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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:05
Zitat von OptimistOptimist schrieb:abgelehnte Asylbewerber
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ich bin nicht rechtmässig ins Haus gekommen, habe also von vornherein eine Straftat begangen, die kann man nicht im nachhinein legetimieren,
rein formal hast du - metaphermäßig - natürlich vollkommen Recht.

Jetzt mal weiter mit der Metapher:
wie kann ich dich davon abhalten unrechtmäßig mein Haus zu betreten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:10
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie kann ich dich davon abhalten unrechtmäßig mein Haus zu betreten?
Ein hoher Gartenzaun mit Nato-Stacheldraht und 5-6 schwarze Sheriffs mit Pfefferspray und wilden Pitbulls würden mich unbedingt abhalten, es bei deinem Haus zu versuchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:20
@Yoshimitzu
Ich überlege mir gerade, dass das alles gar nicht der Punkt ist. 😉
Du hast ja einen Grund, ausgerechnet in mein Haus zu wollen, denn du versprichst dir bei mir ein gutes Leben.
Und bei diesem Punkt setzen andere "Hausbesitzer" an, während ich zu gutmütig bin 😉

Aber jetzt mal weg von der Metapher und ernstlich weiter:
Was sagst du denen, die laufend sagen:
in D geht dieses und jenes nicht und wer es über die deutsche Grenze schaffte und ein Asylbegehren äußert, muss reingelassen werden und ein Asylverfahren muss eröffnet werden ...
Wie würdest du das verhindern wollen, wenn es dann heißt da macht das Verfassungsgericht nicht mit, oder dieses und jenes ist gegen das GG oder Europäisches Recht usw?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:28
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Du hast ja einen Grund, ausgerechnet in mein Haus zu wollen, denn du versprichst dir bei mir ein gutes Leben.
Und bei diesem Punkt setzen andere "Hausbesitzer" an
Richtig. Und ich weiss ja, dass ich dableiben darf, wenn ich dann später "gute Hausarbeit" mache. Oder wenigstens den Anschein erwecke, bevor ich mich "plötzlich radikalisiere".
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie würdest du das verhindern wollen, wenn es dann heißt da macht das Verfassungsgericht nicht mit, oder dieses und jenes ist gegen das GG oder Europäisches Recht usw?
So, wie es in den 1990ern Jahren in Deutschland war, oder wie es viele Länder auf der ganzen Welt machen, zb. Kanada, Australien, die USA, Neuseeland, uswusf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:33
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:oder wie es viele Länder auf der ganzen Welt machen, zb. Kanada, Australien, die USA, Neuseeland, uswusf.
naja, da geht's um normale Einwanderung und nicht um Asylbewerber.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:So, wie es in den 1990ern Jahren in Deutschland war
wollten da auch schon viele Asylbewerber nach D?

Aber ich weiß noch, dass die Merkel vor 2015 dagegen war, recht viele Asylbewerber aufzunehmen, bis dann ihre 180-Grad-Wende im Alleingang über sie kam 😉


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 01:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:naja, da geht's um normale Einwanderung und nicht um Asylbewerber.
Doch, klar gibts dort Leute die gern Asyl hätten. Wird vorher ausgiebig geprüft. Sowas wie "Naja, Asyl bekommst du zwar nicht, aber du hast ja so gute Hausarbeit gemacht, darfst bleiben!" gibt es da nicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wollten da auch schon viele Asylbewerber nach D?
Ja, in den 1990ern war das schon so. Unter dem Kanzler Kohl ist deshalb Paragraph 16a GG eingeführt worden, mit 2/3-Mehrheit.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:im Alleingang
Ja. Niemand der sie gewählt hatte wusste vorher, dass sie sowas machen würde und der Wähler wurde zum Zuschauer degradiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 07:07
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Unter Staatsangehörige verstand ich bis jetzt immer Menschen die zum Staat gehören - also auch die Staatsbürgerschaft haben.
Und Ausländer - genauso auch wie Touristen - halten sich zwar im Staat auf, gehören jedoch nicht zu diesem.
wenn Du also mit deutscher Staatsangehörigkeit in die USA fährst, dann hast Du keine - nicht mal eine ausländische (in dem Fall deutsche) -Staatsangehörigkeit mehr? Die verlierst Du doch nicht, nur weil Du in einem anderen Land bist. Du hast dann eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nun ja, mag nun so definiert sein, aber logisch ist das für mich nicht.
es ist also vollkommen logisch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 08:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wenn sich abgelehnte Asylbewerber hier einbringen und dann finanziell auf eigenen Füßen stehen, dann soll man sie auch nicht abschieben, dann ist es schön, wenn sie hier sind und sich integriert haben.
Du klngst wie Nouripour, aber abgelehnte Asylbewerber dürfen keiner Arbeit nachgehen. Und jetzt?

Leistungen nach dem AsylbLG sind i.d.R. Sachleistungen, weil man möglichst abschrecken will. Wenn das für die Konmunen nicht organisierbar ist, können sie Ausnahmen machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 08:28
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:fakt ist, er ist ausreisepflichtig, tut es aber nicht...aber ich nehme an, das soll nicht besprochen werden.
Tu nicht so naiv.

Die Menschenwürde gilt auch für Menschen ohne Reisepass. Es ist nicht die Menschen-mit-Reisepass-Würde, die nach Art. 1 unantastbar ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 08:43
@Tussinelda
hab's jetzt verstanden, danke 🙂
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wollten da auch schon viele Asylbewerber nach D?
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ja, in den 1990ern war das schon so. Unter dem Kanzler Kohl ist deshalb Paragraph 16a GG eingeführt worden, mit 2/3-Mehrheit
also wenn ich das jetzt richtig verstehe, wollten 1990 schon viele Asylbewerber ins Land?
Du meinst aber nicht etwa die ehemaligen DDR-Bürger? (die zählen ganz und gar nicht als Asylbewerber).

Und dass den Paragraph 16a GG der Kohl eingeführt hatte, ist mir neu - was besagt der eigentlich so im groben und kurz angerissen (möchte nicht erst nachschauen)?
----------------------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Du klngst wie Nouripour,
den kenne ich nicht.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:aber abgelehnte Asylbewerber dürfen keiner Arbeit nachgehen. Und jetzt?
Wenn sie eine Duldung haben, dann dürfen sie auch nicht arbeiten? Wäre mir neu.
Wie kann es dann sein, dass manche aus einer Ausbildung gerissen werden, weil sie abgeschoben werden sollen?

Und es war doch auch mal von diesem "Spurwechsel" die Rede, ist das gar nicht mehr aktuell?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Leistungen nach dem AsylbLG sind i.d.R. Sachleistungen, weil man möglichst abschrecken will
das ist mir auch neu.
Ich hatte bis jetzt immer gehört, dass dies Geldleistungen unterhalb des Bürgergeld-Satzes sind und in Ausnahmefällen Sachleistungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 08:58
@Optimist

Die Vorgaben von Bund und Ländern sind Sachleistungen, geht aber nur, wenn die Kommune Gemeinschaftsunterkünfte organisiert (ist der Regelfall, scheitert aber nanchmal), sonst ist das zu aufwendig.

Nouripour war Grünenenchef unter der Ampel. Die Ampel hat Amnestieregelungen erlassen, die Menschen mit Duldung die Arbeitsaufnahme erlaubten (Nouripour hatte das Argument, dass die Populisten ihnen Faulheit vorwürfen und dass sie auf Kosten anderer leben wollten, um Stimmung zu machen). Unter Unionregierungen kam das nicht vor, aber nach mehreren Jahren Duldung können andere Gesetze greifen. Es ist eine Abwägung Abschreckung vs Kosten.

Das mit dem aus der Ausbildung reißen weiß ich nicht, hast du eine Quelle? Bei Kriegsflüchtlingen kann der Asylgrund entfallen, wenn der Krieg endet...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 09:02
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Tu nicht so naiv.

Die Menschenwürde gilt auch für Menschen ohne Reisepass. Es ist nicht die Menschen-mit-Reisepass-Würde, die nach Art. 1 unantastbar ist.
Tu nicht so blöd!

Die Ausreise ist auch unter der Berücksichtigung der Menschenwürde Pflicht!

Ich kann mich auch mit meiner Menschenwürde rausreden wenn es heisst ich soll Steuern und GKV Beiträge zahlen, die uA diesen Leuten zu Gute kommt.
Kriegst kein Asyl oder Schutz, musst ausreisen! Basta! Recht auf Prüfung = Pflicht auszureisen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 09:06
@ApexOne

Die Ausreise ist Pflicht. Wenn sie nicht möglich ist, gibt es Duldung. Für Menschen mit Duldung gilt die Menschenwürde.

So schwer von Kappee kann man nicht sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 09:10
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Ausreise ist Pflicht.
Ok, endlich.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn sie nicht möglich ist, gibt es Duldung
Was soll das heissen? Die deutsche Grenze ist nach außen offen! Ausreise jederzeit möglich!
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Für Menschen mit Duldung gilt die Menschenwürde
Und in diese greifen wir ein, wie bei Dir wie bei mir.
Und tu auch nicht in diesem Punkt so blöd als hätte ich verlangt Leute MIT Duldung nicht zu alimentieren.


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12.09.2026 um 09:27
Also mal so Topic:

Vergessen wir mal das Asylrecht nicht nur ein theoretisches Diskursthema ist, sondern das wir Asyl für definierte Gruppen auch aufgrund unserer Historie bewusst und moralisch zu Recht gewähren?

Alter, wir sind Menschen, wir haben in bestimmten Gegenden Verfolgung erlebt, wir haben gelernt was totalitäre Herrscher so ausmacht.

@ApexOne

Schäm Dich, und wenn Du fragt warum, schäm Dich doppelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 10:03
@ApexOne

Wenn man euch AfDlern mit Staatsbürgerkunde Klasse 1 kommt, werdet ihr sofort aggressiv. Liegt wohl daran, dass die feuchten Träume sofort platzen, und damn hilft nur AfD Gestänker.

Bei welchen Menschen tastet der deutsche Staat die Menschenwürde an? Beispiele? Auch Gefangene und abgelehnte Asylbewerber haben Anspruch auf Nahrung, Seife, Schlafplatz. Menschsein kann man nicht verwirken.

Ausreise kann nur vollstreckt werden, wenn der aufnehmende Staat zuständig oder einverstanden ist. Im Schengenraum gilt die Dublin-Verordnung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 10:04
Zitat von cejarcejar schrieb:Vergessen wir mal das Asylrecht nicht nur ein theoretisches Diskursthema ist, sondern das wir Asyl für definierte Gruppen auch aufgrund unserer Historie bewusst und moralisch zu Recht gewähren?
gegen berechtigte Asylbegehren sagt doch niemand etwas - jedenfalls nicht hier im Forum.

Die Kritik dreht sich nur um diejenigen, die von sich selbst genau wissen, dass sie keinen Asylgrund haben, es aber dennoch in D versuchen und dann geduldet werden müssen.

Wenn D sowieso die Meisten gar nicht abschieben kann aus diversen Gründen, könnte man sich auch gleich den Verwaltungsaufwand und Gerichtsprozesse sparen.
Am Ende wäre das Ergebnis nicht sehr viel unterschiedlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 10:07
@Optimist

Ist es nicht vielmehr so, dass asylbegehrende Menschen Hoffnung auf Asyl haben und nicht in dem Wissen fliehen, dass sie keins bekommen werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 10:12
Mal so zum Vergleich, wie es in anderen EU Ländern gehandhabt wird. Klar will man dann nach Deutschland
.Die Versorgung abgelehnter Asylbewerber ist in Deutschland am besten
...
Frankreich streicht Leistungen für abgelehnte Asylbewerber hingegen komplett, dort gibt es den Status der Duldung nicht. Anders als in Deutschland werden hier für abgelehnte Asylbewerber alle Leistungen heruntergefahren. Sobald der Antrag abgelehnt sei, so Friederike Hofmann vom ARD-Studio Paris, zahle der französische Staat gar nichts mehr.
...
."Die Lage für abgelehnte Asylbewerber sei auch in Dänemark ähnlich geregelt wie in Frankreich. "Nach der Ablehnung des Asylantrags muss man freiwillig an der Heimreiseplanung teilnehmen, um weiter Geldleistungen zu erhalten", sagt Rikke Detlefsen. "Wer ablehnt auszureisen, bekommt kein Geld mehr, nur noch Essen, Kleidung und Unterkunft in einem Abschiebelager
Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/asylbewerber-vergleich-leistungen-europa-100.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.09.2026 um 10:20
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ist es nicht vielmehr so, dass asylbegehrende Menschen Hoffnung auf Asyl haben und nicht in dem Wissen fliehen, dass sie keins bekommen werden?
das kannst du gerne so annehmen, jedoch glaube ich nicht, dass die meisten Abgelehnten dies nicht wussten, wenn sie z.B. nur rein aus wirtschaftlichen Gründen kommen.
Und nun kannst du sagen, es gibt niemanden der aus wirtschaftlichen Gründen kommt, das glaube ich dann halt auch nicht.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Mal so zum Vergleich, wie es in anderen EU Ländern gehandhabt wird. Klar will man dann nach Deutschland
das ist eben der Knackpunkt, den manche nicht wahrhaben wollen.


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