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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.588 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:31
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn der Wille da wäre, könnte man die illegale Einreise vom Anrecht auf eine Asylprüfung entkoppeln
Wie soll das prakt. funzen wenn Flüchtlinge illegal einreisen und Asyl stammeln? Was passiert dann mit denen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:12
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Per einstimmigem Beschluss der EU Staaten.
Du meinst, so einfach wäre das? :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:00
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Deutsche Schiffe fungieren als Teil der Schlepperkette und Italien soll es dann richten? Würde ich an deren Stelle auch nicht akzeptieren wollen
ganz genau.
Italien ist halt nicht so dumm und lässt sich sowas bieten.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn der Wille da wäre, könnte man die illegale Einreise
...vielleicht auch dadurch mindern, indem man es den deutschen Schiffen verbietet eigens zu dem einen Zweck in See zu stechen? (also diesen Schiffen von NGOs).

Wenn Passagier-Schiffe oder Frachter auf dem Meer Seenotrettung machen, dagegen gibt's natürlich nichts einzuwenden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:19
Zitat von hiddenhidden schrieb:Wie soll das prakt. funzen wenn Flüchtlinge illegal einreisen und Asyl stammeln? Was passiert dann mit denen?
@hidden

Dann gibt es eine Identitätsfeststellung und eine Ausreiseverfügung, aber definitv keine Sozialleistungen wie aktuell.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du meinst, so einfach wäre das?
Nein, realistisch ist das nicht, solange es EU Länder gibt, die links regiert werden. Sonst wäre das ein einfacher Verwaltungsakt. Wer außerhalb der EU könnte das verhindern?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:...vielleicht auch dadurch mindern, indem man es den deutschen Schiffen verbietet eigens zu dem einen Zweck in See zu stechen? (also diesen Schiffen von NGOs).

Wenn Passagier-Schiffe oder Frachter auf dem Meer Seenotrettung machen, dagegen gibt's natürlich nichts einzuwenden.
Richtig. Wer in See sticht, um ausdrücklich als Teil der Schlepperkette die Einnahmen der Schlepper zu maximieren, sollte dauerhaft in der finanziellen Pflicht sein, die Folgekosten zu tragen.

Wer unerwartet Menschen in Seenot aufgreift, sollte nicht belangt werden, sondern dafür eine Auszeichnung erhalten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:31
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nein, realistisch ist das nicht, solange es EU Länder gibt, die links regiert werden. Sonst wäre das ein einfacher Verwaltungsakt. Wer außerhalb der EU könnte das verhindern?
also würde a) die ganze EU aus der Genfer Flüchtlingskonvention und b) aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten. Aha. Ist sicher ein einfacher Verwaltungsakt, bedeutet aber trotzdem nicht, dass man dann machen kann, was man will und ob man das wollen würde, ist ja auch noch eine Frage.
Dann ist da ja noch der Kern des individuellen Asylrechts, das Non Refoulement Gebot, was ja als Teil des Folterverbots gewertet wird, wie umgeht man das dann?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:58
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dann ist da ja noch der Kern des individuellen Asylrechts,
Das ausdrücklich nicht Teil des UN Rechts ist...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und b) aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten.
Wenn die EU sich einig wäre, könnte man die reformieren. Dass das realistisch aktuell nicht passieren wird, ist mir auch klar, dass Europa die Möglichkeit hätte, EU Recht zu verändern, ist allerdings auch selbsterklärend.

Andererseits hat unser aktueller Ist Zustand nichts damit zu tun, was in den 40er Jahren intendiert wurde. Eine derartige Migration aus muslimisch / islamistisch geprägten Ländern war sicherlich nicht die Grundidee der Regularien der 40er Jahre.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:02
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ausdrücklich nucht Teil des UN Rechts ist...
Völkerrecht? Genfer Flüchtlingskonvention?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:23
@Tussinelda

Da steht nichts von individuellem.Asylrecht für.jeden, der sich nachweislos darauf beruft, also nix. Falls ich falsch liegen sollte, bitte ich um Erklärung.

Und was würde passieren, wenn die EU Staaten gemeinsam entscheiden würden, ihr Asylrecht zu ändern? Gar nichts. Niemand würde das gegen eine einige EU durchsetzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:26
Rechtsgrundlage des individuellen Asylrechts ist art. 16a GG. Bräuchte man zwei-drittel-Mehrheit, um das zu ändern. Ziemlich unwahrscheinlich…


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:55
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Rechtsgrundlage des individuellen Asylrechts ist art. 16a GG. Bräuchte man zwei-drittel-Mehrheit, um das zu ändern. Ziemlich unwahrscheinlich…
@stereotyp

Wenn man allerdings den gesamten Artikel wortgetreu befolgen würde, hätten wir nur wenig mehr Flüchtlinge in Deutschland als Einhörner und Wollnashörner.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:56
@sacredheart
Ein Anfang wäre zb:
der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU). „Europa gestattet sich einen Flüchtlingsschutz, der weit über das Völkerrecht, die Genfer Flüchtlingskonvention und unser Grundgesetz hinausgeht“, sagt Krings WELT. „Es ist ein Gebot der Vernunft, dass wir unser Asylsystem so schnell wie möglich wieder auf den internationalen Standard zurückbringen.“ Die Initiative der EVP, den sogenannten subsidiären Schutz abzuschaffen und Zurückweisungen bei sicheren Drittstaaten zu ermöglichen, sei „völlig richtig“.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a4cb2e2f27dae429ada3069/migrationssteuerung-europa-gestattet-sich-fluechtlingsschutz-der-weit-ueber-unser-grundgesetz-hinausgeht.html

Das wäre ein erster Schritt, der nun wirklich machbar wäre, ohne dass gleich alles auf den Kopf gestellt wird.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Andererseits hat unser aktueller Ist Zustand nichts damit zu tun, was in den 40er Jahren intendiert wurde. Eine derartige Migration aus muslimisch / islamistisch geprägten Ländern war sicherlich nicht die Grundidee der Regularien der 40er
Korrekt - sowas wie die heutige Situation war nicht eingeplant, vieles ist nicht mehr zeitgemäß


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:59
Schöne Träume - da wird sich nichts ändern.
Die Politik kann nur eines: die Flüchtlinge, ob illegal, unbekannt, wenige davon kriminell, werden da bleiben...weil: geht nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:01
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Da steht nichts von individuellem.Asylrecht für.jeden, der sich nachweislos darauf beruft, also nix. Falls ich falsch liegen sollte, bitte ich um Erklärung.
ich verstehe dies
In Deutschland ist das Recht auf Asyl im Grundgesetz in Artikel 16a verankert. Dort heißt es in Absatz eins: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Tatsächlich wird das Asylrecht in der Bundesrepublik damit nicht allein aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt, sondern hat Verfassungsrang - anders als in vielen anderen Staaten.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/faq-asylrecht-101.html
so


und hier
Zwar ist es überwiegende Meinung im internationalen Flüchtlingsrecht, daß auch die Bestimmungen der GFK eine individuelle Prüfung des Asylbegehrens erfordern. Diese Überprüfung muß aber nicht unbedingt in dem Land erfolgen, in dem der Flüchtling um Asyl nachsucht.
Quelle: s.u.
Die GFK kann den Rechtsschutz von Flüchtlingen erst sichern, wenn mindestens drei der Standards, die in den Empfehlungen des Exekutivkomitees enthalten sind, eingehalten werden:

1.Eine individuelle Überprüfung eines Asylantrags durch eine fachlich kompetente Stelle.

2.Die Überprüfung einer negativen Entscheidung durch eine unabhängige und unparteiische zweite Instanz.

3.Aufenthaltsrecht während des Verfahrens.

Obwohl diese Empfehlungen als verbindlich gelten, werden sie oft nicht eingehalten.
Quelle: https://taz.de/Grundrecht-oder-Genfer-Fluechtlingskonvention/!1652278/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:05
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Schöne Träume - da wird sich nichts ändern.
Die Politik kann nur eines: die Flüchtlinge, ob illegal, unbekannt, wenige davon kriminell, werden da bleiben...weil: geht nicht.
Warum sollte sich da was aendern? War es nicht mal die Agenda, dass es Ingenieure, Doktoren nur sind, die hier hinkommen? Mittlerweile dient das auch als Ironie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:12
@Tussinelda
So ist es etwa Praxis der skandinavischen Staaten, daß Asylsuchende, die über Deutschland oder Polen eingereist sind, dorthin ohne Überprüfung des Asylbegehrens zurückgeschickt werden
.

Aus Deinem Link. Skandinavien existiert dennoch weiter. Warum machen wir es nicht genauso?
Obwohl diese Empfehlungen als verbindlich gelten, werden sie oft nicht eingehalten.
Quelle: https://taz.de/Grundrecht-oder-Genfer-Fluechtlingskonvention/!1652278/

Mit anderen Worten: So what?
Zitat von vx110vx110 schrieb:War es nicht mal die Agenda, dass es Ingenieure, Doktoren nur sind, die hier hinkommen? Mittlerweile dient das auch als Ironie.
In südamerikanischen Zeitungen nennt man diese Migration 'Ingenieros y medicos', üblicherweise im Zusammenhang mit Gewaltstraftaten in Europa. Oft ergänzt durch 'really crazy Germans'.

Wir brauchen halt Fachkräfte. Allerdings ist Fachkraft ein zusammengesetztes Substantiv aus 2 Wörtern, einige sind eben 'Fach', andere eher 'Kraft'.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:19
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:In südamerikanischen Zeitungen nennt man diese Migration 'Ingenieros y medicos', üblicherweise im Zusammenhang mit Gewaltstraftaten in Europa. Oft ergänzt durch 'really crazy Germans'.
Ja. Ich bin auch oft in der Welt unterwegs und das ist mehr oder weniger schon manchmal Thema mit den Crazy Germans.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:21
Zitat von abberlineabberline schrieb:Das wäre ein erster Schritt, der nun wirklich machbar wäre, ohne dass gleich alles auf den Kopf gestellt wird.
@abberline

Alleine der Begriff 'Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung' und dessen Existenz im Amtsdeutsch zeigt auf, wie verdreht unsere Regeln sind.

Wenn ich ohne Genehmigung ein Riesenhaus in ein Naturschutzgebiet baue, dann wird von mir ja auch nicht 'Mitwirkung an der Erteilung einer Baugenehmigung' eingefordert, dann wird die Butze auf meine Kosten zurückgebaut.

Da kommt auch kein Sozialarbeiter, der mit mir Mandalas ausmalt und mich so lange integriert, bis ich innerlich bereit wäre, mir den Bauantrag mal unverbindlich anzusehen.


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