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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.957 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jetzt übertreibst du aber massiv, Wasser und Brot
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Bett in der Unterkunft, Nahrung als Schleistung, Stück Seife
Es bleibt bei totaler Übertreibung dass Abgelehnte als Sachleistung nur Wasser und Brot bekommen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer hat übrigens was gelernt, Beleg bitte?
@Gwyddion hatte belegt dass für Änderungen des Asylrechts das GG nicht abgeschafft werden müsste. Um diese deine Behauptung - das GG müsse dafür abgeschafft werden - ging's doch.

Hier behauptest du das immer noch (meine Unterstreichung der relevanten Passage)::
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Genau genommen müsste man dafür sogar den Rechtsstaat abschaffen, da es immer noch das non-refoulement gäbe. Zunächst mal stehen GFK und EMRK entgegen. Das GG aber auch, da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)
Du sagst hier also immer noch, man müsse das GG abschaffen (sh meine Unterstreichung).
da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)
Seltsamerweise klappte es unter Merkel - VOR 2015 - ja trotzdem, dass keine Asylbewerber in nennenswerter Zahl aufgenommen werden mussten (sie war nämlich zu diesem Zeitpunkt noch dagegen).

Also es klappte da noch und seit 2015 und ihrem Okay für die Fllüchtlinge in Ungarn klappte es dann nicht mehr?
Sie konnte dies also nicht als EIN-malige Aktion labeln und dann zur vorherigen Vorgehensweise zurück gehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:@Gwyddion hatte belegt dass für Änderungen des Asylrechts das GG nicht abgeschafft werden müsste. Um diese deine Behauptung - das GG müsse dafür abgeschafft werden - ging's doch.
Erstens war das nur KI und da ging es auscchließlich um das folgende:
Verfahrensregeln, Fristen, Abschiebebedingungen oder die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten
Das ist alles im Rahmen des möglichen i.d.R. bereits maximal streng geregelt - und bei der Bestimmung sicherer Herkunfsstaaten stehen wieder die Gerichte oft im Weg. Darunter fällt nichts, was hier an Vorschlägen schon kam, etwa nachgewiesene Identität für die Aufnahme des Verfahrens. Die Abschieberegeln sind bereits sehr streng - und auch da müssen die Gerichte mitziehen, so dass man lediglich das Asylrecht weiter lockern könnte. Man könnte z.B. höhere Leistungen zahlen, das wäre auf nationaler Ebene möglich.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es bleibt bei totaler Übertreibung dass Abgelehnte als Sachleistung nur Wasser und Brot bekommen.
Auf dem Handy finde ich es schwierig jedesmal Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestz auszuschreiben, es ist aber klar was gemeint ist (keine Geldleistungen, Stromrechnungen etc)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Seltsamerweise klappte es unter Merkel - VOR 2015 - ja trotzdem, dass keine Asylbewerber in nennenswerter Zahl aufgenommen werden mussten (sie war nämlich zu diesem Zeitpunkt noch dagegen).
Es kamen weniger. 2015 kamen wegen des Syrienkrieges sehr viele.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sie konnte dies also nicht als EIN-malige Aktion labeln und dann zur vorherigen Vorgehensweise zurück gehen?
Was hat sich denn geändert, wenn bereits 1993 maximal verschärft wurde - bitte Quellen.

Merkel kann nicht bestimmen, wie viele Menschen auf der Flucht sind. Putin kann das aber, weil er die Menschen in die Flucht treibt, weil er die Stimmung von Teilen von Deutschland kennt und destabilisieren will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:so dass man lediglich das Asylrecht weiter lockern könnte. Man könnte z.B. höhere Leistungen zahlen, das wäre auf nationaler Ebene möglich.
wie jetzt, höhere Leistungen, damit noch mehr Anreize entstehen nach D zu wollen?
Ich hoffe, über so eine Möglichkeit denkt niemand nach.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es kamen weniger.
Es kamen weniger, weil Merkel nicht wollte, dass mehr kommen.
Sie war damals gegen Flüchtlingsaufnahmen.

Und wie gesagt, sie hätte nach der Sache mit Ungarn zu ihrer alten Position zurück kehren können, hatte sie aber nicht (kein Gesetz hatte sie ja gezwungen die Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen).

Also stimmt das hier wie gesagt nicht so ganz:
da nur bei der Einreise aus einem sicheren Staat das Asylrecht azsgesetzt werden kann - nicht danach (wenn die Einreise bereits erfolgt ist)



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:25
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es kamen weniger. 2015 kamen wegen des Syrienkrieges sehr viele.
Falscher Label! Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf Asyl - man weiss ja nicht wen man da schützt...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Putin kann das aber,
Blödsinn, glaubt er wacht auf und sagt ich schicke 1540 Flüchtlinge in den Westen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:30
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Falscher Label! Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf Asyl - man weiss ja nicht wen man da schützt...
Das ist in der GFK geregelt: subsidiär Schutzberechtigte.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Blödsinn, glaubt er wacht auf und sagt ich schicke 1540 Flüchtlinge in den Westen?
Für so wenige würde er gar nicht aufstehen. Das müssen schon Millionen sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist in der GFK geregelt: subsidiär Schutzberechtigte
das hier ist mit der Möglichkeit des subst. Schutzes trotzdem nicht vom Tisch:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es kamen weniger, weil Merkel nicht wollte, dass mehr kommen.
Sie war damals gegen Flüchtlingsaufnahmen.

Und wie gesagt, sie hätte nach der Sache mit Ungarn zu ihrer alten Position zurück kehren können, hatte sie aber nicht (kein Gesetz hatte sie ja gezwungen die Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen).
oder was beurteile ich hier falsch?


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