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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 15:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das deutsche GG sagt, die Menschenwürde ist unantastbar.
@Panaetius

Das nennt man einen unbestimmten Rechtsbegriff. Wie der mit Leben zu füllen ist, ist jeweils Ergebnis aktueller gesellschaftlicher Aushandlungen.

Ob das lebenslangen Transfer für jeden Bürger jeden fremden Staates, der hierhingekommen ist, umfassen muss, ist damit eindeutig nicht bestimmt.

Das kann eigentlich auch nicht gemeint sein, denn dann könnten ja alle Einwohner Chinas hier Dauertransfer erhalten. So kann es also nie gemeint gewesen sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 16:51
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

@Panaetius
Schau mal bitte diesen Satz aus obigem Zitat an:
Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu
Das ist ja dermaßen Wischiwaschi:
"ausländische Staatsangehörige " -> wenn jemand Staatsangehöriger ist, kann er dann vor dem Gesetz noch als Ausländer oder ausländisch gelten?

Und dann gilt also das Gesetz ja nur für Staatsangehörige und eben nicht für Ausländer oder Flüchtlinge.
Also können Asylbewerber rein rechtlich gesehen ungleich behandelt werden und das werden sie ja auch.

Also hat ApexOne schon mal alleine hiermit Recht:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:In Bezug auf Flüchtlinge haben wir zB. AsylbLG, Residenzpflicht, Arbeitsverbot und eben Abschiebung - das sind Eingriffe in die Grundrechte, die wir anderen Bewohnern des Landes gewähren
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:man kann einem ausreisepflichtigen Asylbewerber alle Leistungen streichen, wir müssen ihn nicht gleichbehandeln, er ist ja nicht EU Bürger...wie ein reisender australischen Studenten, der kriegt auch nichts
und auch @sacredheart hat mit allem Recht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 16:52
Das neue Gesetz soll nun allen Menschen, die unter spanischer Verwaltung in der Westsahara geboren wurden, sowie deren Nachkommen die spanische Staatsangehörigkeit ermöglichen. Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird auf 80.000 bis fast 200.000 geschätzt. 


Quelle: https://www.spiegel.de/ausland/spanien-will-einbuergerung-zehntausender-menschen-aus-westsahara-ermoeglichen-a-c8722df4-7264-4df7-8867-c23c5ed9f2a1

Wenn Spanien solche irren Alleingänge machen will als eines der letzten linksextremen Irrlichter in Europa hatte Frau Meloni offenbar recht und Spanien sollte den Schengen Raum verlassen müssen. Man will da offenbar vor den nächsten Wahlen unumkehrbare Fakten schaffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 17:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das ist ja dermaßen Wischiwaschi:
"ausländische Staatsangehörige " -> wenn jemand Staatsangehöriger ist, kann er dann vor dem Gesetz noch als Ausländer oder ausländisch gelten?
@Optimist

Sorry, das ist weniger der springende Punkt. Damit könnte man allenfalls Staatenlose aushebeln, aber auch das ist nicht die Intention des GG.

Ob die Daueralimentation von Menschen überhaupt mit 'Menschenwürde' gemeint sein soll, sehe ich eher kritisch.

Ich würde den wertvollen Paragraphen eher so betrachten, dass die Menschenwürde von Allen im Geltungsgebiet des GG Angriffe auf diese Personen verhindern soll, die gegen die Menschenwürde sind, also Folter, Todesstrafe, unwürdige Strafen, Enteignungen etc.

Dass der Paragraph Vollpension lebenslang bedeuten soll, ausdrücklich auch für illegale Migranten oder für Menschen, die es ablehnen, sich adäquat um sich selbst zu kümmern, ist ja eher eine zeitgeistige Idee.

Meines Erachtens soll der Paragraph entwürdigende Zugriffe des Staates auf Bürger und auch Ausländer verhindern, was nach der Nazi Zeit auch wichtig ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 18:01
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das kann eigentlich auch nicht gemeint sein, denn dann könnten ja alle Einwohner Chinas hier Dauertransfer erhalten. So kann es also nie gemeint gewesen sein.
Habe ich auch nicht behauptet. Tu bitte nicht so naiv.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass der Paragraph Vollpension lebenslang bedeuten soll, ausdrücklich auch für illegale Migranten oder für Menschen, die es ablehnen, sich adäquat um sich selbst zu kümmern, ist ja eher eine zeitgeistige Idee.
Stimmt beides nicht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Meines Erachtens soll der Paragraph entwürdigende Zugriffe des Staates auf Bürger und auch Ausländer verhindern, was nach der Nazi Zeit auch wichtig ist.
Nahrungsentzug (unter das gesetzlich definierte Mindestmaß) wäre für dich in Ordnung?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 18:23
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nahrungsentzug (unter das gesetzlich definierte Mindestmaß) wäre für dich in Ordnung?
@Panaetius

Das würde definitiv dazu gehören meiner Meinung nach, wenn zB der Staat einen Menschen an der Nahrungsaufnahme oder Versorgung mit Nahrungsmitteln hindern würde oder zB einen Gefangenen hungern lassen würde, richtig.

Mit anderen Worten: o.g. wäre nicht in Ordnung sondern würde gegen die Menschenwürde verstoßen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 18:23
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nahrungsentzug (unter das gesetzlich definierte Mindestmaß)
Wer soll das denn geschrieben haben,? Ich find nix


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 19:11
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wer soll das denn geschrieben haben,? Ich find nix
Die schwachsinnige Frage war auch rein rhetorisch...als würde man allen Leuten der Welt was Böses wollen....solchen Helden geht es am Arsch vorbei dass woanders genau in diesem Moment auch Leute hungern, sonst würde die Forderung anders ausfallen.
Ich frage mich ob die Helden solche Gedanken haben: ja, meine 2000kcal habe ich heute, den Rest spende ich..oder ob sie weiter reinhauen.


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11.09.2026 um 19:52
@ApexOne
Es überspitzt das Thema halt völlig. Genauso, wie zu sagen, XY hat in diesem oder jenem Punkt eine andere Meinung, also muss der- oder diejenige politisch in dieser oder jener Richtung zu verorten sein. Was natürlich Unsinn ist.

Was Spanien angeht, muss man sich schon fragen, ob solche Entscheidungen nicht von der EU abgesegnet sein sollten. Denn das betrifft den Schengen Raum und es sieht so aus, als sei das nur, um Marokko zufrieden zu stellen. Dabei geht das Spanien und die EU gar nichts an, ob die West Sahara Bewohner unabhängig sein wollen und sich deshalb mit Marokko zoffen. Klar, spanischer Pass, EU Zutritt, fast alle weg, Marokko Ruhe. Das kann wohl nicht die Lösung sein.
Laut dem Entwurf der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez sollen alle Menschen, die vor dem 29. September 1977 in der spanischen Ex-Kolonie geboren wurden, und auch deren Kinder die spanische Staatsangehörigkeit beantragen können. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss auch der Senat dem zustimmen.
Quelle: https://www.spiegel.de/ausland/spanien-will-einbuergerung-zehntausender-menschen-aus-westsahara-ermoeglichen-a-c8722df4-7264-4df7-8867-c23c5ed9f2a1


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 19:57
Zitat von abberlineabberline schrieb:Was Spanien angeht, muss man sich schon fragen, ob solche Entscheidungen nicht von der EU abgesegnet sein sollten.
Unbedingt! Auch der praktische Gedanke ist hier nicht nachvollziehbar, warum einbürgern?
Zitat von abberlineabberline schrieb:Denn das betrifft den Schengen Raum und es sieht so aus, als sei das nur, um Marokko zufrieden zu stellen.
Nicht nur - nach der Einbürgerung kann es locker in die deutsche Grundsicherung gehen ("EU Bürger auf Job Suche") - das gehört unterbunden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 20:05
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:nach der Einbürgerung kann es locker in die deutsche Grundsicherung gehen ("EU Bürger auf Job Suche") -
Das könnte dann passieren, daher sollte die EU Spanien hier mal mächtig Druck machen. Hat nichts mit links oder rechts zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand


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11.09.2026 um 21:27
Zitat von OptimistOptimist schrieb:"ausländische Staatsangehörige " -> wenn jemand Staatsangehöriger ist, kann er dann vor dem Gesetz noch als Ausländer oder ausländisch gelten?
ich kann nicht mehr.......sag mal, hast Du eine Sekunde überlegt, bevor Du das gefragt hast?
Ausländische Staatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes haben, in dem sie sich aufhalten....ist eigentlich selbsterklärend. In Deutschland sind das alle, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, also Ausländer sind. ich hoffe das war verständlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 22:30
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:wenn zB der Staat einen Menschen an der Nahrungsaufnahme oder Versorgung mit Nahrungsmitteln hindern würde
Wie soll ein abgelehnter Asylbewerber mit Duldung, weil nicht abschiebbar, sich mit Nahrung versorgen, ohne kriminell zu werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.09.2026 um 22:50
Nehmen wir noch hinzu: Seife, Waschgelegenheit und überdachter Schlafplatz (= Leistungen nach dem AsylbLG)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 00:07
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie soll ein abgelehnter Asylbewerber mit Duldung, weil nicht abschiebbar, sich mit Nahrung versorgen, ohne kriminell zu werden?
Verpflegung kann ja bereitgestellt werden.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nehmen wir noch hinzu: Seife, Waschgelegenheit und überdachter Schlafplatz (= Leistungen nach dem AsylbLG)
ist ja alles okay.
Aber Geldleistungen schreibt dieses AsylbLG doch sicher nicht zwingend vor?

So viel ich weiß ist es zumindest in europäischen Nachbarstaaten so, dass ausreisepflichtige Personen meistens hauptsächlich nur Sachleistungen bekommen.

Einen Anreiz zur freiwilligen Ausreise sollte es mMn schon geben, gibt's aber halt in D nicht oder kaum.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ausländische Staatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes haben, in dem sie sich aufhalten....ist eigentlich selbsterklärend. In Deutschland sind das alle, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, also Ausländer sind. ich hoffe das war verständlich.
nun ja, mag nun so definiert sein, aber logisch ist das für mich nicht.
Unter Staatsangehörige verstand ich bis jetzt immer Menschen die zum Staat gehören - also auch die Staatsbürgerschaft haben.
Und Ausländer - genauso auch wie Touristen - halten sich zwar im Staat auf, gehören jedoch nicht zu diesem.
Diese haben ja z.B. auch kein Wahlrecht - weil sie eben (rechtlich) nicht zum Staat zugehörig gesehen werden.
Dachte ich halt bis jetzt.

Aber sei es wie es ist, ich finde so manches in diesem Staat nicht so ganz logisch und muss auch nicht alles verstehen.

Muss auch nicht verstehen, dass andere Länder mit Asylunberechtigen viel restriktiver umgehen - schon alleine zwecks Abschreckung - und in D im Grunde eher das Gegenteil (so sehe ich das zumindest).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 00:40
Nachtrag:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Unter Staatsangehörige verstand ich bis jetzt immer Menschen die zum Staat gehören - also auch die Staatsbürgerschaft haben.
Alle Anderen - also Ausländer und Touristen - sah ich bis jetzt als im-Staat-lebende-Bürger an.

Aber wie gesagt, wenn das anders definiert ist, ist das halt so, kein Problem.
Hauptsache, die hier Lebenden sind nett zueinander 😉

Und wenn sich abgelehnte Asylbewerber hier einbringen und dann finanziell auf eigenen Füßen stehen, dann soll man sie auch nicht abschieben, dann ist es schön, wenn sie hier sind und sich integriert haben.

Die das aber nicht wollen, da sollte man endlich mal restriktiver vorgehen.
Habe fertig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 00:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wenn sich abgelehnte Asylbewerber hier einbringen und dann finanziell auf eigenen Füßen stehen, dann soll man sie auch nicht abschieben, dann ist es schön, wenn sie hier sind und sich integriert haben.
Also wenn ich in dein Haus einbreche, und mich danach bei dir gut integriere - dann darf ich dortbleiben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 00:51
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie soll ein abgelehnter Asylbewerber mit Duldung, weil nicht abschiebbar, sich mit Nahrung versorgen, ohne kriminell zu werden?
Wen fragst Du eigentlich? Ich empfehle beim Situationsverursacher anzufangen, wie stellt sich er das vor?!
Und: Du pochst so auf angeblich so unveränderbare Gesetze, fakt ist, er ist ausreisepflichtig, tut es aber nicht...aber ich nehme an, das soll nicht besprochen werden.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nehmen wir noch hinzu: Seife, Waschgelegenheit und überdachter Schlafplatz (= Leistungen nach dem AsylbLG)
In wie fern ist jemand noch ein Bewerber wenn sein Antrag abgelehnt wurde?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wenn sich abgelehnte Asylbewerber hier einbringen und dann finanziell auf eigenen Füßen stehen, dann soll man sie auch nicht abschieben, dann ist es schön, wenn sie hier sind und sich integriert haben.
Wie stellst Du Dir das vor? 1 Jahr zum Mindestlohn ist zB nicht auf eigene Füsse stehen, auch 5J nicht....eher so 30-35J mit deutlichen Abstand zum Mindestlohn und Familiennachzug is auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 00:52
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Also wenn ich in dein Haus einbreche, und mich danach bei dir gut integriere - dann darf ich dortbleiben
also wenn du in mein Haus eindringst und bescheinigt bekommst, dass du zu Recht rein gekommen bist (also anerkannt wurdest) - dann muss ich dich ja auch drin lassen 😉
Aber dann wünsche ich, dass du mir bei der Hausarbeit hilfst 😃


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:also wenn du in mein Haus eindringst und bescheinigt bekommst, dass du zu Recht rein gekommen bist (also anerkannt wurdest) - dann muss ich dich ja auch drin lassen 😉
Du hattest aber geschrieben:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:abgelehnte Asylbewerber
Darauf kommt es an. Ich bin nicht rechtmässig ins Haus gekommen, habe also von vornherein eine Straftat begangen, die kann man nicht im nachhinein legetimieren, selbst wenn ich ...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber dann wünsche ich, dass du mir bei der Hausarbeit hilfst 😃
Das kannst du dir nicht leisten. ;)


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