Panaetius schrieb:Die Frage wäre halt, ob diese in Deutschland umsetzbar wären, da hier einer andere Verfassung gilt und andere Gerichte darüber entscheiden. Dazu müsstest du sagen, was du meinst. Es ist jedenfalls nichts, was gegen die GFK verstieße.
Dann lass uns das doch einmal konkret machen, statt immer nur allgemein auf „das GG“ und „die Gerichte“ zu verweisen.
Dass Deutschland und Dänemark unterschiedliche Verfassungsstrukturen haben, stimmt. Art. 16a GG enthält ausdrücklich ein Grundrecht auf Asyl, während die dänische Grundlov kein unmittelbar vergleichbares allgemeines Asylgrundrecht enthält. Auch beim Existenzminimum gibt es in Deutschland verfassungsrechtliche Grenzen aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG.
Aber daraus folgt eben nicht automatisch, dass Deutschland bestimmte dänische Regelungen nicht übernehmen kann und schon gar nicht, dass dafür das gesamte GG abgeschafft werden müsste.
Nimm doch einfach eine konkrete Maßnahme, die Dänemark macht und Deutschland deiner Meinung nach nicht machen kann.
Dann können wir Punkt für Punkt prüfen:
1. Was genau macht Dänemark?
2. Welche konkrete deutsche Regelung steht dem entgegen?
3. Welche konkrete Norm des GG soll das verhindern?
4. Handelt es sich tatsächlich um eine verfassungsrechtliche Grenze – oder um EU-Recht, GFK, EMRK oder einfaches deutsches Recht?
5. Und falls tatsächlich das GG betroffen ist: Warum sollte eine Änderung der betreffenden Verfassungsnorm nicht ausreichen, sondern gleich das gesamte Grundgesetz abgeschafft werden müssen?
Gerade dein Beispiel mit der Versorgung Ausreisepflichtiger zeigt doch, warum diese Unterscheidung wichtig ist. Das BVerfG hat zwar aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ein Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hergeleitet. Daraus folgt aber nicht, dass jede Leistung in der bisherigen Höhe verfassungsrechtlich garantiert wäre.
Und Art. 79 GG sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, das Grundgesetz zu ändern. Das Grundgesetz selbst muss also gerade nicht abgeschafft werden, wenn eine bestimmte Regelung geändert werden soll.
Deshalb würde ich deinen Satz „Deutschland kann das wegen des GG nicht und müsste dafür das GG abschaffen“ gerne einmal an einem konkreten dänischen Beispiel überprüfen.
Nicht „Dänemark ist strenger“, nicht „die Gerichte verhindern das“, sondern konkret: Welche Maßnahme genau – und welche deutsche Verfassungsnorm verhindert sie?
Dann kann man nämlich tatsächlich feststellen, wo der Unterschied zwischen Deutschland und Dänemark verfassungsrechtlich liegt und wo nicht.