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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 11:46
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Genau das ist mein Punkt der nicht ankommen konnte: es ist freiwillig.
Es gibt Gewaltenteilung in Deutschland, somit komtrolliet die Iudikative die Exekutive.

Wenn jemand wegen Mord verurteilt wird, ist die Strafe auch nicht freiwillig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 11:51
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also du meinst, die Richter sollen urteilen, dass abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden sollen?
Nein, das Gegenteil, egal wie Du Dich bemühst es so zu verstehen.
Mal so gefragt: wer ist der Souverän im deutschen Staat? Das ist die Bevölkerung.
Keiner, wirklich keiner sollte sich darüber hinwegsetzen können und nach DE kommen, nicht sagen wer er ist und dann einfach da bleiben.
Wer solche Zustände gut heisst, erlaubt, herbei führt ist der Antidemokrat in Person, ein echter Satan.
Das letzte Wort hat (nicht sollte) der Souverän.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Richter zahlen übrigens mutmaßlich mehr Lohnsteuer als du, also finanzieren sie Sozialleistungen überdurchschnittlich...
Glaube ich nicht, ich zahle 6stellig und zwar aus eigener Leistung. Außerdem werden Richter vom Staat bezahlt, also bringen sie in der Finanzstaatskasse NULL..für gar nichts, nicht mal für Sozialleistungen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es gibt Gewaltenteilung in Deutschland, somit komtrolliet die Iudikative die Exekutive.

Wenn jemand wegen Mord verurteilt wird, ist die Strafe auch nicht freiwillig.
Da muss man jetzt viele kognitiven Purzelbäume machen von der Freiwilligkeit einer Konvention zu der Gewaltenteilung und Freiwilligkeit einer Strafe zu kommen.
Du checkst es einfach nicht was Richter sagen: Wenn Du, Staat, Dich frewillig verpflichtest die Genfer Konvention anzuerkennen, muss Du sie auch einhalten.
Wer der Staat aber sagt: ich ziehe meine freiwillige Unterschrift zurück, dann kann kein Richter was dagegen machen, dann auch nicht auf die Einhaltung pochen. Verstanden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 13:08
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nein, das Gegenteil, egal wie Du Dich bemühst es so zu verstehen.
Ich wollte darauf hinaus, dass die folgende Aussage von dir falsch war:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Fällt Dir nicht auf das sofort jeder weiss was richtig und falsch ist? zB das "ohne Identität" man hier für immer bleiben kann?
Das ist falsch, und die deutschen Richter sehen es genauso.
Die Richter sagen ja nicht, dass eine Person, deren Identität ungeklärt ist, für immer in Deutschland bleiben kann. In Deutschland kann bleiben, wer in seinem Herkunftsland Verfolgung ausgesetzt ist, weil die Menschenrechte nicht eingehalten werden. Also muss die Person glaubhaft machen, wo sie herkommt. Dass die allermeisten Abschiebungen scheitern, hat dagegen nichts mit Richtern zu tun. Was bitte soll da der Zusammenhang sein?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Keiner, wirklich keiner sollte sich darüber hinwegsetzen können und nach DE kommen, nicht sagen wer er ist und dann einfach da bleiben.
Wer solche Zustände gut heisst, erlaubt, herbei führt ist der Antidemokrat in Person, ein echter Satan.
Das geht an der Realität vorbei, denn wer z.B. vor staatlicher Verfolgung flieht und von Folter bedroht ist, kann nicht nicht einfach zur Behörde im Ursprungsland und einen Pass beantragen. Das sollte klar sein. Das gilt aber auch häufig in Fällen, wo Menschen vor Krieg fliehen.

Ansonsten gibt es parteienübergreifend den Konsens, dass - wer keine Asylgründe hat - auch kein Asyl bekommt und i.d.R. dann in seine Heimat zurück muss. Die Feststellung, ob der Asylgrund berechtigt ist, klärt sich dann ja doch meist im Asylverfahren - auch wenn kein Pass vorgelegt werden kann oder nicht vorgelegt wird oder dieser Pass vorher vernichtet wurde. Die Abschiebung scheitert dann i.d.R. an praktischen Gründen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Glaube ich nicht, ich zahle 6stellig und zwar aus eigener Leistung. Außerdem werden Richter vom Staat bezahlt, also bringen sie in der Finanzstaatskasse NULL..für gar nichts, nicht mal für Sozialleistungen.
Du zahlst 6-stellig (jährlich?) Lohnsteuer, also mehr als 100.000 Euro Lohnsteuer? Darf ich fragen, was du beruflich machst?

Ansonsten wird ja wohl niemand behaupten wollen, dass Richter keine Leistung bringen, dass die Justiz privatisiert gehört (am besten noch durch "Sponsoren") oder dass ein Staat auch ohne Justiz auskommen kann. Richter tragen somit genauso zum Steuervolumen bei.

Jetzt mal abgesehen davon, dass sich aufgrund der demographischen Probleme in Deutschland mit geringer Geburtenquote jede Art von Zuwanderung am Ende rechnet - vor allem was die Renten angeht. Bekanntlich ist zum ersten Mal seit der Flüchtlingskrise von 2015 die Schere zwischen Rentenempfängern und Beitragszahlern nicht weiter auseinander gegangen, sondern hat sich geschlossen. Die Sozialleistungen sind dabei zu gering, um einen Unterschied zu machen, fließen zudem sofort wieder in die Wirtschaft.

Gut, man könnte auch bis 75 arbeiten lassen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Mal so gefragt: wer ist der Souverän im deutschen Staat? Das ist die Bevölkerung.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Da muss man jetzt viele kognitiven Purzelbäume machen von der Freiwilligkeit einer Konvention zu der Gewaltenteilung und Freiwilligkeit einer Strafe zu kommen.
Du checkst es einfach nicht was Richter sagen: Wenn Du, Staat, Dich freiwillig verpflichtest die Genfer Konvention anzuerkennen, muss Du sie auch einhalten.
Wer der Staat aber sagt: ich ziehe meine freiwillige Unterschrift zurück, dann kann kein Richter was dagegen machen, dann auch nicht auf die Einhaltung pochen. Verstanden?
Die deutschen Staatsbürger wollen mehrheitlich kein Ende des status quo. Die Möglichkeit dazu besteht: wenn es eine Mehrheit für eine Abschaffung des Grundgesetzes gäbe und gleichzeitig einen neuen Verfassungsentwurf, der angenommen wird, wäre das theoretisch möglich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Du als Einzelperon bist nicht der Souverän, sondern nur die Gesamtheit der Staatsbürger.

Und da bleibt, dass alle demokratischen Parteien am Grundgesetz festhalten, nur die AfD tut das nicht (offen oder verdeckt). Diese liegt aber nur bei ca. 20 % - immer noch erschreckend hoch - aber auch von diesen 20 % wollen nicht alle einen solchen radikalen Schnitt.

Das mit der Freiwilligkeit der GFK ist nämlich so eine Sache, sie ist Grundlage so ziemlich jeden internationalen (Handels-)Vertrages. Die müssten also erstmal alle gekündigt werden. Wie bereits oben erklärt, wäre der EU-Austritt mit allen wirtschaftlichen Verwerfungen, die den Brexit in den Schatten stellen, noch das geringste Problem. Deutschland müsste in seiner gesamten Struktur ein neues Nordkorea werden - aber ohne starke Verbündete, wie Russland und China, in der Nachbarschaft. (Übrigens der Grund, warum Chrupalla Putin für so dufte hält).

Die Gewaltenteilung müsste natürlich abgeschafft werden, denn Menschenrechte liegen jeder westlichen Justiz zugrunde. Richter könnte es weiterhin geben, diese müssten aber gleichgeschaltet werden. Freie Wahlen könnte es theoretisch geben, aber wenn die Menschen tatsächlich ein solches System bekämen, würden sie es sonst bei nächster Gelegenheit wieder abwählen. Denn die Menschen wählen in erster Linie nach ihrem wirtschaftlichen Wohlergehen. Wenn dies empfindlich gestört wird, warum den Weg dann weiterverfolgen statt ihn zu korrigieren?

Bitte komm jetzt nicht damit, dass es in anderen Länder doch auch funktioniere - ohne dies zu belegen. Der Unterschied ist, dass andere Staaten und auch die GFK nicht verpflichtet, abgelehnte Asylbwerber zu unterhalten, sondern dies liegt tatsächlich am GG, kann aber auch nicht geändert werden, ohne das GG selbst abzuschaffen. Ansonsten entscheiden die Richter anderswo auch nicht anders. Selbst wenn sie es täten (wie vielleicht in Ungarn), gäbe es in Europa noch die ECHR.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 14:17
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Jetzt mal abgesehen davon, dass sich aufgrund der demographischen Probleme in Deutschland mit geringer Geburtenquote jede Art von Zuwanderung am Ende rechnet
Gewagte These, der ich nicht zustimme.
Es kommt immer drauf an, wen mm an sich ins Land holt. Alles andere spaltet die Gesellschaft,fördert extreme Parteien und wird auf Dauer für viel Unglück sorgen. Will niemand, hoffe ich
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Der Unterschied ist, dass andere Staaten und auch die GFK nicht verpflichtet, abgelehnte Asylbwerber zu unterhalten, sondern dies liegt tatsächlich am GG, kann aber auch nicht geändert werden, ohne das GG selbst abzuschaffen
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg. Typisch Deutsch - bei uns geht dies nicht, dann geht das nicht. Das Grundgesetz war gar nicht auf sowas ausgelegt.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:denn wer z.B. vor staatlicher Verfolgung flieht und von Folter bedroht ist, kann nicht nicht einfach zur Behörde im Ursprungsland und einen Pass beantragen.
Muss derjenige dann durch die halbe Welt bis nach Deutschland? Und irgendeinen Nachweis muss man schon bringen, erzählen kann man viel.
Und wenn jemand bestimmte Straftaten begeht, hat er halt sein Gastrecht verwirkt und da ist mir egal, wie die Situation in seinem Heimatland ist. Augen auf im Straßenverkehr und vorher überlegen, ob man zb Gewalttaten begeht. Da hält sich mein Humanismus in Grenzen und der Schutz der Bevölkerung geht vor. Inkl dem der friedlichen Migranten.
Nur erwarte ich solche Politik nicht von extremen Parteien, sondern von CDU, SPD und Co


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 14:39
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Aber britische Richter haben diese Flüge dann immer gestoppt.
und wie sieht es aus mit dem Europäischen Gerichtshof?

Wird dann gegen das gerade Beschlossene auch vor diesem (erfolgreich) geklagt werden gegen Asylzentren in Drittstaaten?

von wem kommen eigentlich die Klagen, von den Asylsuchenden oder von politischen Parteien?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 14:40
Zitat von abberlineabberline schrieb:Gewagte These, der ich nicht zustimme.
Es kommt immer drauf an, wen mm an sich ins Land holt. Alles andere spaltet die Gesellschaft,fördert extreme Parteien und wird auf Dauer für viel Unglück sorgen. Will niemand, hoffe ich
Man kann niemandem vorschreiben hierherzukommen. Viele kommen aus der EU und Osteuropa. Dies zeigt, dass als Arbeitsstandort Deutschland durchaus attraktiv ist. In Drittländern spielt das Deutsche aber keine Rolle, dafür andere Sprachen, nicht nur Englisch. Außerdem wirken die AfD-Ergebnisse abschreckend - gerade in Deutschland.

Dass Zuwanderung automatisch großes Unglück nach sich zieht, glaube ich nicht. Die Aufkündigung der GFK mit allen Konsequenzen würde aber großes Unglück nach sich ziehen.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wo ein Wille ist, da ist ein Weg. Typisch Deutsch - bei uns geht dies nicht, dann geht das nicht. Das Grundgesetz war gar nicht auf sowas ausgelegt.
Der Weg wäre die Abschaffung des GG in seiner Gesamtheit. Die neue Verfassung müsste wahrscheinlich einer Diktatur nahekommen. Will das wirklich niemand, nur um das AsylbLG zu stutzen?
Zitat von abberlineabberline schrieb:Muss derjenige dann durch die halbe Welt bis nach Deutschland? Und irgendeinen Nachweis muss man schon bringen, erzählen kann man viel.
Und wenn jemand bestimmte Straftaten begeht, hat er halt sein Gastrecht verwirkt und da ist mir egal, wie die Situation in seinem Heimatland ist. Augen auf im Straßenverkehr und vorher überlegen, ob man zb Gewalttaten begeht. Da hält sich mein Humanismus in Grenzen und der Schutz der Bevölkerung geht vor. Inkl dem der friedlichen Migranten.
Nur erwarte ich solche Politik nicht von extremen Parteien, sondern von CDU, SPD und Co
Müssen nicht, aber die GFK sieht die Möglichkeit vor, Asyl in den Zeichnerländern zu beantragen - unabhängig vom Fluchtweg.

Das gleiche gilt aber auch tatsächlich für die meisten weiteren Punkte von dir. Bei den Straftätern bestehen allerdings eher praktische Probleme, dass die Abschiebung nicht durchführbar ist. Sowohl Grüne als auch AfD haben darin Konsens, aber die AfD sagt nicht, was sie besser machen könnte, und glaubst du nicht, die Union hat die besseren Rechtsexperten und sonstigen Kapazitäten um - im Rahmen des Rechts - das Maximum rauszuholen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 14:51
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:nd wie sieht es aus mit dem Europäischen Gerichtshof?
Das Lustige ist, dass Theresa May darin eine Chance des Brexits sah, aber da bereits die britischen Gerichte abgelehnt haben, ging der Fall nie an den ECHR, auch wenn das noch nach dem Brexit möglich gewesen wäre. Grundsätzlich wäre die Abschiebung in ein sicheres Drittland aber mit EU-Recht bekanntlich vereinbar.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Wird dann gegen das gerade Beschlossene auch vor diesem (erfolgreich) geklagt werden gegen Asylzentren in Drittstaaten?
Wie gesagt, grundsätzlich nein. Die Drittstaaten müssen aber sicher sein. Die britischen Gerichte haben im Fall von Ruanda dagegen gestimmt, und sonst haben die Briten niemanden finden können.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:von wem kommen eigentlich die Klagen, von den Asylsuchenden oder von politischen Parteien?
Nein, nicht von Parteien. Es gibt natürlich Interessensvertreter (die man nicht verbieten kann), aber die Klage muss von den Asylsuchenden ausgehen..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 14:56
@Panaetius
Wie gesagt, Gesetze kann man ändern, der Wille müsste halt da sein. Dafür muss man nicht "das ganze Grundgesetz" ändern, das ist Unsinn.
Aber wenn nichts geändert wird, wird es halt gesellschaftlich schlimmer und die Spaltung grösser. Evtl ist es ja gewollt, dass die extremen Ränder gestärkt werden, denn dazu führt es. Da ist halt viel Ideologie drin.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 16:13
@abberline

Die GFK ist internationales Recht, ebenfalls die davon abgeleiteten internationalen Rechtsordnungen und lassen sich nicht national ändern. Das Prinzip der Menschenwürde (Art. 1 GG) umd das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 sind aufgrund von Art. 79 bei Bestehen der Verfassung unveränderbar. Was genau möchtest du ändern, was die Union noch nicht in Angriff genommen hat. Fällt dir irgendein Beispiel ein, hat vielleicht die AfD einen reellen Vorschlag?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 16:28
@Panaetius
Ich erwarte das von keiner AfD, sondern von CDU, SPD und meinetwegen Grünen.
Dänemark geht zumindest mal den richtigen Weg, aber jetzt kommt wieder die Leier, dass dies und das in Deutschland nicht geht usw. Daher muss man halt vermuten, dass es gewollt ist, dass die Gesellschaft weiter gespalten wird und extreme Parteien gestärkt werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 17:18
@abberline

Also deine Antwort, dass es keine grungesetzkonforme Änderungsmöglichkeit des Asylrechts gibt, die über das derzeitige maximal Mögliche hinaussgeht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 17:25
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:von wem kommen eigentlich die Klagen, von den Asylsuchenden oder von politischen Parteien?
nur als Info: ich lese kirchliche Newsletter, berufsbedingt, unsere Kirchen, die evang. und die kath. schreiben regelmäßig, dass sie die Kläger (Asylsuchenden) bei der Suche nach Rechtsanwälten und vor allem finanziell unterstützen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 18:23
Auch nochmal als Zitat:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche ... die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Es wird seit Jahrzehnten versucht, irgendein rechtliches Schlupfloch zu suchen, um Leistungen an abgelehnte Asylbewerber doch noch irgendwie zu kürzen. Der letzte Versuch war 2019. Damals wurde versucht, bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft - mit dem Argument, dass sich die dort Untergebrachten bestimmte Aufwendungen zum Lebensunterhalt teilen könnten - 10% der Leistungen zu kürzen.

Das BVerfG hat dies - wie alle vorausgehenden Versuche der Kürzung der Minimalleistungen - verhindert:
Das BVerfG hat § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG gekippt. Durch die Regelung werde das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verletzt.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-niedrigere-leistungen-fuer-alleinstehende-asylbewerber-in-sammelunterkuenften-verfassungswidrig

Und zwar mit Bezug auf Art. 1 udn 20 GG - deren Änderung laut Art. 79 unzulässig ist.

Also nehmen wir an, der Gesetzgeber (das Parlament) würde einen weiteren Versuch unternehmen, die Leistungen durch irgendeine rechtliche Hintertür zu kürzen, so würde es wieder zur Verfassungsklage kommen. Wie bei allen vorausgehenden Versuchen der letzten Jahrzehnte. Wie würde das VerfG dann urteilen und was bedeutet dies für das Gesetz? Genau.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 19:59
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Glaube ich nicht, ich zahle 6stellig und zwar aus eigener Leistung. Außerdem werden Richter vom Staat bezahlt, also bringen sie in der Finanzstaatskasse NULL..für gar nichts, nicht mal für Sozialleistungen.
Bpst Du nicht nach Dracula-County um nicht zu zahlen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 22:52
In Dänemark besteht dagegen die Möglichkeit, Menschen, die nach Asyl suchen, zu zwingen die Heimreise freiwillig anzutreten, weil sie in ihren Herkunftsländern die Möglichkeit haben, normal zu essen. So wurde etwa in Dänemark dem fünfjährigen syrischen Jungen Amim, der in der Gemeinschaftsunterkunft, weil er Hunger hatte, Kartoffeln mit Brokkoli zu essen haben wollte, nur eine Banane gegeben:
Laut des Vereins und dänischer Medien wollte Amin Kartoffeln zu Essen haben, ihm wurde aber eine Banane zugeteilt. Die Begründung laut Gesetz: Gekochtes Gemüse gibt es nur für Kleinstkinder, die noch keine Zähne haben.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/daenemark-kartoffel-brokkoli-video-aus-abschiebelager-entfacht-streit-ueber-asylpolitik-a-54c7465c-21c9-46ab-a9c4-17d712f6c342

Das Handyvideo, das zu dem Sachverhalt aufgenommen wurde, wurde ins Internet gestellt und ist hier zu sehen:


Youtube: ET SJÆLDENT OG MEGET UBEHAGELIGT INDBLIK I HVORDAN SJÆLSMARKS CAFETERIA FUNGERER...
ET SJÆLDENT OG MEGET UBEHAGELIGT INDBLIK I HVORDAN SJÆLSMARKS CAFETERIA FUNGERER...
Externer Inhalt
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2026 um 23:54
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:zu zwingen die Heimreise freiwillig anzutreten
Zwang und Freiwilligkeit schließen sich an sich aus...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 05:07
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:In Dänemark besteht dagegen die Möglichkeit, Menschen, die nach Asyl suchen, zu zwingen die Heimreise freiwillig anzutreten, weil sie in ihren Herkunftsländern die Möglichkeit haben, normal zu essen. So wurde etwa in Dänemark dem fünfjährigen syrischen Jungen Amim, der in der Gemeinschaftsunterkunft, weil er Hunger hatte, Kartoffeln mit Brokkoli zu essen haben wollte, nur eine Banane gegeben:
Und das bedeutet für die deutsche Asylgesetzgebung was? Ist es jetzt gut oder schlecht?
Du willst ja alles von Richtern entschieden haben, soll jetzt einer in der Kantine stehen?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das Handyvideo, das zu dem Sachverhalt aufgenommen wurde, wurde ins Internet gestellt und ist hier zu sehen:
Ich verstehe kein Wort, es lässt sich nicht übersetzen, hat kein Untertitel - hast Du den Text? Ohne kann ich mir kein Bild machen was genau vorgefallen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 09:15
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich verstehe kein Wort, es lässt sich nicht übersetzen, hat kein Untertitel - hast Du den Text? Ohne kann ich mir kein Bild machen was genau vorgefallen ist.
Der Sachverhalt ist doch klar. Es geht um dänische Abschiebezentren. Die Menschen dort erhalten kein Taschengeld, nur medizinische Notfallversorgung und in der dargestellten Kantine mit Einschränkungen Essen. Hintergrund ist, dass man annimmt, dass mit menschenunwürdigen Lagerbedingungen die Kooperation bei der Ausreise steigt, gleichzeitig das Land im EU-Vergleich als unattraktiv für Asylbewerbungen wahrgenommen wird.

Man hört deutlich, wie der Vater des fünfjährigen Amim wiederholt anspricht, dass Amim das warme Essen, Kartoffeln und Brokkoli, haben will. Das ist nicht gerade eine üppige Mahlzeit. Obwohl eine ausreichende Menge da ist und auf der Kantinentheke sogar für Kinder attraktive Speisen stehen, bekommt er nichts davon. Man hört deutlich, dass der Vater wiederholt von "Kartoffeln" und "Brokkoli" spricht. Das sind im Dänischen offenbar die gleichen Wörter. Schließlich kommen zwei Wachleute hinzu. Die Begründung versteht man nicht, wird aber oben im Spiegel-Artikel genannt: Amim habe mit fünf Jahren bereits Zähne, und gekochtes Gemüse ist nur für jüngere Kinder (Ist das eine schlüssige Begründung, wenn doch Bananen einfacher zu kauen sind oder geht es nur um die Demütigung?) Schließlich werden Amim und sein Vater von den Wachleuten separat abgeführt. Amim weint. Für ihn ergibt sich der Eindruck, dass er die falsche Hautfarbe hat, um sich halbwegs satt essen zu können.

Es geht um folgende Einrichtungen:
Ein militärisches Sperrgebiet vor den Toren Kopenhagens. "Zentrum für Ausländer" nennt der dänische Staat Ellebæk. Faktisch ist es ein ein Abschiebegefängnis. Das dänische Fernsehen hat die Zustände bereits vor Jahren dokumentiert. Bauliche Mängel, unhaltbare hygienische Bedingungen, mangelnde medizinische Versorgung. Für die Insassen eingeschränkter Zugang zu frischer Luft.

Der Europarat sendet Inspekteure. Ihr verheerendes Urteil: Selbst russische Gefängnisse seien besser. Ellebæk sei eine der schlimmsten Anstalten Europas.
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/asylpolitik-daenemark-100.html
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und das bedeutet für die deutsche Asylgesetzgebung was? Ist es jetzt gut oder schlecht?
Du willst ja alles von Richtern entschieden haben, soll jetzt einer in der Kantine stehen?
Nein, das habe ich nie gesagt, dass ich alles von Richtern entschieden haben will. Es ging mir darum zu erklären, warum die Ansätze in Dänemark in Deutschland rechtlich nicht möglich sind.

Das wird u.a. hier erklärt:
Ausreisepflichtige tauchen ab

Als Vorbild für andere EU-Staaten taugt Dänemark jedoch schon rein rechtlich nicht. Denn Anfang der 1990er Jahre hatte die damalige Regierung Sonderregeln ausgehandelt, nach denen Dänemark Richtlinien für Grenzkontrollen, Asyl, Einwanderung und Visa erlassen darf, die von den EU-Verträgen abweichen. Andere EU-Staaten können das nicht. Dennoch kann das Land längst nicht alle Ausreisepflichtigen abschieben. Die Regierung in Syrien etwa kooperiere nicht, sagt Bendixen. Auch in den Sudan, den Iran, nach Gaza und Myanmar werde praktisch nicht abgeschoben. Also blieben die Menschen in Ellebæk und anderen Zentren, machten andere Asylgründe geltend oder würden nach 18 Monaten unter bestimmten Umständen sogar als geduldet eingestuft.

Darauf lassen es viele aber lieber nicht ankommen. Refugees Welcome zufolge verdrücken sich die meisten Ausreisepflichtigen, bevor sie in Ellebæk landen. 2022 habe es in Dänemark 548 Ausreisepflichtige gegeben. Davon seien 222 abgeschoben worden. Die meisten der gut 300 anderen verschwänden irgendwann aus dem System, tauchten unter oder versuchten es zum Beispiel in Deutschland.

Bendixen nennt Ellebæk Teil der dänischen Abschreckungspolitik gegen Flüchtlinge. Die funktioniere aber nur so lange, wie andere Länder das Rezept nicht übernähmen. Falls die Nachbarstaaten ähnlich vorgingen, werde die europäische Flüchtlingspolitik laufen wie das Spiel "Die Reise nach Jerusalem". "Es werden immer weniger Stühle, aber die Zahl der Flüchtlinge wird dadurch nicht geringer. Sie sind in Europa und drängen sich auf die immer weniger freien Plätze."
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Daenemark-schreckt-Asylbewerber-gerne-offen-ab-article24587507.html

Dänemark hat also einige Opt-outs von den EU-Veträgen ausgehandelt und zudem aus historischen Gründen eine Verfassung, in der die Menschenrechte von Nichtstaatsbürgern kein Rechtsgut sind wie in anderen europäischen Ländern.

Ein weiterer Unterschied zu Deutschland ergibt sich - wie bereits mehrfach gesagt - aus dem Grundgesetz:
Außerdem, erklärt Wind, seien die Gesetze in Deutschland strenger, weil alles nach dem Grundgesetz bemessen werde. "Die Gerichte spielen eine sehr große Rolle", sagt sie. "In Dänemark bestimmt die Mehrheit, und die Gerichte halten sich raus. So funktioniert unsere Kultur."
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-migration-gefluechtete-haerte-statt-hygge-100.html

Ich weise hier nochmal darauf hin, dass die einschlägigen Artikel des GG, Art. 1 und 20, nach Art. 79 nicht veränderbar sind - auch nicht durch Verfassungsänderung.

Hintergrund ist, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht wollten, dass sich die Situation für Minderheiten wie Juden und anderen im Nationalsozialismus in der Bundesrepublik wiederholt, die in den Konzentrationslagern nur eingeschränkten Zugang zu Nahrung hatten. Diese Situation wurde als menschunwürdig eingeschätzt. Daraus leitete sich das Prinzip der Menschwürde (Art. 1) sowie das Sozialstaatsprinzip (Art. 20) her. Man wollte verhindern, dass eine radikale Partei diese Prinzipien später wieder abschaffen kann und ähnliche Verhältnisse für nicht-deutsche Minderheiten wie im Nationalsozialismus schaffen kann.

Aus diesen Gründen lässt sich die dänische Asylpolitk nicht in Deutschland umsetzen. Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, hat unabhängig vom Aufenthaltsstatus das Grundrecht auf bestimmte gesetzlich festgelegte Mindestleistungen, die knapp unterhalb der Grundsicherung liegen, und neben ausreichender Nahrung und Hygieneartikeln usw. auch Taschengeld beinhalten. Selbst wenn in Gemeinschaftsunkterkünften nur Sachleistungen gewährt werden, müssen diese die Menschen ausreichend sättigen. Somit entfällt der Anreiz, bei der Ausreise zu kooperieren, um im Herkunftsland wieder ausreichend Nahrung zu erhalten, oder in ein anderes EU-Land zu flüchten.

Ich beschreibe dies und erkläre die Gründe, nehme dabei aber keine eigene Bewertung vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 13:48
Darauf lassen es viele aber lieber nicht ankommen. Refugees Welcome zufolge verdrücken sich die meisten Ausreisepflichtigen, bevor sie in Ellebæk landen. 2022 habe es in Dänemark 548 Ausreisepflichtige gegeben. Davon seien 222 abgeschoben worden. Die meisten der gut 300 anderen verschwänden irgendwann aus dem System, tauchten unter oder versuchten es zum Beispiel in Deutschland.

Bendixen nennt Ellebæk Teil der dänischen Abschreckungspolitik gegen Flüchtlinge. Die funktioniere aber nur so lange, wie andere Länder das Rezept nicht übernähmen
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Daenemark-schreckt-Asylbewerber-gerne-offen-ab-article24587507.html

Das ist ja ganz klasse - Dänemark "macht sich einen schlanken Fuß" und u.a. Deutschland muss es dann ausbaden.
Dennoch kann das Land längst nicht alle Ausreisepflichtigen abschieben. Die Regierung in Syrien etwa kooperiere nicht, sagt Bendixen
Darauf lassen es viele aber lieber nicht ankommen. Refugees Welcome zufolge verdrücken sich die meisten
wenn Manche freiwillig gehen würden, müsste das Land diese dann aufnehmen, hätte die fehlende Kooperationsbereitschaft keine Relevanz.

Es steht und fällt also alles, inwieweit Flüchtlinge motiviert werden könnten, freiwillig auszureisen.
Geld bringts anscheinend nicht und abschrecken darf D nicht.
D hat also wie so oft, mal wieder die A.-Karte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2026 um 13:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also nehmen wir an, der Gesetzgeber (das Parlament) würde einen weiteren Versuch unternehmen, die Leistungen durch irgendeine rechtliche Hintertür zu kürzen, so würde es wieder zur Verfassungsklage kommen. Wie bei allen vorausgehenden Versuchen der letzten Jahrzehnte. Wie würde das VerfG dann urteilen und was bedeutet dies für das Gesetz?
es scheint ja aber, dass die Richter auch Ausnahmen zulassen. Beim Bürgergeld z.b. gibt es eine zeitliche Ausnahme unter deren Voraussetzung es erlaubt ist sogar 30% zu kürzen.

so wie ich das sehe kommt das also auf die Sichtweise der Richter an ob sie weitere Ausnahmen (möglicherweise durch Vorlage der Politiker) in Zukunft zulassen werden oder nicht?

gerade in den USA sieht man ja sehr gut wie das oberste Gericht davon bestimmt wird wer da drin sitzt. also theoretisch ist eine andere Sicht möglich wenn die neuen Richter mit dem Lauf der Zeit (so wie ich das sehe jedenfalls) mehr in Richtung rechts tendieren..


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