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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:51
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich nehme mal an, die Frau, die das schafft, hätte Verstand genug, irgendetwas mitzubringen, das einen eindeutigen Identitätsnachweis ermöglicht und seien es Handy Fotos von Dokumenten.
Hat null Beweiskraft. Die wenigsten Länder haben sowas wie einen Personalausweis. Also muss man den Reisepass erst beantragen. Die wenigsten werden sowas haben. Selbst in England oder den USA leben ganz viele Menschen ohne Reisepass.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Die Schwachsinnsidee dass Menschen aus brennenden Häusern flüchten mitsamt Mobilfunkgerät, mitsamt einem allermindestens hoch 4stelligen Dollar Betrag für den kostenpflichtigen Teil der Schlepperroute, ohne ein Foto von aussagekräftigen Dokumenten auf dem Handy und blöderweise Dokumente im Gebüsch verlieren, glauben nur die Dummen.
Wir hatten das im Thread bereits gehabt, die GFK schreibt vor, dass die Prüfung des Asylantrages nicht von Ausweisdokumenten abhängig gemacht werden kann. Der Fluchtweg darf auch keine Rolle spielen, und wer über Schlepperrouten kommt, wird Instruktionen haben, welche Angaben sie oder er machen kann/muss. Sicherlich ist dies ein häufiger Verdacht bei Asylanträgen, aber es ist auch nicht der einzige Weg - und selbst wenn, besteht ja trotzdem das Recht auf Asyl. Nehmen wir das Beispiel der Christin ohne Kopftuch oben, die gesteinigt werden soll. Darf man sie ablehnen, allein weil sie Hilfe bei der Flucht in Anspruch genommen hat?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das Geld kriegen aber schon die Eltern. Und sie kriegen es dann, wenn sie ihre Elternschaft nachweisen können, nicht einfach dafür, ein Kind zu kennen. Die verlieren auch auf dem Weg vom KH nach Hause eher selten alle Dokumente.
Nein, die Eltern kriegen es, weil das Kind zumindest zunächst noch gar nicht geschäftsfähig ist. Die Eltern sind ja häufig getrennt und dann bekommt nur einer das Kindergeld. Elternteil zu sein begründet also keinen unbedingten Anspruch auf Kindergeld. Und wenn die Eltern des Kindes nicht nachweisbar sind, so hat es trotzdem Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und wird deshalb auch nicht abgeschoben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:55
Zitat von OptimistOptimist schrieb:...oder wenigstens Dokumentation der Fluchtroute.
Gab ja auch die Fälle, wo sich Flüchtlinge z.B. als Syrer ausgaben und gar keine waren.
Die Fluchtroute würde dann das Herkunftsland gut beweisen können.
Denke mal, sowas müsste man auch von jemanden erwarten können, der "Hals über Kopf" flieht.
Also wenn die Christin ohne Kopftuch, die gesteinigt werden soll, kein Handy besitzt, keine Selfies von sich auf der Flucht macht oder das Handy auf der Flucht verliert, dann soll sie allein deshalb der Steinigung ausgeliefert werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:05
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Hat null Beweiskraft. Die wenigsten Länder haben sowas wie einen Personalausweis. Also muss man den Reisepass erst beantragen. Die wenigsten werden sowas haben.
@Panaetius

Davon hatte ich auch nichts geschrieben. Dennoch ist der Iran ein alphabetisiertes Land. Die Frau hat irgendwo gewohnt, hatte eine Schule besucht, Zeugnisse bekommen, müsste mit Anfang 20 eine Reihe von Dokumenten haben. Ich erwarte keinen Reisepass mit Einträgen der bevorstehenden Hinrichtung. Aber irgendetwas mit starker Hinweiskraft schon.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:aber es ist auch nicht der einzige Weg - und selbst wenn, besteht ja trotzdem das Recht auf Asyl.
Es besteht kein Recht auf Asyl, wenn man nicht einmal seine Herkunft nachweisen kann, allenfalls ein Anrecht auf Prüfung. Wie weit ein Staat die Nachweispflicht, wie bei jedem anderen Antrag, logischerweise am Antragsteller festmacht oder widersinnigerweise am Negativnachweis, den das Ankunftsland erbringen soll, steht im Ermessen des Landes.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nein, die Eltern kriegen es, weil das Kind zumindest zunächst noch gar nicht geschäftsfähig ist.
Das gilt, wenn die Eltern ihre Elternschaft nachweisen können, sonst sind es keine Eltern.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Elternteil zu sein begründet also keinen unbedingten Anspruch auf Kindergeld.
Richtig, aber umgekehrt stimmt es: Ohne Nachweis der Elternschaft gibt es kein Kindergeld. Da kann man auch nicht erzählen, man habe die Geburtsurkunde verloren...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und wenn die Eltern des Kindes nicht nachweisbar sind, so hat es trotzdem Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und wird deshalb auch nicht abgeschoben.
Sagt auch niemand. Aber es bekommt auch nicht einfach irgendjemand Kindergeld, der eine unglaubwürdige Geschichte erzählt und ein Kinderfoto aus dem Internet dabei hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:52
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Davon hatte ich auch nichts geschrieben. Dennoch ist der Iran ein alphabetisiertes Land.
Viele Flüchtlinge, auch anerkannte, sind nicht alphabetisiert. Oder würdest du sagen, Menschen, die nicht das Alphabet gelernt haben, haben keine Menschenrechte?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Die Frau hat irgendwo gewohnt, hatte eine Schule besucht, Zeugnisse bekommen, müsste mit Anfang 20 eine Reihe von Dokumenten haben. Ich erwarte keinen Reisepass mit Einträgen der bevorstehenden Hinrichtung. Aber irgendetwas mit starker Hinweiskraft schon.
Und wenn diese Dokumente nicht vorliegen, weil z.B. auf der Flucht verloren, weil sie doch nicht existieren, weil man in der Provinz in Myanmar keine Schule besucht, Zeugnisse nicht aufbewahrt oder die Flucht plötzlich erfolgte oder weil man kein Handy besitzt oder dies verkaufen musste, um die Flucht zu finanzieren oder die Frau erpresst wurde, sie müsste mit so und so vielen Männern schlafen, sonst bekommt sie ihr Handy nicht zurück, und die Frau nicht einwilligen wollte - dann sind das für dich alles pauschale Ablehnungsgründe und man sollte die Frau der Steinigung überlassen?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wie weit ein Staat die Nachweispflicht, wie bei jedem anderen Antrag, logischerweise am Antragsteller festmacht oder widersinnigerweise am Negativnachweis, den das Ankunftsland erbringen soll, steht im Ermessen des Landes.
Geltendes Recht ist das folgende:
(21) Solange ein Antragsteller seinen Antrag rechtfertigen kann, sollte das Fehlen von Dokumenten bei der Einreise oder die Verwendung falscher oder gefälschter Dokumente nicht für sich schon automatisch die Inanspruchnahme eines Grenzverfahrens oder beschleunigten Verfahrens zur Folge haben.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2013/32/oj (Präambel)

Das ist EU-Recht, muss also in den nationalen Gesetzen umgesetzt sein bzw. hat Primat über nationales Recht, also kann Deutschland (oder ein anderes Land) keine davon abweichenden Gesetze haben - solange Deutschland Unterzeichnerland der GFK ist (ob via die EU oder unabhängig von ihr).

Hintergrund ist, dass Menschenrechte für alle Menschen, nicht nur für bestimmte, gelten, für bestimmte andere aber nicht, und dass die Menschenrechte eine Auslieferung in ein Verfolgerland ausschließen. Dies muss also zunächst geprüft werden. Wenn die Verfolgungsituation aber nicht glaubhaft gemacht werden kann, wird natürlich abgelehnt. Aber wie soll man das ohne Prüfung entscheiden?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Richtig, aber umgekehrt stimmt es: Ohne Nachweis der Elternschaft gibt es kein Kindergeld. Da kann man auch nicht erzählen, man habe die Geburtsurkunde verloren...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und wenn die Eltern des Kindes nicht nachweisbar sind, so hat es trotzdem Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und wird deshalb auch nicht abgeschoben.
Sagt auch niemand. Aber es bekommt auch nicht einfach irgendjemand Kindergeld, der eine unglaubwürdige Geschichte erzählt und ein Kinderfoto aus dem Internet dabei hat.
Kindergeld ist auch kein Grundrecht. Das Kind hat aber das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben, d.h. selbst wenn keine Eltern existieren oder sich nachweisen lassen, kann das Kind nicht alleine deshalb abgeschoben werden, sondern hat, wie ein erwachsener Mensch, in Deutschland das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das dann ein anderer Vormund als die Eltern sichern muss. Also besteht keine Ungleichbehandlung, denn das Kindergeld ist ein Privileg, aber kein Grundrecht (= jeder Mensch hat Anspruch darauf ohne weitere Konditionen, wie z.B. einem Kind den Unterhalt zu zahlen).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:32
Aus der GFK selbst geht auch hervor, dass die Länder die Prüfung des Asylgrundes nicht davon abhängig machen können, ob Dokumente vorgelegt werden können (Art. 31.1):
Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, daß sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
Quelle: https://freirecht.de/g/GFK:31

Eine unrechtmäßige Einreise oder Aufenthalt schließt solche ohne Ausweisdokumente mit ein, Asylbewerber können nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden, sondern sie haben die Möglichkeit, die Gründe darzulegen - wenn diese nicht glaubhaft gemacht werden können, wird der Antrag abgelehnt.

Außerdem gilt das Verbot der Abschiebung für alle Menschen, die in ihren Herkunftsländern verfolgt werden, nicht nur für solche, die Ausweisdokumente vorweisen können (Art. 33,1):
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
Quelle: https://freirecht.de/g/GFK:33

Man muss also zunächst die Person anhören, ob eine solche Bedrohung für sie besteht. Außerdem muss man ja wissen, wohin man sie abschieben muss und die Herkunftsländer müssen sie wieder einreisen lassen.


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