Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 14:08Optimist schrieb:jetzt übertreibst du aber massiv, Wasser und Brot
Es bleibt bei totaler Übertreibung dass Abgelehnte als Sachleistung nur Wasser und Brot bekommen.Panaetius schrieb:Bett in der Unterkunft, Nahrung als Schleistung, Stück Seife
@Gwyddion hatte belegt dass für Änderungen des Asylrechts das GG nicht abgeschafft werden müsste. Um diese deine Behauptung - das GG müsse dafür abgeschafft werden - ging's doch.Panaetius schrieb:Wer hat übrigens was gelernt, Beleg bitte?
Hier behauptest du das immer noch (meine Unterstreichung der relevanten Passage)::
Du sagst hier also immer noch, man müsse das GG abschaffen (sh meine Unterstreichung).Panaetius schrieb:Genau genommen müsste man dafür sogar den Rechtsstaat abschaffen, da es immer noch das non-refoulement gäbe. Zunächst mal stehen GFK und EMRK entgegen. Das GG aber auch, da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)
da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)Seltsamerweise klappte es unter Merkel - VOR 2015 - ja trotzdem, dass keine Asylbewerber in nennenswerter Zahl aufgenommen werden mussten (sie war nämlich zu diesem Zeitpunkt noch dagegen).
Also es klappte da noch und seit 2015 und ihrem Okay für die Fllüchtlinge in Ungarn klappte es dann nicht mehr?
Sie konnte dies also nicht als EIN-malige Aktion labeln und dann zur vorherigen Vorgehensweise zurück gehen?


