Panaetius schrieb:Wie soll ein abgelehnter Asylbewerber mit Duldung, weil nicht abschiebbar, sich mit Nahrung versorgen, ohne kriminell zu werden?
Verpflegung kann ja bereitgestellt werden.
Panaetius schrieb:Nehmen wir noch hinzu: Seife, Waschgelegenheit und überdachter Schlafplatz (= Leistungen nach dem AsylbLG)
ist ja alles okay.
Aber Geldleistungen schreibt dieses AsylbLG doch sicher nicht zwingend vor?
So viel ich weiß ist es zumindest in europäischen Nachbarstaaten so, dass ausreisepflichtige Personen meistens hauptsächlich nur Sachleistungen bekommen.
Einen Anreiz zur freiwilligen Ausreise sollte es mMn schon geben, gibt's aber halt in D nicht oder kaum.
Tussinelda schrieb:Ausländische Staatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes haben, in dem sie sich aufhalten....ist eigentlich selbsterklärend. In Deutschland sind das alle, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, also Ausländer sind. ich hoffe das war verständlich.
nun ja, mag nun so definiert sein, aber logisch ist das für mich nicht.
Unter Staatsan
gehörige verstand ich bis jetzt immer Menschen die zum Staat
gehören - also auch die Staatsbürgerschaft haben.
Und Ausländer - genauso auch wie Touristen - halten sich zwar im Staat auf, gehören jedoch nicht zu diesem.
Diese haben ja z.B. auch kein Wahlrecht - weil sie eben (rechtlich) nicht zum Staat zugehörig gesehen werden.
Dachte ich halt bis jetzt.
Aber sei es wie es ist, ich finde so manches in diesem Staat nicht so ganz logisch und muss auch nicht alles verstehen.
Muss auch nicht verstehen, dass andere Länder mit Asylunberechtigen viel restriktiver umgehen - schon alleine zwecks Abschreckung - und in D im Grunde eher das Gegenteil (so sehe ich das zumindest).