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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 15:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn Manche freiwillig gehen würden, müsste das Land diese dann aufnehmen, hätte die fehlende Kooperationsbereitschaft keine Relevanz.
Das stimmt nicht. Aus dem unmittelbaren Kontext der Zitate oben geht hervor, was in Wirklichkeit gemeint ist:
Dennoch kann das Land [Dänemark] längst nicht alle Ausreisepflichtigen abschieben. Die Regierung in Syrien etwa kooperiere nicht, sagt Bendixen. Auch in den Sudan, den Iran, nach Gaza und Myanmar werde praktisch nicht abgeschoben. Also blieben die Menschen in Ellebæk und anderen Zentren, machten andere Asylgründe geltend oder würden nach 18 Monaten unter bestimmten Umständen sogar als geduldet eingestuft.
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Daenemark-schreckt-Asylbewerber-gerne-offen-ab-article24587507.html

Dies bedeutet also, dass nicht die Antragsteller, sondern die (vermuteten) Herkunftsländer nicht kooperieren, also auch rückkehrwillige Antragsteller nicht zurücknehmen (aus welchen Gründen auch immer, es kann auch daran liegen, dass die Herkunft nicht nachweisbar ist).
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es steht und fällt also alles, inwieweit Flüchtlinge motiviert werden könnten, freiwillig auszureisen.
Es geht um abgelehnte Asylbewerber. Wer in den Herkunftsländern verfolgt wird, kann natürlich gerne bleiben und die GFK schreibt das auch vor. Es gibt aber keine internationalen Vorschriften, dass auch abgelehnte Asylbewerber bleiben können - nur kommen natürlich nicht-rechtstaatliche Mittel, wie Folter usw., nicht in Frage, um z.B. Angaben zur Herkunft zu erhalten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 15:22
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:es scheint ja aber, dass die Richter auch Ausnahmen zulassen. Beim Bürgergeld z.b. gibt es eine zeitliche Ausnahme unter deren Voraussetzung es erlaubt ist sogar 30% zu kürzen.

so wie ich das sehe kommt das also auf die Sichtweise der Richter an ob sie weitere Ausnahmen (möglicherweise durch Vorlage der Politiker) in Zukunft zulassen werden oder nicht?
Zunächst mal entscheiden nicht die Richter, sondern die Behörden. In einem Rechtsstaat gibt es für Behördenbeschlüsse aber auch natürlich Rechtsmittel. Die Behörden halten sich daher von selbst an die Gerichtsurteile - schließlich wollen sie weitere Prozesse vermeiden.

Leistungen nach dem AsylbLG können ebenfalls temporär gekürzt werden, aber nur in bestimmten Fällen, nicht pauschal. Auch dagegen können und werden Rechtsmittel eingelegt, so dass die Behörden auch bei parteipolitischer Anweisung durch die Regierung keine Willkür anwenden können, um dieses Mittel zur Erzwingung der Kooperation bei der Ausreise zu missbrauchen.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:gerade in den USA sieht man ja sehr gut wie das oberste Gericht davon bestimmt wird wer da drin sitzt. also theoretisch ist eine andere Sicht möglich wenn die neuen Richter mit dem Lauf der Zeit (so wie ich das sehe jedenfalls) mehr in Richtung rechts tendieren..
Die demokratischen Parteien in Deutschland stehen alle auf Seiten des Grundgesetzes, aber die AfD versucht tatsächlich eigene Richter in solche Positionen unterzubringen (https://verfassungsblog.de/ausgrenzen-oder-integrieren-verfassungsrichterwahlen-mit-oder-gegen-die-afd/). Da aber niemand die AfD unterstüzt, werden diese Richter nicht die erforderliche Mehrheit haben, um die AfD-Politik auf Ebene der Judikative umsetzen zu können. Sie sind einzelne Ausnahmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 19:18
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn Manche freiwillig gehen würden, müsste das Land diese dann aufnehmen, hätte die fehlende Kooperationsbereitschaft keine Relevanz
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das stimmt nicht. Aus dem unmittelbaren Kontext der Zitate oben geht hervor, was in Wirklichkeit gemeint ist:
Dennoch kann das Land [Dänemark] längst nicht alle Ausreisepflichtigen abschieben...
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Daenemark-schreckt-Asylbewerber-gerne-offen-ab-article24587507.html
dein Zitat hatte ich genau verstanden.
Jedoch scheinst du mich völlig missverstanden zu haben, wie das Weitere zeigen wird (hatte mich evtl. auch zu ungenau ausgedrückt).
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dies bedeutet also, dass nicht die Antragsteller, sondern die (vermuteten) Herkunftsländer nicht kooperieren
das weiß ich, dass die das nicht tun.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es steht und fällt also alles, inwieweit Flüchtlinge motiviert werden könnten, freiwillig auszureisen
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht um abgelehnte Asylbewerber
ja, um Abgelehnte und Ausreisepflichtige, die dann - mit entsprechender Motivation (z.B. Abschreckung in Gefängnissen, so wie es Dänemark tut) freiwillig ausreisen könnten.

Also noch mal worum es mir ging:
Wenn solch ein Abzuschiebender freiwillig in seine Heimat zurück kehren will, braucht er keine Bereitschaft seines Heimatlandes, ihn aufzunehmen.
Er würde einfach in sein Land zurück gehen und gut ist.
Wer sollte ihn daran hindern?

Es bleibt also das hier richtig:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es steht und fällt also alles, inwieweit Flüchtlinge motiviert werden könnten, freiwillig auszureisen
...denn mit Zwang ist es selten möglich, einen Nicht-Freiwilligen abzuschieben, das ist ja ganz klar.
Aber Freiwillige gehen halt selbst und werden rein gelassen in ihr Land.
Das war mein Punkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 20:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn solch ein Abzuschiebender freiwillig in seine Heimat zurück kehren will, braucht er keine Bereitschaft seines Heimatlandes, ihn aufzunehmen.
Er würde einfach in sein Land zurück gehen und gut ist.
Wer sollte ihn daran hindern?
Passkontrolle an der Grenze, also i.d.R. am Flughafen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:...denn mit Zwang ist es selten möglich, einen Nicht-Freiwilligen abzuschieben, das ist ja ganz klar.
Das wäre eigentlich der Regelfall, denn es kommt ja niemand, um dann wieder zu gehen. Dazu muss aber die Identität bzw. das Herkunftsland nachgewiesen sein. Man kann die Person dann zur Not gefesselt in das Flugzeug tragen und nach Landung den Behörden übergeben. Die müssen aber einverstanden sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 20:29
Bei den 69.577 „vollzogenen Abschiebungen“ seit Januar 2021 kam es in 4242 Fällen zum Einsatz von insgesamt 6695 Zwangsmitteln (Spuckhauben, Fußfesseln, etc.).
Quelle: https://www.bild.de/politik/unbeschreiblich-abschiebungen-oft-nur-mit-fessel-und-klettband-68370886449253063f4ebb09

Kommt also immer wieder vor. Auch vor Gericht geht nicht jeder freiwillig.


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29.03.2026 um 21:06
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Passkontrolle an der Grenze, also i.d.R. am Flughafen
bei einem der freiwillig zurück kehrt, dürfte das doch kein Problem sein.
Es sind doch schon einige Flüchlinge zeitweise (Urlaub) in ihr Heimatland zurück gekehrt, kamen dann aber wieder nach D (hatte ich jedenfalls hier im Thread gelesen).
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das wäre eigentlich der Regelfall
und das ist ja das eigentliche Problem, dass die Meisten die unberechtigt hier sind, so schlecht oder gar nicht abgeschoben werden können. Und dass sie überhaupt auch erst - aus sicheren EU-Ländern - hier einreisen durften.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:denn es kommt ja niemand, um dann wieder zu gehen.
das ist ja klar.
Deshalb mein Argument, dass es eine Frage der Motivation ist, sie zur Freiwilligkeit zu bewegen.
In Dänemark hatte es offensichtlich schon mal geklappt (ja ich weiß, hier geht das nicht 😉)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 21:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:bei einem der freiwillig zurück kehrt, dürfte das doch kein Problem sein.
Es sind doch schon einige Flüchlinge zeitweise (Urlaub) in ihr Heimatland zurück gekehrt, kamen dann aber wieder nach D (hatte ich jedenfalls hier im Thread gelesen).
Glaube, nur anerkannte Asylbewerber erhalten von Deutschland Dokumente, die zum temporären Aufenthalt in Drittländern berechtigen, vergleichbar deutschen Staatsbürgern. Anerkannte Asylbewerber sind nicht ausreisepflichtig. Theoretisch könnten auch Deutsche in ein Land ohne Menschenrechte als Tourist einreisen und sich dann vor den Behörden verstecken und vielleicht illegal einer Beschäftigung nachgehen, um sich davon zu ernähren, solange sie in bar bezahlt werden. Schlafen vielleicht auch im Freien möglich. Das dürfte aber selten vorkommen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und das ist ja das eigentliche Problem, dass die Meisten die unberechtigt hier sind, so schlecht oder gar nicht abgeschoben werden können. Und dass sie überhaupt auch erst - aus sicheren EU-Ländern - hier einreisen durften.
Sie dürfen nicht einreisen, aber es ist in der Praxis kaum möglich, das zu verhindern. Streng kontrolliert wird ja.

Die Abschiebungen scheitern daran, dass die Herkunft nicht geklärt oder nachweisbar ist oder die Herkuntsländer nicht kooperieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 22:15
Den RTL-Recherchen zufolge reisen Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen zu einem Besuch in der Heimat berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland. Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ampel-parteien-wollen-heimreisen-gefluechteter-riegel-vorschieben,ULiPZWS

Einen blauen Pass bekommen nur anerkannte Asylbewerber nach der GFK, die also nicht abgeschoben werden können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 09:54
Ich habe hier eine Übersicht gefunden, warum Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber im Einzelfall nicht möglich sind:

Screenshot 2026-03-30 093426

https://dserver.bundestag.de/btd/21/016/2101640.pdf - S. 31.

Die Tabelle geht auf S. 32 noch etwas weiter, allerdings handelt es sich dann nur noch um seltene Einzelgründe, die zahlenmäßig keine Rolle spielen.

Für uns entscheidend ist die "ungeklärte Identität". Wenn man abgelehnten Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben verweigert, indem man das Grundgesetz abschafft, so ist zumindest in der Theorie anzunehmen, dass ein Teil dieser Menschen bei der Identitätsklärung besser mit den Behörden kooperiert und bei Anhörungen zur Identitätsklärung aktiv beiträgt - sofern ein Eigeninteresse vorliegt, den menschenunwürdigen Bedingungen im Aufenhaltsland zu entkommen.

Wie man sieht, könnte das maximal knapp 10% aller abgelehnten Asylbewerber betreffen. Dass diese alle kooperieren würde, ist damit lange nicht gesagt, zumal die Identitätsfeststellung bei manchen daran scheitert, dass ihm oder ihr Kerndaten wie Geburtsort und -datum selbst unbekannt sind.

Und selbst wenn sich die Identität aufgrund von folterähnlicher Aufenthaltsbedingungen im Einzelfall besser klären lässt, so bedeutet das noch lange nicht, dass damit Reisdedokumente beschaffbar sind oder die Herkunftsländer eine Rückkehr akzeptieren würden.

Es geht mir also um die Verhältnismäßigkeit: ist es wirklich wünschenswert, um vielleicht die Rückkehrquote abgelehnter Asylbewerber um ein paar Prozent zu steigern (wenn überhaupt), die Demokratie und den Rechtsstaat aufs Spiel zu setzen bzw. ihn wahrscheinlich zu verlieren und in einem autoritär geführten Regime zu leben, in dem ein Überleben für die hier Geborenen zunehmend zur Herausforderung wird und sie sich dabei selbst einem autoritär geführten Führerstaat unterordnen müssen?

Erfolgversprechender ist es also, Rücknahmeabekommen mit betreffenden Drittländern zu suchen. Allerdings sind das meistens international geächtete Terrorregime, die jedes noch so kleine Entgegenkommen sich fürstlich entlohnen lassen werden - ohne dass klar ist, dass es dann tatsächlich zu Abschiebungen kommt. Denn diese Länder sitzen einfach am längeren Hebel, da in Ländern wie Deutschland Regierungen unter Druck geraten, jede noch so kleine oder nur auf dem Papier existierende Konzession abzuringen, um gegen die extreme Rechte bestehen zu können, und die Regime wissen das ganz genau.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 10:19
@Panaetius
all das was du beschrieben und gezeigt hast, bedeutet also, wir müssen es weiterhin einfach so hinnehmen, dass nach D Asyl-Unberechtigte einwandern, unser Staat dagegen also ohnmächtig ist.
Nun ja, ein gutes politisches Zeichen ist das halt nicht. Ich wundere mich jedenfalls nicht darüber, dass z.B. die SPD nicht mehr so begehrt ist und die Linken schon gar nicht.
Aber abgesehen von den Wahlen, mein Fokus war jetzt auf dem "schlechten Zeichen"
------------------------------------
zu deinem Bild:
da stand dass familiere Bindungen u.a. ein Abschiebehinderungsgrund sein kann.
Da könnte dann ein Abzuschiebender jemanden mit einem positiven Asylbescheid überreden, sich als Verwandter auszugeben ...
Wie sollte die Behörde nachweisen können, dass die gar nicht verwandt sind?

-----------------------
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ampel-parteien-wollen-heimreisen-gefluechteter-riegel-vorschieben,ULiPZWS
Den RTL-Recherchen zufolge reisen Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen zu einem Besuch in der Heimat berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland. Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben
Diesen Abschnitt verstehe ich nicht?

1.:
Hat die Farbe des Passes etwas zu bedeuten, oder warum wurde diese erwähnt?

2.:
dieser blaue Pass berechtigt also nur in Ausnahmefälle -> woher soll ein Grenzbeamter wissen, ob ein Ausnahmefall vorliegt?

3.:
wie ist dieser Satzteil zu verstehen? : "in Ausnahmefällen...berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland"

4.:
das wirkt total widersprüchlich auf mich:
"Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben"
->
wenn jemand ein Visum für die Reise hat, wieso sollte er dieses dann raus machen wollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 10:24
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hat die Farbe des Passes etwas zu bedeuten, oder warum wurde diese erwähnt?
>>>
Wikipedia: Reiseausweis für Flüchtlinge
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 10:33
@sooma
vielen Dank.

zu deinem Link:
Gespickt mit komplizierten Bestimmungen, voll mit komplexer Bürokratie alles.
Da eine Ausnahme, dort eine abweichende Bestimmung usw.
Da soll einer als Leie durchblicken.

Und das hier gibt mir auch zu denken:
Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengenstaaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengenstaaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit
Da könnte also jemand auf die Idee kommen, hier in D die guten Sozialleistungen zu kassieren, geht dann für ein halbes Jahr in den warmen Süden (im Winter z.B.) und lebt dort gut von den deutschen Leistungen.

Finde ich grundverkehrt, dass der Gesetzgeber solch einen langen Zeitraum einräumt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 10:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:all das was du beschrieben und gezeigt hast, bedeutet also, wir müssen es weiterhin einfach so hinnehmen, dass nach D Asyl-Unberechtigte einwandern, unser Staat dagegen also ohnmächtig ist.
Ich finde, die Regierung tut bereits sehr viel, insbesondere die rechtlich umstrittenen Grenzkontrollen mit Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun ja, ein gutes politisches Zeichen ist das halt nicht. Ich wundere mich jedenfalls nicht darüber, dass z.B. die SPD nicht mehr so begehrt ist und die Linken schon gar nicht.
Die SPD blockiert die Grenzkontrollen oder andere Maßnahmen nicht. Die Linke würde es tun, hat aber gerade dadurch politsch Auftrieb. Daher würde ich mich um diese Partei auch nicht sorgen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:zu deinem Bild:
da stand dass familiere Bindungen u.a. ein Abschiebehinderungsgrund sein kann.
Da könnte dann ein Abzuschiebender jemanden mit einem positiven Asylbescheid überreden, sich als Verwandter auszugeben ...
Wie sollte die Behörde nachweisen können, dass die gar nicht verwandt sind?
Wenn jemand als Asylberechtigter angenommen wird, muss die Identität ja geklärt sein. Sind dir Fälle von möglichen Missbrauch denn aus den Medien bekannt?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diesen Abschnitt verstehe ich nicht?

1.:
Hat die Farbe des Passes etwas zu bedeuten, oder warum wurde diese erwähnt?

2.:
dieser blaue Pass berechtigt also nur in Ausnahmefälle -> woher soll ein Grenzbeamter wissen, ob ein Ausnahmefall vorliegt?

3.:
wie ist dieser Satzteil zu verstehen? : "in Ausnahmefällen...berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland"

4.:
das wirkt total widersprüchlich auf mich:
"Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben"
->
wenn jemand ein Visum für die Reise hat, wieso sollte er dieses dann raus machen wollen?
"Blauer Pass" bedeutet: die Person ist nach der GFK als asylberechtigte anerkannt. Der blaue Pass ist dann Ersatz für i.d.R. nicht vorhandene anderweitige Dokumente aus dem Herkunftsland bzw. aus dem Aufenthaltsland (die Person ist damit nicht deutscher oder EU-Staatsbürger). Der blaue Pass sagt nicht, welches das Ursprungsland ist. Der blaue Pass berechtigt aber grundsätzlich zu befristeten Aufenthalten in Drittländern und ermöglicht dann auch wieder die Einreise z.B. nach Deutschland. Ähnlich wie ein deutscher Staatsbürger mit einem Reisepass sich meist bis zu 90 Tage in Drittländern aufhalten kann (das liegt aber allein am Drittland bzw. welche Kooperationsveträge existieren).

Wenn aber jemand in sein Ursprungsland reist, obwohl er von dort geflohen ist, um Asyl zu beantragen, könnte er den Asylstatus bei der Rückkehr verlieren. Das ist nicht Sache des Ursprungslandes, in unserem Fall Afghanistan, sondern von Deutschland. Wenn bei der Einreise in Deutschland das Visum fehlt, welches die Reise in das Ursprungsland dokumentiert, tritt dieser Fall aber nicht ein, wenn dies nicht anderweitig auffällt. Fällt es doch auf, kann der Asylstatus entzogen werden, aber es gibt Ausnahmen: bei einem triftigen Grund, z.B. Beerdigung von nahen Angehörigen kann die Reise gestattet werden.

Das ist einfach ein Boulevard-Aufreger-Thema, da es nur einen sehr geringen Teil, wahrscheinlich deutlich weniger als 1% betrifft, und man auch in diesen Fällen nicht weiß, was der Reisegrund war.

Wer nur geduldet ist, bekommt keinen blauen Pass, sondern nur den Duldungsstatus, damit wäre eine Wiedereinreise nach Deutschland nicht möglich, diese könnte höchstens wieder illegal erfolgen und wäre dann wieder mit erheblichen Gefahren verbunden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da könnte also jemand auf die Idee kommen, hier in D die guten Sozialleistungen zu kassieren, geht dann für ein halbes Jahr in den warmen Süden (im Winter z.B.) und lebt dort gut von den deutschen Leistungen.
Du versucht jedes Haar in der Suppe zu finden, aber mit Grundsicherung kann man maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr sich im Ausland aufhalten. Das kann man leicht überprüfen, indem sich die Person regelmäßig beim Amt melden muss. Und wie soll man die Zusatzkosten für 4 Wochen Wohnen aufbringen? Das sind auch nur theoretische Zeiten, denn grundsätzlich muss der Empfänger dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen und Ausnahmen davon eigens beantragen.

Wer dagegen von seinem eigenen Geld in Deutschland wohnt, kann damit mMn machen, was er will, auch längere Zeit ins EU-Ausland, wenn sie oder er sich das leisten kann. Das ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 11:14
@Panaetius
all das was du beschrieben und gezeigt hast, bedeutet also, wir müssen es weiterhin einfach so hinnehmen, dass nach D Asyl-Unberechtigte einwandern, unser Staat dagegen also ohnmächtig ist.
Nun ja, ein gutes politisches Zeichen ist das halt nicht. Ich wundere mich jedenfalls nicht darüber, dass z.B. die SPD nicht mehr so begehrt ist und die Linken schon gar nicht.
Aber abgesehen von den Wahlen, mein Fokus war jetzt auf dem "schlechten Zeichen"
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zu deinem Bild:
da stand dass familiere Bindungen u.a. ein Abschiebehinderungsgrund sein kann.
Da könnte dann ein Abzuschiebender jemanden mit einem positiven Asylbescheid überreden, sich als Verwandter auszugeben ...
Wie sollte die Behörde nachweisen können, dass die gar nicht verwandt sind?

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Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ampel-parteien-wollen-heimreisen-gefluechteter-riegel-vorschieben,ULiPZWS
Den RTL-Recherchen zufolge reisen Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen zu einem Besuch in der Heimat berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland. Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben
Diesen Abschnitt verstehe ich nicht?

1.:
Hat die Farbe des Passes etwas zu bedeuten, oder warum wurde diese erwähnt?

2.:
dieser blaue Pass berechtigt also nur in Ausnahmefälle -> woher soll ein Grenzbeamter wissen, ob ein Ausnahmefall vorliegt?

3.:
wie ist dieser Satzteil zu verstehen? : "in Ausnahmefällen...berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland"

4.:
das wirkt total widersprüchlich auf mich:
"Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben"
->
wenn jemand ein Visum für die Reise hat, wieso sollte er dieses dann raus machen wollen?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Du versucht jedes Haar in der Suppe zu finden
nö, die stechen mir einfach so in die Augen 😉


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 11:22
@Optimist

Darauf habe ich schon oben geantwortet, ich antworte nur auf den neuen Teil.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nö, die stechen mir einfach so in die Augen 😉
Wieso sollte der Staat den jemanden, der hier einer Beschäftigung nachgeht, seinen Lebensunterhalt bestreitet und keine Sozialleistungen bezieht, verbieten, in das EU-Ausland zu reisen? Anders herum gefragt: wäre das nicht ein Nachtteil? Beispiel: ein LKW-Fahrer, der seine Fracht nicht über die Grenze bringen darf. Würde das nicht gegen die Regeln des Gemeinsamen Marktes verstoßen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:all das was du beschrieben und gezeigt hast, bedeutet also, wir müssen es weiterhin einfach so hinnehmen, dass nach D Asyl-Unberechtigte einwandern, unser Staat dagegen also ohnmächtig ist.
Und das stimmt auch nicht, denn wer geduldet ist, gilt damit nicht als "eingewandert".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 11:55
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und das stimmt auch nicht, denn wer geduldet ist, gilt damit nicht als "eingewandert".
geduldet werden viele deswegen, weil man sie nicht abschieben kann (ja, gibt auch andere Duldungsgründe aber um diese gehts mir nicht).

Mir gehts also um Leute, die keinen Asylgrund haben, aber dennoch hier bleiben aus unterschiedlichen Gründen.
Mir gehts jetzt auch gar nicht um die Gründe, sondern allein um den Fakt, dass sie hier bleiben.
Und ob man das "einwandern" nennt oder wie auch immer nennt, ist für mich auch egal.

Sie sind über die "Asyl-Schiene" gekommen, obwohl sie keinen Asylgrund haben und D mus da ohnmächtig zusehen. Nur DAS ist mein Punkt.

------------------------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Darauf habe ich schon oben geantwortet, ich antworte nur auf den neuen Teil
oh, dumm gelaufen 🤔
Mit meinem Post ging was schief, irgendwie die Technik gesponnen.
Wenn man auf meine bearbeiteten Posts klickt, kann man es sehen.
Zum Glück konnte ich mir den ursprünglichen Beitrag wieder kopieren, also dann noch mal von vorne 🙂:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich finde, die Regierung tut bereits sehr viel, insbesondere die rechtlich umstrittenen Grenzkontrollen mit Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen
Diese Grenzkontrollen halte ich für Makulatur.
(darüber wurde in der Vergangenheit schon geschrieben, dass die nicht viel bringen können).

Sobald jemand die deutsche Grenze übertreten hat und ein Asylbegehren äußert, muss ein Verfahren eingeleitet werden - diese Leute sind also hier.
Und wenn jemand die deutsche Grenze noch nicht überschritten hat, ist es fraglich, ob das Nachbarland so jemanden einfach bei sich lässt oder sagt: D ist zuständig.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun ja, ein gutes politisches Zeichen ist das halt nicht. Ich wundere mich jedenfalls nicht darüber, dass z.B. die SPD nicht mehr so begehrt ist und die Linken schon gar nicht
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die SPD blockiert die Grenzkontrollen oder andere Maßnahmen nicht. Die Linke würde es tun, hat aber gerade dadurch politsch Auftrieb
Die SPD setzt sich in meinen Augen für Maßnahmen ein, die nicht viel bringen.
Ich sehe den politischen Auftrieb bei den Linken - bundesweit gesehen - nicht.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer dagegen von seinem eigenen Geld in Deutschland wohnt, kann damit mMn machen, was er will, auch längere Zeit ins EU-Ausland, wenn sie oder er sich das leisten kann. Das ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft
da sind wir uns einig.
Wie gesagt, das ist ja auch völlig richtig (aber um diese ging es mir nicht, sondern nur um diejenigen die hier Sozialleistungen beziehen).
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sind dir Fälle von möglichen Missbrauch denn aus den Medien bekannt?
nein, aber wenn mögliche Missbrauchsfälle den Behörden nicht auffallen würden (oder evtl auch gar nicht könnten), könnten es auch die Medien nicht mitbekommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 12:10
Zitat von OptimistOptimist schrieb:geduldet werden viele deswegen, weil man sie nicht abschieben kann (ja, gibt auch andere Duldungsgründe aber um diese gehts mir nicht).
Das schon, aber die haben nur sehr eingeschränkte Rechte. Maximal Leistungen nach dem AsylbLG und i.d.R. nur Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Sachleistungen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sie sind über die "Asyl-Schiene" gekommen, obwohl sie keinen Asylgrund haben und D mus da ohnmächtig zusehen. Nur DAS ist mein Punkt.
Gilt ja für jedes Land, nicht nur für Deutschland. In anderen Ländern sind die Ablehnungsquoten ähnlich.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diese Grenzkontrollen halte ich für Makulatur.
(darüber wurde in der Vergangenheit schon geschrieben, dass die nicht viel bringen können).
Ja, ist wahrscheinlich so, aber es ist auch die äußerste Grenze dessen, was in einem rechtlichen Graubereich aktuell machbar zu sein scheint. Persönlich halte ich den Aufwand für übertrieben - die Polizeikräfte wären besser woanders eingesetzt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wenn jemand die deutsche Grenze noch nicht überschritten hat, ist es fraglich, ob das Nachbarland so jemanden einfach bei sich lässt oder sagt: D ist zuständig.
Deutschland kann in dem Fall ja nicht zuständig sein, denn das Asylbegehren muss in dem Land, das dann zuständig ist, gestellt werden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die SPD setzt sich in meinen Augen für Maßnahmen ein, die nicht viel bringen.
Gilt aber für alle Parteien - insbesondere die AfD hat überhaupt keine Vorschläge und wäre in der Praxis irgendwo zwischen Linken und Grünen. Sie lebt nur davon, dass sie nie regiert hat und deshalb große Töne spucken kann.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie gesagt, das ist ja auch völlig richtig (aber um diese ging es mir nicht, sondern nur um diejenigen die hier Sozialleistungen beziehen).
Wer Grundsicherung bekommt, hat entprechende Auflagen - da kommt ein längerer Auslandsaufenthalt nicht vor. Selbst ein begrenzter Urlaub wird schwierig. Man kann ja jederzeit die Person zu irgendeinem sinnlosen Termin einladen und bei Nichterscheinen die Grundsicherung sogar ganz streichen für die Zeit der Abwesenheit.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, aber wenn mögliche Missbrauchsfälle den Behörden nicht auffallen würden (oder evtl auch gar nicht könnten), könnten es auch die Medien nicht mitbekommen.
Mit wurde nicht bekannt, dass in den Medien darüber berichtet wird, dass Familienangehörige fake sind. Daraus würde ich jetzt mal schließen, dass die Zugehörigkeit tatsächlich nachgewiesen sein muss. Es reicht also ganz klar nicht zu sagen, dass man mit diesem oder jenem verwandt wäre, sondern dafür müssen Dokumente vorliegen, die das beweisen. Man kann ja auch nicht einfach so Kindergeld beantragen, ohne eine Geburtsurkunde zu haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 12:16
@Kc
Menschen aus Ländern holen die nachweislich nicht unsere Sprache können oder unsere Werte teilen diese dann in ein Raum stecken wo weder Fortschritt noch irgendwas anderes möglich ist soll nicht gut sein ? Du tust ja Grade so als wären Menschen nur Menschen und als würden Menschen dadurch kaputt gehen nichts zu tun zu haben Einsamkeit oder willst du jetzt andeuten man würde ptsd bekommen wenn man sieht wie ein anderer Mensch stirbt ?
Das hört sich ja so an als müsste man die erstmal von der Gesellschaft fernhalten um die Menschen erstmal zu heilen ihnen die Sprache und Kultur beibringen zu können und dann gesunde Menschen die unsere Werte teilen und dazu stabil sind auf die Menschen los zu lassen neeeeee
Hört sich falsch an


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 12:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sie sind über die "Asyl-Schiene" gekommen, obwohl sie keinen Asylgrund haben und D mus da ohnmächtig zusehen. Nur DAS ist mein Punkt
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Gilt ja für jedes Land, nicht nur für Deutschland. In anderen Ländern sind die Ablehnungsquoten ähnlich
das nützt aber D nichts, wenn es das woanders auch gibt (abgesehen davon, dass D für Asylbewerber mit das beliebteste Land ist - Gründe dafür jetzt egal). Aber diese Erkenntnis ändert eben nichts an dieser "Ohnmacht" Deutschlands.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diese Grenzkontrollen halte ich für Makulatur
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ja, ist wahrscheinlich so, aber es ist auch die äußerste Grenze dessen, was in einem rechtlichen Graubereich aktuell machbar zu sein scheint. Persönlich halte ich den Aufwand für übertrieben - die Polizeikräfte wären besser woanders eingesetzt
da sind wir uns einig.
Aber vorher hattest du ja das Argument gebracht "die SPD tut was" -> sehe ich halt nicht so.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die SPD setzt sich in meinen Augen für Maßnahmen ein, die nicht viel bringen
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Gilt aber für alle Parteien - insbesondere die AfD hat überhaupt keine Vorschläge und wäre in der Praxis irgendwo zwischen Linken und Grünen. Sie lebt nur davon, dass sie nie regiert hat und deshalb große Töne spucken kann
das ist richtig, tut jetzt aber für meine Punkte auch nichts zur Sache.
Diejenigen die derzeit in Regierungsverantwortung sind tun nicht genug und/oder können auch oft nichts tun.
Mein Punkt war, dass diese "Ohnmacht" politisch ein schlechtes Zeichen ist, mit allen Konsequenzen die solche Zeichen nach sich ziehen können.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es reicht also ganz klar nicht zu sagen, dass man mit diesem oder jenem verwandt wäre, sondern dafür müssen Dokumente vorliegen, die das beweisen. Man kann ja auch nicht einfach so Kindergeld beantragen, ohne eine Geburtsurkunde zu haben.
man kann aber als Asylbewerber einen Aufenthaltsstatus bekommen, obwohl die Identität nicht geklärt ist.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Mit wurde nicht bekannt, dass in den Medien darüber berichtet wird, dass Familienangehörige fake sind
Willst du damit sagen, nur weil dieses und jenes den Medien (oder auch Behörden) nicht bekannt ist, gibts das nicht?
Kriminelle Energie nebst Umsetzung gibt es in allen Bevölkerungsschichen, so auch bei Asylbewerbern und nicht alles kommt raus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2026 um 13:06
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht mir also um die Verhältnismäßigkeit: ist es wirklich wünschenswert, um vielleicht die Rückkehrquote abgelehnter Asylbewerber um ein paar Prozent zu steigern (wenn überhaupt), die Demokratie und den Rechtsstaat aufs Spiel zu setzen bzw. ihn wahrscheinlich zu verlieren und in einem autoritär geführten Regime zu leben, in dem ein Überleben für die hier Geborenen zunehmend zur Herausforderung wird und sie sich dabei selbst einem autoritär geführten Führerstaat unterordnen müssen?
@Panaetius

Wenn wir mal das SPD geführte Dänemark nehmen: Es scheint sich nicht in einen autoritären Führerstaat verwandelt zu haben.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Erfolgversprechender ist es also, Rücknahmeabekommen mit betreffenden Drittländern zu suchen. Allerdings sind das meistens international geächtete Terrorregime, die jedes noch so kleine Entgegenkommen sich fürstlich entlohnen lassen werden - ohne dass klar ist, dass es dann tatsächlich zu Abschiebungen kommt. Denn diese Länder sitzen einfach am längeren Hebel, da in Ländern wie Deutschland Regierungen unter Druck geraten, jede noch so kleine oder nur auf dem Papier existierende Konzession abzuringen, um gegen die extreme Rechte bestehen zu können, und die Regime wissen das ganz genau.
Nö. Zunächst mal sind viele Länder, aus denen Asylbewerber stammen, keine Terrostaaten, bspw Marokko, Tunesien, Algerien, Türkei.

Statt Konzessionen könnte die EU auch die vorhandenen Hebel benutzen: Länder, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen könnten grundsätzlich keine Visa bekommen, Auslandskapital eingefroren werden, Entwicklungshilfe gestrichen werden, hohe Zölle erhoben werden, ein komplettes Handelsembargo ausgesprochen werden. Das sind allesamt mögliche Vorgehensweisen. Als Konzession könnte man danach einige dieser Maßnahmen zurücknehmen.


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