Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 15:08Das stimmt nicht. Aus dem unmittelbaren Kontext der Zitate oben geht hervor, was in Wirklichkeit gemeint ist:Optimist schrieb:wenn Manche freiwillig gehen würden, müsste das Land diese dann aufnehmen, hätte die fehlende Kooperationsbereitschaft keine Relevanz.
Dennoch kann das Land [Dänemark] längst nicht alle Ausreisepflichtigen abschieben. Die Regierung in Syrien etwa kooperiere nicht, sagt Bendixen. Auch in den Sudan, den Iran, nach Gaza und Myanmar werde praktisch nicht abgeschoben. Also blieben die Menschen in Ellebæk und anderen Zentren, machten andere Asylgründe geltend oder würden nach 18 Monaten unter bestimmten Umständen sogar als geduldet eingestuft.Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Daenemark-schreckt-Asylbewerber-gerne-offen-ab-article24587507.html
Dies bedeutet also, dass nicht die Antragsteller, sondern die (vermuteten) Herkunftsländer nicht kooperieren, also auch rückkehrwillige Antragsteller nicht zurücknehmen (aus welchen Gründen auch immer, es kann auch daran liegen, dass die Herkunft nicht nachweisbar ist).
Es geht um abgelehnte Asylbewerber. Wer in den Herkunftsländern verfolgt wird, kann natürlich gerne bleiben und die GFK schreibt das auch vor. Es gibt aber keine internationalen Vorschriften, dass auch abgelehnte Asylbewerber bleiben können - nur kommen natürlich nicht-rechtstaatliche Mittel, wie Folter usw., nicht in Frage, um z.B. Angaben zur Herkunft zu erhalten.Optimist schrieb:Es steht und fällt also alles, inwieweit Flüchtlinge motiviert werden könnten, freiwillig auszureisen.

