sacredheart schrieb:Davon hatte ich auch nichts geschrieben. Dennoch ist der Iran ein alphabetisiertes Land.
Viele Flüchtlinge, auch anerkannte, sind nicht alphabetisiert. Oder würdest du sagen, Menschen, die nicht das Alphabet gelernt haben, haben keine Menschenrechte?
sacredheart schrieb:Die Frau hat irgendwo gewohnt, hatte eine Schule besucht, Zeugnisse bekommen, müsste mit Anfang 20 eine Reihe von Dokumenten haben. Ich erwarte keinen Reisepass mit Einträgen der bevorstehenden Hinrichtung. Aber irgendetwas mit starker Hinweiskraft schon.
Und wenn diese Dokumente nicht vorliegen, weil z.B. auf der Flucht verloren, weil sie doch nicht existieren, weil man in der Provinz in Myanmar keine Schule besucht, Zeugnisse nicht aufbewahrt oder die Flucht plötzlich erfolgte oder weil man kein Handy besitzt oder dies verkaufen musste, um die Flucht zu finanzieren oder die Frau erpresst wurde, sie müsste mit so und so vielen Männern schlafen, sonst bekommt sie ihr Handy nicht zurück, und die Frau nicht einwilligen wollte - dann sind das für dich alles pauschale Ablehnungsgründe und man sollte die Frau der Steinigung überlassen?
sacredheart schrieb:Wie weit ein Staat die Nachweispflicht, wie bei jedem anderen Antrag, logischerweise am Antragsteller festmacht oder widersinnigerweise am Negativnachweis, den das Ankunftsland erbringen soll, steht im Ermessen des Landes.
Geltendes Recht ist das folgende:
(21) Solange ein Antragsteller seinen Antrag rechtfertigen kann, sollte das Fehlen von Dokumenten bei der Einreise oder die Verwendung falscher oder gefälschter Dokumente nicht für sich schon automatisch die Inanspruchnahme eines Grenzverfahrens oder beschleunigten Verfahrens zur Folge haben.
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2013/32/oj (Präambel)
Das ist EU-Recht, muss also in den nationalen Gesetzen umgesetzt sein bzw. hat Primat über nationales Recht, also kann Deutschland (oder ein anderes Land) keine davon abweichenden Gesetze haben - solange Deutschland Unterzeichnerland der GFK ist (ob via die EU oder unabhängig von ihr).
Hintergrund ist, dass Menschenrechte für alle Menschen, nicht nur für bestimmte, gelten, für bestimmte andere aber nicht, und dass die Menschenrechte eine Auslieferung in ein Verfolgerland ausschließen. Dies muss also zunächst geprüft werden. Wenn die Verfolgungsituation aber nicht glaubhaft gemacht werden kann, wird natürlich abgelehnt. Aber wie soll man das ohne Prüfung entscheiden?
sacredheart schrieb:Richtig, aber umgekehrt stimmt es: Ohne Nachweis der Elternschaft gibt es kein Kindergeld. Da kann man auch nicht erzählen, man habe die Geburtsurkunde verloren...
Panaetius schrieb:Und wenn die Eltern des Kindes nicht nachweisbar sind, so hat es trotzdem Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und wird deshalb auch nicht abgeschoben.
Sagt auch niemand. Aber es bekommt auch nicht einfach irgendjemand Kindergeld, der eine unglaubwürdige Geschichte erzählt und ein Kinderfoto aus dem Internet dabei hat.
Kindergeld ist auch kein Grundrecht. Das Kind hat aber das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben, d.h. selbst wenn keine Eltern existieren oder sich nachweisen lassen, kann das Kind nicht alleine deshalb abgeschoben werden, sondern hat, wie ein erwachsener Mensch, in Deutschland das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das dann ein anderer Vormund als die Eltern sichern muss. Also besteht keine Ungleichbehandlung, denn das Kindergeld ist ein Privileg, aber kein Grundrecht (= jeder Mensch hat Anspruch darauf ohne weitere Konditionen, wie z.B. einem Kind den Unterhalt zu zahlen).