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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.855 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:46
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Genau das ist mein Punkt der nicht ankommen konnte: es ist freiwillig.
Es gibt Gewaltenteilung in Deutschland, somit komtrolliet die Iudikative die Exekutive.

Wenn jemand wegen Mord verurteilt wird, ist die Strafe auch nicht freiwillig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:51
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also du meinst, die Richter sollen urteilen, dass abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden sollen?
Nein, das Gegenteil, egal wie Du Dich bemühst es so zu verstehen.
Mal so gefragt: wer ist der Souverän im deutschen Staat? Das ist die Bevölkerung.
Keiner, wirklich keiner sollte sich darüber hinwegsetzen können und nach DE kommen, nicht sagen wer er ist und dann einfach da bleiben.
Wer solche Zustände gut heisst, erlaubt, herbei führt ist der Antidemokrat in Person, ein echter Satan.
Das letzte Wort hat (nicht sollte) der Souverän.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Richter zahlen übrigens mutmaßlich mehr Lohnsteuer als du, also finanzieren sie Sozialleistungen überdurchschnittlich...
Glaube ich nicht, ich zahle 6stellig und zwar aus eigener Leistung. Außerdem werden Richter vom Staat bezahlt, also bringen sie in der Finanzstaatskasse NULL..für gar nichts, nicht mal für Sozialleistungen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es gibt Gewaltenteilung in Deutschland, somit komtrolliet die Iudikative die Exekutive.

Wenn jemand wegen Mord verurteilt wird, ist die Strafe auch nicht freiwillig.
Da muss man jetzt viele kognitiven Purzelbäume machen von der Freiwilligkeit einer Konvention zu der Gewaltenteilung und Freiwilligkeit einer Strafe zu kommen.
Du checkst es einfach nicht was Richter sagen: Wenn Du, Staat, Dich frewillig verpflichtest die Genfer Konvention anzuerkennen, muss Du sie auch einhalten.
Wer der Staat aber sagt: ich ziehe meine freiwillige Unterschrift zurück, dann kann kein Richter was dagegen machen, dann auch nicht auf die Einhaltung pochen. Verstanden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:08
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nein, das Gegenteil, egal wie Du Dich bemühst es so zu verstehen.
Ich wollte darauf hinaus, dass die folgende Aussage von dir falsch war:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Fällt Dir nicht auf das sofort jeder weiss was richtig und falsch ist? zB das "ohne Identität" man hier für immer bleiben kann?
Das ist falsch, und die deutschen Richter sehen es genauso.
Die Richter sagen ja nicht, dass eine Person, deren Identität ungeklärt ist, für immer in Deutschland bleiben kann. In Deutschland kann bleiben, wer in seinem Herkunftsland Verfolgung ausgesetzt ist, weil die Menschenrechte nicht eingehalten werden. Also muss die Person glaubhaft machen, wo sie herkommt. Dass die allermeisten Abschiebungen scheitern, hat dagegen nichts mit Richtern zu tun. Was bitte soll da der Zusammenhang sein?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Keiner, wirklich keiner sollte sich darüber hinwegsetzen können und nach DE kommen, nicht sagen wer er ist und dann einfach da bleiben.
Wer solche Zustände gut heisst, erlaubt, herbei führt ist der Antidemokrat in Person, ein echter Satan.
Das geht an der Realität vorbei, denn wer z.B. vor staatlicher Verfolgung flieht und von Folter bedroht ist, kann nicht nicht einfach zur Behörde im Ursprungsland und einen Pass beantragen. Das sollte klar sein. Das gilt aber auch häufig in Fällen, wo Menschen vor Krieg fliehen.

Ansonsten gibt es parteienübergreifend den Konsens, dass - wer keine Asylgründe hat - auch kein Asyl bekommt und i.d.R. dann in seine Heimat zurück muss. Die Feststellung, ob der Asylgrund berechtigt ist, klärt sich dann ja doch meist im Asylverfahren - auch wenn kein Pass vorgelegt werden kann oder nicht vorgelegt wird oder dieser Pass vorher vernichtet wurde. Die Abschiebung scheitert dann i.d.R. an praktischen Gründen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Glaube ich nicht, ich zahle 6stellig und zwar aus eigener Leistung. Außerdem werden Richter vom Staat bezahlt, also bringen sie in der Finanzstaatskasse NULL..für gar nichts, nicht mal für Sozialleistungen.
Du zahlst 6-stellig (jährlich?) Lohnsteuer, also mehr als 100.000 Euro Lohnsteuer? Darf ich fragen, was du beruflich machst?

Ansonsten wird ja wohl niemand behaupten wollen, dass Richter keine Leistung bringen, dass die Justiz privatisiert gehört (am besten noch durch "Sponsoren") oder dass ein Staat auch ohne Justiz auskommen kann. Richter tragen somit genauso zum Steuervolumen bei.

Jetzt mal abgesehen davon, dass sich aufgrund der demographischen Probleme in Deutschland mit geringer Geburtenquote jede Art von Zuwanderung am Ende rechnet - vor allem was die Renten angeht. Bekanntlich ist zum ersten Mal seit der Flüchtlingskrise von 2015 die Schere zwischen Rentenempfängern und Beitragszahlern nicht weiter auseinander gegangen, sondern hat sich geschlossen. Die Sozialleistungen sind dabei zu gering, um einen Unterschied zu machen, fließen zudem sofort wieder in die Wirtschaft.

Gut, man könnte auch bis 75 arbeiten lassen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Mal so gefragt: wer ist der Souverän im deutschen Staat? Das ist die Bevölkerung.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Da muss man jetzt viele kognitiven Purzelbäume machen von der Freiwilligkeit einer Konvention zu der Gewaltenteilung und Freiwilligkeit einer Strafe zu kommen.
Du checkst es einfach nicht was Richter sagen: Wenn Du, Staat, Dich freiwillig verpflichtest die Genfer Konvention anzuerkennen, muss Du sie auch einhalten.
Wer der Staat aber sagt: ich ziehe meine freiwillige Unterschrift zurück, dann kann kein Richter was dagegen machen, dann auch nicht auf die Einhaltung pochen. Verstanden?
Die deutschen Staatsbürger wollen mehrheitlich kein Ende des status quo. Die Möglichkeit dazu besteht: wenn es eine Mehrheit für eine Abschaffung des Grundgesetzes gäbe und gleichzeitig einen neuen Verfassungsentwurf, der angenommen wird, wäre das theoretisch möglich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Du als Einzelperon bist nicht der Souverän, sondern nur die Gesamtheit der Staatsbürger.

Und da bleibt, dass alle demokratischen Parteien am Grundgesetz festhalten, nur die AfD tut das nicht (offen oder verdeckt). Diese liegt aber nur bei ca. 20 % - immer noch erschreckend hoch - aber auch von diesen 20 % wollen nicht alle einen solchen radikalen Schnitt.

Das mit der Freiwilligkeit der GFK ist nämlich so eine Sache, sie ist Grundlage so ziemlich jeden internationalen (Handels-)Vertrages. Die müssten also erstmal alle gekündigt werden. Wie bereits oben erklärt, wäre der EU-Austritt mit allen wirtschaftlichen Verwerfungen, die den Brexit in den Schatten stellen, noch das geringste Problem. Deutschland müsste in seiner gesamten Struktur ein neues Nordkorea werden - aber ohne starke Verbündete, wie Russland und China, in der Nachbarschaft. (Übrigens der Grund, warum Chrupalla Putin für so dufte hält).

Die Gewaltenteilung müsste natürlich abgeschafft werden, denn Menschenrechte liegen jeder westlichen Justiz zugrunde. Richter könnte es weiterhin geben, diese müssten aber gleichgeschaltet werden. Freie Wahlen könnte es theoretisch geben, aber wenn die Menschen tatsächlich ein solches System bekämen, würden sie es sonst bei nächster Gelegenheit wieder abwählen. Denn die Menschen wählen in erster Linie nach ihrem wirtschaftlichen Wohlergehen. Wenn dies empfindlich gestört wird, warum den Weg dann weiterverfolgen statt ihn zu korrigieren?

Bitte komm jetzt nicht damit, dass es in anderen Länder doch auch funktioniere - ohne dies zu belegen. Der Unterschied ist, dass andere Staaten und auch die GFK nicht verpflichtet, abgelehnte Asylbwerber zu unterhalten, sondern dies liegt tatsächlich am GG, kann aber auch nicht geändert werden, ohne das GG selbst abzuschaffen. Ansonsten entscheiden die Richter anderswo auch nicht anders. Selbst wenn sie es täten (wie vielleicht in Ungarn), gäbe es in Europa noch die ECHR.


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