Tussinelda schrieb:man müsste eben die Historie der EU, wer wann warum beigetreten ist usw. kennen, bevor man solche Äusserungen tätigt.
@Tussinelda Nein, das ist interessant für einen Schulaufsatz über die EU.
Am Ende zählt das, was man einbringt. Wer eine Party überwiegend bezahlt und sich über das Essen und die Musik beschwert hat erstens etwas falsch gemach und zweitens die Grundregeln nicht begriffen, mit denen Politik gemacht wird, bzw eine Party.
Ich kenne auch kein EU Land, dessen Bürger sich sehr viel mehr arabische Migration wünschen, bzw ein Weiter So in der Asylpolitik.
Und natürlich sollten wir alle das GG ernst nehmen:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 2 Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. 3 In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Nehmen wir das GG doch so, wie es geschrieben wurde einfach ernst und der ganze Unsinn der letzten 10 Jahre wird damit zumindest ab jetzt beendet.
Da steht ausdrücklich nicht drin, dass wir beweisen müssen, aus welchem von mehreren ausschließlich sicheren Drittstaaten jemand eingereist ist.
Nehmen wir doch das GG so an, wie es ist.