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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.360 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 08:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:genau. Und ich hatte aufgezeigt, dass das Asylrecht irgendwann verändert worden war - Das Recht wurde verändert/erweitert und natürlich nicht das Asyl (ist ja ganz klar)

Hoffe, der Unterschied wird jetzt anerkannt und wir können dieses Thema beenden.
es gibt die Duldung z.B. seit 1965,so viel zu Deinem "heutzutage". Und das hat historische, politische sowie ganz einfach praktische Gründe. Was möchtest Du denn mit Menschen machen, die man nicht abschieben kann? Erkläre doch mal bitte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt die Duldung z.B. seit 1965,so viel zu Deinem "heutzutage".
ach so, du hängst dich demnach an dem Wort ""heutzutage" auf. Na das nenne ich mal eine kontraproduktive Wortklauberei, weil dieses Wort sehr relativ verwendet werden kann.
Aber ich würde mich nun nicht weiter darüber "streiten", falls du zu "heutzutage" noch unsinniger Weise etwas erwidern würdest, dann hätteste halt Recht und ich Ruhe.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Was möchtest Du denn mit Menschen machen, die man nicht abschieben kann? Erkläre doch mal bitte.
1.:
Was macht man denn mit Flüchtlingen, die keinen Asylgrund haben und eigentlich abzuschieben wären (also keine Duldung bekamen), sich aber erfolgreich der Abschiebung entziehen? -> die bleiben halt auch hier obwohl sie keine Duldung haben - also außer vom Finanziellen her kein Unterschied.

2.:
Bis 1965 ging's nun auch, dass es keine "Duldung" gab. Das
hätte man halt beibehalten und dafür sorgen sollen, dass nur Menschen nach D gelangen können, die auch wirklich einen Asylgrund haben (z.B. Kontingentlösung...).
Ungarn, Polen, glaube auch Tschechai z.B. machten es vor, dass man sich nicht zwingend an EU-Recht binden muss. Das Selbst-Eintritts-Recht z.B. halte ich ja auch für grundfalsch

Und man hätte dabei bleiben sollen, dass Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU bleiben (da waren sie ja schon in Sicherheit) - diese hätten besser unterstützt werden müssen.
Somit hätten möglicherweise einige Flüchtlinge gar keine Motivation bekommen können, unbedingt nach D gehen zu wollen - es wäre ja schlicht gar nicht gegangen.

(weißte ja schon, dass ich das alles so sehe - musste ich nun aber als Erklärung jetzt wiederholen).

3.:
Wenn nun einmal Flüchtlinge hier her kommen dürfen, die keinen Asylgrund haben (demnach nur hier sind, damit es ihnen hier besser), wäre ich dafür, dass sie in Abschiebehaft kämen.
Die Niederlande z.B. nennt es "Vreemdelingenbewaring“ (Ausländerhaft für Ausreisepflichtige) - da geht's also.

Wenn sich dies rumspräche, kämen sicherlich gar nicht erst so Viele, die von sich wissen, dass sie keinen Asylgrund haben, also wären dann auch viel Weniger in Abschiebehaft.
---------------------------------------

Wie gesagt, nun nicht wieder damit kommen "Wiederholung" -> das musste ich ja nun um deine Frage beantworten zu können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:52
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was macht man denn mit Flüchtlingen, die keinen Asylgrund haben und eigentlich abzuschieben wären (also keine Duldung bekamen), sich aber erfolgreich der Abschiebung entziehen?
das ist doch etwas ganz anderes, hier geht es gerade um unsere Gesetze, um Rechte und nicht um illegales Handeln
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bis 1965 ging's nun auch, dass es keine "Duldung" gab. Das
hätte man halt beibehalten und dafür sorgen sollen, dass nur Menschen nach D gelangen können, die auch wirklich einen Asylgrund haben (z.B. Kontingentlösung...).
Ungarn, Polen, glaube auch Tschechai z.B. machten es vor, dass man sich nicht zwingend an EU-Recht binden muss. Das Selbst-Eintritts-Recht z.B. halte ich ja auch für grundfalsch
was denkst Du denn, warum es eine Duldung gibt? Das solltest Du mal überlegen, warum wurde das eingeführt?
Und das Selbsteintrittsrecht ist nicht falsch, sondern eine Möglichkeit für Länder, eigenständig Entscheidungen zu treffen, die Aufnahme betreffend
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn nun einmal Flüchtlinge hier her kommen dürfen, die keinen Asylgrund haben (demnach nur hier sind, damit es ihnen hier besser), wäre ich dafür, dass sie in Abschiebehaft kämen.
wieso "dürfen". Sie kommen, mit "dürfen" hat das nix zu tun.
Und Abschiebehaft haben wir auch, wie das genau in den Niederlanden läuft solltest Du bitte genauer erörtern. Danke.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn sich dies rumspräche, kämen sicherlich gar nicht erst so Viele, die von sich wissen, dass sie keinen Asylgrund haben, also wären dann auch viel Weniger in Abschiebehaft.
---------------------------------------
aha. Denn Menschen flüchten ja nur dann, wenn sie wissen, dass sie aufgenommen werden. Flüchten weniger Menschen, seitdem viele Länder ihre Asylgesetze verschärft haben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:11
@Optimist
und ich vergaß, die Kosten und Räumlichkeiten für die Abschiebehaft, vielleicht auch da mal drüber nachdenken, hier ein Beispiel nur für die Anstalt mit 30 Plätzen
Sachsen-Anhalt
37,4 Millionen Euro für 30 Plätze – Neue Abschiebehaftanstalt wird dreimal so teuer wie geplant
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article689c44e2b7e38d4fabb21780/sachsen-anhalt-37-4-millionen-euro-fuer-30-plaetze-neue-abschiebehaftanstalt-wird-dreimal-so-teuer-wie-geplant.html

aber wie Du siehst, man kümmert sich :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:24
@Optimist

Eines der Probleme ist ja auch, dass der Status der Duldung auch dazu führt, dass Geld ausgezahlt wird. Da wäre ein Umstellung auf Sachleisstungen zwar für den Staat arbeitsinstensiv, aber würde natürlich Fehlanreize beenden.

Es ist doch verständlich, dass Menschen mit dem Ziel hierherkommen, Geld nach Hause zu schicken, wenn dort Menschen in Armut leben. Das kann man dem Menschen nciht vorwerfen, insbesondere dann nicht, wenn hier die Sozialleistungen schnell sehr viel höher sind als ein erzielbares Einkommen in der Heimat.

Es kann aber nicht unser Ziel sein, dass unser Asylsystem mit dieser Idee am eigentlichen Zielvorbei, nämlich dem Schutz von individuell politisch Verfolgten, belastet wird.

Insofern wäre ich für eine sehr weitgehende Umstellung auf reine Sachleistungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und das Selbsteintrittsrecht ist nicht falsch, sondern eine Möglichkeit für Länder, eigenständig Entscheidungen zu treffen, die Aufnahme betreffend
so eigenständig sind die Entscheidungen ja dann doch nicht, wenn die EU und UN mit reinfunken können (mit diversen Vorgaben und Regeln), bzw. D jeden der es will erst mal über die Grenze lassen muss, wenn er "Asyl" sagt, bzw. prüfen muss, ob er das Recht hatte, über die Grenze zu gehen...und gegebenenfalls dann auch Asylprüfung.
Aber grüne und linke Politiker wollten das halt alles so.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eines der Probleme ist ja auch, dass der Status der Duldung auch dazu führt, dass Geld ausgezahlt wird
ganz genau, was ich auch hiermit zum Ausdruck bringen wollte:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:die bleiben halt auch hier obwohl sie keine Duldung haben - also außer vom Finanziellen her kein Unterschied.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Da wäre ein Umstellung auf Sachleisstungen zwar für den Staat arbeitsinstensiv, aber würde natürlich Fehlanreize beenden
davon bin ich auch überzeugt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Flüchten weniger Menschen, seitdem viele Länder ihre Asylgesetze verschärft haben?
es gibt ja nach wie vor Deutschland, was weiterhin willig ist. Wenn es kein Land mit guten Sozialleistungen mehr gäbe, wo Flüchtlinge hin könnten, bin ich überzeugt, würde es sich so mancher überlegen, diese beschwerliche Reise anzutreten.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es ist doch verständlich, dass Menschen mit dem Ziel hierherkommen, Geld nach Hause zu schicken, wenn dort Menschen in Armut leben. Das kann man dem Menschen nciht vorwerfen, insbesondere dann nicht, wenn hier die Sozialleistungen schnell sehr viel höher sind als ein erzielbares Einkommen in der Heimat
erstens das und zweitens denke ich mal, dass D sowieso mit die höchsten Sozialleistungen hat von allen EU-Ländern.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es kann aber nicht unser Ziel sein, dass unser Asylsystem mit dieser Idee am eigentlichen Ziel vorbei, nämlich dem Schutz von individuell politisch Verfolgten, belastet wird
wie Recht du hast, aber sage das mal den Politikern, die das alles ganz anders sehen. 😉
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Insofern wäre ich für eine sehr weitgehende Umstellung auf reine Sachleistungen
ich auch - schon lange. Aber man sieht ja, ist mit unseren Politikern nicht zu machen ... aus humanitären und was weiß ich nicht was noch für Gründen.

Nicht mal der Merz, auf den so Viele ihre Hoffnung gesetzt hatten schafft es, das Asylrecht mal bissel mehr zu verschärfen (gerade mal beim Familiennachzug haben die was gedreht und evtl. noch paar anderen Kleinigkeiten, die wohl aber nicht viel bringen können).
Umstellungen auf Sachleistungen wäre wirklich mal was Einschneidendes und sicher auch Effektives.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:59
Zitat von OptimistOptimist schrieb:so eigenständig sind die Entscheidungen ja dann doch nicht, wenn die EU und UN mit reinfunken können (mit diversen Vorgaben und Regeln), bzw. D jeden der es will erst mal über die Grenze lassen muss, wenn er "Asyl" sagt, bzw. prüfen muss, ob er das Recht hatte, über die Grenze zu gehen...und gegebenenfalls dann auch Asylprüfung.
das hat was jetzt mit dem Selbsteintrittsrecht zu tun? Bitte um Erklärung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber grüne und linke Politiker wollten das halt alles so.
was ein bs. echt jetzt. Kannst Du das mal lassen bitte? Hier, bitte mal lesen zur Abwechslung, habe es schon zigfach angeführt:
Können Zurückweisungen von schutzsuchenden Ausländern an den EU-Binnengrenzen die Anzahl illegaler Einreisen reduzieren? Womöglich. Aber sie sind rechtswidrig, urteilte der EuGH.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c14322-zurueckweisung-binnengrenze-drittstaatenangehoeriger-rueckfuehrungsrichtline

aber der EuGH sind ja linke und Grüne, nicht wahr?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber der EuGH sind ja linke und Grüne, nicht wahr?
Das ist ja nun Quark und das weißt du auch. Und ich unterstelle mal, du weißt auch, dass sich der EuGH einfach nur auf Gesetze beruft, die in EU oder national gemacht werden ... und dies von Politikern aller Farben (glaube weniger, dass die Rechten das alles so wollten).
Aber sie sind rechtswidrig, urteilte der EuGH.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c14322-zurueckweisung-binnengrenze-drittstaatenangehoeriger-rueckfuehrungsrichtline

Das zeigst du mir wiederholt ... und deshalb wiederhole ich als Entgegnung: darum scheren sich so manche EU-Länder auch nicht, aber D ist halt immer "gehorsam".
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hat was jetzt mit dem Selbsteintrittsrecht zu tun?
mir ging's bei meiner Antwort nicht um das Eintrittsrecht, sondern um deine Äußerung wegen Entscheidungsfreiheit:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sondern eine Möglichkeit für Länder, eigenständig Entscheidungen zu treffen
Natürlich weiß ich, dass D selbst entscheiden kann ob es das Selbstintrittsrecht anwendet oder nicht.
Jedoch stieß ich mich halt an dieser Formulierung
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:...eigenständig Entscheidungen zu treffen, ...
weil es außerhalb des Selbst-Eintritts-Recht eben nicht möglich ist, eigenständig etwas zu entscheiden.

Das wollte ich in diesem Zusammenhang eben einfach mal anprangern, auch wenn es mit anderen Umständen als dem Selbsteintritt zu tun hat.
Und das Selbstrintrittsrecht kannst du ja richtig finden, ich tue es nicht.


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