Panaetius schrieb:Wir hatten das im Thread bereits gehabt, die GFK schreibt vor, dass die Prüfung des Asylantrages nicht von Ausweisdokumenten abhängig gemacht werden kann. Der Fluchtweg darf auch keine Rolle spielen, und wer über Schlepperrouten kommt, wird Instruktionen haben, welche Angaben sie oder er machen kann/muss. Sicherlich ist dies ein häufiger Verdacht bei Asylanträgen, aber es ist auch nicht der einzige Weg - und selbst wenn, besteht ja trotzdem das Recht auf Asyl.
@Panaetius Man darf halt nicht vergessen, von wann die GFK so stammt, aus den 50ern. Wäre sie 2025 aufgesetzt worden, würden andere Regeln gelten. Damls gab es nun mal nicht die Möglichkeit, Kopien von Dokumenten digital zu haben, damals konnte sich auch niemand eine Milliardenindustrie Schlepperei vorstellen und damals war auch der Zusammenhang Flucht und Terror nicht so, wie nach dem Breitscheidplatz und Bataclan.
Insofern wird man die nach 70 Jahren überarbeiten müssen oder sie wird ihre Relevanz verlieren.
Panaetius schrieb:Viele Flüchtlinge, auch anerkannte, sind nicht alphabetisiert.
DU meinst die, die in leuchtenden Farben als Fachkräfte geschildert wurden?
Panaetius schrieb:Hintergrund ist, dass Menschenrechte für alle Menschen, nicht nur für bestimmte, gelten, für bestimmte andere aber nicht, und dass die Menschenrechte eine Auslieferung in ein Verfolgerland ausschließen
Auch hier gilt es, Regeln zu überarbeiten. Schutz vor Verfolgung darf kein Täterschutz sein. Beispiel: Der Leibwächter von Bin Laden, der hier in Bochum Asyl genoss, weil man ihn zunächst angeblich nicht nach Tunesien ausliefern sollte.
Bei der Abfassung der GFK ging man einfach nicht davon aus, dass nicht nur die Menschen Schutz beantragen würden, die Schutz benötigen, sondern auch diejenigen, vor denen die Menschen geflüchtet sind.
Panaetius schrieb:Kindergeld ist auch kein Grundrecht. Das Kind hat aber das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben, d.h. selbst wenn keine Eltern existieren oder sich nachweisen lassen, kann das Kind nicht alleine deshalb abgeschoben werden
Bring da nicht was durcheinander. Das Kindegeld war hier lediglich Beispiel für folgende, absolut korrekte Reiehnfolge: Der Antragsteller bringt die Dokumente bei, danach gibt es berechtigtenfalls eine Leistung. Die Reihenfolge im Asylrecht: Es gibt Leistungen, bis der Staat nachweist, dass der Leistungsnehmer unberechtigt ist und selbst dann erhält er die Leistungen im Wesentlichen weiter, ist das Kernproblem, das weg muss.
Die christliche Iranerin hattest Du ins Spiel gebracht. Natürlich hat die Dokumente, natürlich kann die lesen und schreiben. Und wenn sie keine Originaldokumente hat, hindert sie niemand daran, die Dokumente vor der Abreise, die ja selbst im Gefahrenfall Vorbereitungen erfordert, irgendwo hochzuladen.
Wir sollten über die großen Gruppen diskutieren, nicht über eine extrem theoretische christliche Iranerin, die nicht lesen und schreiben kann. Das ist absurd.