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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:33
@ApexOne
Beschwer dich bitte bei @Panaetius er hat seine geistigen Ergüsse zur AfD hier rein gekübelt. Ich wollte das nur berichtigen und ihn die Chance geben zu wachsen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:34
@ApexOne
Ich wäre langsam für ein Forenspiel zugunsten von Allmy: jedes Scheinargument - weil off-topic - welches die "Afd" benutzt, zahlt 1 Euro in die Serverkasse von DNS.... Ich glaube Allmy hätte innerhalb 2 Wochen null finanzielle Probleme mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:36
@BerlinerLuft
@behind_eyes

Ich habe klargestellt , dass andere rechtsextreme bzw nicht-demokratische Parteien theoretisch auch in Frage kämen, das GG abzuschaffen, um das Asylrecht evtl auch zu ändern. Ich kann verstehen, dass euch die Tatsache unangenehm ist und ihr derailen wollt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:37
@Panaetius
Danke für deine Meinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:39
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es sind nicht mal BTW in Aussicht.
Na, da wäre ich vorsichtig mit der Aussage. Wäre eigentlich ein guter Grund, eine Umfrage zu starten 😝


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:48
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nein, um das Asylrecht zu ändern, muss u.a. das GG abgeschafft werden, habe ich oben belegt.
Dann beleg das doch bitte nochmal. Ich hab zwei Seiten Zurückgelesen, und da nichts gefunden.
Das ist offensichtlich falsch und jedem Erstsemester Jura völlig klar. Den Beleg will ich sehen. Ich meine; keine Ahnung von Jura haben ist eine Sache. Ist ja auch nicht schlimm. Aber dann dermaßen apodiktisch den größten blödsinn behaupten, das find ich schon schlimm…


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:49
Wer der Meinung ist, für eine Asylrechtsänderung sei keine Abschaffung des GG Voraussetzung soll halt Belge posten, denn Belege, dass dies u.a. Voraussetzung ist, stehen bereits oben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 10:52
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:stehen bereits oben.
Wo? Find ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 11:07
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer der Meinung ist, für eine Asylrechtsänderung sei keine Abschaffung des GG Voraussetzung soll halt Belge posten
Einfache Überprüfung per KI, Suchbegriff:
vorrausetzungen änderung asylrecht deutschland
Ergebnis:
1. Änderung des Grundgesetzes (Art. 16a GG)
Die Voraussetzungen für eine Änderung des Asylrechts in Deutschland hängen maßgeblich davon ab, auf welcher rechtlichen Ebene die Änderung stattfinden soll. Da das Asylrecht sowohl im Grundgesetz (Art. 16a GG) als auch im einfachen Bundesrecht (Asylgesetz - AsylG) und im Völker- sowie EU-Recht verankert ist, gelten unterschiedliche Hürden
1. Änderung des Grundgesetzes (Art. 16a GG)Soll das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Asyl direkt im Wortlaut geändert oder eingeschränkt werden (wie es etwa beim „Asylkompromiss“ 1993 der Fall war), gelten die strengen Voraussetzungen des Art. 79 GG:
Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag: Es müssen zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Deutschen Bundestages zustimmen (nicht nur zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten).Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat: Im Bundesrat ist ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der Bundesländer erforderlich.Die Grenze der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG): Das Asylrecht darf im Kern nicht völlig abgeschafft werden. Jede Änderung muss im Einklang mit Artikel 1 GG (Schutz der Menschenwürde) stehen. Das bedeutet: Ein absolutes Verbot, Menschen in den sicheren Tod, in Folter oder unmenschliche Behandlung abzuschieben (Non-Refoulement-Prinzip), darf niemals aufgehoben werden.
2. Änderung des einfachen Bundesrechts (Asylgesetz)
Verfahrensregeln, Fristen, Abschiebebedingungen oder die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten sind im einfachen Gesetzesrecht geregelt.Einfache Mehrheit: Hierfür reicht eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag (wie zuletzt bei den gesetzlichen Anpassungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umgesetzt).Zustimmung des Bundesrats: Je nach Ausgestaltung des Gesetzes (wenn Landesbehörden stark betroffen sind) ist zudem die Zustimmung des Bundesrates nötig.
3. Völkerrechtliche und europarechtliche GrenzenSelbst wenn Deutschland das Grundgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ändern würde, ist der Gesetzgeber an internationale Verträge gebunden. Europarecht bricht nationales Recht:
EU-Recht: Deutschland ist vollumfänglich an das EU-Asylrecht und die europäische Grundrechtecharta gebunden. Nationale Alleingänge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, sind rechtswidrig, sofern nicht das EU-Recht selbst geändert wird.Genfer Flüchtlingskonvention (GFK): Das völkerrechtliche Verbot der Rückweisung von Flüchtlingen in Gefahrengebiete ist bindend und schränkt den nationalen Spielraum drastisch ein.
Quelle: KI Suche

Ehrlich gesagt, bei der Änderung oder Anpassung des Asylrechts benötigt es nicht die Abschaffung des GG. Das ist einfach Blödsinn.
Es will auch keiner das Asylrecht abschaffen ( außer einige rechte Verblendete vielleicht ), aber es würde schon reichen wenn man das Asylrecht konsequent umsetzen würde, für Wirtschaftsflüchtlinge war und ist es nicht gedacht, es ist auch nicht dazu gedacht Mehrfachstraftäter oder andere Kriminelle vollumfänglich auf Lebenszeit zu allimentieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 11:12
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:bei der Änderung oder Anpassung des Asylrechts benötigt es nicht die Abschaffung des GG. Das ist einfach Blödsinn.
Zustimmung - wenn eine Änderung gleich eine "Abschaffung des GG" bedeuten würde, wäre das ein sehr seltsam ausgearbeitetes Gesetz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 11:17
@abberline

Ich warte nun noch auf die Belege die @Panaetius dazu scheinbar schon gepostet hat. Ebenso wie @stereotyp finde ich diese nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 12:12
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:für Wirtschaftsflüchtlinge war und ist es nicht gedacht,
Die werden ja auch abgelehnt.

Die Belege, u.a. EuGH und BVerfG, haben gezeigt, dass ein Transit durch sichere Länder, keine Auswirkungen auf den Asylantrag in Deutschland hat - das gleiche gilt für nicht festgestellte Identität. Beruht auf Art. 31 GFK. Das waren hier die Vorschläge zur Änderungen des Asylrechts, um die Zahlen runterzukriegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 12:28
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die werden ja auch abgelehnt.
Und das bringt was? Nichts!
Wenn der Ex Bewerber entscheidet dass er da bleibt, dann bleibt er da! Der deutsche Staat hat nichts zu sagen außer zu zahlen.
Ich verstehe auch nicht warum der BAMF diese Fälle bearbeitet, keine Ahnung, eventuell dem Steuerzahler Aktivität vorzugaukeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 12:44
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und das bringt was? Nichts!
Fände ich persönlich einen großen Unterschied, ob man Zugang hat zum Arbeitsmarkt mit Sprachkursen usw oder ausreisepflichtig mit Bett im Heim und Stück Seife.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 12:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Fände ich persönlich einen großen Unterschied, ob man Zugang hat zum Arbeitsmarkt mit Sprachkursen usw oder ausreisepflichtig mit Bett im Heim und Stück Seife.
Ja klar, jetzt die Masche... - derjenige muss nur 36 Monate aushalten...danach gibt es Analogleistungen SGB XII, 563€ + KDU.
Das ist dann noch geiler, so was wie Grundsicherung ohne Arbeitspflicht, ohne Sanktionen - aber normal in einem aus gesetzlicher Sicht failed State.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 13:36
@ApexOne

Das kommt auf den Grund der Duldung an. Mind. 3 Jahre mehr oder weniger bei Wasser und Brot hat eine abschreckende Wirkung, aber ewiger Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist wirtschaftlich kaum sinnvoll. Wenn die Menschen kooperieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 13:40
In einem anderen thread kam letztens die Frage auf, ob hier auf allmy bots mitdiskutieren. Ich hielt das da noch für ausgeschlossen. Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher…


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 13:41
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:für Wirtschaftsflüchtlinge war und ist es nicht gedacht,
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die werden ja auch abgelehnt
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und das bringt was? Nichts!
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Fände ich persönlich einen großen Unterschied, ob man Zugang hat zum Arbeitsmarkt mit Sprachkursen usw oder ausreisepflichtig mit Bett im Heim und Stück Seife
Der Fakt bleibt, dass sie hier bleiben.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Mind. 3 Jahre mehr oder weniger bei Wasser und Brot hat eine abschreckende Wirkung
jetzt übertreibst du aber massiv, Wasser und Brot.
So abschreckend kanns wohl dann doch nicht sein was sie bekommen, wenn Viele dennoch nicht freiwillig ausreisen.
Nur Wasser und Brot wäre evtl. tatsächlich abschreckend ... nur wegen deiner Übertreibung sage ich das jetzt.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Es will auch keiner das Asylrecht abschaffen ( außer einige rechte Verblendete vielleicht ), aber es würde schon reichen wenn man das Asylrecht konsequent umsetzen würde, für Wirtschaftsflüchtlinge war und ist es nicht gedacht, es ist auch nicht dazu gedacht Mehrfachstraftäter oder andere Kriminelle vollumfänglich auf Lebenszeit zu allimentieren
ganz genau.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Belege, u.a. EuGH und BVerfG, haben gezeigt, dass ein Transit durch sichere Länder, keine Auswirkungen auf den Asylantrag in Deutschland hat - das gleiche gilt für nicht festgestellte Identität. Beruht auf Art. 31 GFK. Das waren hier die Vorschläge zur Änderungen des Asylrechts, um die Zahlen runterzukriegen
und das sollte vielleicht mal geändert werden.
Wie wir gelernt haben, muss man dafür nicht das GG abschaffen.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:In einem anderen thread kam letztens die Frage auf, ob hier auf allmy bots mitdiskutieren. Ich hielt das da noch für ausgeschlossen. Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher
oh Schreck ... 😄


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 13:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jetzt übertreibst du aber massiv, Wasser und Brot.
Bett in der Unterkunft, Nahrung als Schleistung, Stück Seife.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und das sollte vielleicht mal geändert werden.
Wie wir gelernt haben, muss man dafür nicht das GG abschaffen.
Genau genommen müsste man dafür sogar den Rechtsstaat abschaffen, da es immer noch das non-refoulement gäbe. Zunächst mal stehen GFK und EMRK entgegen. Das GG aber auch, da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)

Wer hat übrigens was gelernt, Beleg bitte?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:oh Schreck ... 😄
Ist übrigens auch mein Eindruck, denn an Belege denkt hier eh niemand. Eine Echokammer eben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:04
Oben in dem Post ging es darum, dass auf nationaler Ebene Fristen geändert werden können - das wäre wohl eine Verlängerung von Aufenthaltsrechten. Nützt alles nichts, wenn Herkunftsländer unbekannt oder keine Papiere ausstellen.


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