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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.991 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:06
Und weil sein iranischer Pass nicht mehr vorhanden ist, konnte der verurteilte Straftäter nicht in den Iran abgeschoben werden.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/krefeld-brandstifter-abschiebung-konsequenzen-100.html

Also handelte es sich nicht um einen anerkannten Asylbewerber, sondern um einen abgelehnten (u.a. wegen der ungeklärten Identität), der folglich kein Bürgergeld bzw. Grundsicherung beantragen konnte. Die deutschen Behörden habe sich also nicht täuschen lassen bzw. haben nicht den Antrag positiv beschieden, sondern im Gegenteil abgelehnt.

Also kein Beispiel für das oben Behauptete.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:08
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also kein Beispiel für das oben Behauptete.
Du kannst das negieren wie Du willst.... Du hast nach Motivation und Vorteile gefragt, ich habe Dir ein Beispiel genannt. Punkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:09
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Du hast nach Motivation und Vorteile gefragt,
Wo habe ich danach gefragt? Kannst du mich entsprechend zitieren?
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Du kannst das negieren wie Du willst....
Brauche ich gar nicht, da es auch so klar sein sollte, dass das kein zutreffendes Beispiel ist, sondern im Gegenteil dafür, dass die Behörden den Antrag zurecht abgelehnt haben, somit auch kein blauer Pass ausgestellt wurde, mit dem dann ähnliche Möglichkeiten bestehen wie für Staatsbürger (das oben angesprochene Beispiel war die Grundsicherung).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:14
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also handelte es sich nicht um einen anerkannten Asylbewerber, sondern um einen abgelehnten (u.a. wegen der ungeklärten Identität), der folglich kein Bürgergeld bzw. Grundsicherung beantragen konnte
Abseits vom Ursprungsthema das wir hatten, meine Meinung zu diesem speziellen Fall:

Ja, Grundsicherung bekommt er nicht.
Dennoch wird er versorgt.
Denn wie du weiter oben mal erklärt hattest, sorgt unser GG dafür, dass niemand hungern muss.

Er bekommt also eine Leistung vom Staat und das finde ich für solch einen Betrüger ungerechtfertigt - rein vom Moralischen her.
Denn wenn er nichts bekäme, bestünde vielleicht die Chance, dass er freiwillig ausreist.
Aber so hat er ja gar keine Motivation dazu.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:18
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:finde es jedoch als ein gutes Beispiel dafür, wie leicht sich die Behörden überlisten lassen.
Es zeigt sehr gut, wie leicht das geht. Und jetzt kommt irgendwer, erzählt, er sei aus zb Eritrea, sei 17, hätte keinen Pass und gute Dolmetscher gibt es kaum. Tigrinisch- Deutsch perfekt dürfte selten sein.
Alter? Da braucht nur jemand sagen, dass es theoretisch so oder so sein könnte und dann im Zweifel für den "Angeklagten".
Ohne Papiere etc ist Betrug halt Tür und Tor geöffnet. Es müsste halt andersrum sein - im Zweifel halt eher kein Durchwinken


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:49
@Optimist

Die ursprüngliche (Falsch-)behauptung, um die es hier geht, wurde u.a. hier ausführlicher wiedergegeben (für den Kontext kopiere ich mein eigenes Zitat mit):
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Gibt doch Gleichbehandlung. Wenn du auf Grundsicherung runtergehst, ist Krankenversicherung dabei. Abgelehnte Asylbewerber bekommen weniger als Grundsicherung, und müssen auch beim Arzt die Karte dabeihaben.
Nein - es gibt keine. Ich müsste für Grundsicherung meine Identität und meine Konten preisgeben, was verstehst Du dabei nicht?
Wie kannst Du von Gleichbehandlung sprechen wenn Du Leuten die nichts Prüfbares angeben die gleichen Leistungen anbietest wozu andere quasi ihr Leben offenbaren müssen?
Ansonsten Zustimmung. Die Leistungen nach dem AsylbLG sind niedriger als die Grundsicherung und nicht an irgendwelche Anträge an die Behörden verknüpft, sondern sind Grundrecht von Menschen, die sich hier für die absehbare Zukunft aufhalten und sonst keine Mittel haben. So sieht es die Verfassung vor und die Gerichte haben wiederholt so geurteilt. Ich kann verstehen, dass man dies als ungerecht bzw. ungerechtfertig empfinden kann.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es zeigt sehr gut, wie leicht das geht. Und jetzt kommt irgendwer, erzählt, er sei aus zb Eritrea, sei 17, hätte keinen Pass und gute Dolmetscher gibt es kaum. Tigrinisch- Deutsch perfekt dürfte selten sein.
Alter? Da braucht nur jemand sagen, dass es theoretisch so oder so sein könnte und dann im Zweifel für den "Angeklagten".
Ohne Papiere etc ist Betrug halt Tür und Tor geöffnet. Es müsste halt andersrum sein - im Zweifel halt eher kein Durchwinken
Das mit dem "Durchwinken" stimmt so nicht. Das klingt so, als würde eine Person an der Passkontrolle stehen und er wird eingelassen.

In Wirklichkeit wendet sich die Person direkt an das BAMF, und die muss den Antrag dann bearbeiten, um die Angaben zu prüfen. Die Behörde lehnt dann ab. Also wird nicht durchgewunken. Trotzdem ist die Person, die niemand durchgewunken hat, in Deutschland - und niemand anders wird sie nehmen. Was wäre also dein Vorschlag?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:sondern um die oben angesprochene Frage, ob speziell Nichtstaatsbürger in Deutschland einen Vorteil hätten, wenn sie ihre Identität nicht offenlegten.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wo habe ich danach gefragt? Kannst du mich entsprechend zitieren?
Siehe oben..
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Trotzdem ist die Person, die niemand durchgewunken hat, in Deutschland - und niemand anders wird sie nehmen. Was wäre also dein Vorschlag?
Er muss über irgend eine Grenze rübergekommen sein. Dahin zurück. Fertig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:04
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Trotzdem ist die Person, die niemand durchgewunken hat, in Deutschland - und niemand anders wird sie nehmen. Was wäre also dein Vorschlag?
Das ist witzig - einer kommt einfach, darf nicht bleiben...und wir sollen Vorschläge machen. Der Witz geht weiter: wenn man Vorschläge macht, dann kriegt man zu hören dass nix geht, der bleibt da, fertig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:04
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Er muss über irgend eine Grenze rübergekommen sein. Dahin zurück. Fertig.
Jetzt warst Du schneller - genau das, der fiel ja nicht vom Himmel


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:18
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Siehe oben..
Bitte genaues Zitat, denn es ging in Wirklichkeit um was ganz anderes.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Er muss über irgend eine Grenze rübergekommen sein. Dahin zurück. Fertig.
Das ist Staatsgebiet von Drittstaaten. Wie willst du das realisieren? Andersherum gefragt: wenn z.B. Belgien alle dortigen Asylantragsteller zu uns nach Deutschland schickt, sollte Deutschland die dann akzeptieren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:21
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das ist witzig - einer kommt einfach, darf nicht bleiben...und wir sollen Vorschläge machen. Der Witz geht weiter: wenn man Vorschläge macht, dann kriegt man zu hören dass nix geht, der bleibt da, fertig.
Was sind das für Vorschläge? Was ist, wenn z.B. die Herkunftsländer die Rücknahme ablehnen?

Die Person ist hier, keiner nimmt sie, und man kann sie nicht verhungern lassen, was also tun?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:22
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist Staatsgebiet von Drittstaaten. Wie willst du das realisieren? Andersherum gefragt: wenn z.B. Belgien alle dortigen Asylantragsteller zu uns nach Deutschland schickt, sollte Deutschland die dann akzeptieren?
Nur jene die Deutschland als erstes Land in Europa betreten haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:27
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Nur jene die Deutschland als erstes Land in Europa betreten haben.
Was sollte Deutschland also tun, wenn Belgien behauptet, jemand sei über Deutschland eingereist, aber diese Person in Deutschland nicht registriert wurde?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:31
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was sollte Deutschland also tun, wenn Belgien behauptet, jemand sei über Deutschland eingereist, aber diese Person in Deutschland nicht registriert wurde?
Die werden das doch bestimmt genausogut prüfen können so wie du es von hiesigen Behörden annimmst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:34
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die werden das doch bestimmt genausogut prüfen können so wie du es von hiesigen Behörden annimmst.
Also würdest du sagen, Deutschland sollte alle Asylbewerber aus Belgien etc. aufnehmen, von dem diese Länder behaupten, sie seien zuerst in Deutschland eingereist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:38
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also würdest du sagen, Deutschland sollte alle Asylbewerber aus Belgien etc. aufnehmen, von dem diese Länder behaupten, sie seien zuerst in Deutschland eingereist?
Nein, ich sagte:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die werden das doch bestimmt genausogut prüfen können so wie du es von hiesigen Behörden annimmst.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:38
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also würdest du sagen, Deutschland sollte alle Asylbewerber aus Belgien etc. aufnehmen, von dem diese Länder behaupten, sie seien zuerst in Deutschland eingereist?
Das sie in Deutschland zuerst eingereist sind, dürfte kaum möglich sein. Es sei denn sie sind über die Nord-/Ostsee gekommen oder per Flieger.
Ansonsten ist Deutschland von sicheren Drittstaaten umringt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:45
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Nein, ich sagte:
Was ist denn jetzt, wenn Belgien sagt: dieser Asylbewerber ist zuerst über Deutschland eingereist, annehmen oder nicht? Einfache Frage.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Das sie in Deutschland zuerst eingereist sind, dürfte kaum möglich sein. Es sei denn sie sind über die Nord-/Ostsee gekommen oder per Flieger.
Ansonsten ist Deutschland von sicheren Drittstaaten umringt.
Das spielt nach der GFK keine Rolle. Deutschland ist Unterzeichner, hat sich also verpflichtet, Asylverfahren auf Antrag hin durchzuführen - wohl wissend, dass es es nicht am Mittelmeer gelegen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:10
@Panaetius
Irgendwie stellst Du deutsche Behörden und Gesetze als ziemlich naiv-doof dar. Als wäre Deutschland die dümmste Nation, mit deren Behörden jeder machen kann, was er will.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die werden das doch bestimmt genausogut prüfen können so wie du es von hiesigen Behörden annimmst
Richtig.
Und wenn jemand aus Belgien kommt und die "haben damit nichts zu tun", hat diese Person halt auch in Deutschland kein Anrecht "mal eben" ,hineinzuspazieren"
Jetzt kommt aber wieder
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Der Witz geht weiter: wenn man Vorschläge macht, dann kriegt man zu hören dass nix geht, der bleibt da, fertig.



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