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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.968 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:31
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Für alles weitere, Grundsicherung, Führerschein usw. muss natürlich genau wie bei Staatsbürgern und zu den gleichen Bedingungen die Vorlage des Identitätsnachweises erfolgen.
Ok, ich beende das. Einerseits sagst Du die Person kann das nicht liefern, andererseits soll sie es vorlegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:37
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:und zu den gleichen Bedingungen die Vorlage des Identitätsnachweises erfolgen
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Einerseits sagst Du die Person kann das nicht liefern, andererseits soll sie es vorlegen
ich vermute mal, Panaetius meinte den Identitätsnachweis, den der Asylbewerber von der Behörde ausgestellt bekam, weil er keinen Ausweis hatte. 😉


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:37
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ok, ich beende das.
Es war von Anfang an klar, dass du das Argument verloren hast, weil es ein Scheinargument war.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Einerseits sagst Du die Person kann das nicht liefern, andererseits soll sie es vorlegen.
Hättest du oben meine Beiträge lesen müssen. Die Person erhält den blauen Pass, wenn ihr Asylantrag bewilligt ist und somit auch die Identität geklärt - der ist dann auch international gültig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich vermute mal, Panaetius meinte den Identitätsnachweis, den der Asylbewerber von der Behörde ausgestellt bekam, weil er keinen Ausweis hatte. 😉
hatte ich also richtig vermutet.

Das was @ApexOne vermutlich nicht behagt:
dass Flüchtlingen ihre Identität geglaubt wird und sie daraufhin einen Pass bekommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:40
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Hättest du oben meine Beiträge lesen müssen
Wie gut dass Du meine nicht liest.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:. Die Person erhält den blauen Pass, wenn ihr Asylantrag bewilligt ist und somit auch die Identität geklärt - der ist dann auch international gültig.
Ja klar! Das kann jeder arabisch sprechender Milliardär oder Terrorist sein, jeder kann sagen dass er Flüchtling ist.
Das ist das was Du nicht verstehen willst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das was @ApexOne vermutlich nicht behagt:
dass Flüchtlingen ihre Identität geglaubt wird und sie daraufhin einen Pass bekommen
lag ich also wieder richtig 🙂
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:, jeder kann sagen dass er Flüchtling ist....
...und vor allem auch behaupten, dass er z.B. angeblich aus Syrien kommt.

Gab ja auch schon Fälle von Betrug und falsche Identitäten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:55
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass Flüchtlingen ihre Identität geglaubt wird und sie daraufhin einen Pass bekommen.
So ist es ja nicht. Es gibt ein langwieriges Verfahren, das in vielen Fällen negativ ausgeht. Insbesondere dann wenn die Identität ungeklärt ist.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja klar! Das kann jeder arabisch sprechender Milliardär oder Terrorist sein, jeder kann sagen dass er Flüchtling ist.
Das ist das was Du nicht verstehen willst.
Das stimmt überhaupt nicht. Du könntest dir mal die EU-Richtlinie dazu durchlesen, dann wird klar, dass bereits der Verdacht, jemand hat seine Ausweise selbst vernichtet, zur Ablehnung führen kann.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:...und vor allem auch behaupten, dass er z.B. angeblich aus Syrien kommt.

Gab ja auch schon Fälle von Betrug und falsche Identitäten.
Dann gib doch mal bitte einen Beleg, dass jemand, der behauptet hat, er käme aus Syrien, in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde bzw. dessen Asylantrag positiv beschieden wurde.

Ich hatte dies nur im Kontext davon gehört, dass Menschen mit dieser Begründung ein Asylverfahren bekommen haben (das ist auch rechtlich gesehen in Ordnung, sofern nicht offenkundige Unfugbehauptungen vorliegen), aber nicht, dass dies dann auch positiv beschieden wäre.

Und selbst wenn, könnte man diese Entscheidung bei nachträglich gefundenen Falschbehauptungen wieder rückgängig machen.

Also nicht falsch verstehen: ich bin nicht naiv, und natürlich gibt es nicht nur Missbrauch, sondern es wird sicherlich auch mal jemand damit durchkommen. Nur würde ich gerne mal eine Statisik o.Ä. dazu sehen (wie gesagt: es geht um POSITIV beschiedene Asylverfahren, nicht um eingeleitete). Sonst gibt es überalll Missbrauch. Oder meint Ihr, jeder Staatsbürger ist bei der Steuererklärung immer ehrlich?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:02
Übrigens haben Staatsbüger genauso das Recht - wenn sie ihre Staatsbürgerschaft nicht durch Dokumente nachweisen können - dann bei einer Behörde eine Überprüfung zu beantragen und sich ggf. Dokumente austellen lassen - obwohl sie bei den Behörden bislang unbkannt waren: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Feststellung/01_Informationen_Feststellung/01_01_F_was_ist/01_01_F_was_ist_node.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gab ja auch schon Fälle von Betrug und falsche Identitäten
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dann gib doch mal bitte einen Beleg, dass jemand, der behauptet hat, er käme aus Syrien, in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde bzw. dessen Asylantrag positiv beschieden wurde
Du glaubst also nicht, dass es schon solche Betrugsfälle gab und diese nicht sofort aufflogen, sondern erst später (nach der Asyl-Anerkennung)?

Da gabs doch z.B. diesen Fall von dem Deutschen, der sich als Flüchtling ausgab. Und wenn ich mich jetzt nicht irre, wurde der - bevor das aufflog - als Flüchtling anerkannt.

Dass sich einige als Syrer ausgaben - um 2015/2016 rum - wurde vor langer Zeit hier im Thread mal thematisiert.
Wie hoch die Dunkelziffer ist von den Fällen, die nicht raus kommen, kann auch keiner wissen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:04
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dann gib doch mal bitte einen Beleg, dass jemand, der behauptet hat, er käme aus Syrien, in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde bzw. dessen Asylantrag positiv beschieden wurde.
Franco A. - Deutscher der nicht mal arabisch spricht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dass sich einige als Syree ausgaben - um 2015/2016 rum - wurde vor langer Zeit hier im Thread mal thematisiert.
Das ist allgemein bekannt, aber waren das nicht nur Fälle, die damit ein Asylverfahren, aber keine Anerkennung als Flüchtling bekommen haben?

Hast du eine Quelle?

Sonst kommt es so vor, als würdest du Gerüchte in die Welt setzen, um Gruppen von Minderheiten herabzusetzen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da gabs doch z.B. diesen Fall von dem Deutschen, der sich als Flüchtling ausgab. Und wenn ich mich jetzt nicht irre, wurde der - bevor das aufflog - als Flüchtling anerkannt.
Wie gesagt, würde ich auch hier einen Beleg sehen wollen zumal wenn du schreibst "ich mich jetzt nicht irre" (klingt nicht sehr überzeugend). Selbst wenn es einen solchen Fall gab, sagt dies nicht für 99,9 plus % der Fälle.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:09
@ApexOne

Es geht um einen deutschen Rechtsradikalen?
Schrittweise ermittelte das deutsche Bundeskriminalamt (BKA), dass Franco A.

trotz festgestellter antisemitischer, rassistischer und rechtsextremer Ansichten in seiner Masterarbeit von 2013 in der Bundeswehr zum Berufssoldaten ernannt und befördert worden war,
sich 2015 als Kriegsflüchtling aus Syrien ausgegeben hatte und als Subsidiär Schutzberechtigter anerkannt worden war,
mit anderen Bundeswehrsoldaten in einer geschlossenen Chatgruppe rechtsextreme Ansichten geteilt und Angriffe auf Politiker besprochen,
Munition aus Bundeswehrbeständen gestohlen und versteckt,
sich weitere Waffen zu beschaffen versucht und damit trainiert,
Feindeslisten und Notizen zu mutmaßlichen Anschlagszielen erstellt sowie
die Amadeu Antonio Stiftung, eines der gelisteten Objekte, in Berlin ausgespäht hatte.
Quelle: Wikipedia: Fall Franco A.

Sprachen wir nicht oben von vermeintlichen oder möglichen Missbrauch durch nicht-Deutsche? Denn das Beispiel zeigt doch, dass auch Deutsche gegenüber den Behörden falsche Identitäten annehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:13
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Hast du eine Quelle?
ich suche mal, wenn ich wieder da bin (muss erst mal weg)
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sonst kommt es so vor, als würdest du Gerüchte in die Welt setzen, um Gruppen von Minderheiten herabzusetzen.
damit brauchst du mir nicht kommen, ich will niemanden herabsetzen und Gruppen schon gar nicht.
Es geht, wenn schon nur um Betrüger.
Und mir gehts vor allem diesbezüglich dann um Behördenversagen, falls die tatsächlich nichts gemerkt haben sollten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:25
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es geht, wenn schon nur um Betrüger.
Und mir gehts vor allem diesbezüglich dann um Behördenversagen, falls die tatsächlich nichts gemerkt haben sollten.
Deshalb sollte man genau prüfen, ob an dem Vorwurf was dran ist, dass unter den anerkannten Asylbewerbern in Deutschland massenhaft oder doch zumindest recht viele Betrüger sind, also hinsichtlich ihrer Identität, die hier mit bewusst falschen Angaben (wie Name oder Herkunft) leben.

Laut Behördenangaben sind es weniger als 1%:
Inzwischen hat das BAMF mehr als eine halbe Million Anträge erneut geprüft, die vor mindestens drei Jahren gestellt wurden. Das BAMF kann den Flüchtlingsstatus widerrufen , wenn sich die Lage im Herkunftsland der Geflüchteten verbessert hat. Zurückgenommen wird der Status hingegen, wenn das BAMF feststellt, dass Schutzsuchende falsche Angaben im Asylverfahren gemacht haben . Das war in weniger als ein Prozent der 510.000 Widerrufsprüfungen der Fall.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/news/kaum-falschangaben-im-asylverfahren/

Da steht auch sonst noch was dazu, wie die Identität überprüft wird, wenn keine Dokumente vorliegen (auch wie oft das vorkommt und aus welchen Gründen):
Falls keine Dokumente vorliegen, hat das BAMF im Asylverfahren mehrere Möglichkeiten, um die Identität von Geflüchteten zu überprüfen: Dolmetscher*innen beim BAMF sind dafür trainiert, Akzente oder Ausdrucksweisen aus bestimmten Regionen zu erkennen. Darüber hinaus werden in der Anhörung die Kenntnisse der Asylbewerber*innen über ihr Herkunftsland geprüft . Sprache und Dialekt der Antragsteller*innen können auch mithilfe einer "Spracherkennungssoftware" ermittelt werden. Bei rund 4.000 automatisierten Sprachtests konnte die Software im Jahr 2019 in weniger als fünf Prozent der Fälle Unstimmigkeiten entdecken.

Seit 2017 hat das BAMF außerdem die Möglichkeit , Handys und andere mobile Datenträger auszulesen, um die Aussagen von Asylbewerber*innen zu prüfen. Das bedeutet: das BAMF kann Aktivitäten in den sozialen Medien analysieren, private Nachrichten nach Angaben über Identität und Herkunft durchsuchen oder persönliche Informationen etwa mit Bank- oder Reise-Apps gegenprüfen.
Quelle: s.o.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:29
@Panaetius
Du:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dann gib doch mal bitte einen Beleg, dass jemand, der behauptet hat, er käme aus Syrien, in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde bzw. dessen Asylantrag positiv beschieden wurde.
Ich:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Franco A. - Deutscher der nicht mal arabisch spricht.
Du:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sprachen wir nicht oben von vermeintlichen oder möglichen Missbrauch durch nicht-Deutsche? Denn das Beispiel zeigt doch, dass auch Deutsche gegenüber den Behörden falsche Identitäten annehmen.
Treib deine blöden Spielchen ohne mich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:35
@ApexOne

Wenn du das hier behauptest:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja klar! Das kann jeder arabisch sprechender Milliardär oder Terrorist sein, jeder kann sagen dass er Flüchtling ist.
Das ist das was Du nicht verstehen willst.
und bei Nachfrage, ob du einen Beleg dafür hast, kommt dann nur ein deutscher Rechsradikaler, dessen Motivation es war, das - was du oben schreibst - krampfhaft nachzuweisen, um Gruppen von Minderheiten mit Menschenhass zu überziehen und rechtsradikale Anschläge in Deutschland zu verüben...

dann frage ich mich schon, wo ich hier gelandet bin...


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