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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 09:53
Zur Abschiebungshaft:
(3) 1Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), wenn
1. Fluchtgefahr besteht,
2. der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig oder nach einer erlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist,
Quelle: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html

Die Ausreisepflicht muss also "vollziehbar" sein - daran scheitert dies i.d.R. Die Haftzeiträume sind eng begrenzt. Nicht zulässig ist die Inhaftierung als Methode und/oder Drohmittel, um die Kooperation abgelehnter Asylbewerber zur Ausreise zu erhöhen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 12:38
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nicht zulässig ist die Inhaftierung als Methode und/oder Drohmittel, um die Kooperation abgelehnter Asylbewerber zur Ausreise zu erhöhen.
ist aber nicht genau deswegen (Drohung/Abschreckung) jetzt so in der EU beschlossen worden?
Die Maßnahmen würden es EU-Ländern erlauben, umstrittene Abschiebezentren außerhalb der EU einzurichten, in die Menschen abgeschoben werden könnten, deren Asylanträge abgewiesen wurden. Zudem sieht es schwerere Strafen für diejenigen vor, die sich weigern, die EU zu verlassen – von Einreiseverboten bis zur Inhaftierung. Unter anderem sieht der Vorschlag vor, Menschen für bis zu 24 Monate oder länger zu inhaftieren.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/flucht-migration-abschiebezentren-eu-drittstaaten-gxe

Das ganze geschah nicht zum Zwecke der Abschreckung vor Migration zur EU?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 13:31
@RayWonders

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Dort geht es nicht um Inhaftierung o.Ä. Der rechtliche Hintergrund ist, dass die GFK erlaubt, dass in sog. sicheren Drittländern Asylverfahren durchgeführt werden können. In diesem Fall kann ein Land bzw. können die EU-Länder die Asylbewerber in dieses sichere Drittland abschieben (aber i.d.R. nicht in das Herkunftsland). Der große Haken dabei ist, dass das sichere Drittland dem auch zustimmen muss, also bereit sein muss, die Menschen, die in einem anderen Land einen Asylantrag stellen, auch aufzunehmen, um selbst dieses Verfahren durchzuführen - mit allen weiteren Konsequenzen, wie Schutzstatus oder (meist schwer umsetzbare) Abschiebung. Das ist natürlich nur denkbar, wenn das aufnehmende Land dafür großzügig entschädigt wird. Die Aufenthaltsbedingungen richten sich dann zwar nach den Landesgesetzen, trotzdem müssen GFK und Menschenrechte umgesetzt sein, damit überhaupt das Land als sicherer Drittstaat gilt. Also keine grundlose Inhaftierungen.

Rein finanziell lohnt sich das also wohl nicht, denn die EU bzw. Deutschland müssten so oder so die Kosten für Verpflegung übernehmen plus jede Menge Extras, dass es sich für andere Länder lohnt. Und Asylbewerber in ihrer Gesamtheit tragen über längere Sicht zur Wirtschaft in Deutschland bei, zumal viele Aufgaben erledigen, für die sich Einheimische gar nicht finden würden, was dann indirekte Auswirkungen hat (z.B. weniger Inflation).

Das Argument der EU ist, dass dieses Verfahren dennoch indirekt einen Vorteil bringt, da es Menschen abschreckt, in der EU einen Antrag zu stellen. Man will dabei bewusst Menschen aus Ländern mit geringen Aussichten auf einen erfolgreichen Asylantrag abschrecken - indem das wirtschafltiche Motiv als Fluchtgrund in diesen Fällen entfällt.

Die Tories haben das lange Zeit versucht im UK umzusetzen. Das Ergebnis war: ein Brexit und nach 14 Jahren in der Regierung nicht ein in ein sicheres Drittland verbrachter Asylbewerber - und dies obwohl die Tories hohe Summen an Ruanda bezahlt haben und die Flüge bereits angesetzt waren. Aber britische Richter haben diese Flüge dann immer gestoppt. Zuletzt hat Sunak gegen den Widerstand des Oberhauses Gesetzesänderungen durchgepeitscht und dann die erste Abschiebung nach Ruanda davon abhängig gemacht, dass nach 14 Jahren die Tories nochmal gewählt werden. Mit der Folge, dass die Tories noch 18 % der Sitze im Parlament bekamen (davor waren es 56 %). Und aktuell stehen sie in Umfragen noch schlechter da.

Also ist immer noch kein einziger Asylbewerber im UK nach Ruanda ausgeflogen worden, da Labour das Verfahren gestoppt hat und im Wahlkampf damit punkten konnte. Und ausgerechnet dieses Modell will die EU jetzt kopieren.

Be careful what you wish for!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 13:50
Unter anderem sieht der Vorschlag vor, Menschen für bis zu 24 Monate oder länger zu inhaftieren.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/flucht-migration-abschiebezentren-eu-drittstaaten-gxe

Auch das ist nicht wirklich neu, denn aktuell sind es bis zu 18 Monate in Deutschland, wenn es um die (hier gemeinte) Sicherungshaft geht: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html


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27.03.2026 um 14:53
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das Argument der EU ist, dass dieses Verfahren dennoch indirekt einen Vorteil bringt, da es Menschen abschreckt, in der EU einen Antrag zu stellen. Man will dabei bewusst Menschen aus Ländern mit geringen Aussichten auf einen erfolgreichen Asylantrag abschrecken - indem das wirtschafltiche Motiv als Fluchtgrund in diesen Fällen entfällt
finde ich vom Gedanken her auch vollkommen richtig.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Tories haben das lange Zeit versucht im UK umzusetzen. Das Ergebnis war: ein Brexit und nach 14 Jahren in der Regierung nicht ein in ein sicheres Drittland verbrachter Asylbewerber - und dies obwohl die Tories hohe Summen an Ruanda bezahlt haben und die Flüge bereits angesetzt waren. Aber britische Richter haben diese Flüge dann immer gestoppt. Zuletzt hat Sunak gegen den Widerstand des Oberhauses Gesetzesänderungen durchgepeitscht und dann die erste Abschiebung nach Ruanda davon abhängig gemacht, dass nach 14 Jahren die Tories nochmal gewählt werden. Mit der Folge, dass die Tories noch 18 % der Sitze im Parlament bekamen (davor waren es 56 %). Und aktuell stehen sie in Umfragen noch schlechter da.
Hast du hierfür Belege?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 14:57
Hier steht das auch nochmal deutlich:
Inhaftierung möglich: Die Reform sieht außerdem strengere Maßnahmen vor, um Abschiebungen sicherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll eine Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen möglich sein – etwa, wenn die Gefahr besteht, dass sich jemand dem Verfahren entzieht. Die geplante Höchstdauer kann dabei bis zu 24 Monate betragen und in bestimmten Fällen auch darüber hinausgehen.
Quelle: https://migrando.de/news/asyl/eu-beraet-ueber-neue-regeln-zu-rueckfuehrungen-was-bedeutet-das-konkret/

Es handelt sich also um die Sicherungshaft. Diese kann festgesetzt werden, wenn die Abschiebung möglich ist, der Asylbeantragende sich aber dieser entziehen will - und betrug bereits 18 Monate. Allerdings ein sehr seltener Fall, denn in den allermeisten Fällen ist die Abschiebung aus verschiedenen Gründen gar nicht erst möglich - dann tritt die Sicherungshaft also nicht ein.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hast du hierfür Belege?
Ich hatte das über längere Zeit verfolgt, zumal ich ja mehrere Jahre in England gelebt habe.

Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden, wo sich die meisten der oben erwähnten Punkte auch finden: https://dgap.org/de/forschung/publikationen/die-illusion-ist-abgewaehlt-drei-lehren-des-britischen-ruanda-modells-fuer


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27.03.2026 um 15:26
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Auch hier entscheiden die Gerichte.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Gerichte haben das so verfügt, da können Parteien oder Politiker nichts machen.
Ich finde Du stellst es nicht ausreichend differenziert dar.
Nehmen wir die Flüchlingskonvention die in dem von mir genannten Paragraphen eine Abschiebung erlaubt - klar, kann man bis Tag X klagen und am Ende entscheiden die Richter...aber: wenn die Politker entscheiden sie machen bei der Flüchtlingskonvention nicht mehr mit und gestalten das Asylrecht so dass eine Abschiebung möglich ist, dann haben die Richter keine Grundlage.
Sie prüfen nur ob sich DE an der Konvention hält was es freiwillig entschieden hat.
Eine Abschiebung von Kriminellen berührt das Recht auf Asyl nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 15:43
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:wenn die Politker entscheiden sie machen bei der Flüchtlingskonvention nicht mehr mit und gestalten das Asylrecht so dass eine Abschiebung möglich ist, dann haben die Richter keine Grundlage.
Wurde hier ja schon mehrfach besprochen. Die GFK ist die Grundlage für das gesamte Völkerrecht. Nur ganz wenige Länder, wie Nordkorea oder Eritrea, haben sie nicht unterzeichnet - und das sind nun wirklich keine Zielländer.

Ein EU-Austritt würde also noch nicht mal was bringen - Deutschland müsste aus den allermeisten internationalen Verträgen austreten oder rausgeworfen werden.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Eine Abschiebung von Kriminellen berührt das Recht auf Asyl nicht.
Doch, ich hatte oben das Beispiel genannt, wo der ECHR sogar die Abschiebung eines gefährlichen Terroristen untersagt hat, da ihm im Herkunftsland Folter drohte.

https://www.bbc.com/news/uk-politics-16923527
Zitat von ApexOneApexOne schrieb am 18.02.2026:
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen,
der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes
anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses
Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren
Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Quelle: https://www.unhcr.org/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf
Darunter fällt also keinesfalls jeder Krimineller, sondern nur wenn er eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellt und ihm dies auch gerichtlich nachgewiesen werden konnte. Dafür kommen also eigentlich nur Gefährder in Betracht. Wenn diese verurteilt sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 16:17
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die GFK ist die Grundlage für das gesamte Völkerrecht. Nur ganz wenige Länder, wie Nordkorea oder Eritrea, haben sie nicht unterzeichnet - und das sind nun wirklich keine Zielländer.
Und man kann austreten...oder die Gesetze ändern...siehe Dänemark.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Doch, ich hatte oben das Beispiel genannt, wo der ECHR sogar die Abschiebung eines gefährlichen Terroristen untersagt hat, da ihm im Herkunftsland Folter drohte.
Du bringst X Sachen durcheinander, Kriminelle werden kein Asyl bekommen, auch wenn sie nicht abgeschoben werden.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Darunter fällt also keinesfalls jeder Krimineller, sondern nur wenn er eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellt und ihm dies auch gerichtlich nachgewiesen werden konnte. Dafür kommen also eigentlich nur Gefährder in Betracht. Wenn diese verurteilt sind.
Habe ich "jeder" geschrieben? und nicht nur "Gefährder", sondern "aktive" Clanmitglieder, Mörder, Vergewaltiger...etc.


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27.03.2026 um 16:27
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und man kann austreten...oder die Gesetze ändern...siehe Dänemark.
Dänemark ist aus der Genfer Flüchtlingskonvention ausgetreten? - erzähl mal.

Hast du das hier gelesen?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dänemark kann Ausreisepflichtigen den Lebensunterhalt weitgehend streichen und sie damit zur Ausreise zwingen. In Deutschland haben Gerichte wiederholt anders entschieden, v.a. das BVerfG mit Blick auf Art. 1 und 20 [GG], welche beide der Ewigkeitsgarantie unterliegen, d.h. nur eine Komplettabschaffung der Verfassung könnte eine Änderung bewirken.

Dänemark ist da aber tatsächlich eine Ausnahme, die bestimmte, meist historische Gründe hat.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Du bringst X Sachen durcheinander, Kriminelle werden kein Asyl bekommen, auch wenn sie nicht abgeschoben werden.
Das habe ich nicht geschrieben; natürlich hatte der Terrorist in England kein Asyl bekommen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Habe ich "jeder" geschrieben? und nicht nur "Gefährder", sondern "aktive" Clanmitglieder, Mörder, Vergewaltiger...etc.
Du hast geschrieben:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Eine Abschiebung von Kriminellen berührt das Recht auf Asyl nicht.
Möglich wäre dies nach geltendem Recht bei den von dir genannten Personengruppen nicht, das kann auch nicht Dänemark - wenn es noch nicht mal das UK kann - obwohl es gar nicht mehr in der EU ist...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 16:32
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dänemark ist aus der Genfer Flüchtlingskonvention ausgetreten? - erzähl mal.
Nein, es schiebt ab....da steht nicht dass es ausgetreten is, sondern dass man Gesetze ändern kann...soll ich es Dir nochmal zitieren?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Möglich wäre dies nach geltendem Recht bei den von dir genannten Personengruppen nicht, das kann auch nicht Dänemark - wenn es noch nicht mal das UK kann - obwohl es gar nicht mehr in der EU ist...
Natürlich geht das:
Wann wiegt das Ausweisungsinteresse "besonders schwer"?Ein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" liegt unter anderem bei folgenden Voraussetzungen vor:- wenn ein Ausländer wegen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde
- wenn gegen einen Ausländer die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde
- bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bei bestimmten Straftaten (zum Beispiel bei Körperverletzungen oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Allerdings nur, wenn die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder mit List begangen wurde.
- wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-auslaender-103.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 16:41
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nein, es schiebt ab....da steht nicht dass es ausgetreten is, sondern dass man Gesetze ändern kann...soll ich es Dir nochmal zitieren?
Ja, ich weiß nicht, wovon du redest. Natürlich schiebt Dänemark ab, Deutschland aber auch - das heißt, wenn dies möglich ist. In Dänemark ist der Anreiz zur Kooperation höher, da die nationalen Gesetze erlauben, den Lebensunterhalt radikal zu kürzen - das ist in Deutschland nicht möglich und kann auch nicht durch den Gesetzgeber geändert werden.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Natürlich geht das:
Wann wiegt das Ausweisungsinteresse "besonders schwer"?Ein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" liegt unter anderem bei folgenden Voraussetzungen vor:- wenn ein Ausländer wegen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde
- wenn gegen einen Ausländer die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde
- bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bei bestimmten Straftaten (zum Beispiel bei Körperverletzungen oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Allerdings nur, wenn die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder mit List begangen wurde.
- wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-auslaender-103.html
Oben geht es um Ausweisung, nicht um Abschiebung. Du findest das in der gleichen Quelle:
Bedeutet die Ausweisung auch gleichzeitig die Abschiebung?

Nein. Mit der Ausweisung ist der Ausländer zunächst immer noch in Deutschland. Sie ist zunächst nur der formale Akt, also der Bescheid, der dem Ausländer sagt, dass er sich nicht mehr in Deutschland aufhalten darf. Wenn er danach nicht freiwillig geht, muss er noch abgeschoben werden.

Für eine Abschiebung gelten aber wieder andere Regeln. Ein Ausländer darf nämlich grundsätzlich nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung gefährdet ist. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen bestimmter Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Aber: Auch diese Ausländer dürfen auf keinen Fall abgeschoben werden, wenn ihnen ganz konkret zum Beispiel Folter oder gar die Todesstrafe droht.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-auslaender-103.html

Also können nur berechtigte Asylbewerber abgeschoben werden, wenn sie eine "Gefahr für die Allgemeinheit" darstellen und auch dies nur, wenn ihnen im Herkunftsland keine Folter oder die Todesstrafe droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 18:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also können nur berechtigte Asylbewerber abgeschoben werden, wenn sie eine "Gefahr für die Allgemeinheit" darstellen und auch dies nur, wenn ihnen im Herkunftsland keine Folter oder die Todesstrafe droht
wäre mal interessant, ob sich alle anderen EU-Länder bei diesem Thema auch so genau nach ihrer Verfassung richten würden, wenn diese das Gleiche besagen würde wie unser GG. Oder ob sie sich mehr Spielräume gönnen würden (auch die Gerichte).

Da also hier mal wieder so manches nicht geht, wäre es vernünftig, dafür zu sorgen, das wenigstens gar keine Asyl-Unberechtigten überhaupt die "Asyl-Schiene" nutzen könnten.

Aber ich weiß, ist ja auch wieder nicht machbar.
Also werden wir noch ewig Menschen im Land haben, die rechtlich gesehen eigentlich gar nicht hier sein sollten.

Wenn die Regierung es wenigstens hinbekommen würde, Alle gut zu integrieren (sofern auch Alle den Willen dazu haben), würde ich gar nichts sagen. Arbeitsmigration brauchen wir ja tatsächlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 19:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Oder ob sie sich mehr Spielräume gönnen würden (auch die Gerichte).
Wenn die Lage unklar ist, entscheiden Richter, interpretieren dabei die Gesetze und in anderen Ländern setzen die auch GMV ein.
(Gesunden Menschen Verstand).
Fällt Dir nicht auf das sofort jeder weiss was richtig und falsch ist? zB das "ohne Identität" man hier für immer bleiben kann?
Dass manche "ohne Identität" ganz schon viele Identitäten haben? wo man ihnen die Fingerabdrücke abnehmen muss...
Man kann in der "Asylsache" so viele Widersprüche aufführen die vereinfacht zu zwei Sachen führen: Man will es nicht und/oder Staatsversagen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber ich weiß, ist ja auch wieder nicht machbar.
Na ja, das Geld fliesst ist schon machbar.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn die Regierung es wenigstens hinbekommen würde, Alle gut zu integrieren (sofern auch Alle den Willen dazu haben), würde ich gar nichts sagen.
Diese Meinung (nicht Du) nervt mich zunehmend - verdammte Axt, warum die Regierung? Ist es für diese Leute attraktiver in diesen Unterkünften zu hausen, wollen die nicht mal raus? Wollen die nicht Deutsch lernen? Wollen die irgendwann nicht eine Arbeit finden und selbstbestimmt leben?
Ist das ihre Perspektive...jahrelang dieser Zustand?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Arbeitsmigration brauchen wir ja tatsächlich.
Vergiss es einfach - Menschen die eine hohe Ausbildung haben, die sie hier auch benötigen (und die Gesellschaft benötigt), sind keine Vollidioten - die kommen nicht, höre auf zu träumen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2026 um 20:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Arbeitsmigration brauchen wir ja tatsächlich.
Wir müssen erst mal die vielen Arbeitssuchenden in D in Arbeit bringen. Und natürlich auch qualifizieren. Das wäre sinnvoller als Arbeitsmigration.
Jeder Arbeitslose der wieder einen Job findet entlastet auch das überstrapazierte Sozialsystem.


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28.03.2026 um 11:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wäre mal interessant, ob sich alle anderen EU-Länder bei diesem Thema auch so genau nach ihrer Verfassung richten würden, wenn diese das Gleiche besagen würde wie unser GG. Oder ob sie sich mehr Spielräume gönnen würden (auch die Gerichte).
Wie gesagt, gilt dies auch für Nicht-EU-Länder in Europa, denn die European Convention of Human Rights ist von der EU unabhängig. Mit dem GG hat das gar nichts zu tun.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber ich weiß, ist ja auch wieder nicht machbar.
Ja, ob der Asylantag berechtigt ist, muss erst geprüft werden. Bei Ablehnung besteht dann das Problem, dass die Abschiebung meist nicht möglich ist - nicht wegen irgendwelcher Regeln, sondern weil die Antragsteller oder die Herkunftsländer nicht kooperieren.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Fällt Dir nicht auf das sofort jeder weiss was richtig und falsch ist? zB das "ohne Identität" man hier für immer bleiben kann?
Das ist falsch, und die deutschen Richter sehen es genauso. Aber wenn die Herkunft und Identität nicht geklärt ist, welches Land wird sie dann nehmen? Oder bist du dafür, dass wenn z.B. Australien einen Asylantrag ablehnt, Deutschland den dann aufnehmen muss? Kann ja sein, dass er Deutscher ist, man weiß es nur nicht.


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28.03.2026 um 11:35
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist falsch, und die deutschen Richter sehen es genauso.
Ist mir scheiss egal, die zahlen auch nicht dafür.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Aber wenn die Herkunft und Identität nicht geklärt ist, welches Land wird sie dann nehmen?
Ist mir scheiss egal, es steht fest dass derjenige hier nichts zu suchen hat und muss ausreisen, er hat durch die Einreise die Probleme verursacht - alle Leistungen einstellen.


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28.03.2026 um 11:38
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich finde Du stellst es nicht ausreichend differenziert dar.
Nehmen wir die Flüchlingskonvention die in dem von mir genannten Paragraphen eine Abschiebung erlaubt - klar, kann man bis Tag X klagen und am Ende entscheiden die Richter...aber: wenn die Politker entscheiden sie machen bei der Flüchtlingskonvention nicht mehr mit und gestalten das Asylrecht so dass eine Abschiebung möglich ist, dann haben die Richter keine Grundlage.
Sie prüfen nur ob sich DE an der Konvention hält was es freiwillig entschieden hat.
Eine Abschiebung von Kriminellen berührt das Recht auf Asyl nicht.
und es ist gut so, das wir uns freiwillig an Konventionen handeln. Stell Dir vor, es gibt auch Menschen im Land, denen sind Werte wichtig.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:enn die Lage unklar ist, entscheiden Richter, interpretieren dabei die Gesetze und in anderen Ländern setzen die auch GMV ein.
(Gesunden Menschen Verstand).
Fällt Dir nicht auf das sofort jeder weiss was richtig und falsch ist? zB das "ohne Identität" man hier für immer bleiben kann?
Dass manche "ohne Identität" ganz schon viele Identitäten haben? wo man ihnen die Fingerabdrücke abnehmen muss...
Man kann in der "Asylsache" so viele Widersprüche aufführen die vereinfacht zu zwei Sachen führen: Man will es nicht und/oder Staatsversagen.
War so mit euch Bosniern, haben wir dennoch geschluckt.


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28.03.2026 um 11:41
Zitat von cejarcejar schrieb:das wir uns freiwillig an Konventionen handeln.
Genau das ist mein Punkt der nicht ankommen konnte: es ist freiwillig. Ob es gut oder schlecht ist, ist nachrangig, da hat jeder, wirklich jeder die passenden Quellen dafür.
Zitat von cejarcejar schrieb:War so mit euch Bosniern, haben wir dennoch geschluckt.
Dann, Mahlzeit - nicht dass mir Beschwerden kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 11:43
@ApexOne

Also du meinst, die Richter sollen urteilen, dass abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden sollen?

Richter zahlen übrigens mutmaßlich mehr Lohnsteuer als du, also finanzieren sie Sozialleistungen überdurchschnittlich...


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