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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jetzt übertreibst du aber massiv, Wasser und Brot
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Bett in der Unterkunft, Nahrung als Schleistung, Stück Seife
Es bleibt bei totaler Übertreibung dass Abgelehnte als Sachleistung nur Wasser und Brot bekommen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer hat übrigens was gelernt, Beleg bitte?
@Gwyddion hatte belegt dass für Änderungen des Asylrechts das GG nicht abgeschafft werden müsste. Um diese deine Behauptung - das GG müsse dafür abgeschafft werden - ging's doch.

Hier behauptest du das immer noch (meine Unterstreichung der relevanten Passage)::
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Genau genommen müsste man dafür sogar den Rechtsstaat abschaffen, da es immer noch das non-refoulement gäbe. Zunächst mal stehen GFK und EMRK entgegen. Das GG aber auch, da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)
Du sagst hier also immer noch, man müsse das GG abschaffen (sh meine Unterstreichung).
da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)
Seltsamerweise klappte es unter Merkel - VOR 2015 - ja trotzdem, dass keine Asylbewerber in nennenswerter Zahl aufgenommen werden mussten (sie war nämlich zu diesem Zeitpunkt noch dagegen).

Also es klappte da noch und seit 2015 und ihrem Okay für die Fllüchtlinge in Ungarn klappte es dann nicht mehr?
Sie konnte dies also nicht als EIN-malige Aktion labeln und dann zur vorherigen Vorgehensweise zurück gehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:@Gwyddion hatte belegt dass für Änderungen des Asylrechts das GG nicht abgeschafft werden müsste. Um diese deine Behauptung - das GG müsse dafür abgeschafft werden - ging's doch.
Erstens war das nur KI und da ging es auscchließlich um das folgende:
Verfahrensregeln, Fristen, Abschiebebedingungen oder die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten
Das ist alles im Rahmen des möglichen i.d.R. bereits maximal streng geregelt - und bei der Bestimmung sicherer Herkunfsstaaten stehen wieder die Gerichte oft im Weg. Darunter fällt nichts, was hier an Vorschlägen schon kam, etwa nachgewiesene Identität für die Aufnahme des Verfahrens. Die Abschieberegeln sind bereits sehr streng - und auch da müssen die Gerichte mitziehen, so dass man lediglich das Asylrecht weiter lockern könnte. Man könnte z.B. höhere Leistungen zahlen, das wäre auf nationaler Ebene möglich.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es bleibt bei totaler Übertreibung dass Abgelehnte als Sachleistung nur Wasser und Brot bekommen.
Auf dem Handy finde ich es schwierig jedesmal Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestz auszuschreiben, es ist aber klar was gemeint ist (keine Geldleistungen, Stromrechnungen etc)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Seltsamerweise klappte es unter Merkel - VOR 2015 - ja trotzdem, dass keine Asylbewerber in nennenswerter Zahl aufgenommen werden mussten (sie war nämlich zu diesem Zeitpunkt noch dagegen).
Es kamen weniger. 2015 kamen wegen des Syrienkrieges sehr viele.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sie konnte dies also nicht als EIN-malige Aktion labeln und dann zur vorherigen Vorgehensweise zurück gehen?
Was hat sich denn geändert, wenn bereits 1993 maximal verschärft wurde - bitte Quellen.

Merkel kann nicht bestimmen, wie viele Menschen auf der Flucht sind. Putin kann das aber, weil er die Menschen in die Flucht treibt, weil er die Stimmung von Teilen von Deutschland kennt und destabilisieren will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:so dass man lediglich das Asylrecht weiter lockern könnte. Man könnte z.B. höhere Leistungen zahlen, das wäre auf nationaler Ebene möglich.
wie jetzt, höhere Leistungen, damit noch mehr Anreize entstehen nach D zu wollen?
Ich hoffe, über so eine Möglichkeit denkt niemand nach.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es kamen weniger.
Es kamen weniger, weil Merkel nicht wollte, dass mehr kommen.
Sie war damals gegen Flüchtlingsaufnahmen.

Und wie gesagt, sie hätte nach der Sache mit Ungarn zu ihrer alten Position zurück kehren können, hatte sie aber nicht (kein Gesetz hatte sie ja gezwungen die Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen).

Also stimmt das hier wie gesagt nicht so ganz:
da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:25
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es kamen weniger. 2015 kamen wegen des Syrienkrieges sehr viele.
Falscher Label! Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf Asyl - man weiss ja nicht wen man da schützt...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Putin kann das aber,
Blödsinn, glaubt er wacht auf und sagt ich schicke 1540 Flüchtlinge in den Westen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:30
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Falscher Label! Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf Asyl - man weiss ja nicht wen man da schützt...
Das ist in der GFK geregelt: subsidiär Schutzberechtigte.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Blödsinn, glaubt er wacht auf und sagt ich schicke 1540 Flüchtlinge in den Westen?
Für so wenige würde er gar nicht aufstehen. Das müssen schon Millionen sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist in der GFK geregelt: subsidiär Schutzberechtigte
das hier ist mit der Möglichkeit des subst. Schutzes trotzdem nicht vom Tisch:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es kamen weniger, weil Merkel nicht wollte, dass mehr kommen.
Sie war damals gegen Flüchtlingsaufnahmen.

Und wie gesagt, sie hätte nach der Sache mit Ungarn zu ihrer alten Position zurück kehren können, hatte sie aber nicht (kein Gesetz hatte sie ja gezwungen die Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen).
oder was beurteile ich hier falsch?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 14:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie jetzt, höhere Leistungen, damit noch mehr Anreize entstehen nach D zu wollen?
Ich hoffe, über so eine Möglichkeit denkt niemand nach.
Das sind ausschließlich die Möglichkeiten, das Asylrecht national zu ändern. Signifikante Verschärfungen sind nicht ohne weiteres möglich.

Wegen Merkel: dann bitte mal Quellen, was du meinst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 15:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:oder was beurteile ich hier falsch?
Die Position von Merkel spielt ebensowenig eine Rolle wie die von Weidel oder sonst jemanden. Im Asylrecht zählt nur die rechtliche Situation. Dass Merkel dann Selfies mit Flüchtlingen gemacht hat, war natürlich ihre eigenr Entscheidung.

Merkel hat sich aber gegen Wasserwerfer entschieden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 16:15
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Position von Merkel spielt ebensowenig eine Rolle wie die von Weidel oder sonst jemanden. Im Asylrecht zählt nur die rechtliche Situation.
doch, Merkels Entscheidung, zuzulassen, dass die Flüchtlinge aus Ungarn zu uns durften, war alleine IHRE Entscheidung.
Sie hätte sich genauso einen "schlanken Fuß machen können" wie andere europ. Länder. Gesetzlich hatte sie keinen Zwang.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Position von Merkel spielt ebensowenig eine Rolle
somit stimmt diese Aussage nicht, es sei denn du kannst belegen, dass sie gar nicht ihr Okay damals gab.
Wenn ihr Okay nicht nötig gewesen wäre, hätte sie dieses gar nicht geben brauchen und die Flüchtlinge wären einfach so nach D gekommen, so wie es ja jetzt auch läuft.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Merkel hat sich aber gegen Wasserwerfer entschieden
spielt für unsere gegenseitgen Argumente gar keine Rolle.
Der Punkt um den es im Moment geht ist der:
hatte sie einen gesetzlichen Zwang - nein, hatte sie nicht.

Also wäre schön, wenn du immer ganz genau beim derzeitigen Thema bleiben würdest und keine ausweichenden Argumente bringst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 16:46
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass die Flüchtlinge aus Ungarn zu uns durften, war alleine IHRE Entscheidung.
Wie will man sie, ohne Wasserwerfer, hindern?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:genau beim derzeitigen Thema bleiben würdest und keine ausweichenden Argumente bringst.
Das ist alles eh OT, da Ereignisse von vor über 10 Jahren, wo es um plötzliche Flüchtlingsströme von Millionen ging.

Alles Ablenkungsmanöver, um davon wegzukommen, dass eine Verschärfung des Asylrechts mit dem GG nicht zu machen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 17:27
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass die Flüchtlinge aus Ungarn zu uns durften, war alleine IHRE Entscheidung
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie will man sie, ohne Wasserwerfer, hindern?
darum geht's immer noch nicht.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist alles eh OT, da Ereignisse von vor über 10 Jahren,
ganz und gar nicht OT.

Es ging vorher darum, dass du laufend behauptest, dieses und jenes geht nicht.
Und ich hatte dir - natürlich anhand der Vergangenheit (woran sonst?) - aufgezeigt, dass sehr wohl etwas ging (Merkels vorherige Haltung gegen Flüchtlingsaufnahme) und dann gelockert und vor allem beibehalten wurde (wozu sie eben rechtlich nicht verpflichtet war).

Und dann kommst du mit dem humanitären Argument, was gar nichts damit zu tun hat, ob eine Entscheidung sein musste oder nicht.
andere europ Länder interessierte dieses humanitäre Argument (Wasserwerfer vermeiden) jedenfalls nicht, weil sie sich nicht verpflichtet sahen. Nur D sah sich moralisch verpflichtet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 17:46
@Optimist

Es ging mir darum, dass eine signifikante Verschärfung des Asylrecht nicht in dem gegenwärtigen Rechtsstaat möglich ist.

Das bedeutet ja gerade nicht, dass man in humanitären Notsituationen das Gestz in voller Härte anwenden MUSS.

Wenn du 2 Stunden irgendwo parken darfst, und parkst dort 1 Stunde, verstößt du nicht gegen die Regel, wenn du 3 Stunden parkst, schon.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 18:32
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn du 2 Stunden irgendwo parken darfst, und parkst dort 1 Stunde, verstößt du nicht gegen die Regel, wenn du 3 Stunden parkst, schon
Um deine Metapher auf Merkel anzuwenden:
Sie parkte ja nicht mal 1 Stunde, sondern gar nicht mehr (so sehe ich das jedenfalls)
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das bedeutet ja gerade nicht, dass man in humanitären Notsituationen das Gestz in voller Härte anwenden MUSS
muss nicht, aber können -> nur das war die ganze Zeit mein Punkt.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:dass eine Verschärfung des Asylrechts mit dem GG nicht zu machen ist
das glaube ich dir nicht, dass D nicht zu dem Zustand vor 2015 zurück könnte.
Merkel hatte - wie so oft- eine 180-Grad-Wende hingelegt und war bei dieser Wende geblieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 18:34
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie will man sie, ohne Wasserwerfer, hindern?
Ein weiterer Beweis für einen nicht souveränen failed State - kann seine Grenze nicht schützen.
Ein Großteil der Flüchtlinge am Keleti Bahnhof wollten sich nicht in Ungarn registrieren lassen damit sie nach Dublin III nicht zurückgeschickt werden können - was ihre Pflicht gewesen wäre.
Wie geht Deutschland um mit Leuten die sich am geltenden Recht nicht halten? Grundsicherung bzw. analoge Leistung über ein Jahrzehnt, jetzt hat schon das Zweite begonnen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 18:34
Irgendwie dreht sich diese Diskussion seit vielen, vielen Seiten im Kreis. Ein einziges "in Deutschland geht angeblich dies nicht, das nicht, gar nichts geht". Wäre das in der Realität so, dann müsste man ja schon fragen, was Deutschland für ein komisches Land sei, in dem nichts verändert werden dürfe. Da ist wohl eher der Wunsch Mutter des Gedankens. Manche Menschen hoffen, dass sich Dinge nicht ändern können, andere haben keine Lust drauf, dass Gesetz xy geändert wird (geht ja jedem mit dem ein oder anderen Gesetz so). Aber so, wie das hier dargestellt wird, ist in Deutschland alles festgeschrieben und in Stein gemeißelt. Da könnte man Politik und Debatten gleich abschaffen. Und das ist halt ausgemachter Käse.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 18:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das glaube ich dir nicht, dass D nicht zu dem Zustand vor 2015 zurück könnte.
Merkel hatte - wie so oft- eine 180-Grad-Wende hingelegt und war bei dieser Wende geblieben.
In der Zeit habe ich sowieso in England gewohnt, deswegen habe ich die deutsche Politik damals nur am Rande verfolgt. In England gab es damals das Brexitreferendum, das hat damals vieles überlagert. Wobei Farage bekanntlich die Flüchtlingskrise instrumentalisiert hat, um die Menschen zum Brexit umzustimmen.

Aber rein sachlich betrachtet, hatten die Kriegsflüchtlinge aus Syrien natürlich das Recht Asylantrag zu stellen, sobald sie in Westeuropa bzw. Deutschland sind (das war das Ziel). Vom GG und der GFK her ist es erlaubt, sie an der Einreise zu hindern, da sie ja aus einem anderen EU-Land kommen. Eine massenhafte unbemerkte Einreise wäre kaum möglich gewesen. Aber 2-3 Grenzbeamte reichen nicht aus. Also hätte man nur Wasserwerfer einsetzen können, mit fraglichem Erfolg, aber sicherer humanitärer Notlage.

Vor 2015 war die Situation nicht anders, aber es gab keinen mit Syrien vergleichbaren Krieg an der Peripherie von Europa. Heute ist es sogar so, dass die Binnengrenzen zu EU-Ländern kontrolliert werden, das war vor 2015 nicht so. Also zurück zu vor 2015 hieße eine weniger restriktive Asylpolitik.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Aber so, wie das hier dargestellt wird, ist in Deutschland alles festgeschrieben und in Stein gemeißelt
Nein, das stimmt bzw. gilt nur für das Asylrecht bzw. für eine Verschärfung. Wenn du der Meinung bist, eine signifikante Verschärfung sei - mit dem gegenwärtigen Rechtsstaat - möglich, müsstest du sagen, was du dir vorstellst. Dann können wir uns die rechtliche Situation anschauen (bis jetzt hatte noch niemand, auch nicht aus der Politik, eine Idee, wie man das Asylrecht signifikant verschärfen könnte).
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ein Großteil der Flüchtlinge am Keleti Bahnhof wollten sich nicht in Ungarn registrieren lassen damit sie nach Dublin III nicht zurückgeschickt werden können - was ihre Pflicht gewesen wäre.
Hatten wir ja oben gesehen, die rechtliche Lage ist, dass Asylbegehrende deshalb keinen Nachteil haben dürfen - das gilt nicht nur in Deutschland, sondern mind. in der EU.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 19:02
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:das stimmt bzw. gilt nur für das Asylrecht bzw. für eine Verschärfung
Siehe oben: nichts geht, alles in SteinBlabla...als sei Deutschland ein Trottelland Blabla...auf die nächsten 30 Seiten


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 19:04
Zitat von abberlineabberline schrieb:nichts geht
mit dem gegenwärtigen Rechtsstaat. Das ist ein Unterschied. Bezogen auf das Asylrecht. Aber das gilt doch überall so.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 19:14
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Vom GG und der GFK her ist es erlaubt, sie an der Einreise zu hindern, da sie ja aus einem anderen EU-Land kommen.
mehr muss man also nicht sagen
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Eine massenhafte unbemerkte Einreise wäre kaum möglich gewesen. Aber 2-3 Grenzbeamte reichen nicht aus. Also hätte man nur Wasserwerfer einsetzen können
bevor Merkel zugesagt hatte, blieben sie in Ungarn, mehr muss man nicht sagen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:.... Heute ist es sogar so, dass die Binnengrenzen zu EU-Ländern kontrolliert werden, das war vor 2015 nicht so. Also zurück zu vor 2015 hieße eine weniger restriktive Asylpolitik
nein, eine praktikablere Politik wäre es.
Denn die Kontrollen an den Grenzen in D finde ich nutzlos und sinnlos.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Siehe oben: nichts geht, alles in SteinBlabla...als sei Deutschland ein Trottelland Blabla...auf die nächsten 30 Seiten
so isses und es gibt offenbar Kräfte die das ewig so wollen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Aber das gilt doch überall so
nein, an skandinavischen Ländern sieht man, dass es auch anders geht.
Die hatten auch mal sehr viele Flüchtlinge, waren bevorzugte Asylländer, jetzt aber nicht mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2026 um 19:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, an skandinavischen Ländern sieht man, dass es auch anders geht.
Das sind aber souveräne Staaten, sie haben bei vielen Regelungen nicht zugestimmt..trotz GFK etc.


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