@ApexOne Wir sind uns - glaube ich - einig, dass bei der Beantragung von Leistungen keine Ungleichbehandlung vorliegt - zumindest keine, die Staatsbürger benachteilgen würde.
Wer als Asylbewerber Grundsicherung beziehen will, muss zunächst seinen Asylantrag bewilligt bekommen - dies setzt natürlich eine Identitätsprüfung voraus. Der Asylbewerber erhält dann Dokumente zur Identitätsbestimmung, mit dem sie oder er mit den gleichen Unterlagen und den gleichen Bedingungen wie ein Staatsbürger die Grundsicherung beantragen kann.
Worauf du hinauswillst, ist, dass Asylbewerber VOR der Prüfung ihres Asylbegehrens einen Pass vorlegen sollen - obwohl dir bewusst ist, dass es Fälle gibt, wo das gar nicht möglich ist und die GFK - also das internationale Recht - dies ausschließt.
Hier liegt aber auf keinen Fall eine Ungleichbehandlung vor, wenn allein für die Einleitung des Asylverfahrens kein Pass vorgelegt werden muss, denn die Einleitung eines Asylprüfverfahrens ist nicht an Herkunft oder Staatszugehörigkeit geknüpft - sie gilt zudem für alle Unterzeichnerländer der GFK, also praktisch überall auf der Welt. Das heißt, du könntest ebenfalls - falls ein valider Fluchtgrund vorliegt - in einem Drittland Asyl beantragen und müsstest dafür keinen Pass vorlegen. Ob der Asylantrag bewilligt wird, hängt dann natürlich nicht nur davon ab, ob du einen Fluchtgrund hast, sondern auch davon, ob du zu deiner Identitätsklärung aktiv beiträgst. Da es sich um internationales Recht handelt, wird also niemand aufgrund von Herkunft benachteiligt.
Für alles weitere, Grundsicherung, Führerschein usw. muss natürlich genau wie bei Staatsbürgern und zu den gleichen Bedingungen die Vorlage des Identitätsnachweises erfolgen.
ApexOne schrieb:Du möchtest dass diese Person Zugang zu allem hat, als wäre sie ein Staatsbürger, ok, kann sich jeder wünschen, ist auch so.
Wo habe ich das gesagt?