Tussinelda schrieb:davon ist gar nicht die Rede. Es geht darum, dass nicht einfach - ohne Dublin-Verfahren - an der Grenze zurückgewiesen werden darf, wenn die Person Asyl beantragt. Dann muss erst geprüft werden, ob und welches andere Land ggf. zuständig wäre.
@Tussinelda Wobei es zu Beginn von schwarzrot aus Kreisen der Regierung ja ganz anders klang.
Ob diese aufwändigen bürokratischen Verfahren jedoch dauerhaft sinnvoll sind, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Auch das EU Recht kam ja nicht auf Schiefertafeln von einem Berg, sondern kann durchaus geändert werden, besonders wenn es sinnlos ist und außer Bürokratie nichts erreicht.
Der Mann, der hier diskutiert wurde, kam unzweifelhaft aus einem sichere Drittland. Was gibt es da faktisch noch zu prüfen außer gar nichts?
Bei Menschen, deren Einreiseort nicht bekannt ist, ist das noch etwas Anderes. Da würde es helfen, wenn man die Nachweispflicht dem Antragsteller auferlegt, wie bei fast allen anderen Verwaltungsakten ja auch.