@Tussinelda hab's jetzt verstanden, danke 🙂
Optimist schrieb:wollten da auch schon viele Asylbewerber nach D?
Yoshimitzu schrieb:Ja, in den 1990ern war das schon so. Unter dem Kanzler Kohl ist deshalb Paragraph 16a GG eingeführt worden, mit 2/3-Mehrheit
also wenn ich das jetzt richtig verstehe, wollten 1990 schon viele Asylbewerber ins Land?
Du meinst aber nicht etwa die ehemaligen DDR-Bürger? (die zählen ganz und gar nicht als Asylbewerber).
Und dass den Paragraph 16a GG der Kohl eingeführt hatte, ist mir neu - was besagt der eigentlich so im groben und kurz angerissen (möchte nicht erst nachschauen)?
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Panaetius schrieb:Du klngst wie Nouripour,
den kenne ich nicht.
Panaetius schrieb:aber abgelehnte Asylbewerber dürfen keiner Arbeit nachgehen. Und jetzt?
Wenn sie eine Duldung haben, dann dürfen sie auch nicht arbeiten? Wäre mir neu.
Wie kann es dann sein, dass manche aus einer Ausbildung gerissen werden, weil sie abgeschoben werden sollen?
Und es war doch auch mal von diesem "Spurwechsel" die Rede, ist das gar nicht mehr aktuell?
Panaetius schrieb:Leistungen nach dem AsylbLG sind i.d.R. Sachleistungen, weil man möglichst abschrecken will
das ist mir auch neu.
Ich hatte bis jetzt immer gehört, dass dies Geldleistungen unterhalb des Bürgergeld-Satzes sind und in Ausnahmefällen Sachleistungen.