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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:13
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Was soll die Frage? Ich hatte lediglich aufgezeigt, dass Dein Beispiel völlig lebensfern ist.
Also du glaubst tatsächlich, dass die Menschen etwa in Rakhine (Myanmar) alle Internet und Zugang zu einer Cloud haben, und zu glauben, dass manche das nicht haben, sei "weltfremd"?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der dauerhafte Verbleib in Deutschland ist aber kein Grundrecht für jeden, der will.
Das ist es auch nicht, sondern wer abgelehnt ist, ist ersmtal ausreisepflichtig (davon gibt es rechtlich genau definierte meist temporäre Ausnahmen).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:23
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also du glaubst tatsächlich, dass die Menschen etwa in Rakhine (Myanmar) alle Internet und Zugang zu einer Cloud haben, und zu glauben, dass manche das nicht haben, sei "weltfremd"?
@Panaetius

Nein, ich habe keine Ahnung, wie verbreitet Internet in Mayanmar ist. Schieb Deine Beispiele nicht innerhalb eines Dialogs hin und her. Ich habe lediglich gesagt, dass es völlig unplausibel ist, dass eine iransiche Christin nicht ein Stück Papier hat, das einen klaren Hinweis auf ihrer Identität gibt und dass es weiterhin völlig unplausibel ist, warum sie Analphabetin sein sollte.

Beides hat nichts mit einem 5G Netz in Myanmar zu tun.

Und Flüchtlinge aus Myanmar spielen in Deutschland eine bedeutende Rolle? Es ist kein Hauptherkunftsland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:27
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wenn Identitäten selektiv nicht erforderlich sind, dann heben wir die Exklusivität an. Alle die in DE leben sollen sich auch nicht mehr ausweisen müssen.
Wieso erwartest Du vom mir dass ich zum Amt laufe, biometrische Daten und Fotos liefere, Gesundheitskarten vorzeige oder ggf. Kontoauszüge liefere?
Ich denke die Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen.

Wobei ich persönlich es aus den großen englischsprachigen Ländern so kenne, dass es meist keine Ausweise (wie Personalausweise) gibt. Also muss man dafür nicht zum Amt und Gesundheitskosten könnte man auch privat bezahlen.

Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ach wie schön, Rechte. Hat sich das mit den Pflichten auch rumgesprochen? Erkläre doch man: wenn einer nachvollziehbar ausreisepflichtig ist, alle Instanzen durchlaufen hat und trotzdem ausreisen muss, es aber nicht tut warum er noch Leistungen bekommen soll?
Wenn die Anteort wieder lautet: isso, kann man nichts machen, dann soll man sich die ganzen Scheissverfahren sparen wenn es eh nichts bringt.
Weil das BVerfG entschieden hat, dass es Mindestleistungen gibt. Diese können allerdings gekürzt werden, aber man kann die Person nicht verhungern lassen. Möchtest du sie denn verhungern lassen?

Es besteht natürlich trotzdem ein großer Unterschied zwischen bewilligten und nicht-bewilligten Anträgen, z.B. Möglichkeit der Arbeitsaufnahme, Bezug von Grundsicherung (statt Leistungen nach dem AsylbLG), blauer Pass etc.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Lass da Framing, jeder hat das Recht auf ein Asylverfahren, danach sieht man wer Asyl bekommt und zwar nicht alle, obwohl es ein Menschenrecht ist.
In offiziellen Text ist in diesem Kontext von "Recht auf Asyl" die Rede: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/democracy-and-human-rights/fundamental-rights-in-the-eu/guaranteeing-the-right-to-asylum


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:28
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich denke die Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen.
Also willst Du nicht dass alle gleich behandelt werden, sprich willst Du nur Pflichten für die Einheimischen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:30
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Schieb Deine Beispiele nicht innerhalb eines Dialogs hin und her. Ich habe lediglich gesagt, dass es völlig unplausibel ist, dass eine iransiche Christin nicht ein Stück Papier hat, das einen klaren Hinweis auf ihrer Identität gibt und dass es weiterhin völlig unplausibel ist, warum sie Analphabetin sein sollte.
Ich habe nie von einer iranischen Christin gesprochen, sondern allgemein vom Beispiel einer Christin in einem islamischen Land. Den Iran hatte ich früher erwähnt, aber da ging es um Sanktionen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und Flüchtlinge aus Myanmar spielen in Deutschland eine bedeutende Rolle? Es ist kein Hauptherkunftsland.
Nehmen wir meinetwegen Syrien, da haben laut google-Anfrage 36% Zugang zum Internet. Also ist es lebensfremd zu sagen, dass jemand dort keinen solchen Zugang haben könnte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:31
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Also willst Du nicht dass alle gleich behandelt werden, sprich willst Du nur Pflichten für die Einheimischen?
Es ging in deiner Frage um Ausweisdokumente, also ob die "Einheimischen" die haben müssen. Bei den "Einheimischen" habe ich nicht bejaht, dass diese (zwingend) die Ausweise haben müssen (solange sie nicht aus- und wiedereinreisen wollen). Bei den Nicht-Staatsbürgern ist ja klar, dass die Ausweise haben und auch vorzeigen können müssen.

Also habe ich mich für eine "Besserbehandlung" der "Einheimischen" ausgesprochen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 13:56
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nehmen wir meinetwegen Syrien, da haben laut google-Anfrage 36% Zugang zum Internet. Also ist es lebensfremd zu sagen, dass jemand dort keinen solchen Zugang haben könnte?
@Panaetius

Im Bezug auf 'jemand' wird das so sein. Es kommt aber nicht 'jemand' hierhin, sondern in aller Regel recht propper wirkende junge Männer mit einem Mobiltelefon, die mit großer Wahrscheinlichkeit einen hohen Betrag für Schleuserkriminalität zahlen mussten.

Wie wahrscheinlich ist es in dieser Konstellation, keinen Zugang zum Internet zu haben?

Dass die ältere sehr arme Dame im ländlichen Gebiet von Syrien vielleicht kein Internet hat, na klar. Dass die viel schutzbedürftiger sein könnte als proppere junge Männer? Auch gut möglich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 14:12
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also habe ich mich für eine "Besserbehandlung" der "Einheimischen" ausgesprochen.
Reicht mir so noch nicht, ich sehe die noch nicht - ich will eine echte Gleichbehandlung, zum Arzt zB. ohne Beiträge und Karte und Zuzahlungen.
Ich will falls doch Dokumente gebraucht werden dass diese ohne Gebühren erfolgt, wenn wir Konten im Ausland nicht prüfen können, warum im Inland prüfen?
Wenn wir uns all das leisten können weil es nicht anders geht, dann für alle.


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31.03.2026 um 15:18
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Der Trend geht eher dahin, das man sich einen Tischabräumer ohne weitere Fähigkeiten nicht leisten kann.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Warum?
Weil niemand jemanden einstellt um nur Tische abzuräumen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 20:14
@sacredheart

Es ist doch ganz einfach. Das Vorlegen von Ausweisdokumenten kann man nicht zur absoluten Voraussetzung für den Antrag machen, aber wenn die Geschichte unglaubwürdig ist und kein Evidenz vorgelegt wird, wird abgelehnt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 20:40
@ApexOne

Gibt doch Gleichbehandlung. Wenn du auf Grundsicherung runtergehst, ist Krankenversicherung dabei. Abgelehnte Asylbewerber bekommen weniger als Grundsicherung, und müssen auch beim Arzt die Karte dabeihaben.

Wenn du Grundsicherung oder Leistungen nach dem AsylbLG bezögest, würden dir Gebühren genauso erlassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 20:43
@behind_eyes

Mir fiel das in einem größeren Restaurant mal auf, dass jemand, der kein Deutsch konnte, nur die Tische abgeräumt hat - auch nach Selbstaussage. Es gibt in der Gastronomie immer Angestellte ohne die notwendigen Sprachkenntnisse.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.03.2026 um 20:52
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Mir fiel das in einem größeren Restaurant mal auf, dass jemand, der kein Deutsch konnte, nur die Tische abgeräumt hat - auch nach Selbstaussage.
Für mich unvorstellbar das man eine Person für diesen einen Job des Tisch abräumen einstellt.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es gibt in der Gastronomie immer Angestellte ohne die notwendigen Sprachkenntnisse.
Alphabetisierung umfasst mehr als Sprache und Gastro ist mehr als Tisch abräumen als Single Job.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 00:45
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Gibt doch Gleichbehandlung. Wenn du auf Grundsicherung runtergehst, ist Krankenversicherung dabei. Abgelehnte Asylbewerber bekommen weniger als Grundsicherung, und müssen auch beim Arzt die Karte dabeihaben.
Nein - es gibt keine. Ich müsste für Grundsicherung meine Identität und meine Konten preisgeben, was verstehst Du dabei nicht?
Wie kannst Du von Gleichbehandlung sprechen wenn Du Leuten die nichts Prüfbares angeben die gleichen Leistungen anbietest wozu andere quasi ihr Leben offenbaren müssen?
Entweder prüfst Du alle oder gar keinen...was ist das für eine Methode, das müsste Dir doch klar werden wenn Du mir antwortest müsstest warum Du Einheimische prüfst..genau, warum werden die eigentlich geprüft? Nicht das gleiche Vertrauensniveau wie bei den Unbekannten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 09:19
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nein - es gibt keine. Ich müsste für Grundsicherung meine Identität und meine Konten preisgeben, was verstehst Du dabei nicht?
Das ist das gleiche bei Asylbewerbern. Wer noch Geld hat, bekommt keine Grundsicherung. Und bei Asylbewerbern werden sogar Fingerabdrücke genommen. Staatsbürger brauchen das nicht, um Grundsicherung zu beantragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 09:25
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Staatsbürger brauchen das nicht, um Grundsicherung zu beantragen.
Teilweise falsch - Staatsburger mussen auch ihren Finger abdrücke bei Dokumentenerneuerungen abgeben.
Komplett falsch:
- Asylbewerber müssen ihre Fingerabdrücke nicht für die GS abgeben, sondern beim Antrag
- Asylbewerber bekommen keine GS, nur nach Bleiberechtentscheidung

Ändert nichts daran dass nach Durchlaufen des Verfahren ohne Nachweisdokumente, es Ersatzpapiere gibt die auf reines Glauben basiert.

Ich wiederhole meine Frage: warum wird den Einheimischen misstraut und nicht wie den anderen einfach geglaubt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 09:39
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Teilweise falsch - Staatsburger mussen auch ihren Finger abdrücke bei Dokumentenerneuerungen abgeben.
Komplett falsch:
Du sprachst oben von der Beantragung von Bürgergeld. Also keine Ungleichbehandlung.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Komplett falsch:
- Asylbewerber müssen ihre Fingerabdrücke nicht für die GS abgeben, sondern beim Antrag
Wo habe ich denn geschrieben, dass Asylbewerber für die GS Fingerabdrücke angeben müssen?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Asylbewerber bekommen keine GS, nur nach Bleiberechtentscheidung
Wo habe ich was anderes behauptet? Ich hatte das oben zigmal geschrieben.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ändert nichts daran dass nach Durchlaufen des Verfahren ohne Nachweisdokumente, es Ersatzpapiere gibt die auf reines Glauben basiert.
Du sprachst von Identitätsprüfung, die ist mit dem Fingerabdruck erfüllt. Auch bei Staatsbürgern werden Ersatzdokumente ausgestellt, wenn diese notwendig sind, aber benötigte Dokumente nicht verfügbar.

Wo genau siehst du Ungleichbehandlung?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 13:27
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wo genau siehst du Ungleichbehandlung?
Person X die Du beschrieben hast, hat/kann keinen Pass besorgen und kann keine Kontoauszüge vorweisen.
Kommt nach DE bekommt Fingerabdrücke abgenommen und Ersatzpapiere auf Gut Glauben Basis - Du selbst sagst die Person kann nichts nachweisen, nur behaupten.
Ergebnis: wir haben Person X, die sich zwar "identifizieren" kann, aber an sich ist diese Person unbekannt.
Du möchtest dass diese Person Zugang zu allem hat, als wäre sie ein Staatsbürger, ok, kann sich jeder wünschen, ist auch so.

Meine Frage war aber: wenn Du der Person X einfach glaubst dass sie die ist was sie sagt, warum hast Du kein Vertrauen in den Einheimischen hier? Wozu brauchen die Dokumente, Meldungen etc. etc. glaube doch ihnen was sie sagen !
Wozu brauche ich eine Gesundheitskarte? Ich bin doch versichert. Wozu brauche ich einen Führerschein denn ich alle 15 Jahre mit Gebühren erneuern muss? Habe ich erfolgreich erworben, wieso glaubt mir keiner (25-40€ + Foto 10-15€). Wozu brauche ich einen Personalausweis alle 10J für 46€? Glaubt mir keiner? Wozu muss ich ggf. Kontoauszüge vorlegen, wenn andere dies auch müssten, tun es aber nicht.
Usw. usw.

Entweder prüfen wir alle gleich, wenn nicht, dann keinen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 13:40
@ApexOne

Es wird Dir auch kaum möglich sein, plötzlich minderjährig zu sein.

als Geflüchteter geht das durchaus. In anderen Ländern sind flächendeckende Alterstests der Normalfall, hier jedoch nicht.

Als Minderjährige aus dem griechischen Flüchtlingslager hierherkamen war ich durchaus überrascht.

Bis dahin hatte ich keinen einzigen Minderjährigen gekannt mit schütterem Haar, imposantem Bartwuchs und Grau im schütteren Haar.

Als damals Vater von noch Minderjährigen haben da einige Fotos meine Sehgewohnheiten von Minderjährigen etwas strapaziert.

Da fiel mit ein Alter Schlager ein, der das Ganze gut zusammenfasst: Du kannst nicht immer 17 sein...

Im Ernst muss man dazu bedenken, wie viel teurer die Unterbringung und Versorgung Minderjähriger ist und das ggf schlicht nach Selbstauskunft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2026 um 15:06
@ApexOne

Wir sind uns - glaube ich - einig, dass bei der Beantragung von Leistungen keine Ungleichbehandlung vorliegt - zumindest keine, die Staatsbürger benachteilgen würde.

Wer als Asylbewerber Grundsicherung beziehen will, muss zunächst seinen Asylantrag bewilligt bekommen - dies setzt natürlich eine Identitätsprüfung voraus. Der Asylbewerber erhält dann Dokumente zur Identitätsbestimmung, mit dem sie oder er mit den gleichen Unterlagen und den gleichen Bedingungen wie ein Staatsbürger die Grundsicherung beantragen kann.

Worauf du hinauswillst, ist, dass Asylbewerber VOR der Prüfung ihres Asylbegehrens einen Pass vorlegen sollen - obwohl dir bewusst ist, dass es Fälle gibt, wo das gar nicht möglich ist und die GFK - also das internationale Recht - dies ausschließt.

Hier liegt aber auf keinen Fall eine Ungleichbehandlung vor, wenn allein für die Einleitung des Asylverfahrens kein Pass vorgelegt werden muss, denn die Einleitung eines Asylprüfverfahrens ist nicht an Herkunft oder Staatszugehörigkeit geknüpft - sie gilt zudem für alle Unterzeichnerländer der GFK, also praktisch überall auf der Welt. Das heißt, du könntest ebenfalls - falls ein valider Fluchtgrund vorliegt - in einem Drittland Asyl beantragen und müsstest dafür keinen Pass vorlegen. Ob der Asylantrag bewilligt wird, hängt dann natürlich nicht nur davon ab, ob du einen Fluchtgrund hast, sondern auch davon, ob du zu deiner Identitätsklärung aktiv beiträgst. Da es sich um internationales Recht handelt, wird also niemand aufgrund von Herkunft benachteiligt.

Für alles weitere, Grundsicherung, Führerschein usw. muss natürlich genau wie bei Staatsbürgern und zu den gleichen Bedingungen die Vorlage des Identitätsnachweises erfolgen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Du möchtest dass diese Person Zugang zu allem hat, als wäre sie ein Staatsbürger, ok, kann sich jeder wünschen, ist auch so.
Wo habe ich das gesagt?


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