechnen ist, dauert eine Räumung länger, so dass bisherige Zeitpläne leicht überschritten werden können.
Macht man jetzt diese Häuser durch die Flüchtlinge zu „sozialen Brennpunkten“ werden die bisherigen Mieter leichter die Alternativen annehmen und vielleicht auf ihren Rechtsanspruch oder gar Klagen gegen die Kündigung verzichten. Gleichzeitig wird durch die Nutzung der Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft der Leerstand bis zum Abriss verringert.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der böse Investor über den hier geschrieben wird, ist ein Unternehmen das der Stadt Lörrach gehört -> demzufolge ist der Staat/Kommune selbst das Schwein. Ich habe die Bezeichnung bewußt gewählt, weil davon ausgehen dass man das so bei Privaten gehandhabt hätte.
Die Frage ist auch, ob die Stadt überhaupt von den Planungen des eigenen Unternehmens gewusst hat und diese Vorgehensweise billigt.

Trotzdem hat der Fall ein gewisses „Geschmäckle“ und ist auch wunderbar geeignet um gegen Flüchtlinge, grüne Stadträte usw. zu hetzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.02.2023 um 10:51
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Die Frage ist auch, ob die Stadt überhaupt von den Planungen des eigenen Unternehmens gewusst hat und diese Vorgehensweise billigt.
Der Bürgermeister der Stadt ist gleichzeitig Aufsichtsratvorsitzender dieser kommunalen Gesellschaft, der wird das schon gewusst haben.


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21.02.2023 um 13:17
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Die Frage ist auch, ob die Stadt überhaupt von den Planungen des eigenen Unternehmens gewusst hat und diese Vorgehensweise billigt.
Ja.
Das habe ich gefunden:
­­Die Gebäude in der Wölblinstraße bieten Platz für die Unterbringung von etwa 100 Personen. Die aktuell dort wohnenden Mieterinnen und Mieter, etwa 40 Personen, wurden seitens der Wohnbau Lörrach in den vergangenen Tagen vorab informiert. Bei dem Objekt handelt es sich um Wohnungen aus den 1950er-Jahren, die am Ende ihres Lebenszyklusses stehen und deren Abbruch und Ersatzneubau für die nächsten Jahre vorgesehen war. Den Mieterinnen und Mietern werden zeitnah modernere und bezahlbare Wohnraumangebote entsprechend der persönlichen Situation unterbreitet.
Quelle: https://www.loerrach.de/de/Stadt-Buerger/Rathaus-Buergerservice/Stadtnachrichten/Stadtnachricht?view=publish&item=article&id=9503
*moderne *bezahlbare Angebote entsprechend der persönlichen Situation. Also, es wird teurer...


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22.02.2023 um 14:22
Die kommunalen Unterbringungskapazitäten neigen sich mehr und mehr dem Ende zu, während die Zugangszahlen immer weiter ansteigen, selbst Wohncontainer sind nicht mehr zu bekommen. Es wird hochinteressant, wie diese Situation am Ende ausgehen wird. Ich würde jedenfalls nicht mehr darauf wetten, dass Mieter städtischer (Sozial-)Wohnungen zu 100 % sicher sind. Man wird natürlich alles versuchen, eine Entmietung unter Berufung auf die Unterbringungspflicht zu vermeiden, aber wenn es hart auf hart kommt und die Zahlen auf dem jetzigen Niveau bleiben, dann wird auch dieser letzte Joker irgendwann gezogen werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 14:36
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Ich würde jedenfalls nicht mehr darauf wetten, dass Mieter städtischer (Sozial-)Wohnungen zu 100 % sicher sind....wenn es hart auf hart kommt ... dann wird auch dieser letzte Joker irgendwann gezogen werden
wie sollte das gehen?
Man kann es doch - politisch gesehen - niemanden vermitteln, dass Mieter aus ihren Wohnungen und dann in die Obdachlosigkeit müssten, damit man Flüchtlinge in diese Wohnungen einquartieren kann.

Das geht nur - wie im Falle von Lörrach - wenn man Ersatzwohnungen anbieten könnte.
Da jedoch das hier der Fall ist:
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Die kommunalen Unterbringungskapazitäten neigen sich mehr und mehr dem Ende zu, während die Zugangszahlen immer weiter ansteigen, selbst Wohncontainer sind nicht mehr zu bekommen.
... könnte man also auch keinen Ersatz anbieten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 16:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:... könnte man also auch keinen Ersatz anbieten.
Wenn es heißt dass diese kommunalen Wohnungen Platz für 100 Personen bieten, dort aber aktuell nur 40 Personen wohnen, dann wird es vermutlich so sein dass es sich bei einigen oder allen dieser aktuellen Bewohner um sogenannte 'Fehlbeleger' handelt, die dort bisher geduldet wurden. Das ergibt sich z.B. aus der Situation heraus, dass eine Wohnung ursprünglich mal für ein 4-köpfige Familie gedacht war, aber die Kinder irgendwann mal ausgezogen sind und dort jetzt nur 2 Personen wohnen, oder in einer zwei-Personen-Wohnung ein Teil eines Ehepaars verstirbt, der verwitwete Teil dort aber weiter wohnen darf. Eigentlich nutzen diese Personen die Wohnungen dann zweckentfremdend oder nicht optimal, aber aus Gründen der Kulanz, der Rücksicht auf das soziale Umfeld oder derartigen Erwägungen wird solch eine Nutzung oft seitens der Wohnungsbaugenossenschaften geduldet, je nach Satzung teils kostenfrei, teils auch gegen die Erhebung einer sogenannten 'Fehlbelegerabgabe'. Ähnliche Situationen können sich z.B. auch ergeben, wenn die Wohnung ursprünglich per Sozialbindungsquote ausschließlich an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vergeben werden durfte, diese Berechtigung aber zwischenzeitlich durch Änderung der persönlichen Verhältnisse diese Berechtigung weggefallen ist, etwa durch inzwischen gestiegenes Einkommen. Falls es sich bei den Einwohnern dort tatsächlich um Fehlbeleger handelt kann es auch möglicherweise sein dass der Kündigungsschutz deutlich schwächer ist als bei einem ganz normalen Mietverhältnis, denn in manchen Wohnungsbaugenossenschaften ist in der Satzung und im Mietvertrag geregelt dass gegenüber Fehlbelegern Sonderkündigungsrechte bestehen wenn es dringenden Bedarf für aktuell berechtigte Menschen gibt - so soll z.B. verhindert werden, dass Leute Sozialwohnungen ewig 'zuparken' obwohl ihre Berechtigung oder ihr Anspruch schon lange verfallen sind. Es kann z.B. gut sein, dass hier dann am Ende irgendwelche Witwen die alleine auf den 90 Quadratmetern 4-Personen-Wohnung sitzen das Angebot bekommen in ein 'angemesseneres' 30-Quadratmeter-Einzelappartement umzuziehen damit man in der größeren Wohnung auch tatsächlich 4 Personen unterbringen kann die ansonsten gar keine Unterkunft bekämen. Das ist dann auch ein sinnvoller, aber eben kein 'gleichwertiger' Ersatz.


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22.02.2023 um 17:10
@bgeoweh
Ich habe gestern einen Bericht über diese Wohnungen gesehen.Dort wohnen überwiegend Hartz 4 Bezieher oder Rentner die Grundsicherung beziehen.Da werden die Wohnungen nicht zu groß für diese Leute sein da das Jc oder Amt diese sonst nicht bezahlen würde.In einer 3 Raum Wohnung kann man 3 Flüchtlinge unterbringen
Ich finde das Vorgehen unglaublich


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22.02.2023 um 18:14
Zitat von rosalie444rosalie444 schrieb:.Dort wohnen überwiegend Hartz 4 Bezieher oder Rentner die Grundsicherung beziehen.Da werden die Wohnungen nicht zu groß für diese Leute sein da das Jc oder Amt diese sonst nicht bezahlen würde
Doch, genau das sind so Fälle für Fehlbelegung. Wenn z.B. bei einem Rentner in Grundsicherung der Ehepartner stirbt wird der nicht direkt sofort gezwungen umzuziehen, sondern darf u.U. noch weiter in der 2-Personen-Wohnung bleiben. Weil man z.B. weiß dass das auch nicht mehr ewig dauert, und weil auch der Umzug Kosten verursacht.


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22.02.2023 um 19:05
Zitat von rosalie444rosalie444 schrieb:.In einer 3 Raum Wohnung kann man 3 Flüchtlinge unterbringen
In einer 3 Raum Wohnung werden in Hamburg 6 Geflüchtete/Obdachlose untergebracht.
Die Wohnraumzumessung bei öffentlich rechtlicher Unterbringung sind völlig anders, als bei normaler Wohnraumzumessung zB für §5 Schein oder Dringlichkeitsschein.
Es gibt bei öffentlicher Unterbringung in der Regel keine Einzelzimmer. Wenn es sich um eine Wohnung mit drei Räumen und einer Küche und einem Bad handelt, werden zwei Personen in einem Zimmer untergebracht Küche und Bad werden gemeinsam genutzt.
Das gilt sowohl für geflüchtete, als auch für deutsche Obdachlose.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 19:15
@fischersfritzi
Genau ,darum lohnt es sich ja den bisherigen Mietern zu kündigen.Anstatt 40 Mietern wie bisher setzt man 100 Flüchtlinge rein.Das da ältere Leute wohnen die zum Teil 30 Jahre wohnten interessiert nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 19:23
Zitat von rosalie444rosalie444 schrieb:Genau ,darum lohnt es sich ja den bisherigen Mietern zu kündigen.
Weiss nicht....ist das nicht eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft?
Die Mieten bei öffentlicher Unterbringung zahlt auch die Kommune. Ich kenne die Finanzstrukturen dort nicht, aber das muss nicht unbedingt ein gutes Geschäft sein.
Ich habe das so verstanden, dass die Häuser ohnehin abgerissen werden und man nun die Umsetzung der Mieter:innen einfach vorzieht und die Häuser noch einige Zeit als WUK zwischen nutzt, bevor man sie abreisst.
Zitat von rosalie444rosalie444 schrieb:Das da ältere Leute wohnen die zum Teil 30 Jahre wohnten interessiert nicht.
Die hätten wohl eh raus gemusst.
Und unter Umständen stellt der Umzug auch eine Verbesserung dar.
Gerade im Alter kann ein zugiger Altbau mit engen Bädern etc. recht beschwerlich sein.
Mal abwarten, wie das läuft.
Auf jeden Fall wurde die Angelegenheit maximal dämlich kommuniziert. Ob es am Ende für die Mieter:innen zum Vor-oder Nachteil wird kann man, denke ich, derzeit noch gar nicht beurteilen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 19:45
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Weiss nicht....ist das nicht eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft?
Die Mieten bei öffentlicher Unterbringung zahlt auch die Kommune.
Nee, das ist Quatsch, die zahlt der Mieter ob er das Geld selbst verdient oder vom JC bekommt.

Die Stadt/Gesellschaft bekommt wohl kalte Füsse:
Die für Montag angekündigte Bewohnerkonferenz wurde von der Stadt bereits abgesagt. Die Begründung von Bürgermeister Lutz: „Die Stimmung ist zu aufgeheizt.“ Ob die jetzige Stellungnahme die Gemüter der Bewohner beruhigt, bleibt abzuwarten.
Und eine typische neuzeitliche Erklärung, der Bürger ist mal wieder zu blöd um die ganz guten Absichten zu verstehen. Was soll da aus dem Brief aus dem Zusammenhang gerissen worden sein?? Wohl sein Geheimnis.
Rathauschef Lutz zeigte sich erstaunt über das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit: „Die 30 Wohnungen taugen nun wirklich nicht, den ganz großen Skandal herbeizureden.“ Er bedauerte, dass Inhalte des Wohnbau-Schreibens aus dem Zusammenhang gerissen worden seien. „Es ist viel Staub aufgewirbelt worden.“
Quelle: https://www.rtl.de/cms/aufregung-in-loerrach-mieter-sollen-ausziehen-damit-gefluechtete-einziehen-buergermeister-wehrt-sich-5031466.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 20:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nee, das ist Quatsch, die zahlt der Mieter ob er das Geld selbst verdient oder vom JC bekommt.
Wo kann ich das nachlesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 21:00
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wo kann ich das nachlesen?
Ich versteh die Frage nicht, Du hast es doch hier gelesen.
Es handelt sich um Mieter in den Wohnungen, daher:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:zahlt der Mieter ob er das Geld selbst verdient oder vom JC bekommt.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.02.2023 um 21:02
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es handelt sich um Mieter in den Wohnungen, daher:
Der Wohnraum soll aber in öffentliche Unterbringung umgewandelt werden, so wie ich es verstehe.
Dann bestehen keine regulären Mietverhältnisse.


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